Zypries möchte Änderung beim Eschg !
Stein ins Wasser geworfen
Hi,
Frau Zypries hat gestern mit ihrer Rede einen "Stein ins Wasser geworfen", und hat damit , sicher nicht geplant, "hohe Wellen" verursacht;
die Liberalen, Frau Reiche (CDU) u, der Bundeskanzler bergrüssten den Vorstoss,...alle anderen anscheinend nicht !
dazu -> http://de.news.yahoo.com/031029/3/3pzze.html
Vermutlich hat Fr. Zypries die Aufmerksamkeit d. FAZ zu verdanken, die gestern zuerst von dem geplanten Vortrag an einer Berliner Hochschule berichtete.
Interessant ist schon, wie noch gestern und heute sofort Interviews erscheinen, Kommentare in allen Zeitungen und die schon bekannten (?) Argumentationsketten der jeweiligen Lager zitiert werden..
Andererseits erklärt die Sueddeutsche lieber nochmal, was "Nidation" ist, auch wenn trotzdem immer wieder überall von "Einpflanzen des Embryos" durch den Arzt gesprochen wird ( was mich stört),
auch über die Bewertung v. "Spirale u. Pille danach", Schwangerschaften auf Probe wird in diesem Zusammenhang wieder reflektiert...
In der FAZ erschien gestern umgehend ein sehr kritischer, für mich seltsamer Kommentar: "Unwürdig",
welcher sich eingehend mit "Fausts Homunculus" (Goethe) beschäftigt, der wenigstens mit seinem Erzeuger sprechen kann (???),
dazu wurde ein Bild von einem ca- 12 Wochen Alten Embryo ( im Mutterleib..) gezeigt mit der Unterschrift "Wer spricht für den Embryo ?",
das fand ich schon äußerst befremdlich.
-> http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5 ... ntent.html
Mich würde wirklich mal genau interessieren, ob die biologischen Zusammenhänge wirklich allen Meinungsmachern und Entscheidungsträgern bewusst sind ?
Ob sich nun wirklich etwas bewegt, auch wenn es natürlich nicht primär um Anliegen der Repromedizin in D, sondern eher der Forschung u. Biotechnologie geht ?
LG Birgit
Frau Zypries hat gestern mit ihrer Rede einen "Stein ins Wasser geworfen", und hat damit , sicher nicht geplant, "hohe Wellen" verursacht;
die Liberalen, Frau Reiche (CDU) u, der Bundeskanzler bergrüssten den Vorstoss,...alle anderen anscheinend nicht !
dazu -> http://de.news.yahoo.com/031029/3/3pzze.html
Vermutlich hat Fr. Zypries die Aufmerksamkeit d. FAZ zu verdanken, die gestern zuerst von dem geplanten Vortrag an einer Berliner Hochschule berichtete.
Interessant ist schon, wie noch gestern und heute sofort Interviews erscheinen, Kommentare in allen Zeitungen und die schon bekannten (?) Argumentationsketten der jeweiligen Lager zitiert werden..
Andererseits erklärt die Sueddeutsche lieber nochmal, was "Nidation" ist, auch wenn trotzdem immer wieder überall von "Einpflanzen des Embryos" durch den Arzt gesprochen wird ( was mich stört),
auch über die Bewertung v. "Spirale u. Pille danach", Schwangerschaften auf Probe wird in diesem Zusammenhang wieder reflektiert...
In der FAZ erschien gestern umgehend ein sehr kritischer, für mich seltsamer Kommentar: "Unwürdig",
welcher sich eingehend mit "Fausts Homunculus" (Goethe) beschäftigt, der wenigstens mit seinem Erzeuger sprechen kann (???),
dazu wurde ein Bild von einem ca- 12 Wochen Alten Embryo ( im Mutterleib..) gezeigt mit der Unterschrift "Wer spricht für den Embryo ?",
das fand ich schon äußerst befremdlich.
-> http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5 ... ntent.html
Mich würde wirklich mal genau interessieren, ob die biologischen Zusammenhänge wirklich allen Meinungsmachern und Entscheidungsträgern bewusst sind ?
Ob sich nun wirklich etwas bewegt, auch wenn es natürlich nicht primär um Anliegen der Repromedizin in D, sondern eher der Forschung u. Biotechnologie geht ?
LG Birgit
Hallo Birgit,
ich denke, Frau Zypries, deren Rede man anmerkt, daß sie sich sehr genau mit dem Thema beschäftigt hat, wird gewusst haben, daß sie auch massive Kritik ernten wird. Das ist einfach klar, denn die allgemeine Meinung dazu in der Politik ist nicht neu. Umso mutiger bewerte ich ihren Vorstoß.
Ich denke, den meisten Meinungsmachern sind nicht alle Zusammenhänge bekannt. Es gibt aber mit Sicherheit auch Vieles, was bewusst falsch dargestellt wird. Reißerische Schlagzeilen sind wichtiger als Aufklärung.
Ich hoffe sehr, daß sich nun mal was bewegt. Die Justizministerin müssen wir uns warm halten. Wir sollten ihr dickes Lob spendieren, damit sie merkt, daß sie auch viel Zuspruch hat. Bitte, schreibt alle dorthin!
Rebella
ich denke, Frau Zypries, deren Rede man anmerkt, daß sie sich sehr genau mit dem Thema beschäftigt hat, wird gewusst haben, daß sie auch massive Kritik ernten wird. Das ist einfach klar, denn die allgemeine Meinung dazu in der Politik ist nicht neu. Umso mutiger bewerte ich ihren Vorstoß.
Ich denke, den meisten Meinungsmachern sind nicht alle Zusammenhänge bekannt. Es gibt aber mit Sicherheit auch Vieles, was bewusst falsch dargestellt wird. Reißerische Schlagzeilen sind wichtiger als Aufklärung.
Ich hoffe sehr, daß sich nun mal was bewegt. Die Justizministerin müssen wir uns warm halten. Wir sollten ihr dickes Lob spendieren, damit sie merkt, daß sie auch viel Zuspruch hat. Bitte, schreibt alle dorthin!
Rebella
Hallo,
nun tut sich doch was...
endlich hat mal ein Journalist (*Welt*) die bestehende Doppelmoral und Widersprüche der Gesetzgebung
( Stammzellenimportgesetz – Eschg - § 218, Samenspende versus Eizellspende..)
in einem Kommentar aufgegriffen.
Vor allem freut mich, daß der Text so einfach formuliert ist, daß auch “Uneingeweihte“ ( Nicht-Biologen oder Nicht-Kiwupaare..) verstehen können, worin das Dilemma besteht .
( http://www.welt.de/data/2003/10/31/190247.html )
Gestern abend erschien noch ein online-Artikel in der * Zeit*, der miterklärt, warum gerade jetzt ein neuer polit. Vorstoss ( Zypries ) kam.
In Kürze muss im Bundestag ein Bericht zu Erfahrungen mit dem Stammzellengesetz innerhalb des vergangenen Jahres vorgelegt werden , danach sind neue Entscheidungen möglich ?
Interessant dabei ist, daß diese aktuellen Forschungsergebnisse, biologische Sachverhalte nicht nur von 5 Wissenschaftlern, sondern auch von 4 Ethikern und Theologen auf ihre "wissenschaftliche Plausibilität" (!) geprüft und bewertet werden sollen
( http://www.zeit.de/2003/45/Ethik-Kommission )
die FDP will in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf zur eingeschränkten Zulassung der PID im Bundestag vorlegen
( http://www.liberale.de/portal/?presse=1&id=37340 )
LG Birgit
nun tut sich doch was...
endlich hat mal ein Journalist (*Welt*) die bestehende Doppelmoral und Widersprüche der Gesetzgebung
( Stammzellenimportgesetz – Eschg - § 218, Samenspende versus Eizellspende..)
in einem Kommentar aufgegriffen.
Vor allem freut mich, daß der Text so einfach formuliert ist, daß auch “Uneingeweihte“ ( Nicht-Biologen oder Nicht-Kiwupaare..) verstehen können, worin das Dilemma besteht .
( http://www.welt.de/data/2003/10/31/190247.html )
Gestern abend erschien noch ein online-Artikel in der * Zeit*, der miterklärt, warum gerade jetzt ein neuer polit. Vorstoss ( Zypries ) kam.
In Kürze muss im Bundestag ein Bericht zu Erfahrungen mit dem Stammzellengesetz innerhalb des vergangenen Jahres vorgelegt werden , danach sind neue Entscheidungen möglich ?
Interessant dabei ist, daß diese aktuellen Forschungsergebnisse, biologische Sachverhalte nicht nur von 5 Wissenschaftlern, sondern auch von 4 Ethikern und Theologen auf ihre "wissenschaftliche Plausibilität" (!) geprüft und bewertet werden sollen
( http://www.zeit.de/2003/45/Ethik-Kommission )
die FDP will in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf zur eingeschränkten Zulassung der PID im Bundestag vorlegen
( http://www.liberale.de/portal/?presse=1&id=37340 )
LG Birgit
Hallo, ich les das gleich mal alles. Habe mich gestern noch bei der FAZ beschwert wegen dem 12 Wochen Embryo und angeregt, ein Forum Bioethik aufzunehmen. Habe heute diese Antwort bekommen:
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihren Vorschlag, ein Forum zur Bioethik-Debatte
einzurichten. Dies werden wir gerne anbieten, um dem Wunsch unserer Leser
und der Nutzer von FAZ.NET nachzukommen.
Die Kritik an der Auswahl des Bildes zum Kommentar "Unwürdig" von Christian
Schwägerl nehmen wir gerne an und dürfen Ihnen versichern, daß es nicht
unsere Absicht war, dadurch die Argumente des Autors mit einer
"reißerischen" Illustration zu untermauern.
Das Bild des Embryos werden wir für diesen Beitrag sperren. Wir würden uns
freuen, wenn Sie sich an unserem Forum beteiligen würden.
Mit besten Grüßen
Guido Franke
Politikredakteur
Bitte, beteiligt Euch an der dortigen Diskussion!
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihren Vorschlag, ein Forum zur Bioethik-Debatte
einzurichten. Dies werden wir gerne anbieten, um dem Wunsch unserer Leser
und der Nutzer von FAZ.NET nachzukommen.
Die Kritik an der Auswahl des Bildes zum Kommentar "Unwürdig" von Christian
Schwägerl nehmen wir gerne an und dürfen Ihnen versichern, daß es nicht
unsere Absicht war, dadurch die Argumente des Autors mit einer
"reißerischen" Illustration zu untermauern.
Das Bild des Embryos werden wir für diesen Beitrag sperren. Wir würden uns
freuen, wenn Sie sich an unserem Forum beteiligen würden.
Mit besten Grüßen
Guido Franke
Politikredakteur
Bitte, beteiligt Euch an der dortigen Diskussion!
Hi Rebella,
das ist doch schön, dass Du so schnell Erfolg hattest, hab mich über das unsachliche Bild auch geärgert.
Es ist ja schön, dass die Debatte wieder losgeht, wenngleich aus Gründen, die ich wieder nicht so toll finde (kenne mich da nicht so aus, aber die Stammzellforschung ist mir eher suspekt).
Gestern im Radio war z.B. ein Interview mit einem Kinderarzt, der sich zu der Willkürlichkeit der ganzen Definitionen und zum Widerspruch zwischen dem ESchG und der Abtreibungspraxis äußerte. War sehr positiv.
Warum sich die Kirchen da schon wieder einmischen... So wie die immer die Mißbräuche ihrer pädophilen Pfarrer vertuschen, haben die für mich beim Thema "Nachwuchs" keine große Autorität. Sollten sich mal um die "fertigen" Menschen kümmern, aber nein...
Naja, es ist ein weites Feld.
Liebe Grüße
Mondschaf
das ist doch schön, dass Du so schnell Erfolg hattest, hab mich über das unsachliche Bild auch geärgert.
Es ist ja schön, dass die Debatte wieder losgeht, wenngleich aus Gründen, die ich wieder nicht so toll finde (kenne mich da nicht so aus, aber die Stammzellforschung ist mir eher suspekt).
Gestern im Radio war z.B. ein Interview mit einem Kinderarzt, der sich zu der Willkürlichkeit der ganzen Definitionen und zum Widerspruch zwischen dem ESchG und der Abtreibungspraxis äußerte. War sehr positiv.
Warum sich die Kirchen da schon wieder einmischen... So wie die immer die Mißbräuche ihrer pädophilen Pfarrer vertuschen, haben die für mich beim Thema "Nachwuchs" keine große Autorität. Sollten sich mal um die "fertigen" Menschen kümmern, aber nein...
Naja, es ist ein weites Feld.
Liebe Grüße
Mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
Habe heute ein Interview (n-tv ? Maischberger) mit der Justizministerin gesehen und darin sagt sie, sie hätte diese Rede sicher im Hinblick darauf gehalten, daß irgendwann eine Gesetzesänderung stattfinden müsse ? im Moment bestehe aber kein Handlungsbedarf. Und das deshalb nicht, weil die Stammzellforscher mit der gegenwärtigen Regelung auskommen. Es wurden bisher nur sehr wenige Forschungsanträge gestellt (7). Wir wurden mal wieder mit keinem Wort erwähnt. ? Insgesamt gefiel mir die Grundeinstellung der Ministerin, für die ich mich bisher nicht interessiert hatte. Vielleicht müssen wir ihr gemeinsam noch mehr bewusst machen, daß es auch um uns IVF- ICSI- Patientinnen geht. Immerhin werden sie ja dann, wenn es tatsächlich mal ein solches Gesetz geben sollte, auch auf die Zustimmung der Paare angewiesen sein, von denen die Stammzellen kommen. Außerdem kann es nicht sein, daß Menschenwürde nur deshalb erst mit dem Transfer beginnt, weil man an den Embryonen forschen will, auf der anderen Seite aber höhere Erfolgsaussichten bei einer IVF eine solche Definition nicht rechtfertigen.
Es ist schon sehr traurig, wie wir bei der ganzen Diskussion am Rande stehen gelassen werden.
Rebella
Es ist schon sehr traurig, wie wir bei der ganzen Diskussion am Rande stehen gelassen werden.
Rebella
Hi Rebella + mondschaf,
sehr positiv überrascht bin ich, daß die FAZ wirklich prompt reagiert hat, auf Deinen Hinweis, ich habe gar nicht in Erwägung gezogen, denen zu mailen, da muss ich doch ein paar Vorurteile die ich habe, überdenken...
Daß repromedizin. Aspekte u. die betroffenen Paare übersehen und überhört werden in diesem Zusammenhang, ist mir auch negativ aufgefallen.
Selbst in aktuellen Kommentaren im Ärzteblatt usw. werden diese Aspekte ausgeklammert, oder nur getrennt behandelt.
Vielleicht gerade deswegen, um sich nicht mit den Widersprüchen der Gesetzgebung zu konfrontieren und lieber auszuweichen ?
Eine erwähnenswerte (mutige, da nicht "political correct" ?) Ausnahme macht
" ein Diskussionsbeitrag ( 01.11.03) zur aktuellen Debatte um Stammzellenforschung und Menschenwürde :
Wann beginnt menschliches Leben?
(v. Prof. Hubert Markl; 1996 bis 2002 Präsident der Max-Planck-Gesellschaft )
http://www.welt.de/data/2003/11/01/190443.html?s=1 (Nachtrag 10.11.03, scheint mittlerweile nur noch mit Registrierung, wenn auch kostenlos, lesbar zu sein)
Der Artikel endet mit einer, für sicher viele Leser, provokanten Äusserung zur Einordnung der Rolle d. Gesetzgebung in Bezug auf ethische Grundsatzfragen:
Zitat:
“...Der Biologe muß dies vom Philosophen oder Juristen erfragen, nicht umgekehrt.
Sie haben aber nicht die Befugnis, die "Wahrheit" über die Bedeutung umstrittener Begriffe wie Menschenleben und Menschenwürde festzulegen.
Sie haben vom Souverän nur die Macht erhalten, darüber zu befinden, wie diese Begriffe handlungsrelevant angewandt werden sollen.....“
In der aktuellen "Zeit" wird so argumentiert, daß ein künstlicher Embryo absichtlich erzeugt worden sei, um absichtliche Handlungen vorzunehmen, im Gegensatz dazu eine Abwägungsnot zwischen den Interessen d. Mutter gegenüber d. Embryo im Mutterleib nicht vorläge, daher kein echter Widerspruch zw. Eschg u. § 218 vorläge...?
Zitat:
" ..Offenkundig geht es bei der forschenden Tötung eines solchen Embryos nicht darum, ein anderes, unmittelbar bedrohtes Leben auf der Stelle zu retten. Dieser ultimative Konflikt (Leben gegen Leben) wird hier niemandem aufgezwungen... "
Quelle:
"Leben gegen Leben; Ein Embryo darf niemals Mittel zum Zweck werden. Das verbietet seine Menschenwürde" ( Robert Leicht)
http://www.zeit.de/2003/46/Bioethik
wer auch mehr zu Zypries Politik lesen mag: http://www.zeit.de/2003/46/Stammzellen
Wenn man sich die Gesetzes-Entwicklung b. § 218 ansieht, wird klar, daß es ja hauptsächlich durch die Wiedervereinugung zu Änderungen kam, nicht aufgrund neuer ethischer Grundsatzerkenntnisse ?
Vermutlich wird es, unabhängig von den heute Betroffenen ( Kiwupaare u. Kranke die auf neue Therapien hoffen..) die keine Lobby haben, irgendwann aufgrund globaler Wissenschafts und Wirtschaftsentwicklungen oder in vielen Jahren im Rahmen europäischer Gesetzgebung dann doch zu Veränderungen kommen ?
Falls ich mich doch bei meiner Einschätzung täusche(s.o.)...um so besser : )
LG Birgit
sehr positiv überrascht bin ich, daß die FAZ wirklich prompt reagiert hat, auf Deinen Hinweis, ich habe gar nicht in Erwägung gezogen, denen zu mailen, da muss ich doch ein paar Vorurteile die ich habe, überdenken...
Daß repromedizin. Aspekte u. die betroffenen Paare übersehen und überhört werden in diesem Zusammenhang, ist mir auch negativ aufgefallen.
Selbst in aktuellen Kommentaren im Ärzteblatt usw. werden diese Aspekte ausgeklammert, oder nur getrennt behandelt.
Vielleicht gerade deswegen, um sich nicht mit den Widersprüchen der Gesetzgebung zu konfrontieren und lieber auszuweichen ?
Eine erwähnenswerte (mutige, da nicht "political correct" ?) Ausnahme macht
" ein Diskussionsbeitrag ( 01.11.03) zur aktuellen Debatte um Stammzellenforschung und Menschenwürde :
Wann beginnt menschliches Leben?
(v. Prof. Hubert Markl; 1996 bis 2002 Präsident der Max-Planck-Gesellschaft )
http://www.welt.de/data/2003/11/01/190443.html?s=1 (Nachtrag 10.11.03, scheint mittlerweile nur noch mit Registrierung, wenn auch kostenlos, lesbar zu sein)
Der Artikel endet mit einer, für sicher viele Leser, provokanten Äusserung zur Einordnung der Rolle d. Gesetzgebung in Bezug auf ethische Grundsatzfragen:
Zitat:
“...Der Biologe muß dies vom Philosophen oder Juristen erfragen, nicht umgekehrt.
Sie haben aber nicht die Befugnis, die "Wahrheit" über die Bedeutung umstrittener Begriffe wie Menschenleben und Menschenwürde festzulegen.
Sie haben vom Souverän nur die Macht erhalten, darüber zu befinden, wie diese Begriffe handlungsrelevant angewandt werden sollen.....“
In der aktuellen "Zeit" wird so argumentiert, daß ein künstlicher Embryo absichtlich erzeugt worden sei, um absichtliche Handlungen vorzunehmen, im Gegensatz dazu eine Abwägungsnot zwischen den Interessen d. Mutter gegenüber d. Embryo im Mutterleib nicht vorläge, daher kein echter Widerspruch zw. Eschg u. § 218 vorläge...?
Zitat:
" ..Offenkundig geht es bei der forschenden Tötung eines solchen Embryos nicht darum, ein anderes, unmittelbar bedrohtes Leben auf der Stelle zu retten. Dieser ultimative Konflikt (Leben gegen Leben) wird hier niemandem aufgezwungen... "
Quelle:
"Leben gegen Leben; Ein Embryo darf niemals Mittel zum Zweck werden. Das verbietet seine Menschenwürde" ( Robert Leicht)
http://www.zeit.de/2003/46/Bioethik
wer auch mehr zu Zypries Politik lesen mag: http://www.zeit.de/2003/46/Stammzellen
Wenn man sich die Gesetzes-Entwicklung b. § 218 ansieht, wird klar, daß es ja hauptsächlich durch die Wiedervereinugung zu Änderungen kam, nicht aufgrund neuer ethischer Grundsatzerkenntnisse ?
Vermutlich wird es, unabhängig von den heute Betroffenen ( Kiwupaare u. Kranke die auf neue Therapien hoffen..) die keine Lobby haben, irgendwann aufgrund globaler Wissenschafts und Wirtschaftsentwicklungen oder in vielen Jahren im Rahmen europäischer Gesetzgebung dann doch zu Veränderungen kommen ?
Falls ich mich doch bei meiner Einschätzung täusche(s.o.)...um so besser : )
LG Birgit
Zuletzt geändert von Birgit~ am 10 Nov 2003 16:26, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo!
Bezüglich Zypries Äußerung zur Samenspende hat Mammamia dankbarerweise folgenden Ausschnitt aus der Rede ins HI-Forum gestellt. Es gilt in diesem Punkt also Entwarnung! Die Ministerin meint es prinzipiell gut mit Kiwu-Paaren nur ich fürchte, sie wurde beim Punkt HI bislang genau falsch verstanden.
von Mammamia:
Mittlerweile habe ich den Redetext von Frau Zypries gefunden. Er ist nicht ganz eindeutig, aber es scheint mir eher darauf hinauszulaufen, dass sie nciht die ganze HI, sondern "nur" die Anonymität verbieten will. Aber schaut selbst, hier ist die Rede:
Meine Damen und Herren,
um Fragen von „Zeugen oder Erzeugen" eines Kindes geht es letztlich auch bei der künstlichen Befruchtung – auch wenn wir hier noch näher am „Zeugen" sind als bei den vorangegangenen Fragen. Je nachdem, ob der zu übertragende Samen vom Ehemann bzw. Partner der Frau oder einem Dritten stammt, unterscheiden wir hierbei zwischen homologer und heterologer Insemination. Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob dieser "dritte Mann" auch anonym bleiben darf - mit der Folge, dass das Kind seinen biologischen Vater niemals wird identifizieren können.
Anlass der erneuten Diskussion über die Zulässigkeit "anonymer Samenspenden" war u.a. ein Artikel im SPIEGEL mit der provokanten Schlagzeile "Sperma für die Heimwerkerin". Darin wurde über Bestrebungen eines englischen Unternehmens berichtet, in Berlin und München anonyme Samenbanken zu errichten. Zielgruppen sollen insbesondere lesbische Paare und alleinstehende Frauen sein, denen man auf diesem Wege bei der Verwirklichung ihres Kinderwunsches behilflich sein will.
Natürlich ist zunächst niemandem die Verwirklichung eines Kinderwunsches abzusprechen. Dieser Wunsch ist Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG schützt die Freiheit der fortpflanzungswilligen Frau, sich auf jede tatsächlich mögliche Weise fortzupflanzen. Gleichwohl müssen wir uns fragen, wie es um die Rechte eines auf diese Weise gezeugten Kindes, insbesondere in Hinblick auf das Recht zur Kenntnis seiner Abstammung, bestellt ist. Wir müssen eine Abwägung der betroffenen Grundrechte vornehmen und daraus unsere Schlussfolgerungen ziehen. Durch die beschriebenen gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen sehen wir uns vor neue Herausforderungen gestellt.
Denn bislang gibt es keine gesetzliche Regelung zur anonymen Samenspende. Die geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur "Durchführung der assistierten Reproduktion" lassen eine heterologe Insemination nur bei Eheleuten und bei nicht verheirateten Paaren in stabiler Partnerschaft zu. Zudem muss der Arzt den Samenspender darauf hinweisen, dass er gegenüber dem Kind zur Nennung seines Namens verpflichtet ist und dass sich der Arzt insoweit nicht auf die ärztliche Schweigepflicht berufen kann. Den Arzt treffen auch entsprechende Dokumentationspflichten.
Es stellt sich also die Frage, ob ein Verbot anonymer Samenspenden verfassungsrechtlich geboten ist. Zunächst einmal: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundlegenden Urteil aus 1989 herausgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung umfasst. Ansatzpunkt ist, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit unter anderem die Kenntnis der eigenen Abstammung voraussetzt. Diese Grundrechtsinterpretation geht davon aus, dass nicht nur die soziale, sondern auch die biologische Herkunft und die Kenntnis darüber im Bewusstsein des einzelnen eine Schlüsselstellung für Individualitätsfindung und Selbstverständnis einnimmt. Allerdings verleiht Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG kein Recht auf Verschaffung von Informationen über die eigene Abstammung, sondern kann nur davor schützen, dass erlangbare Informationen vorenthalten werden.
Wenn der Staat es unterlässt, anonyme Samenspenden zu unterbinden, so liegt darin also kein staatlicher Eingriff in das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung. Aus den Grundrechten des Kindes folgt allerdings eine Schutzpflicht des Staates, die sich auch auf die Gewährleistung der für die Persönlichkeitsentfaltung konstitutiven Bedingungen und damit auf die Kenntnis der eigenen Abstammung bezieht. Wie lässt sich nun die Schutzpflicht für das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung mit der Handlungsfreiheit der fortpflanzungswilligen Frau und des potentiellen Samenspenders sowie der Berufsfreiheit möglicher Betreiber von „Internet-Samenbanken" und von Ärzten in Einklang bringen?
Meines Erachtens führt eine Abwägung der betroffenen Grundrechte zu der Verpflichtung des Staates, die Zeugung von Kindern mittels anonymer Samenspenden möglichst zu unterbinden. Der Kenntnis der eigenen Abstammung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein hoher Stellenwert zu – die genannte Schlüsselstellung für die eigene Individualitätsfindung und das eigene Selbstverständnis belegen dies. Die Handlungsfreiheit der Frau und des Samenspenders sowie die Berufsfreiheit der sonstigen Beteiligten müssen aus meiner Sicht dahinter zurücktreten. Ich meine auch nicht, dass durch ein solches - wie auch immer ausgestaltetes - Verbot unfruchtbaren Paaren der Weg zu einem Kind praktisch erschwert würde. Den Samenspendern wird es doch in den meisten Fällen hauptsächlich darauf ankommen, nicht rechtlich als Vater des Kindes in Anspruch genommen zu werden. Dieses Ziel kann aber erreicht werden, ohne dass der Samenspender in die Anonymität getrieben wird: Es gilt nur zu verhindern, dass er in die rechtliche Vaterrolle mit den damit verbundenen Pflichten einrücken muss. Der in der letzten Legislaturperiode durch das Kinderrechteverbesserungsgesetz eingeführte § 1600 Abs. 2 BGB geht bereits in diese Richtung. Danach ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den rechtlichen Vater oder die Mutter ausgeschlossen, wenn das Kind mit ihrer Einwilligung durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt wurde. Nur das Kind kann die rechtliche Vaterschaft anfechten. Eine weitere Alternative wäre z.B. die generelle Freistellung des Samenspenders von rechtlichen Vaterpflichten. Es bliebe dann die Verpflichtung des Samenspenders, sich der Tatsache zu stellen, dass er der biologische Vater ist. Außerdem sollte aus Gründen des Kindeswohls sichergestellt sein, dass das Kind möglichst über zwei – wenn auch nicht die biologischen - Elternteile verfügt, die die rechtliche Verantwortung für das Kind übernehmen. Bislang ist dies in den Fällen der künstlichen Befruchtung gewährleistet, weil die heterologe Insemination nur bei bestehender Partnerschaft vorgenommen wird.
Ich trete daher aus Gründen der Rechtssicherheit für gesetzliche Regelungen ein, die eine Zeugung mittels anonymer Samenspenden unterbinden.
Bezüglich Zypries Äußerung zur Samenspende hat Mammamia dankbarerweise folgenden Ausschnitt aus der Rede ins HI-Forum gestellt. Es gilt in diesem Punkt also Entwarnung! Die Ministerin meint es prinzipiell gut mit Kiwu-Paaren nur ich fürchte, sie wurde beim Punkt HI bislang genau falsch verstanden.
von Mammamia:
Mittlerweile habe ich den Redetext von Frau Zypries gefunden. Er ist nicht ganz eindeutig, aber es scheint mir eher darauf hinauszulaufen, dass sie nciht die ganze HI, sondern "nur" die Anonymität verbieten will. Aber schaut selbst, hier ist die Rede:
Meine Damen und Herren,
um Fragen von „Zeugen oder Erzeugen" eines Kindes geht es letztlich auch bei der künstlichen Befruchtung – auch wenn wir hier noch näher am „Zeugen" sind als bei den vorangegangenen Fragen. Je nachdem, ob der zu übertragende Samen vom Ehemann bzw. Partner der Frau oder einem Dritten stammt, unterscheiden wir hierbei zwischen homologer und heterologer Insemination. Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob dieser "dritte Mann" auch anonym bleiben darf - mit der Folge, dass das Kind seinen biologischen Vater niemals wird identifizieren können.
Anlass der erneuten Diskussion über die Zulässigkeit "anonymer Samenspenden" war u.a. ein Artikel im SPIEGEL mit der provokanten Schlagzeile "Sperma für die Heimwerkerin". Darin wurde über Bestrebungen eines englischen Unternehmens berichtet, in Berlin und München anonyme Samenbanken zu errichten. Zielgruppen sollen insbesondere lesbische Paare und alleinstehende Frauen sein, denen man auf diesem Wege bei der Verwirklichung ihres Kinderwunsches behilflich sein will.
Natürlich ist zunächst niemandem die Verwirklichung eines Kinderwunsches abzusprechen. Dieser Wunsch ist Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG schützt die Freiheit der fortpflanzungswilligen Frau, sich auf jede tatsächlich mögliche Weise fortzupflanzen. Gleichwohl müssen wir uns fragen, wie es um die Rechte eines auf diese Weise gezeugten Kindes, insbesondere in Hinblick auf das Recht zur Kenntnis seiner Abstammung, bestellt ist. Wir müssen eine Abwägung der betroffenen Grundrechte vornehmen und daraus unsere Schlussfolgerungen ziehen. Durch die beschriebenen gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen sehen wir uns vor neue Herausforderungen gestellt.
Denn bislang gibt es keine gesetzliche Regelung zur anonymen Samenspende. Die geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur "Durchführung der assistierten Reproduktion" lassen eine heterologe Insemination nur bei Eheleuten und bei nicht verheirateten Paaren in stabiler Partnerschaft zu. Zudem muss der Arzt den Samenspender darauf hinweisen, dass er gegenüber dem Kind zur Nennung seines Namens verpflichtet ist und dass sich der Arzt insoweit nicht auf die ärztliche Schweigepflicht berufen kann. Den Arzt treffen auch entsprechende Dokumentationspflichten.
Es stellt sich also die Frage, ob ein Verbot anonymer Samenspenden verfassungsrechtlich geboten ist. Zunächst einmal: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundlegenden Urteil aus 1989 herausgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung umfasst. Ansatzpunkt ist, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit unter anderem die Kenntnis der eigenen Abstammung voraussetzt. Diese Grundrechtsinterpretation geht davon aus, dass nicht nur die soziale, sondern auch die biologische Herkunft und die Kenntnis darüber im Bewusstsein des einzelnen eine Schlüsselstellung für Individualitätsfindung und Selbstverständnis einnimmt. Allerdings verleiht Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG kein Recht auf Verschaffung von Informationen über die eigene Abstammung, sondern kann nur davor schützen, dass erlangbare Informationen vorenthalten werden.
Wenn der Staat es unterlässt, anonyme Samenspenden zu unterbinden, so liegt darin also kein staatlicher Eingriff in das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung. Aus den Grundrechten des Kindes folgt allerdings eine Schutzpflicht des Staates, die sich auch auf die Gewährleistung der für die Persönlichkeitsentfaltung konstitutiven Bedingungen und damit auf die Kenntnis der eigenen Abstammung bezieht. Wie lässt sich nun die Schutzpflicht für das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung mit der Handlungsfreiheit der fortpflanzungswilligen Frau und des potentiellen Samenspenders sowie der Berufsfreiheit möglicher Betreiber von „Internet-Samenbanken" und von Ärzten in Einklang bringen?
Meines Erachtens führt eine Abwägung der betroffenen Grundrechte zu der Verpflichtung des Staates, die Zeugung von Kindern mittels anonymer Samenspenden möglichst zu unterbinden. Der Kenntnis der eigenen Abstammung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein hoher Stellenwert zu – die genannte Schlüsselstellung für die eigene Individualitätsfindung und das eigene Selbstverständnis belegen dies. Die Handlungsfreiheit der Frau und des Samenspenders sowie die Berufsfreiheit der sonstigen Beteiligten müssen aus meiner Sicht dahinter zurücktreten. Ich meine auch nicht, dass durch ein solches - wie auch immer ausgestaltetes - Verbot unfruchtbaren Paaren der Weg zu einem Kind praktisch erschwert würde. Den Samenspendern wird es doch in den meisten Fällen hauptsächlich darauf ankommen, nicht rechtlich als Vater des Kindes in Anspruch genommen zu werden. Dieses Ziel kann aber erreicht werden, ohne dass der Samenspender in die Anonymität getrieben wird: Es gilt nur zu verhindern, dass er in die rechtliche Vaterrolle mit den damit verbundenen Pflichten einrücken muss. Der in der letzten Legislaturperiode durch das Kinderrechteverbesserungsgesetz eingeführte § 1600 Abs. 2 BGB geht bereits in diese Richtung. Danach ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den rechtlichen Vater oder die Mutter ausgeschlossen, wenn das Kind mit ihrer Einwilligung durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt wurde. Nur das Kind kann die rechtliche Vaterschaft anfechten. Eine weitere Alternative wäre z.B. die generelle Freistellung des Samenspenders von rechtlichen Vaterpflichten. Es bliebe dann die Verpflichtung des Samenspenders, sich der Tatsache zu stellen, dass er der biologische Vater ist. Außerdem sollte aus Gründen des Kindeswohls sichergestellt sein, dass das Kind möglichst über zwei – wenn auch nicht die biologischen - Elternteile verfügt, die die rechtliche Verantwortung für das Kind übernehmen. Bislang ist dies in den Fällen der künstlichen Befruchtung gewährleistet, weil die heterologe Insemination nur bei bestehender Partnerschaft vorgenommen wird.
Ich trete daher aus Gründen der Rechtssicherheit für gesetzliche Regelungen ein, die eine Zeugung mittels anonymer Samenspenden unterbinden.
Hallo Birgit - dieser Artikel in der "Welt" ist ja wirklich sehr gut. Den hebe ich mir auf. Sehr gute Argumente sind da drin.
Hallo Ella - schön, Dich hier auch zu finden. Das war aber jetzt "nur" die HI-Seite, die Du gepostet hast. Trotzdem gut, denn das, was darin steht, steht ja leider sehr im Schatten der anderen Aussagen. Würde mir wünschen, daß man auch darüber mehr berichtet.
Gruß, Rebella
Hallo Ella - schön, Dich hier auch zu finden. Das war aber jetzt "nur" die HI-Seite, die Du gepostet hast. Trotzdem gut, denn das, was darin steht, steht ja leider sehr im Schatten der anderen Aussagen. Würde mir wünschen, daß man auch darüber mehr berichtet.
Gruß, Rebella