Fragen einer Journalistin - Unfruchtbarkeit als Krankheit

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JBB
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Beitrag von JBB »

@Andreas
Mail erhalten, danke! :D

Muss ich mal alles in Ruhe sichten...

Inzwischen ist ja allerhand Material zusammengekommen, nochmals Danke an alle Beteiligten!
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Ella
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Beitrag von Ella »

Unfruchtbarkeit ist Krankheit, weil man körperlich nicht in der Lage ist, eines der wichtigsten, für die meisten selbstverständlichen Dinge im Leben zu tun. Basta.

Gruß, Ella
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich hatte die Kriterien, die ich hier fand, ja mal zusammengetragen:


Ungewollte Kinderlosigkeit ist eine Krankheit.


Nach der Definition der WHO ist ungewollte Kinderlosigkeit eine Krankheit. Es liegt ein regelwidriger Zustand des Körpers [des Geistes oder der Seele] vor, der der Krankenbehandlung bedarf. Der Bundesgerichtshof stellt in einem Urteil vom 17. Dezember 1986 fest, daß ungeachtet der jeweiligen Ursache im Tatbestand Fortpflanzungsunfähigkeit Krankheit zu sehen ist. (Neue Juristische Wochenzeitschrift 1987; 703 ? 704;II2 b:BGH-Urteil vom 17.12.1986 ? IV a ZR 78/85)

Soziologisch ist Krankheit eine Krise, die aus der Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Individuums resultiert. Die Profession des Arztberufes ist die stellvertretende Krisenbewältigung (vgl. Oevermann 1998).

Unstrittig ist, daß Sterilität ( ICD 10 = Internationale Klassifikation der Krankheiten ) eine anerkannte Krankheit ist, Fortpflanzungsbeinträchtigung von medizin. Gutachtern als Behinderung/ körperliche Funktionsstötrung ( in D ?AHP ? 2003 vom Bundessozialgericht anerkannte ?Anhaltspunkte? f.d. ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem ( früher Schwerbehindertengesetz" inzw. SGB IX), auch n. WHO-definition ?ICF? = Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit ,eingestuft wird. Gültige Klassifikationen der Sterilität ( siehe dazu: http://www.dimdi.de/de/klassi/index.htm )
ICD 10 : N97 + N46 ICF: b 660 + b 6600 AHP: 26.13 + 26.14

Bei der Behandlung der Sterilität werden Operationen, Hormongaben, Zyklusmonitoring mit Blutanalysen u. Ultraschall , IUI als medizinisch sinnvolle therapeutische Massnahmen anerkannt und erstattet. Nur wenn eine direkte Zeugungshilfe medizinsch notwendig wird ( IVF / ICSI ) dann liegt plötzlich keine Krankheit oder erstattungsfähige Behandlungswürdigkeit mehr vor ?

Zitat: ?Die Fortpflanzungsfähigkeit gehört zu den biologischen Grundvoraussetzungen des menschlichen Lebens wie Ernährung, Bewegung und Kommunikation. Störungen derselben stellen somit ein erhebliches biologisches Defizit dar.? [Gisela C. Fischer, ?Falsches Signal?, GESELLSCHAFTSPOLITISCHE KOMMENTARE, Nr. 8 ? August 2003 ? Seite 16 ff., http://www.fertinet.de/news/temp/Fischer-gpk-08-03.pdf]
JBB
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Beitrag von JBB »

Leider hatte es die (freie) Journalistin nicht geschafft, den Artikel irgendwo unterzubringen.

Sie hatte sich so viel Mühe gegeben, ganz lange mit mir gesprochen und viel Recherchematerial zusammengetragen.

Die Resonanz der Zeitschriften war dann: Kein Interesse!

Das ist für mich schon der zweite Reinfall mit den Medien und inzwischen ist mir die Lust gründlich vergangen....
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
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