Italien: Unfruchtbarkeit = Krankheit !
Passend zum Thema möchte ich noch einmal auf den interessanten Beitrag von Gisela C. Fischer ( Gesellschaftspolitische Kommentare/ 8/2003)zur Gesundheitsreform hinweisen, in dem auch die Krankheitsdefinition der Unfruchtbarkeit besprochen wird:
Titel „ falsches Signal“ http://www.fertinet.de/news/temp/Fischer-gpk-08-03.pdf
Zitat:
„.. Die Fortpflanzungsfähigkeit gehört zu den biologischen Grundvoraussetzungen des menschlichen Lebens wie Ernährung, Bewegung oder Kommunikation. Störungen derselben stellen somit ein erhebliches biologisches Defizit dar. Während Nachfolgeschaft einerseits die staatstragende Grundvoraussetzung jeder Gesellschaft ist, bildet sie heute in den Zivilisationsgesellschaften einen der bedeutendsten Bestandteile eines selbstgewählten Lebensentwurfs. Fehlen die Voraussetzungen für eine der entscheidenden lebensplanerischen Verwirklichungen, so entsteht aus dem biologischen Defekt ein gravierendes Defizit auf der Ebene der individuellen Lebensverwirklichung und der gesellschaftlichen Überlebensfähigkeit.
...Mit der Erstattungsfähigkeit medizinischer Leistungen, die zur Kompensation des biologischen Defizits Unfruchtbarkeit führen, werden diese Zusammenhänge anerkannt. Insbesondere wird anerkannt, dass hier eine mit der Systematik der medizinischen Krankheitslehre vereinbare Störung im Organismus vorliegt.
...Krankheit bezeichnet nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes einen regelwidrigen Zustand des Körpers, des Geistes oder der Seele, welcher der Krankenbehandlung bedarf.
Im hier gegebenen Zusammenhang hat sich die Rechtssprechung mit der Anerkennung einer ungewollten Kinderlosigkeit als Krankheit sowie mit der Frage, in wie weit die extrakorporale Befruchtung eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt, auseinandergesetzt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in einem Urteil vom 17. Dezember 1986 (5) fest, dass ungeachtet der jeweiligen Ursache im Tatbestand der Fortpflanzungsunfähigkeit Krankheit zu sehen ist. Ferner stellt der BGH (sinngemäß) fest, die extrakorporale Befruchtung stelle, sofern sie die einzige Methode zur Wiederherstellung der Fortpflanzungsfähigkeit ist, eine medizinisch notwendige Maßnahme dar (vgl. auch OLG Nürnberg, Urt. v. 27.5.1993) (6).“
(Frau Fischer ist Professorin an d. med.Hochschule Hannover / medizin. Soziologie/ Sexualmedizin und seit 8/03 Mitglied im Sachverständigenrat des “konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“/ Bundesministerium f. Gesundheit und Soziale Sicherung )
Grüsse,
Birgit
Titel „ falsches Signal“ http://www.fertinet.de/news/temp/Fischer-gpk-08-03.pdf
Zitat:
„.. Die Fortpflanzungsfähigkeit gehört zu den biologischen Grundvoraussetzungen des menschlichen Lebens wie Ernährung, Bewegung oder Kommunikation. Störungen derselben stellen somit ein erhebliches biologisches Defizit dar. Während Nachfolgeschaft einerseits die staatstragende Grundvoraussetzung jeder Gesellschaft ist, bildet sie heute in den Zivilisationsgesellschaften einen der bedeutendsten Bestandteile eines selbstgewählten Lebensentwurfs. Fehlen die Voraussetzungen für eine der entscheidenden lebensplanerischen Verwirklichungen, so entsteht aus dem biologischen Defekt ein gravierendes Defizit auf der Ebene der individuellen Lebensverwirklichung und der gesellschaftlichen Überlebensfähigkeit.
...Mit der Erstattungsfähigkeit medizinischer Leistungen, die zur Kompensation des biologischen Defizits Unfruchtbarkeit führen, werden diese Zusammenhänge anerkannt. Insbesondere wird anerkannt, dass hier eine mit der Systematik der medizinischen Krankheitslehre vereinbare Störung im Organismus vorliegt.
...Krankheit bezeichnet nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes einen regelwidrigen Zustand des Körpers, des Geistes oder der Seele, welcher der Krankenbehandlung bedarf.
Im hier gegebenen Zusammenhang hat sich die Rechtssprechung mit der Anerkennung einer ungewollten Kinderlosigkeit als Krankheit sowie mit der Frage, in wie weit die extrakorporale Befruchtung eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt, auseinandergesetzt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in einem Urteil vom 17. Dezember 1986 (5) fest, dass ungeachtet der jeweiligen Ursache im Tatbestand der Fortpflanzungsunfähigkeit Krankheit zu sehen ist. Ferner stellt der BGH (sinngemäß) fest, die extrakorporale Befruchtung stelle, sofern sie die einzige Methode zur Wiederherstellung der Fortpflanzungsfähigkeit ist, eine medizinisch notwendige Maßnahme dar (vgl. auch OLG Nürnberg, Urt. v. 27.5.1993) (6).“
(Frau Fischer ist Professorin an d. med.Hochschule Hannover / medizin. Soziologie/ Sexualmedizin und seit 8/03 Mitglied im Sachverständigenrat des “konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“/ Bundesministerium f. Gesundheit und Soziale Sicherung )
Grüsse,
Birgit
Zuletzt geändert von Birgit~ am 16 Dez 2003 17:09, insgesamt 2-mal geändert.
Kann man das nicht irgendwie ausschlachten?
Haben wir eigentlich gar keine Anwälte hier im Forum?
Ich arbeite in einer internat. Wirtschaftsanwaltskanzlei, aber hier laufen so unschöne Sachen manchmal dass ich mich nicht traue, jemanden zu fragen, ob er/sie sich für uns einsetzen kann eh ich meine 3 Versuche durch habe.
Haben wir eigentlich gar keine Anwälte hier im Forum?
Ich arbeite in einer internat. Wirtschaftsanwaltskanzlei, aber hier laufen so unschöne Sachen manchmal dass ich mich nicht traue, jemanden zu fragen, ob er/sie sich für uns einsetzen kann eh ich meine 3 Versuche durch habe.
Hi Stella,
wir haben im Forum einige Anwälte, mit denen ich eng zusammenarbeite. Wenn wir in 2004 Erfahrung mit dem neuen System haben, werde ich die Anwälte prüfen lassen, wie man gegen die neue Regelung vorgehen kann. Ideen habe ich schon.
Hab bitte doch ein paar Wochen Geduld.
Viele Grüße. Andreas
wir haben im Forum einige Anwälte, mit denen ich eng zusammenarbeite. Wenn wir in 2004 Erfahrung mit dem neuen System haben, werde ich die Anwälte prüfen lassen, wie man gegen die neue Regelung vorgehen kann. Ideen habe ich schon.
Hab bitte doch ein paar Wochen Geduld.
Viele Grüße. Andreas
Geduld ist für Steinböcke ein Fremdwort......
sollte ich nach meinen 3 Versuchen noch hier sein, versuche ich mal bei uns jemanden anzusprechen.
Momentan bin ich erst mal sauer auf die Uniklinik. Pause vom 19.12. bis 12.1. Weihnachten ist doch jedes Jahr, die Reform doch nur jetzt. Fazit: kann keinen Versuch starten.
sollte ich nach meinen 3 Versuchen noch hier sein, versuche ich mal bei uns jemanden anzusprechen.
Momentan bin ich erst mal sauer auf die Uniklinik. Pause vom 19.12. bis 12.1. Weihnachten ist doch jedes Jahr, die Reform doch nur jetzt. Fazit: kann keinen Versuch starten.
Hi Ihr Beiden,
mein "Stern-Avatar-Zeichen" habe ich ausversehen diesen Sommer beim nächtlichen Zappen auf einem entlegenem Programmkanal - KIKA (Astra, 21-6 Uhr, nur analog) in einer "Endlos - Sende- Schleife" gefunden - nämlich "Bernd das Brot" , der mich sogar zum Smiley -klonen gebracht hat.
more about - > http://www.kika.de/_inhalte/tv/sendunge ... nd.shtml#a
Grüsse, Birgit
mein "Stern-Avatar-Zeichen" habe ich ausversehen diesen Sommer beim nächtlichen Zappen auf einem entlegenem Programmkanal - KIKA (Astra, 21-6 Uhr, nur analog) in einer "Endlos - Sende- Schleife" gefunden - nämlich "Bernd das Brot" , der mich sogar zum Smiley -klonen gebracht hat.

more about - > http://www.kika.de/_inhalte/tv/sendunge ... nd.shtml#a
Grüsse, Birgit
Hallo Birgit, ich glaube, da hast Du mich etwas falsch verstanden. Ich finde die Definition als Krankheit aus den von Dir genannten Gründen auch wichtig. Aber die ungewollte Kinderlosigkeit ist laut WHO ja bereits als Krankheit definiert. Unser Ziel ist es, daß dies auch in Deutschland anerkannt wird. Daher fragte ich eher überlegend, ob sich unsere Politiker nun von den Italienern überzeugen lassen werden. Hoffen wir also einfach mal, daß hier was in Gang gebracht wird (bei den anderen neuen italienischen Regelungen aber bitte nicht!).
Der Artikel von Gisela C. Fischer gefällt mir ja nun wieder sehr. Da stehen viele wichtige Argumente drin, die in der Form eigentlich von anderen Politikern wahrgenommen werden müssten. Neue Zahlen für uns, nach denen wir schon gesucht hatten: 200.000 Paare nehmen jährlich in Deutschland reproduktionsmedizinischen Rat in Anspruch. 40.000 Kinder werden geboren, bei denen eine Sterilitätstherapie vorangegangen ist. Alles fein mit Datenquellen. 40.000 Kinder sind nicht nur 1,6%, sondern fast 6% aller Geburten! (meine Anmerkung dazu) Es wird eine Untersuchung benannt, nach der Selbstzahler dazu neigen, sich die maximale Anzahl befruchteter Eizellen übertragen zu lassen. Ruxi, es steht dort, in Italien würden die Kosten dann erstattet werden, wenn die Leistung in einem staatlichen Zentrum erfolgt. Für mich sehr wichtig fällt das Wort Diskriminierung von Paaren, die sich das finanziell nicht leisten können. Zwischen 1,5 und 2 Mio Paare in Deutschland sind nach einer Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ungewollt kinderlos. Also, gleich ab damit in den Ordner Zahlen und Fakten!
Gruß, Rebella
Der Artikel von Gisela C. Fischer gefällt mir ja nun wieder sehr. Da stehen viele wichtige Argumente drin, die in der Form eigentlich von anderen Politikern wahrgenommen werden müssten. Neue Zahlen für uns, nach denen wir schon gesucht hatten: 200.000 Paare nehmen jährlich in Deutschland reproduktionsmedizinischen Rat in Anspruch. 40.000 Kinder werden geboren, bei denen eine Sterilitätstherapie vorangegangen ist. Alles fein mit Datenquellen. 40.000 Kinder sind nicht nur 1,6%, sondern fast 6% aller Geburten! (meine Anmerkung dazu) Es wird eine Untersuchung benannt, nach der Selbstzahler dazu neigen, sich die maximale Anzahl befruchteter Eizellen übertragen zu lassen. Ruxi, es steht dort, in Italien würden die Kosten dann erstattet werden, wenn die Leistung in einem staatlichen Zentrum erfolgt. Für mich sehr wichtig fällt das Wort Diskriminierung von Paaren, die sich das finanziell nicht leisten können. Zwischen 1,5 und 2 Mio Paare in Deutschland sind nach einer Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ungewollt kinderlos. Also, gleich ab damit in den Ordner Zahlen und Fakten!
Gruß, Rebella
40000 Kinder jetzt? In dem Artikel von Wunschkind e.V. waren es 12000. bist Du sicher? Das wäre ja dann ein immenser Gewinnfaktor für die Beitragskassen. In dem ARtikel waren es ja durch die 12000 schon 7 Milliarden Euronen.
Der Bund der STeuerzahler war ja bei der ersten Zahl schon hellhörig, dann sollte man das weitergeben.
Der Bund der STeuerzahler war ja bei der ersten Zahl schon hellhörig, dann sollte man das weitergeben.
Genauso ist es. Es heißt, bei 40.000 Kindern ist eine Sterilitätstherapie in irgendeiner Form vorausgegangen. Eventuell gehören dazu sogar noch nur hormonelle Behandlungen und was es sonst vielleicht noch gibt.
Diese von Frau Fischer genannte Datenquelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Wenn ein Traum nicht in Erfüllung geht ? Kinderwunsch und Unfruchtbarkeit, Broschüre 2, Juni 2002 sollten wir sicher mal lesen und bewerten.
Rebella
Diese von Frau Fischer genannte Datenquelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Wenn ein Traum nicht in Erfüllung geht ? Kinderwunsch und Unfruchtbarkeit, Broschüre 2, Juni 2002 sollten wir sicher mal lesen und bewerten.
Rebella