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Verfasst: 28 Dez 2003 23:12
von rebella67
Hallo Bradchen ? viel Glück dabei und schreibe doch mal, was dabei heraus gekommen ist. Liebe Grüße, Rebella

Verfasst: 29 Dez 2003 14:59
von Bradchen
Hallo Rebella!

Erstnochmal vielen vielen Dank für Deinen Hinweis, einen Versuch doch gleich hinten ran zu hängen :knuddel: , unser Informationsstand war, dass wir pausieren "müssen".

Jetzt noch kurz, was rausgekommen ist:
Glücklicherweise bin ich ohne Termin und "Sparbesetzung" der Praxis (wg. Urlaub) nicht nur überhaupt sondern sogar recht schnell drangekommen. US zeigte an jedem Eierstock Zysten. Der Arzt sagte, dass eine Stimu nur dann Sinn macht, wenn trotz der Zysten die Hormonwerte (Progesteron und E2) o.k. sind. Leider hat das Labor es bis jetzt nicht geschafft beide Werte zu bestimmen. :(
Aaaaber: Es ist kein Problem, wenn ich morgen mit der Stimu anfange und vom ersten Wert her sieht es sehr gut aus :D *freu*.

Viele Grüße
Bradchen

Würde mitklagen!!!!!!!!!!!!!!!!

Verfasst: 29 Dez 2003 18:20
von Mehni
Hallo alle zusammen,

da wir mit bitte um Einzelfallentscheidung bei unserer Krankenkasse auch kein Glück hatten und wir uns nicht damit Abfinden wollen wie diese Streichungen und Kürzungen in der GKV gelaufen sind, haben wir auch den gerichtlichen Weg in Betracht gezogen bzw. wollen erst mal in Widerspruch gehen. In der Ablehnung der KK steht eine Rechtsbehelfsbelehrung in der steht das man Begründungen und Beweise etc. mit anführen soll. Leider fehlt uns die Begründung bzw. weis ich nicht was ich richtig anbringen soll.

1. das Gesetz ist beschlossen
2. von Übergangsregelung ist keine Rede
3. auf andere Einzelfallentscheidungen kann man sich rechtlich nicht berufen

Meine Frage ist wie kann ich rechtlich die ganze Sache vor dem Sozialgericht begründen bzw. wo ist das Gesetz angreifbar?
Habt Ihr für euren Widerspruch schon eine formulierung getroffen?

Bis dann Andrea+Andreas

Re: Würde mitklagen!!!!!!!!!!!!!!!!

Verfasst: 29 Dez 2003 21:28
von Andreas
Hi Andreas,

2004: ruf hier mal an:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=15608

Der Beschwerdeweg ggü. einer GKV ist dieser:
1) Kostenantrag des Versicherten
2) Bescheid = Ablehnung durch die GKV
3) Widerspruch des Versicherten und Antrag, den Fall dem Widerspruchsausschuß der jeweiligen Kasse vorzulegen
4) Widerspruchsbescheid der GKV mit Rechtsmittelhinweis
5) Klage des Versicherten vor dem Sozialgericht (SG)

Sehe ich es richtig, dass Ihr nun Schritt 3) vorbereitet?

Die Ablehnung der Kasse ist juristisch nicht zu beanstanden, ich rechne auch nicht damit, dass entsprechende Klagen Erfolg haben werden. Musterprozesse müssen natürlich geführt werden.

Begründung für den Widerspruch:
Wiederhole die Argumente des Musterbriefes und verweise auf positive Einzelfallentscheidungen. Beantrage, dass Euer Fall dem Widerspruchsausschuss Eurer Kassen vorgelegt wird. Mitunter darf man sich dort selbst vertreten. Nach der zu erwartenden Ablehnung des Widerspruchsausschusses ist der Weg zur Klage frei.

Eigentlich ist es egal, ob Du eine Begründung schreibst oder nicht. Entscheidend ist, dass Du damit den weiteren juristischen Weg vorbereitest.

Habt Ihr eine Rechtschutzversicherung?

Viele Grüße. Andreas

Verfasst: 30 Dez 2003 01:37
von rebella67
Hallo Bradchen, ich drücke Dir ganz fest die Daumen, daß die Werte o.k. sind. Das wäre dann eine echte Freude auch für mich, wenn der Versuch tatsächlich Erfolg bringt.
Liebe Grüße, Rebella

Verfasst: 30 Dez 2003 08:14
von Mehni
Hallo nochmal,

da wir bei unserer bitte einen Versuch ins Jahr 2004 zu verschieben nicht ernst genommen wurden und wir mit einem Standardschreiben über alle Restversuche abgespeißt wurden inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, wollen wir daraufhin in den Widerspruch gehen. Eine Rechtsschutzversicherung haben wir und Sozialgericht ist auch mit abgedeckt.

Kann der widerspruch andere Begründungen enthalten wie der Antrag bei der KK?

Andrea+Andreas

Verfasst: 30 Dez 2003 11:11
von Mondschaf
Hallo Bradchen,

auch von mir *dd* *dd* für den zweiten Wert und dann natürlich vor allem für den Versuch! Super, wenn es noch klappt!

Mehni,

ich würde schon sagen, dass ein Widerspruch andere Argumente als der Antrag enthalten darf, es sollten nur keine Widersprüche auftreten. Ihr könnt ja in der Zwischenzeit neue Informationen bekommen haben, die im Antrag noch garnicht standen und den Sinn Eures Anliegens noch bekräftigen.
Außerdem äußert man sich ja im Widerspruch zu den Argumenten für die Ablehnung. Diese Argumente können ja im Antrag noch nicht stehen, weil Ihr da die Entscheidung und die Begründung dafür ja noch nicht kanntet.

Gruß

Mondschaf

Verfasst: 30 Dez 2003 12:52
von Andreas
Hi Andreas,

ich schicke Dir PN die Daten einer Anwältin. Sie ist engagiert, hat Ahnung vom Sozialrecht und von Kiwu. Wendet Euch mal an sie.

"Kann der widerspruch andere Begründungen enthalten wie der Antrag bei der KK?"
-> ja.

Legt Widerspruch ein und beantragt, dass Euer Fall dem Widerspruchsausschuss Eurer Kasse vorgelegt wird. Das ist der nächste Schritt.

Viele Grüße. Andreas

Verfasst: 30 Dez 2003 19:05
von Andreas
Hi miteinander,

Klage vor Landessozialgericht (LSG): eine Userin schrieb mir, dass ihre Klage vor einem Landessozialgericht anhängig wäre. Die Klage hat ursprünglich nichts mit 2004 zu tun. Da es aber um den 4. Versuche geht, will sie dieses 2004er-Problem auch vom LSG klären lassen.

Viele Grüße. Andreas

Verfasst: 30 Dez 2003 19:34
von Bradchen
Hallo Rebella und Mondschaf!

:D <- Das sagt wohl alles, oder? ;)
Der Östrogenwert ist zwar leicht erhöht aber, Zitat des Docs, "in Anbetracht der politischen Lage" konnte ich heute mit der Stimu anfangen! *freu freu freu*

Vielen Dank an Euch zwei, dass Ihr mich überhaupt darauf gebracht habt und vielen Dank an den Doc, der diesen Versuch mit uns durchzieht! DANKE!


Liebe Grüße
Bradchen :D