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Verfasst: 15 Jan 2004 22:43
von Andreas
Hi miteinander,
deutsche Kassen dürfen die Auslandsbehandlung nicht zahlen, wenn sie in Deutschland verboten ist. Zusagen gibt es manchmal:
1) Wenn die Kasse nicht weiß, was im Ausland eigentlich gemacht wird.
2) Der Auslandsarzt schriftlich zusagt, dass die Behandlung dem deutschen ESchG entspricht.
Viele Grüße. Andreas
Verfasst: 16 Jan 2004 21:13
von JBB
Das wiederum beruht auf der einschlägigen Rechtsprechung des Euopäischen Gerichtshofes zum Europäischen Binnenmarkt: Freiheit des uneingeschränkten Verkehrs von Personen, Waren und Dienstleistungen.
Hier steht das europäische Recht contra deutschem EmbryonenSchutzGesetz.
Europarecht bricht nationales Recht? Beim Dosenpfand müssen die Deutschen doch auch Strafen fürchten, dass diese Regelung den Wettbewerb hindere?
Oder habe ich das jetzt alles falsch verstanden?
Verfasst: 17 Jan 2004 23:42
von Andreas
Hi Bea,
in den Urteilen des EuGH, die ich kenne, wird den Mitgliedsstaaten immer ein Gestaltungsspielraum eingeräumt. Diesen wird man auf das ESchG anwenden können. Dass deutsche Kassen die in D verbotene Behandlung nicht zahlen dürfen, hat das BSG vor Jahren entschieden.
Herzliche Grüße. Andreas
Verfasst: 18 Jan 2004 10:40
von JBB
Lieber Andreas, danke für die Erklärung.
Man lernt jeden Tag etwas dazu

Verfasst: 18 Jan 2004 11:34
von Naima25
Hallo!!
hab mit der KK gesprochen!
Die würden 50% zahlen, aber nur die 50% die sie auch hier zahlen würden. Dann muß man noch 7.5 % Gebühr zahlen, höchstens jedoch 40 €....
Man soll aber gut aufpassen. Da man dann ja in NL als Selbstzahler hinkommt, kann es sein, daß die Kosten wesentlich höher sind als in D. Bei Selbstzahlern werden oft höhrer Sätze genommen und somit steigt der Preis!!!!
ALso informiert euch vorher sehr sehr gut!!!!
Verfasst: 18 Jan 2004 12:20
von Andreas
@ Bae: aber bitte.
@ Naima,
Preisvergleich und Kostenvoranschlag: das ist ein wichtier Hinweis. Manche "Auslands-Paare" erwachen böse, wenn die Rechnung und/oder die Erstattung der Kasse kommen.
Viele Grüße. Andreas