Verfasst: 15 Jan 2004 10:16
Hallo jelena,
so einfach ist es auch wieder nicht gesagt. Da du ja einen Antrag nach alten Recht stellen mußt ist das ganze eine "Milchmädchenrechnung":
1. Die Vers.Gesellschaften beurteilen den Eintritt des Vers.-falls unterschiedlich
2. bringt es euch nichts mit dem Antrag bis April zu warten (1/4 Jahr Wartezeit) bzw. ist es vielleicht sogar schon zu spät ?
Also meiner Erfahrung nach bringt es euch nichts deswegen einen Vertrag abzuschließen. Aber es kann keiner in die Zukunft schauen und sagen ich brauche keine Rechtsschutz!
Andreas
so einfach ist es auch wieder nicht gesagt. Da du ja einen Antrag nach alten Recht stellen mußt ist das ganze eine "Milchmädchenrechnung":
1. Die Vers.Gesellschaften beurteilen den Eintritt des Vers.-falls unterschiedlich
2. bringt es euch nichts mit dem Antrag bis April zu warten (1/4 Jahr Wartezeit) bzw. ist es vielleicht sogar schon zu spät ?
Also meiner Erfahrung nach bringt es euch nichts deswegen einen Vertrag abzuschließen. Aber es kann keiner in die Zukunft schauen und sagen ich brauche keine Rechtsschutz!
Andreas