Verfasst: 18 Aug 2004 14:18
...ich hätte da eine gesetzliche Definition wann das Leben beginnt:
Bei einem Körpergewicht von 500g (oder sicheren Lebenszeichen), vorher findet keine standesamtliche Beurkundung statt.
die Argumente von Königstigerin sind m.E. sehr Stichhaltig, augenscheinlich ist die Entstehung menschlichen Lebens aufgund Ihrer Komplexität doch recht Fehleranfällig, was häufig dann auch zum frühen "natürlichen" Ende einer SS führen kann.
So wie man eben den Erfolg einer IVF auch nicht am Eintritt der SS, sondern erst nach ihrem Abschluß (Geburt) beurteilen kann.
Insofern sind die Diskussionen über die Schutzwürdigkeit von Embryonen eher akademischer Natur, zumal hier nicht einmal differenziert wird, inwieweit es sinnvoll ist, aufgrund genetischer Defekte ohnehin nicht überlebensfähige Embryonen zu schützen. M.E. haben auch die "gesunden" Embryonen ein Anrecht auf Schutz, auch in dem Sinne, da sie bei einem Transfer den nicht überlebensfähigen vorangestellt werden.
Projekt otto
Bei einem Körpergewicht von 500g (oder sicheren Lebenszeichen), vorher findet keine standesamtliche Beurkundung statt.
die Argumente von Königstigerin sind m.E. sehr Stichhaltig, augenscheinlich ist die Entstehung menschlichen Lebens aufgund Ihrer Komplexität doch recht Fehleranfällig, was häufig dann auch zum frühen "natürlichen" Ende einer SS führen kann.
So wie man eben den Erfolg einer IVF auch nicht am Eintritt der SS, sondern erst nach ihrem Abschluß (Geburt) beurteilen kann.
Insofern sind die Diskussionen über die Schutzwürdigkeit von Embryonen eher akademischer Natur, zumal hier nicht einmal differenziert wird, inwieweit es sinnvoll ist, aufgrund genetischer Defekte ohnehin nicht überlebensfähige Embryonen zu schützen. M.E. haben auch die "gesunden" Embryonen ein Anrecht auf Schutz, auch in dem Sinne, da sie bei einem Transfer den nicht überlebensfähigen vorangestellt werden.
Projekt otto