ich persönlich finde aus den gleichen Gründen wie Linda eine einkommensabhängige Zuzahlung nicht so toll, aber besser als der Zustand jetzt. Eine Anpassung an andere chronisch Kranke (max. 2% des Einkommens) oder einen geringen Festbetrag pro Versuch sind sicher auch noch zu verkraften. Am besten wäre natürlich eine Rückkehr zur alten Regelung oder meinetwegen auch eine Finanzierung aus Steuertöpfen statt aus der KK.
Ich mache mal ein paar Vorschläge, was in den Brief reinsoll:
1. Die Beschränkung in der KiWu-Behandlung hat zu nichts geführt, außer
- dass 10000 Kinder weniger im Jahr geboren werden
- Kosten für Mehrlings-SS und -geburten gestiegen sind (gibt es da Zahlen?), da mehr Paare sich drei Embryonen einsetzen lassen, um die Chancen pro Versuch zu maximieren
- viele Paare sich zur Samenspende entscheiden, weil eine ICSI zu teuer (gibt es da Zahlen?)
- viele Paare erst auf Versuche sparen müssen, so älter werden und damit die Erfolgschancen geringer
- Frauen unter 25 von der KiWu-Behandlung ausgeschlossen werden, gleichzeitig jedoch den erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Ausserdem ist es unverständlich in Anbetracht der Tatsache, dass immer beklagt wird, viele würden sich zu spät für Kinder entscheiden und hier wird die Grenze willkürlich heraufgesetzt
- Frauen über 40 von der KiWu-Behandlung ausgeschlossen werden, selbst wenn noch eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht
2. Eine Rückkehr zur Regelung vor 2004 würde pro Versicherten in der GKV nur 1,50 - 2,50 Euro kosten
- ausserdem ist die Erfolgsrate aus medizinischer Sicht bei den ersten 4-6 Versuchen gleich, dass heisst, die 3 Versuchsregel ist willkürlich gesetzt
3. Wir sehen darüberhinaus Handlungsbedarf beim Embryonenschutzgesetzes:
- um die Embryonen mit dem anschaulich besten Einnistungspotential zu transferieren (wichtig: Auswahl wird jetzt auch bereits gemacht, nur eben am 1. und nicht erst am 3. oder 5. Tag und Auswahl hat erstmal nichts mit PID zu tun, das verwechseln Politiker ja gern

Ach, und vielleicht sollte man noch mal die Vorteile des Single-Embryo-Transfers hervorheben, der aber nur bei Änderung des Embryonenschutzgesetzes bei gleicher Erfolgsrate möglich ist
- sowie Nachdenken über Alternativen wie Eizellspende usw.
4. Auch im Angesicht der Klagewelle sollte die zukünftige Regierung eine Lösung anstreben, bevor sie ihr verordnet wird

Bitte um Kommentare und Ergänzungen. Kann jemand die Zahlen validieren?
Gruss, Atonne