Seite 2 von 7
Verfasst: 17 Nov 2005 11:36
von kleinerrabe
Also in Baden Württemberg fällt die wohl die Neuauslegung Ende des Monats Ich hoffe ich weiß bald mehr wenn dann geb ich euch bescheid.
Verfasst: 17 Nov 2005 22:13
von rebella67
Kleinerrabe, ich freue mich wirklich, wenn es diese Regelung auch wenigstens in einem der südlichen Bundesländer gibt, die ja in vielen Dingen besonders konservativ sind! Drücke Euch dafür die Daumen!
Verfasst: 20 Nov 2005 09:23
von JBB
Hallo Rebella,
Ich habe mir mal den Gesetzestext genau durchgelesen, habe aber nirgendwo entdecken können, dass nur PN Stadien selektiert werden dürfen. Nun soll es also nur durch eine "andere Auslegung" ggf möglich sein, auch Eizellen zu selektieren, die sich schon geteilt haben.
Welche Stelle im Gesetzestext genau soll denn nun anders interpretiert werden?
Ich muss gestehen, dass ich bisher immer nur deine Artikel gelesen habe, nicht aber das Gesetz an sich.

Verfasst: 20 Nov 2005 22:38
von rebella67
Liebe Bea, die näheren Umstände möchte ich jetzt selbst gern mal wissen. Ich hoffe, in den nächsten Monaten dazu auch Aufklärung zu finden. Ich war ja Anfang des Jahres schon auf die Gesetzesauslegung von Monika Fromme (Juristin, Uni Kiel) gestoßen. Aber auf dem DGGG Kongreß wurde gesagt, dass die Ärzte den Auslegungen von Frau Fromme nicht folgen. Ich habe persönlich nach der Veranstaltung bei Herrn Prof. Dr. Diedrich nachgehakt und der sagte mir mit Nachdruck, dass es eben auch andere Auslegungen gäbe. Ich hatte den Eindruck, die Ärzte würden es sich einfach nicht trauen, wenn es auch andere Auslegungen gibt. Denn es könnte dann ja auch jeder Richter so oder so entscheiden.
Hier nochmal mein diesbezügliches Protokoll zu der Aussage von Prof. Dr. Hepp von der DGGG- Veranstaltung im Juni:
"- Die Interpretation von ?Sollen? im ESchG §1, Abs. 1 Nr. 5 (?5. es unternimmt, mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen,?) bedeutet in der juristischen Interpretation durch Monika Frommel lediglich eine ?Absicht?. Nach ihrer Interpretation ermöglicht das ESchG die Erzeugung von mehr als 3 Embryonen und ihre Auswahl. Diese Auffassung wird von anderen Rechtsexperten aber nicht geteilt. "
Welchen Deal die Ärzte da jetzt gefunden haben - wie gesagt, da weiß ich bisher auch nicht mehr. Tatsache ist jedoch, dass in mindestens der einen Praxis und vermutlich in weiteren jetzt so verfahren wird, wie ich es oben geschrieben habe und dass dabei auf eine neue Gesetzesauslegung verwiesen wurde.
Verfasst: 02 Dez 2005 14:29
von Holly°
Hallo,
ich hab meinen Kiwu-Doc in den letzten 2 Wochen deswegen gelöchert und jetzt folgende Antwort bekommen:
"auf dem BRZ Treffen wurde darüber berichtet und dringend davor gewarnt, diese Praxis durchzuführen." (BRZ ist wohl Treffen des Berufsverbandes)
Das wäre für uns perfekt gewesen, die Anzahl meiner EZ ist so in der Größenordnung 6 und dann hätten wir von denen wenigstens die besten rausfinden können. (ohne Ausland ...)
LG
bebe
Verfasst: 02 Dez 2005 22:48
von rebella67
Hm, ich kann das eigentlich nur so interpretieren, dass es dazu verschiedene Rechtsauffassungen gibt. Der eine traut es sich, der andere nicht. Bleibt nur zu hoffen, dass es sich bald immer mehr trauen und dass es bald offiziell eindeutiger erlaubt ist.
Der November ist vorbei - was ist denn nun mit Ba-Wü?
Verfasst: 03 Dez 2005 11:02
von kleinerrabe
Es wird wohl so gehandhabt wie ich es verstanden habe das es sehr individuell entschieden wird ob Blastos und wie viele weiter entwicklet werden denn im Vordergrund muss immer stehen möglichst wenig überschüssige Embryos zu haben. Es wird wohl immer in einem Gespräch zuvor festgelegt wie verfahren wird. Mal sehen.
Verfasst: 21 Dez 2005 15:14
von kleinerrabe
http://www.kup.at/kup/pdf/4427.pdf
EIn Artikel zur Auslegbarkeit des EschG
Verfasst: 22 Dez 2005 01:12
von rebella67
Kleinerrabe, danke, ich lade gerade mal die Datei. Ich kann Euch inzwischen sagen, dass mir jetzt auch ein Dokument des BRZ vorliegt. Darin ist es etwa so erklärt, wie Du es gerade beschrieben hast. Im Vordergrund steht weiterhin, dass nicht mehr Embryonen kultiviert werden sollen als übertragen werden sollen. Wenn aber bei dem betreffenden Patienten zu vermuten ist, dass sich nicht alle Embryonen weiter entwickeln werden, können mehr kultiviert werden. Das Ganze ist gesetzlich zwar nicht sooooo einwandfrei, aber immerhin. Das Gesundheitsministerium hat sich dazu auch geäußert - und zwar in einer Weise, die die o.g. Aussage unterstützt.
Ich wollte Euch mal die entscheidenden Passagen heraus schreiben. Mir fehlt allerdings gerade die Zeit.
Verfasst: 22 Dez 2005 11:18
von kleinerrabe
Wäre klasse wenn du das bei Gelegenheit mal machen könnest oder wenn du einen Link hast könnte ich das auch machen.