Verfasst: 30 Nov 2005 11:32
Anhang 2:
Die Einstellung der katholischen Kirche zur assistierten Befruchtung
Zur Frage der moralischen Legitimität der IVF (Walter Mixa)
?Meine Damen und Herren,
die katholische Kirche sieht in der IVF kein moralisch legitimes Mittel zur Behebung von Sterilität. Dies aber gilt auch dann, wenn dieses Verfahren innerhalb der Ehe und zwar bei richtiger Motivation der Eheleute zur Anwendung gelangt, auch dann, wenn seine Technik so weit optimiert ist, dass wir auf das Niveau der natürlichen Schwangerschafts- und Abgangsrate ohne darüber hinausgehende Verluste an Embryonen gelangen und schließlich selbst dann, wenn unter normalen Umständen keine sog. "überzähligen Embryonen" entstehen.
Mithin: Die Kirche ist der Überzeugung, daß die reproduktionsmedizinische Technik der IVF bereits in sich moralischen Maßstäben nicht genügt und zwar unabhängig von Motivation und Folgen, so sehr auch diese zu bedenken sind und auch hier schwerwiegende Probleme sichtbar werden. Aber selbst wenn diese alle als auflösbar erscheinen: die Kirche besteht auf ihrem Nein.? ( http://www.kath-theologie.uni-osnabruec ... d/mixa.pdf )
Interessant ist auch die Definition der Katholiken von Ehehindernissen (Entrechtung von Impotenten und Ausweitung auf Nichtkatholiken):
?Ehehindernisse im engeren Sinne sind bestimmte Umstände, die eine Person rechtlich unfähig machen, die Ehe gültig zu schließen.?
?
?Nach katholischem Verständnis gibt es absolute Ehehindernisse, die dem göttlichen bzw. natürlichen Recht zuzuordnen sind. Sie lassen keine Ausnahme menschlichen Rechts zu. Sie betreffen jede Eheschließung und Ehe, also auch eine Ehe zwischen Nichtkatholiken:?
?..
?Die Unfähigkeit zum Geschlechtsverkehr (Impotenz)
besteht als Hindernis entweder grundsätzlich oder allein dem Ehepartner gegenüber.
Unfruchtbarkeit (Sterilität) ist kein Ehehindernis. Doch ist sie absichtlich verschwiegen worden, kann beim getäuschten Partner das Eheversprechen beeinträchtigt sein.?
( http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum ... /hind.html )
Die Einstellung der evangelischen Kirche zur assistierten Befruchtung
?Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hält Eingriffe an Embryonen, die ihre Schädigung oder Vernichtung in Kauf nehmen, für nicht verantwortbar. Kein Forschungsziel, wie hochrangig es auch sein mag, kann es rechtfertigen, diesen Grundsatz aufzugeben.
Der Rat rät vom Verfahren der In-Vitro-Fertilisation ab. Daraus folgt nicht, dass er ein rechtliches Verbot dieses Verfahrens fordert. Wohl aber setzt er sich dafür ein, der Anwendung des Verfahrens enge rechtliche Grenzen zu setzen.?
( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 90&start=0 , www.ekd.de )
Dr. Jens Kreuter, Referent für sozial- und gesellschaftspolitische Fragen, Kirchenamt der EKD, Hannover:
?dass aus theologischer Sicht Kinderlosigkeit zwar eine große persönliche Enttäuschung für die betroffenen Paare sein kann, dass es sich aber auch bei ungewollter Kinderlosigkeit nicht unbedingt um ein Unglück handelt.?
?
?sind wir zu der Überzeugung gelangt, IVF zwar keineswegs abzulehnen, betroffenen Paaren aber von dieser Möglichkeit abzuraten und eher zu versuchen, sie darin ermutigend zu begleiten, ihr Leben ohne eigene leibliche Kinder zu gestalten.?
?
?Wir haben nie gefordert, die IVF aus dem Leistungskatalog der GKV zu streichen, halten dies aber für eine denkbare Maßnahme, gegen die nun keine so durchgreifenden ethischen Bedenken sprechen würden, dass wir uns hier protestierend engagieren möchten.?
?Stellungnahme der evangelisch-methodistischen Kirche zu Fragen der künstlichen Befruchtung und der Gentechnologie?
erschienen als Heft 54 in der Reihe ?EMK heute? im November 1987
3.1 Homologe Insemination und In-vitro- Fertilisation
? ?Ehepaare, die sich dieser Behandlung trotz der damit verbundenen Belastungen unterziehen, um nach Möglichkeit ein eigenes Kind zur Welt zu bringen, handeln dann in Übereinstimmung mit den Grundsätzen christlicher Ethik, wenn es sich bei den zu überwindenden Hindernissen allein um physiologische Mängel und nicht etwa um psychische Ursachen handelt, die mit einer solchen Therapie nicht zu beheben sind, und wenn sie ihre Aufgabe als (zukünftige) Eltern verantwortungsvoll wahrnehmen. Außerdem sind, um die Entstehung überzähliger Embryonen zu vermeiden, bei einer In-vitro-Fertilisation nicht mehr Eizellen zu befruchten, als für die vorgesehene Einleitung einer Schwangerschaft vorgesehen sind.?
3.2. Heterologe Insemination und In-vitro- Fertilisation
?Die Befruchtung der weiblichen Keimzelle mit dem Samen eines anderen als des Ehemannes, sei es durch die Einbringung des fremden Spendersamens in die Gebärmutter (heterologe Insemination), sei es durch eine Reagenzglasbefruchtung (heterologe In-vitro-Fertilisation) ist deshalb ethisch abzulehnen, - weil die Ehe durch das Dazwischentreten eines Dritten schwer belastet werden kann, - weil der genetische Vater sich in der Regel der Verantwortung für das mit seinem Samen gezeugte Kind entzieht, - weil das Kind in seiner Identitätsfindung durch die Anonymisierung des genetischen Vaters (=Samenspenders) behindert wird, - weil Gesichtspunkte positiver Eugenik (=gewünschte Eigenschaften des Kindes bestimmend) bei der Auswahl des Spenders eine Rolle spielen können und ? weil bei Mehrfachspendern die Gefahr von Verwandtenehen und der damit verbundenen möglichen Schäden nicht auszuschließen ist. In höherem Maße gilt das hier Gesagte für den Einsatz von ?Samenbanken? und ?Eizellenreservoirs? sowie für jede Art von Fremdschwangerschaften (?Leihmutter?- oder ?Ersatzmutter?-Verfahren). Außer der völligen Trennung von Zeugung und ehelicher Gemeinschaft führt die Anwendung dieser Verfahren insofern zur Entwürdigung von Menschen, als Frauen und Kinder durch sie als bloße Mittel für die Erfüllung von Wünschen missbraucht und die durch Schwangerschaft und Geburt entstehenden menschlichen Beziehungen missachtet werden. Die mögliche Verflechtung von Kinderwunsch, Ehrgeiz und Gewinnstreben droht zudem, das Kinderzeugen zum Geschäft und Kinder zur Ware werden zu lassen. Solchen Entwicklungen muß durch geeignete Gesetze und Kontrollen ein Riegel vorgeschoben werden.?
Die Einstellung der katholischen Kirche zur assistierten Befruchtung
Zur Frage der moralischen Legitimität der IVF (Walter Mixa)
?Meine Damen und Herren,
die katholische Kirche sieht in der IVF kein moralisch legitimes Mittel zur Behebung von Sterilität. Dies aber gilt auch dann, wenn dieses Verfahren innerhalb der Ehe und zwar bei richtiger Motivation der Eheleute zur Anwendung gelangt, auch dann, wenn seine Technik so weit optimiert ist, dass wir auf das Niveau der natürlichen Schwangerschafts- und Abgangsrate ohne darüber hinausgehende Verluste an Embryonen gelangen und schließlich selbst dann, wenn unter normalen Umständen keine sog. "überzähligen Embryonen" entstehen.
Mithin: Die Kirche ist der Überzeugung, daß die reproduktionsmedizinische Technik der IVF bereits in sich moralischen Maßstäben nicht genügt und zwar unabhängig von Motivation und Folgen, so sehr auch diese zu bedenken sind und auch hier schwerwiegende Probleme sichtbar werden. Aber selbst wenn diese alle als auflösbar erscheinen: die Kirche besteht auf ihrem Nein.? ( http://www.kath-theologie.uni-osnabruec ... d/mixa.pdf )
Interessant ist auch die Definition der Katholiken von Ehehindernissen (Entrechtung von Impotenten und Ausweitung auf Nichtkatholiken):
?Ehehindernisse im engeren Sinne sind bestimmte Umstände, die eine Person rechtlich unfähig machen, die Ehe gültig zu schließen.?
?
?Nach katholischem Verständnis gibt es absolute Ehehindernisse, die dem göttlichen bzw. natürlichen Recht zuzuordnen sind. Sie lassen keine Ausnahme menschlichen Rechts zu. Sie betreffen jede Eheschließung und Ehe, also auch eine Ehe zwischen Nichtkatholiken:?
?..
?Die Unfähigkeit zum Geschlechtsverkehr (Impotenz)
besteht als Hindernis entweder grundsätzlich oder allein dem Ehepartner gegenüber.
Unfruchtbarkeit (Sterilität) ist kein Ehehindernis. Doch ist sie absichtlich verschwiegen worden, kann beim getäuschten Partner das Eheversprechen beeinträchtigt sein.?
( http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum ... /hind.html )
Die Einstellung der evangelischen Kirche zur assistierten Befruchtung
?Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hält Eingriffe an Embryonen, die ihre Schädigung oder Vernichtung in Kauf nehmen, für nicht verantwortbar. Kein Forschungsziel, wie hochrangig es auch sein mag, kann es rechtfertigen, diesen Grundsatz aufzugeben.
Der Rat rät vom Verfahren der In-Vitro-Fertilisation ab. Daraus folgt nicht, dass er ein rechtliches Verbot dieses Verfahrens fordert. Wohl aber setzt er sich dafür ein, der Anwendung des Verfahrens enge rechtliche Grenzen zu setzen.?
( http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 90&start=0 , www.ekd.de )
Dr. Jens Kreuter, Referent für sozial- und gesellschaftspolitische Fragen, Kirchenamt der EKD, Hannover:
?dass aus theologischer Sicht Kinderlosigkeit zwar eine große persönliche Enttäuschung für die betroffenen Paare sein kann, dass es sich aber auch bei ungewollter Kinderlosigkeit nicht unbedingt um ein Unglück handelt.?
?
?sind wir zu der Überzeugung gelangt, IVF zwar keineswegs abzulehnen, betroffenen Paaren aber von dieser Möglichkeit abzuraten und eher zu versuchen, sie darin ermutigend zu begleiten, ihr Leben ohne eigene leibliche Kinder zu gestalten.?
?
?Wir haben nie gefordert, die IVF aus dem Leistungskatalog der GKV zu streichen, halten dies aber für eine denkbare Maßnahme, gegen die nun keine so durchgreifenden ethischen Bedenken sprechen würden, dass wir uns hier protestierend engagieren möchten.?
?Stellungnahme der evangelisch-methodistischen Kirche zu Fragen der künstlichen Befruchtung und der Gentechnologie?
erschienen als Heft 54 in der Reihe ?EMK heute? im November 1987
3.1 Homologe Insemination und In-vitro- Fertilisation
? ?Ehepaare, die sich dieser Behandlung trotz der damit verbundenen Belastungen unterziehen, um nach Möglichkeit ein eigenes Kind zur Welt zu bringen, handeln dann in Übereinstimmung mit den Grundsätzen christlicher Ethik, wenn es sich bei den zu überwindenden Hindernissen allein um physiologische Mängel und nicht etwa um psychische Ursachen handelt, die mit einer solchen Therapie nicht zu beheben sind, und wenn sie ihre Aufgabe als (zukünftige) Eltern verantwortungsvoll wahrnehmen. Außerdem sind, um die Entstehung überzähliger Embryonen zu vermeiden, bei einer In-vitro-Fertilisation nicht mehr Eizellen zu befruchten, als für die vorgesehene Einleitung einer Schwangerschaft vorgesehen sind.?
3.2. Heterologe Insemination und In-vitro- Fertilisation
?Die Befruchtung der weiblichen Keimzelle mit dem Samen eines anderen als des Ehemannes, sei es durch die Einbringung des fremden Spendersamens in die Gebärmutter (heterologe Insemination), sei es durch eine Reagenzglasbefruchtung (heterologe In-vitro-Fertilisation) ist deshalb ethisch abzulehnen, - weil die Ehe durch das Dazwischentreten eines Dritten schwer belastet werden kann, - weil der genetische Vater sich in der Regel der Verantwortung für das mit seinem Samen gezeugte Kind entzieht, - weil das Kind in seiner Identitätsfindung durch die Anonymisierung des genetischen Vaters (=Samenspenders) behindert wird, - weil Gesichtspunkte positiver Eugenik (=gewünschte Eigenschaften des Kindes bestimmend) bei der Auswahl des Spenders eine Rolle spielen können und ? weil bei Mehrfachspendern die Gefahr von Verwandtenehen und der damit verbundenen möglichen Schäden nicht auszuschließen ist. In höherem Maße gilt das hier Gesagte für den Einsatz von ?Samenbanken? und ?Eizellenreservoirs? sowie für jede Art von Fremdschwangerschaften (?Leihmutter?- oder ?Ersatzmutter?-Verfahren). Außer der völligen Trennung von Zeugung und ehelicher Gemeinschaft führt die Anwendung dieser Verfahren insofern zur Entwürdigung von Menschen, als Frauen und Kinder durch sie als bloße Mittel für die Erfüllung von Wünschen missbraucht und die durch Schwangerschaft und Geburt entstehenden menschlichen Beziehungen missachtet werden. Die mögliche Verflechtung von Kinderwunsch, Ehrgeiz und Gewinnstreben droht zudem, das Kinderzeugen zum Geschäft und Kinder zur Ware werden zu lassen. Solchen Entwicklungen muß durch geeignete Gesetze und Kontrollen ein Riegel vorgeschoben werden.?