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Zitat: "Wie hoch wäre eine angemessene Eigenbeteiligung betroffener Paare (mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von durchschnittlich 3.000 Euro im Monat) an den Kosten einer medizinischen Behandlung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft in Höhe von 3.000 Euro pro Behandlungsversuch?"
Erst einmal so viel gemeinsam netto verdienen! Viele haben sicherlich weitaus weniger!
Hallo zusammen,
mich freut es sehr, dass "Bea" mich hierher eingeladen hat und dass der Fragebogen eine so rege Diskussion anstoßen konnte. Vielleicht kann ich etwas zur Klärung der aufgekommenen Fragen beitragen:
1. Die 15.000 Euro sind tatsächlich auf ein geborenes Kind bezogen und nicht etwa auf einen Behandlungsversuch! Wir haben 3.000 Euro (durchschnittlicher Wert für eine IVF) zugrunde gelegt und die durchschnittlichen fünf Behandlungsversuche bis zur Geburt eines Kindes.
2. Wenn Sie Interesse an den Ergebnissen haben, können Sie mir gerne eine e-mail schreiben (eva.berns@ruhr-uni-bochum.de), dann werde ich Ihnen die Ergebnisse zukommen lassen. Nicht sofort, eher zum Ende des Jahres. Wir haben einen ganz ähnlichen Fragebogen auch Politikern, Reproduktionsmedizinern, Psychologischen Beratern, Medizin-Ethikern und Sozialrechtlern vorgelegt; zudem eine Kurzform des Fragebogens einer repräsentativen Stichprobe der Bevölkerung. Es wird also ein wenig Auswertungs-Arbeit auf uns zukommen...
Bis hierher erstmal,
viele Grüße, Eva Berns
danke für die Umfrage und die Erklärungen. Da bin ich jetzt etwas schlauer.
Was ich noch nicht verstanden habe: wieso setzen Sie gerade 5 Versuche an? Ist das die durchschnittliche Versuchsanzahl, die ein durchschnittliches Paar auf sich nimmt?
Gruß und Gung ho von Tim
-------- I thought I’d found a reason to live
just like before when I was a child
only to find dreams made of sand
would just fall apart and slip through my hands.
But the spirit of life keeps us strong
and the spirit of life is the will to carry on
...
I never thought it would be quite like this
living outside of mutual bliss
but as long as the veins in our arm still stand up
the spirit of life will keep living on
"In Deutschland ist die so genannte Embryonenselektion verboten. Unter einer Embryonenselektion wird die Untersuchung mehrerer durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryonen verstanden, mit dem Ziel, nur solche Embryonen in den Körper der Frau zu übertragen, die entwicklungsfähig erscheinen. Dadurch wird die Erfolgswahrscheinlichkeit reproduktionsmedizinischer Behandlung erhöht. Die aussortierten Embryonen werden in der Forschung verwendet oder direkt abgetötet."
Embryonenselektion zur Erhöhung der Chancen macht meist nur dann Sinn, wenn sie mittels augenscheinlicher Selektion, also nicht PID, durchgeführt wird. Die PID hat einen anderen Zweck. Da geht es um die Vermeidung schwerer Behinderungen.
Der Ausdruck "direkt abgetötet" gefällt mir nicht. Sie werden ja nur verworfen, also wenn überhaupt, dann nur indirekt getötet.
Hallo, ich komme nicht an den Fragebogen ran, der Link funktioniert nicht.??!!
atti 68
2/2006 IUI neg.
12/2006 IUI neg.
keine Befunde, alles o.b.
schlechtes Sperma wegen Rauchen!!!
5/2008 1.ICSI, 15 PU, 12 befruchtet, 3 Follikel TF, 8 Eingefroren, Negativ!
6/2008 IUI im Spontanzyklus, seit 26.6. in WS, 13.7. Mens fängt doch an!!!
geplante ICSI in Wels 10/08
14.10.08 PU 10, 18.10. drei Blastos-A TF,
30.10. SB, bin verzweifelt, fast keine Hoffnung mehr, BT 31.10 NEGATIV!!!
Lange Pause. Wegen Zysten Bauchspiegelung 3/09. Diagnose: Eierstöcke verklebt am Becken, Endo I, zwei Myome im Unterus. Alles beseitigt.
Mit Kryo hier in D weiter 5/09
Seit 22.5 BT und SCHWANGER!!! hcg 420
Habe ET am 27.1.2010 UNGLAUBLICH; es wird ein Mädchen.