Verfasst: 21 Jul 2010 12:14
Was mich an der Geschichte mit der Neuauslegung noch stört, ist, dass ich noch kein offensives Werben der süddeutschen Kliniken mit der Neuauslegung gesehen habe, nicht mal bei Geisthövel (Freiburg) selbst, auf dessen "Algorithmus" ja die Praxis-Regel, wonach bis zu 6 Embryonen weiterkultiviert werden dürfen, maßgeblich aufbaut.
Interessierte sollten also die Kliniken selbst ansprechen - und dann muss man es eben leider selbst heraushören, ob die das tatsächlich ernst meinen, oder ob doch nur Schema F angewendet wird.
Woran liegt das?
Nun, ich vermute, es ist zur Zeit ein Stadium wie bei einer Gerichtsverhandlung, wo die gegnerischen Parteien Ihre Schriftsätze einreichen. Immer dann, wenn man meint, das war jetzt aber sehr überzeugend, dann kommt von der Gegenseite doch noch ein Schriftsatz mit auch nicht von der Hand zu weisenden Argumenten. In der Tendenz aber, so meine ich, im Moment klar zu Gunsten der Neu-Auslegung. Ein Amtsgericht in Wolfratshausen - na ja - wegweisend schon, aber wie ein Amtsgericht in Celle, oder sonstwo entscheiden würde ... ... jedoch, es wird immer schwerer, da noch einen Vorsatz konstruieren zu können, wenn man mehr als 3 Embryonen weiterkultiviert, das Gesetz ist eben nicht eindeutig genug formuliert. Es ist ja immer schon kritisiert worden, dass das Strafrecht nicht besonders geeignet ist, so komplizierte Sachverhalte klar zu regeln, wie die der Abgrenzung zwischen einer nicht gewollten Vorratsproduktion von Embryonen und einer Therapie, die eine noch tolerierbare Anzahl von benötigten Embryonen für einen erfolgreichen Ausgang der Therapie der Infertilität. Das scheint die Tendenz aller bisherigen Gerichtsentscheidungen doch durchblicken zu lassen.
Aber: hundertprozentige Rechtssicherheit ist das noch nicht. Und die wird es erst geben, wenn zumindest mal eine Berufungsinstanz einen Fall entschieden hat. Von Seiten des Gesetzgebers jedenfalls ist da leider nichts zu erwarten. Bliebe als letztes, dass das Bundesgesundheitsministerium sich der Sach annimmt und sich ebenfalls für die Neuauslegung stark macht. Aber da sitzen ja immer noch dieselben Leute drin wie vorher - wie immer halt.
So auch folgende Quelle: http://www.kup.at/kup/pdf/8865.pdf
Es bleibt also dabei: mehr als je zuvor, gefordert ist der Patient, er muss sich informieren, wo er tatsächlich die beste Behandlung bekommt.
Klar ist, die Jurisdiktion ist ein Entscheidungskriterium. Die beste Klinik mit Handschellen durch die Gesetzgebung nützt nichts. Aber auch im liberalsten Land nützt es nichts, wenn die Klinik nicht "läuft", sprich, wenn die sehr individuelle Behandlung im OP- und Labor-Alltag nicht durchzuführen ist.
LG cruzeiro
Interessierte sollten also die Kliniken selbst ansprechen - und dann muss man es eben leider selbst heraushören, ob die das tatsächlich ernst meinen, oder ob doch nur Schema F angewendet wird.
Woran liegt das?
Nun, ich vermute, es ist zur Zeit ein Stadium wie bei einer Gerichtsverhandlung, wo die gegnerischen Parteien Ihre Schriftsätze einreichen. Immer dann, wenn man meint, das war jetzt aber sehr überzeugend, dann kommt von der Gegenseite doch noch ein Schriftsatz mit auch nicht von der Hand zu weisenden Argumenten. In der Tendenz aber, so meine ich, im Moment klar zu Gunsten der Neu-Auslegung. Ein Amtsgericht in Wolfratshausen - na ja - wegweisend schon, aber wie ein Amtsgericht in Celle, oder sonstwo entscheiden würde ... ... jedoch, es wird immer schwerer, da noch einen Vorsatz konstruieren zu können, wenn man mehr als 3 Embryonen weiterkultiviert, das Gesetz ist eben nicht eindeutig genug formuliert. Es ist ja immer schon kritisiert worden, dass das Strafrecht nicht besonders geeignet ist, so komplizierte Sachverhalte klar zu regeln, wie die der Abgrenzung zwischen einer nicht gewollten Vorratsproduktion von Embryonen und einer Therapie, die eine noch tolerierbare Anzahl von benötigten Embryonen für einen erfolgreichen Ausgang der Therapie der Infertilität. Das scheint die Tendenz aller bisherigen Gerichtsentscheidungen doch durchblicken zu lassen.
Aber: hundertprozentige Rechtssicherheit ist das noch nicht. Und die wird es erst geben, wenn zumindest mal eine Berufungsinstanz einen Fall entschieden hat. Von Seiten des Gesetzgebers jedenfalls ist da leider nichts zu erwarten. Bliebe als letztes, dass das Bundesgesundheitsministerium sich der Sach annimmt und sich ebenfalls für die Neuauslegung stark macht. Aber da sitzen ja immer noch dieselben Leute drin wie vorher - wie immer halt.
So auch folgende Quelle: http://www.kup.at/kup/pdf/8865.pdf
Es bleibt also dabei: mehr als je zuvor, gefordert ist der Patient, er muss sich informieren, wo er tatsächlich die beste Behandlung bekommt.
Klar ist, die Jurisdiktion ist ein Entscheidungskriterium. Die beste Klinik mit Handschellen durch die Gesetzgebung nützt nichts. Aber auch im liberalsten Land nützt es nichts, wenn die Klinik nicht "läuft", sprich, wenn die sehr individuelle Behandlung im OP- und Labor-Alltag nicht durchzuführen ist.
LG cruzeiro