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PKD
Verfasst: 04 Jan 2013 19:19
von Dus2011
@Grüne Gurke
das stimmt nicht, es kann jeder PKD machen, auch in D.
wer sagt denn was anderes?
das muss man nur selber bezahlen in den meisten fällen und der doc muss es natürlich gemeinsam mit dir/euch machen.
blastos...
Verfasst: 04 Jan 2013 19:24
von Dus2011
jaaa, die ammenmärchen...
auch schrott eizellen können es zu blastos schaffen...einem blasto kann man keine qualiät ablesen...
bitte informiert euch umfassend.
und auch die in der gebärmutter ist alles besser these halte ich für ein ammenmärchen um die hoffnungen der frauen zu schüren.
schlechte eizellen schaffen es weder in der gebärmutter noch im kultur schrank.
auch das bei PKD EZ beschädigt werden...ammenmärchen...bei der ICSI kann genau so beschädigt werden.
ich meine in den laboren sitzen ja keine idioten...sondern fachleute...
Verfasst: 04 Jan 2013 19:26
von gruenegurke
Kakoli: aus welchen Grund wurde die PDK gemacht?
Meine KiWu sagt laut Gesetz darf sie nicht! Oder sind sie zu stur??
Verfasst: 04 Jan 2013 19:37
von gruenegurke
Das Praeimplanationsgesetz...
Das Embryonenschutzgesetz vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2746), das durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 3 wird folgender neuer § 3a eingefügt:
„§ 3a Präimplantationsdiagnostik; Verordnungsermächtigung
(1) Wer Zellen eines Embryos in vitro vor seinem intrauterinen Transfer genetisch untersucht (Präimplantationsdiagnostik), wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Besteht auf Grund der genetischen Disposition der Frau, von der die Eizelle stammt, oder des Mannes, von dem die Samenzelle stammt, oder von beiden für deren Nachkommen das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit, handelt nicht rechtswidrig, wer zur Herbeiführung einer Schwangerschaft mit schriftlicher Einwilligung der Frau, von der die Eizelle stammt, nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik Zellen des Embryos in vitro vor dem intrauterinen Transfer auf die Gefahr dieser Krankheit genetisch untersucht. Nicht rechtswidrig handelt auch, wer eine Präimplantationsdiagnostik mit schriftlicher Einwilligung der Frau, von der die Eizelle stammt, zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos vornimmt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.
(3) Eine Präimplantationsdiagnostik nach Absatz 2 darf nur
1. nach Aufklärung und Beratung zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen der von der Frau gewünschten genetischen Untersuchung von Zellen der Embryonen, wobei die Aufklärung vor der Einholung der Einwilligung zu erfolgen hat,
2. nachdem eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission an den zugelassenen Zentren für Präimplantationsdiagnostik die Einhaltung der Voraussetzungen des Absatzes 2 geprüft und eine zustimmende Bewertung abgegeben hat und
3. durch einen hierfür qualifizierten Arzt in für die Präimplantationsdiagnostik zugelassenen Zentren, die über die für die Durchführung der Maßnahmen der Präimplantationsdiagnostik notwendigen diagnostischen, medizinischen und technischen Möglichkeiten verfügen,
vorgenommen werden. Die im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen, einschließlich der von den Ethikkommissionen abgelehnten Fälle, werden von den zugelassenen Zentren an eine Zentralstelle in anonymisierter Form gemeldet und dort dokumentiert. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere
1. zu der Anzahl und den Voraussetzungen für die Zulassung von Zentren, in denen die Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden darf, einschließlich der Qualifikation der dort tätigen Ärzte und der Dauer der Zulassung,
2. zur Einrichtung, Zusammensetzung, Verfahrensweise und Finanzierung der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik,
3. zur Einrichtung und Ausgestaltung der Zentralstelle, der die Dokumentation von im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen obliegt,
4. zu den Anforderungen an die Meldung von im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen an die Zentralstelle und den Anforderungen an die Dokumentation.
(4) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Absatz 3 Satz 1 eine Präimplantationsdiagnostik vornimmt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(5) Kein Arzt ist verpflichtet, eine Maßnahme nach Absatz 2 durchzuführen oder an ihr mitzuwirken. Aus der Nichtmitwirkung darf kein Nachteil für den Betreffenden erwachsen.
(6) Die Bundesregierung erstellt alle vier Jahre einen Bericht über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik. Der Bericht enthält auf der Grundlage der zentralen Dokumentation und anonymisierter Daten die Zahl der jährlich durchgeführten Maßnahmen sowie eine wissenschaftliche Auswertung."
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Mir waere es egal, wenn ich dafuer auch was zahlen muss, aber meine KiWu sagt bei genetisch gesunden Eltern und keinen bekannten Faellen in der Familie ist es NICHT erlaubt!
Meine KiWu bietet es an... deshalb frag ich halt.
Verfasst: 04 Jan 2013 19:37
von Kakoli
ich würde mal behaupten: stur!
PID ist verboten, pkd ist aber noch so gerade an der grenze des legalen im Sinne des embryonenschutzgesetzes, weil sie im vorkernstadium stattfindet. man hat für die pkd auch nur 20std. zeit, weil dann ist erste zellteilung stattfindet und dann wäre es verboten. es werden ja die beiden pplkörper entnommen, wofür der eine ist, weiss ich nicht, der andere enthält den DNA Strang, der wegen verschmelzung mit der samenzelle nicht mehr benötigt wird, und der die identische erbinformation wie in der eizelle enthält.
ja, bei mir war es so wie bei vielen anderen, alles super (mann ist Verursacher) trotzdem keinen erfolg. alles (erfolglos) abgeklärt, bis auf die Immunologie, weil mir das auch aus altersgründen zulange dauerte (bin seeehr ungeduldig) und auch zu teuer war (pkv zahlt natürlich nicht) und pkd war das letzte auf der liste und ich bin sehr froh. auch weil ich weiss, dass zumindest noch ein rest intakter eizellen da ist. 100% ok war auch nur eine, bei zwei anderen liess sich nur ein, nicht aber der zweite polkörper untersuchen. mir war auch nicht bewusst, wie sehr der zahn der zeit an mir nagt. alte Leier: bin gesund, nie geraucht, getrunken, Blabla eizellen altern trotzdem!
Verfasst: 04 Jan 2013 19:41
von Kakoli
das aws du meinst ist Präimplantationsdiagnostik (PID) PKD ist polkörperdiagnostik und da das vor zellteilung ist, ist es noch kein embryo, fällt also nicht unter das embryonenschutzgesetz
Verfasst: 04 Jan 2013 19:44
von Kakoli
Verfasst: 04 Jan 2013 19:50
von gruenegurke
stimmt auch grad gesehen.
Dann nerv ich mal meine KiWu wegen PKD! (auf das Geld kommts nu auch net an...)
Und Glueckwunsch dir

Verfasst: 04 Jan 2013 19:52
von gruenegurke
Kakoli: schau mal bei
Mit Dezember 2011 hat sich die Rechtslage bezüglich PID in Deutschland geändert, sodass diese im Wesentlichen bei jenen Indikationen erlaubt ist.[3] Die Wissenschaft wird zeigen, inwieweit noch medizinisch begründete Vorteile der Polkörperdiagnostik gegenüber der Präimplantationsdiagnostik bestehen. << dann such unten den link [3] raus... da kommst zum PID gesetz.
Deshalb war ich dann verwirrt...

Verfasst: 04 Jan 2013 20:33
von Kakoli
also ich kann es sehr empfehlen, ich war nach meinem 4. negativ auch kurz davor, alles hinzuschmeissen.
würdest du denn auch eine ezp machen, wenn herauskäme, dass eizellen defekt sind?