Verfasst: 10 Sep 2001 18:23
Hier ein Beitrag von JuZi aus dem Forum von heute:
Hallo Schnellchen und all Ihr anderen,
ich habe mir schon so meine Gedanken gemacht, bin aber schon mangels Zeit noch nicht so richtig zu Potte gekommen.
Ich denke Ansatzpunkt müßte sein, daß man sich an den zuständigen Gesetzgeber wendet und dort eine Anfrage startet, bzw. unser Anliegen bekannt gibt.
Man müßte mit medizinisch fundierten Argumenten und statistischen Vergleichen argumentieren, um eine solche Gesetzesänderung wenigstens einmal anzuregen.
Wichtig ist allerdings, daß es in Deutschland keine besonderen Fristen für den Transfer gibt. Meine Klinik kultiviert bis zu 5 Tagen und es kommt wohl auch häufig zum Blastozytentransfer. Das alles ist hier nicht verboten.
Der Unterschied zu den Behandlungen im Ausland ist lediglich, daß man nur drei Embryonen weiterkultivieren und hierbei keine Auswahl treffen dar. Im Ausland werden eben alle befruchteten kultiviert und dann die am besten Entwickelten transferiert. In Deutschland kann es einem passieren, daß genau die 3 schlechtesten transferiert werden und wir schon deswegen keine Chance haben.
Ich denke, daß hinsichtlich der Transferzeiten kein Handlungsbedarf gegenüber dem Gesetzgeber besteht, da eine gesetzliche Regelung gar nicht existiert. Hier müßten sich die Betroffenen an die jeweiligen Praxen wenden, wobei mir nicht klar ist, ob eine längere Kultivierung außerhalb des Körpers zu besseren Ergebnissen führt. Es gibt wohl auch Wissenschaftler, die der Ansicht sind, daß es nicht zu besseren Ergebnissen führt, da die Voraussetzungen in der Nährflüssigkeit für die Embryos schlechter sind als im Mutterleib. Diese sprechen sich für einen baldigen Transfer aus.
Gerne will ich bei der Formulierung helfen. Vielleicht kann jemand wissenschaftliche (medizinische) Informationsmaterialien besorgen, aus denen die unterschiedlichen Erfolgsquoten hervorgehen und aus denen wir unsere Argumente für die Änderung des Embryonenschutzgesetzes herleiten können. Schließlich sollten wir ausloten, an welche Partei wir uns wenden oder ggfls. an die Gesundheitsministerin.
Viele Grüße
JuZi
Hallo Schnellchen und all Ihr anderen,
ich habe mir schon so meine Gedanken gemacht, bin aber schon mangels Zeit noch nicht so richtig zu Potte gekommen.
Ich denke Ansatzpunkt müßte sein, daß man sich an den zuständigen Gesetzgeber wendet und dort eine Anfrage startet, bzw. unser Anliegen bekannt gibt.
Man müßte mit medizinisch fundierten Argumenten und statistischen Vergleichen argumentieren, um eine solche Gesetzesänderung wenigstens einmal anzuregen.
Wichtig ist allerdings, daß es in Deutschland keine besonderen Fristen für den Transfer gibt. Meine Klinik kultiviert bis zu 5 Tagen und es kommt wohl auch häufig zum Blastozytentransfer. Das alles ist hier nicht verboten.
Der Unterschied zu den Behandlungen im Ausland ist lediglich, daß man nur drei Embryonen weiterkultivieren und hierbei keine Auswahl treffen dar. Im Ausland werden eben alle befruchteten kultiviert und dann die am besten Entwickelten transferiert. In Deutschland kann es einem passieren, daß genau die 3 schlechtesten transferiert werden und wir schon deswegen keine Chance haben.
Ich denke, daß hinsichtlich der Transferzeiten kein Handlungsbedarf gegenüber dem Gesetzgeber besteht, da eine gesetzliche Regelung gar nicht existiert. Hier müßten sich die Betroffenen an die jeweiligen Praxen wenden, wobei mir nicht klar ist, ob eine längere Kultivierung außerhalb des Körpers zu besseren Ergebnissen führt. Es gibt wohl auch Wissenschaftler, die der Ansicht sind, daß es nicht zu besseren Ergebnissen führt, da die Voraussetzungen in der Nährflüssigkeit für die Embryos schlechter sind als im Mutterleib. Diese sprechen sich für einen baldigen Transfer aus.
Gerne will ich bei der Formulierung helfen. Vielleicht kann jemand wissenschaftliche (medizinische) Informationsmaterialien besorgen, aus denen die unterschiedlichen Erfolgsquoten hervorgehen und aus denen wir unsere Argumente für die Änderung des Embryonenschutzgesetzes herleiten können. Schließlich sollten wir ausloten, an welche Partei wir uns wenden oder ggfls. an die Gesundheitsministerin.
Viele Grüße
JuZi