Embryonenschutzgesetz - Das geht uns alle an !!!!

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Schnellchen
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Beitrag von Schnellchen »

Hallo,

ich möchte Euch doch alle bitten, Euch hier zu beteiligen. Billi (danke dir) hat einen sehr informativen Beitrag in den Ordner Brief-Aktion gestellt. Lest den bitte mal durch...

Interessant ist eh das Wort "Embryonenschutzgesetz" unter das die Zwei-, Vier- oder Achtzeller, die uns eingesetzt werden fallen. Sind es wirklich schon Embroynen oder müssten sie nicht unter ein "Zellschutzgesetz" fallen. Sorry.. klingt vielleicht etwas hart... Unterliegen diese Zellen schon der Menschenwürde und dem Recht auf Schutz des ungeborenen Lebens???

Und dann die Frage:
Warum unterliegen diese Zellen dem Embryonenschutzgesetz, während Abtreibungen bis zum 3. Monat und bei Mißbildungen sogar bis weit über die 20. Woche hinaus vollzogen werden dürfen. Hier ist doch ein arger Kontrast in der deutschen Gesetzgebung.

Also.. Bitte beteiligt Euch. Wir brauchen nicht nur Eure Unterstützung, sondern auch Eure Meinung, da wir damit auch für uns das Für und Wider abwägen können und Eure Argumente mit einbinden können.

Danke nochmals
Iris
mina2
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Beitrag von mina2 »

Hallo Ir Lieben,
der Knackpunkt, der an dem sich Geiser scheiden, ist wohl der wo die Schutzwürdigkeit beginnt. Reine Definitionssache? Nachdem, was ich weiß, ist der Beginn des Lebens und der Beginn der Schutzwürdigkeit der Moment der Verschmelzung, also wie (ich glaube) Billy sagte, direkt nach dem Vorkernstadium. Daran zu rütteln fiele mir schwer.
Es wir immer wieder eingewandt, dass es widersprüchlich sei, einen Zweizeller schützen zu müssen, während nach PND mit positivem Befund ein Fötus in fortgeschrittenem Stadium abgetrieben werden dürfe.
Ich möchte hier nur zur Information klar stellen, Haarspalterei?, dass die Abtreibung aufgrund eines Befundes durch PND NICHT ERLAUBT ist. Das Gesetz sieht nur straffreiheit vor. Dabei geht man davon aus, dass in der bestehenden Situation einer Schwangerschaft, was etwas anderes ist als die Vorbereitung darauf, eine Frau sich in einer Zwangslage befinden kann. Sie ist also schwanger und erfährt das ihr Kind möglicherweise behindert ist. Ein Schwangerschaftsabbruch kann nicht als schuldhaft bewertet werden, wenn die Frau andernfalls in ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit gefährdet ist. Die Mutterschaft zu einem behinderten Kind wird dann als möglicherweise nicht zumutbare körperliche, psychische Belastung für die Mutter gewertet. Nicht der behinderte Fötus gilt als schutzunwürdig, sondern die Frau als schutzwürdig. Es steht die Unversehrtheit der Frau gegen die des Fötus. Wenn dann die Frau als Betroffene gegen das Kind handelt, wird das ihr nicht als Schuld angerechnet, weil es legitim ist, sich selbst zu schützen.
Zurück zu den Zwei-Zellern und Blastozysten:
Das Problem bei der Aufhebung der Beschränkung auf maximal drei befruchtete Eizellen liegt darin, dass man, geht man von der Schutzwürdigkeit des Embryos aus(ab Zwei-Zell-Stadium), keinen Embryo verwerfen darf. Wenn von 10 befruchteten Eizellen nach 5 Tagen zwei prima Blastozysten übrigbleiben und 8 nicht lebensfähige ihr natürliches Ende gefunden haben gebe es kein Problem. Was ist aber wenn sich plötzlich 7 oder auch "nur" 5 Embryonen prächtig entwickeln, aber nur drei eingesetzt werden dürfen (die Frage des Risikos der Mehrlingschwangerschaften könnte vielleicht auch neu bewertet werden). Ist es realistisch, eine Frau zu verpflichten, nach erfülltem Kinderwunsch mit dem Ergebnis Zwillinge (oder gar Drillinge) die restlichen eingefrorenen Embryonen später auch wirklich noch einsetzen zu lassen?
Da die Senkung der Erfolgsaussichten gleichzeitig die Belastung und das Risiko für die Frau erhöhen, ist dieser Punkt für mich auch noch nicht völlig klar. Wurde beim bestehenden Embryonenschutzgesetz wirklich der goldene Punkt gefunden, auf dem Schutzwürdigkeit der Frau, Erfolgsaussicht und Schutz des Embryos völlig ausgewogen berücksichitg wurden?
Herzliche grüße Mina2
Billi
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Beitrag von Billi »

Lieb Nachteulengrüße an alle von Billi , vielleicht sollte ich guten morgen sagen, ich wünsch euch allen einen schönen tag :grin:

Es wird immer schwieriger, dieses thema zu beschreiben, bei der vielzahl an infos und denkanstössen.

Fest steht jedoch, dass eine änderung des gesetzes von uns wohl kaum in angriff genommen werden kann. Wir können maximal unseren standpunkt an entsprechende stellen weiterleiten. Und vielleicht bewirkt es etwas.

Liebe Mina, habe eben gerade dein posting gelesen und verstehe sehr gut deine zweifel. Ich denke jede von uns, die eskimos hat, hat ähnliche bedenken. ich habe keine, und muß sagen ich bin teilweise froh darüber - mir ist bis jetzt die entscheidung abgenommen worden, was passiert mit den eskimos? - aber andererseits hätte ich auch gern welche, es wären zusätzliche chancen. Meine einstellung zu eskimos nach bestehenden deutschem recht und zu blastos ist die selbe - für mich sind sie in jedem stadium "meine EZ" und in welchem stadium auch immer, verwerfen würde mir in beiden fällen einen stich ins herz versetzen. Nun kenn ich leider nicht die überlebenschancen-raten von blastos. Wenn ich aber davon ausgehe, dass (auch im normalen zyklus) von 6 befruchteten EZ , 5 EZ es nicht schaffen, denke ich mal, wird es bei den blastos genauso sein. (ausnahmen bestätigen immer die regel) diese these lässt für mich den schluß zu (kann auch völlig daneben liegen, sorry wenn's so ist) dass nach bestehendem recht mehr embryonen (zwar im vorkernstadium, aber deshalb weniger schlimm?) verworfen werden. Ehtisch und moralisch gesehen ist es egal, ob eine verschmelzung stattgefunden hat oder der embryo sich bereits zum 8-zeller entwickelt hat. Sie sind in beiden fällen wertvoll, jede hätte die chance zu leben. Nur weiß man bei blastos schneller, welche es nicht schaffen. Nach bestehendem recht gäbe es nur noch die lösung, gleich nach punktion zu entscheiden, daß ich eventuell gewonnene EZ unbefruchtet verwerfe, um diesem dilemma aus dem weg zu gehen.

Ganz kurz noch zum § 218. Mir geht es weniger um die PID - SS-abbrüche werden werden in D auch nicht nur wegen eventuell auftretender mißbildungen durchgeführt - auch wenn das gesetz was anderes sagt. den schutz der frau, die vor schäden bewahrt werden soll, den würde ich gern mit einer vermiderten anzahl an icsi versuchen auch für mich in anspruch nehmen wollen. und ich bin mir nicht sicher, ob man es wirklich trennen kann und vor allem anders bewerten darf, ob die befruchtung im mutterleib oder ausserhalb stattgefunden hat.

Was diese diskussion hier zeigt, ist die tatsache, dass wir ziemlich genau das problem erkennen und vor allem sachlich darüber reden können. Wir sind mündig und dieses gesetz betrifft uns. Viele politiker und andere verfechter der moral reden über uns, als wüssten wir nicht, was wir tun, sie wollen uns schützen. Ich habe allerdings das gefühl, daß sie ihre eigenen moralvorstellungen schützen wollen. Es ist ganz sicher kein leichtes thema! Vielleicht hilft uns diese diskussion ja, uns in unserer ureigensten meinung zu stärken und bestehende gedanken auszubauen (ob nun pro oder kontra), oder andere gedanken-sichtweisen - standpunkte -meinungen einfließen zu lassen, die wir bisher noch nicht berücksichtigt haben. So nun erst mal genug zum thema.


Ich hoffe, ich kann jetzt endlich gut schlafen :grin:

Liebe grüße von Billi


<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde ge&auml;ndert von: Billi am 2001-09-07 03:13 ]</font>
Dinah
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Beitrag von Dinah »

Hallo Ihr Lieben,
als "Zechianerin" bin ich natürlich auch absolut für eine Lockerung des Embroynenschutzgesetzes. Alle "Fürs" sind ja schon genannt, besonders in dem Posting von Speedy.
Zu Otti: ich glaube nicht, dass ein Blsatozystentransfer nur die Statistik schönt. Mal angenommen, es werden 10 EZ punktiert und es lassen sich auch alle befruchten. Bei einer Blastokultur werden dann z.B. 2 als "gut" identifiziert, die anderen sterben ab im Reagenzglas (was sie höchstwahrscheinlich auch im Uterus getan hätten). Diese zwei setzt man nun also ein. Bei einem früheren Transfer muss man zufallsmässig 2 (oder 3) auswählen und die restlichen einfrieren. Eins der Probleme hierbei ist aber nicht nur, dass die Gefahr gross ist, dass man Embryonen mit schlechtem Entwicklungspotential einsetzt und welche von guter Qualität einfriert, sondern auch, dass die Qualität dieser eigentlich guten Embryonen durch das Einfrieren wesentlich verschlechtert wird. Viele Überleben das Auftauen nicht und auch bei, denen, die es überleben, ist (laut Zechi) die Implantationswahrscheinlichkeit um die Hälfte reduziert.
Ausserdem spricht ja auch der Aspekt, dass ein Transfer an Tag 5 eher dem natürlichen Weg entspricht als ein früherer, denn die Blastozyste erreicht ja auch normalerweise erst am 5. Tag den Uterus. Uterausschleimhaut und Blastozyste sind dann besser "synchronisiert", so dass der Embryo besser versorgt werdn kann.
Liebe Grüße, Dinah
Dia
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Beitrag von Dia »

Hallo meine Lieben!

Meine persönliche Meinung ist, daß das Embryonenschutzgesetz geändert werden sollte.
Ich möchte das an meinem Behandlungsverlauf erklären.
Von den 8 punktierten EZ haben sich 5 befruchten lassen. Da ich mir drei einsetzten ließ, mußten sie 2(!!!) wegwerfen!! Da es sich nicht lohnt(zu geringe Chancen, daß die 2 beim auftauen überleben) sie ins Eis zu schicken. Kein Arzt kann nach dem 1. oder 2. Tag sagen, ob es nicht vielleicht genau dieses zwei gewesen wären, die sich weitergeteilt und eingenistet hätten! Es ist also ein Schuß ins blaue, und das ÄRGERT mich tierisch. Das ist doch paradox: hier wird das Leben nicht geschützt, sondern "verworfen"!

Liebe Grüße
Claudia
Tami
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Beitrag von Tami »

also um es kurz zu fassen: ich bin absolut der meinung von speedy. genau diese gedanken schwirren mir auch im kopf herum und billi hat auch eine gute idee mit dem schutz für frauen.

ob die befruchteten eizellen nun bei mir im körper absterben oder im reagenzglas, das ist für die eizelle kein unterschied. aber für mich/uns. schließlich gehen wir ja mit dem ziel schwanger zu werden an die sache und nicht, um dauernd niederlagen zu erleben. es geht um erfolgreiche künstl. befruchtung und nicht um ein glücksspiel.

da verstehe mal einer politiker. wieso ist es eigentlich so schwierig, dinge, die offensichtlich gesundheitsschädigend (wiederholte hormonbehandlungen etc.) nicht zu ändern? wir sind doch menschen, die denken und fühlen können. eine befruchtete eizelle stelle ich persönlich nicht ganz auf diese stufe. wären die leute, die dieses embryonenschutzgesetz zu verantworten haben, alle in unserer situation, würden sie wohl auch anders darüber nachdenken. (wahrscheinlich denke ich jetzt ungerecht oder wie ein normalbürger und das alles hat ganz andere hintergründe, aber egal).


bestes beispiel für hirnriss ist für mich (mal wieder aus dem tv aufgeschnappt): es werden immer mehr diesel-pkw verkauft. diese stoßen rußpartikel aus, die so fein sind, daß sie sich in der lunge festsetzen und krebs erzeugen können. es gibt filter, die man einsetzen kann und es wäre doch ein einfachstes, diese filter standardmäßig in jeden diesel einzubauen. nö! macht man nicht. wieso habe ich echt nicht verstanden. da liegt es auf der hand, ein gesundheitsrisiko auszuschalten und keiner unternimmt etwas. es gibt doch genug dinge, worauf selbst ein politiker keinen einfluss mehr hat. aber es gibt auch genug dinge, wo man das leben deutlich "vereinfachen" und positiv gestalten kann.

ich habe in einem anderen ordner etwas geschrieben vom recht auf fortpflanzung. ich glaube, das gilt nur in den usa, oder gibt es sowas auch in deutschland? und da möchte ich, wenn ich schon auf künstl. befruchtung angewiesen bin, es halbwegs so "einfach" haben, wie die leute, die es auf normalem wege schaffen. ich finde, wir nehmen schon genug in kauf, da brauchen wir nicht so viele niederlagen oder?

liebe grüße
anja



Danny
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Beitrag von Danny »

Hallo,

ich möchte erstmal schreiben, dass ich auch absolut dafür bin, das Gesetz zu lockern. Speedys posting war klasse, stimme ich genau zu.

Dieses Gesetz ist doch mal wieder ein Beispiel dafür, dass es von Leuten gemacht wird, die nicht betroffen sind und sich nicht in unsere Lage versetzen können. Sollte mal einer der Herren (oder Damen) Politiker das durchmachen, was wir seelisch und körperlich Monat für Monat auf uns nehmen und sie würden mit Sicherheit ganz schnell anders denken. Das wir uns diese Sterilität nicht ausgesucht haben, ist ja wohl auch für alle klar, jedenfalls für uns!
Mich können solche Gesetze (z.B. auch dieses Hin- und Her mit den Krankenkassen) immer ganz wahnsinnig machen, weil immer die Falschen darüber zu entscheiden haben (ebenso beim §218, den ja wohl auch Männer verfaßt haben...)

Wie schon erwähnt, bin ich für eine Lockerung und helfe gern mit!

Gruß,
Danny
Nini29

Beitrag von Nini29 »

Auch ich bin sehr für eine Lockerung des Embryonenschutzgesetzes und möchte mich dafür einsetze.
Ich kann nicht akzeptieren, wieso einer Schwangeren zugestanden wird in der 17. Woche ein behindertes Baby abtreiben zu lassen, die Vernichtung von Mehrzellern nach 5 Tagen aber als moralisch verwerflich angesehen wird. Warum muß die eine Frau vor psychischen Qualen geschützt werden und die andere nicht? Im Prinzip ist die IVF-Patientin ja auch schwanger, auch wenn vielleicht die Embryonen noch nicht transferiert wurden. Zumindest ist sie mit Hormonen vollgepumpt, wie eine natürlich Schwangere ja auch. Psychische Belastungen hat sie jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt schon genug durchgemacht.

Man sollte außerdem bedenken, Deutschland ist keine Insel. Solange anderswo die Blastozystenkultur erlaubt ist, kann man hier soviel verbieten wie man will, sie wird von vielen Deutschen doch angewendet.

Vielleicht sollte man jedem Paar die Entscheidung selbst überlassen. Diejenigen die die Tötung ihr Mehrzeller nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, sollen es eben lassen und die bestehende Regelung anwenden lassen (wobei sich die Frage stellt, ob nicht auch die Tötung im Vorkernstadium eine Tötung menschlichen Lebens ist). Allen anderen sollten die gleichen Rechte eingeräumt werden, wie sie in vielen EG-Ländern schon gang und gäbe ist! Sonst wird ja innerhalb der EG auch so vieles angepaßt.

Nini.
Schnellchen
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Beitrag von Schnellchen »

Hallo Ihr Lieben,

seit Mittwoch hab ich im Gefühl, als beschäftige mich nichts anders mehr als das Embryonenschutzgesetz.

Viele interessante Aspekte sind hier schon in diesen Ordner eingeflossen. Was wir mal prüfen müssten, ist, ob das deutsche Gesetz nicht gegen geltendes EU-Recht verstößt. Ich weiß nicht mehr, wer das hier in diesem Ordner geschrieben hatte, halte das aber für einen sehr guten Hinweis. Im europäischen Ausland wird ja der Blastozystentransfer durchgeführt...

Kennt sich hier jemand mit dem EU-Recht aus???

Auch geht es ja darum, ab wann menschliches Leben beginnt. Diese Frage halte ich für sehr kritisch. Es gibt die einen, die sagen ab Zellteilung und die anderen ab Einsetzen des Herzschlages. Für mich selbst gilt das Zweite..

Auch finde ich interessant - was hier auch eine von Euch geschrieben hat - ob die Zellen nun im Reagenzglas oder in der Gebärmutter sterben... Richtig.. die nicht überlebensfähigen sterben ja so oder so....

Manuela.. nein.. ich bin noch nicht viel weiter gekommen. Es ist hier nicht wie beim Kampf um die Kosten. Da gab es ein Urteil, was "nur" noch umgesetzt werden musste. Hier ist das Thema zu komplex.. Wir müssen, wenn wir hier was bewegen wollen, nicht nur an die entsprechenden Stellen uns wenden, sondern auch mit fundiertem Wissen vorgehen...Deswegen habe ich ja auch diesen Ordner eingerichtet und Kücken den Ordner unter Diskussion "Embroynenschutzgesetz" in dem auch schon einige wertvolle Hinweise sind.

Schön finde ich, dass wir hier ein Thema aufgegriffen haben, was viele von Euch bewegt und auch der Meinungsaustausch hier zeigt mir, dass es richtig ist, dass wir hier anfangen etwas zu bewegen.

Ich werde mir heute Abend weitere Gedanken machen und mal gucken, ob ich herausfinde, wo wir uns am besten hinwenden können.

Wäre schön, wenn die eine oder andere noch etwas finden könnte.

Lieber Gruß
Iris
Billi
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Beitrag von Billi »

liebe Iris,

kann dir leider nicht sagen, ob das gesetz gegen EU recht verstößt. kann ich mir kaum vorstellen. und nach deutschem recht beginnt das leben mit der befruchtung - tja, andere länder ander sitten (in england - mit einnistung) ich habe in den ausführungen von fr. Dr. Schneider was gelesen über die un konvention zum recht auf fortpflanzung. die werde ich mal suchen, vielleicht kann man dort was finden.

liebe grüße

billi
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