evita2015 hat geschrieben:
Mein Gyn (KIWU Praxis) und meine Professorin (Uniklinik KiWu und habit. Aborte) beide lehnen es ab und sind der Meinung die KK würde es nicht übernehmen bei meiner Diagnose, ich hätte ja keine Probleme mit dem schwanger werden, sondern bleiben.

Evita,
wenn Du gesetzlich versichert bist haben Deine beiden Ärztinnen recht. Habituelle Aborte sind keine Indikation für eine KB. Die Indikationen sind in den Richtlinien über künstlich Befruchtung relativ genau geregelt, danach ist eine IVF nur bei nachfolgenden Indikationen zu Lasten der Krankenkasse möglich:
- Zustand nach Tubenamputation
- anders (auch mikrochirurgisch) nicht behandelbarer Tubenverschluß
- anders nicht behandelbarer tubarer Funktionsverlust, auch bei Endometriose
- idiopathische (unerklärbare) Sterilität, sofern – einschließlich einer psychologischen Exploration – alle diagnostischen und sonstigen therapeutischen Möglichkeiten der Sterilitätsbehandlung ausgeschöpft sind
- Subfertilität des Mannes, sofern Behandlungsversuche nach Nr. 10.2 keinen Erfolg versprechen oder erfolglos geblieben sind
- immunologisch bedingte Sterilität, sofern Behandlungsversuche nach Nr. 10.2 keinen keinen Erfolg versprechen oder erfolglos geblieben sind.
[immunologische Sterilität meint hier das Vorhandensein von Antikörpern gegen Spermien oder EZ, nicht die immunologischen Probleme bei der Einnistung]
ICSI geht nur, wenn ein entsprechend schlechtes Spermiogram vorliegt oder bei der ersten IFV eine Nullbefruchtung passiert.
Quelle:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/1/
Was sollen die beiden denn auf den Behandlungsantrag schreiben?
VG, Luzie