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Verfasst: 06 Aug 2004 08:48
von Mondschaf
Wendy,
wünsche Dir eine interessante und effiziente Prüfungsvorbereitung!!!
Liebe Grüße auch an alle anderen!
Mondschaf
Verfasst: 09 Aug 2004 12:03
von Püppie1970
Hallo Wendy,
hast Du mittlerweile eine Zusammenfassung geschafft? Habe nichts gesehen oder vielleicht übersehen.
LG
Püppie
Verfasst: 09 Aug 2004 23:03
von rebella67
Hallo Püppie, Wendy schafft es im Moment nicht. Vielleicht liest Du doch einfach mal hier so auf den ersten Seiten. Da steht nach meiner Ansicht das Wichtigste.
Liebe Grüße, Rebella
Verfasst: 10 Aug 2004 09:52
von Schneeflöckchen
Verfasst: 12 Aug 2004 20:00
von Wendy
Vielen Dank an Euch alle!
Also, ab nächste Woche Dienstag gehts um die Wurscht!
Und dann noch mal zwei Wochen später. Wenn das geklappt hat, verrate ich Euch, was ich gemacht habe. Ansonsten schweige ich lieber und ziehe mir ne Tüte über den Kopf...
Herzliche Grüße
Wendy
Verfasst: 12 Aug 2004 23:34
von rebella67
... Du machst es ja spannend! Drücke ganz fest die Daumen, daß es klappt.
Gruß, Rebella
Verfasst: 13 Aug 2004 16:59
von Schneeflöckchen
Verfasst: 16 Aug 2004 14:11
von Mondschaf
Hallo allerseits,
melde mich mal wieder aus der Versenkung, gleich ist jedoch die nächste Mahlzeit fällig.
Hier der Hinweis von Veronique (vielen Dank!!!

) auf die französische Regelung für KB bei Nicht-Verheirateten, liegt hier schon eine Weile und ich habe es verschludert

:
Es gibt in F die Möglichkeit, eine "Déclaration de concubinage" beim zuständigen Rathaus zu machen. Das ist eine "Erklärung über das nichteheliche Zusammenleben", welche keine weiteren Rechtsfolgen hat, wenn ich mich recht erinnere (also nicht ganz mit eingetragener Lebenspartnerschaft vergleichbar). Dazu erscheint man mit zwei Zeugen, die franz. Staatsbürgerschaft haben müssen, um die Formalität im Rathaus zu erledigen.
Die Déclaration de concubinage reicht aus (wenn sich das nicht geändert hat, das geht ja heutzutage so schnell...), um zum Beispiel in der Bürgerversicherung (KV) "Sécurité Sociale" familienversichert zu werden; also auch, um Ansprüche für die KB geltend zu machen, wenn die Déclaration mind. zwei Jahre zurück liegt.
Ist also leider etwas schwer auf unsere Verhältnisse übertragbar, da wir ja so eine "Déclaration de concubinage" nicht haben, auf die man sich für den Nachweis der Dauer des nicht-verheirateten Zusammenlebens beziehen könnte.
Ich lese Eure ganzen Gedanken noch und schreib dann was dazu, versprochen.
Wendy, natürlich war ich auch super neugierig, was Du für eine Prüfung machst. Nachdem sich Schneeflöckchen mutig als neugierig geoutet hat, oute ich mich auch.

Weiterhin viel Glück!!!
Liebe Grüße
Mondschaf
Verfasst: 24 Aug 2004 22:09
von JBB
Nach mehrmaligem Nachhaken habe ich nun endlich die Antwort vom Sozialamt erhalten. Das viele "Blabla" möchte ich euch ersparen und nur die wichtigsten Aussagen hier zitieren:
"Es ist korrekt, dass auch die Sozialhilfeempfänger die 50%ige Selbstbeteiligung, wenn nicht anders möglich aus den noch gewährten monatlichen Regelsätzen zu bezahlen haben. Zusätzliche Kosten, zB im Rahmen einer einmaligen Beihilfe, werden dann in keinster Weise bewilligt werden"
Im Hinblick auf die Kostenerstattung sind für uns Sozialhilfeempfänger also genau so zu beurteilen wie regulär GKV-Versicherte.
"...Nach dieser Aufzählung von Leistungen öffentlich rechtlicher Vorschriften wäre sicherlich die von Ihnen aus einer privaten Stiftung heraus gezahlte Gelder wohl als Einkommen im Sinne von §76 BSHG zu betrachten, wobei dann diese Gelder für den Lebensunterhalt einzusetzen sind."
Das bedeutet also im Klartext: Wenn die Stiftung Gelder bewilligt, würde genau dieser Betrag den Sozialhilfeempfänger nach und nach von seiner laufenden Sozialhilfe abgezogen werden. Die betroffene Person würde dann zwar die KB bezahlen können, müsste aber danach ein paar Monate von Luft und Liebe leben.
Demnach kann man also alle Bezieher von Sozialhilfe und somit auch von ALG II (ab 01.05) aus dem Leistungskatalog der Stiftung ausgliedern???
Verfasst: 25 Aug 2004 10:55
von Schneeflöckchen
Hallo JBB,
dies würde ja bedeuten

das die die eh schon (Finanziell) gestraft sind noch mehr gestraft würden, oder???
Der Personen-Kreis der eh sehr wenig Geld zur Verfügung hat und eigentlich "Förderung" benötigen würde, würde ja dann wieder Leer ausgehen das ist Echt zum aus der Haut fahren.
Gibt es da kein "Schlupf-Loch" z.B. Gutscheine für Medis in Apotheke XY???
Vieleicht bekommen wir ja von dem Link unten Schützen-Hilfe, hab useren Freund gefragt das muss wohl stimmen, sein AG (SiemensBetriebsKrankenkasse) versucht sich an die Sache "Anzuhängen" ob es was Hilft ich hab keine Ahnung

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Ich finde es sehr Mutig von dem Herrn was Er hier fordert dafür hab ich Respekt Er scheint nämlich die Zeichen zu erkennen zumindest für meinen Begriff

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Hab den Link hier im Forum gefunden und raus kopiert ich hoffe da hat niemand etwas dagegen?!?
http://www.kkh.de/detail.cfm?pageid=128 ... &pk=105596
Viele liebe Grüße Schneeflöckchen