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Verfasst: 06 Jul 2011 00:09
von rebella67
Habe großen Dank, Mondschaf. Dieser Artikel interessierte mich deshalb so sehr, weil unser Abgeordneter mich bei dem persönlichen Gespräch zum Thema PID mit diesem Artikel überraschte, der ihn offensichtlich beeindruckte und dessen Meinung er sich wohl gern angeschlossen hätte. Leider steht ein solches Gesetz, das einfach die Eltern entscheiden lässt, ja nicht zur Diskussion.

Ich hatte mir nach dem Gespräch nicht den Namen Schlink gemerkt, weshalb ich vergeblich nach dem Artikel suchte. Jetzt hab ich ihn. :-)

Wie es aussieht, hat dieser Artikel auch Abgeordnete erreicht und deshalb einen Positiven Effekt auch auf die Abstimmung.

Verfasst: 06 Jul 2011 00:11
von rebella67
Tinerle - Danke für die Bekanntgabe der Uhrzeit. Ich werde am Freitag nicht Web-TV sehen können, da ich ja arbeiten muss. Jedoch wird nach 14:00 Uhr ein kurzer Klick auf die Nachrichten gewiss möglich sein. Ob sie das wohl in 5 Stunden schaffen werden?

Verfasst: 06 Jul 2011 07:50
von Tinerle
Gern geschehen. Ich werde am Do hier berichten sobald ich etwas weiss.
@ mondschaf: Lieben Dank für den Artikel.

Hoffen wir für Do alle einmal das Beste.
Die Spannung und Nervosität steigt nun immens.

Verfasst: 06 Jul 2011 09:23
von Phil
Mondschaf, Danke für diesen großartigen Artikel! Hoffentlich haben den viele Abgeordnete gelesen!

Dann heißt es morgen wohl mindestens 5 Stunden zittern... Ich weiß gar nicht, was ich hier bei der Arbeit in der Zeit alles so anrichte vor lauter Nervosität...

Liebe Grüße,
Phil

Verfasst: 06 Jul 2011 11:24
von Phil
Auch ganz interessant, wenn es auch nicht unsere Situation in D betrifft, ist dieser Artikel (gefunden auf: www.kinderwunsch-aktuell.de)

Klage gegen Einschränkungen bei PID in Italien
Publiziert am 29. Juni 2011 von kinderwunsch aktuell

Straßburg: Wie das Deutsche Ärzteblatt gestern berichtete, befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erstmals mit den strengen Einschränkungen einer PID in Italien.

Die Richter forderten Rom auf, zu der Klage eines Paares mit Kinderwunsch Stellung zunehmen, das nicht unter die Kriterien für die PID in Italien fällt. Ob die Klage zur Verhandlung angenommen wird, entscheidet der Menschenrechtsgerichtshof erst, wenn die Antworten vorliegen und ausgewertet sind.

In dem Fall geht es um ein Paar mit Kinderwunsch, in dem beide Partner an der Erbkrankheit Mukoviszidose leiden. Die beiden brachten im September 2006 ein Kind zur Welt, das ebenfalls mit der Krankheit geboren wurde. Die Frau ließ im Februar 2010 eine weitere Schwangerschaft abbrechen, nachdem Untersuchungen gezeigt hatten, dass der Fötus ebenfalls Mukoviszidose hatte.

Das Paar möchte ein weiteres Kind durch künstliche Befruchtung erhalten, um sicherzugehen, dass nur ein Embryo eingepflanzt wird, der nicht Träger der Erbkrankheit ist. Die italienischen Gesetze zur PID lassen dies jedoch nicht zu.

So stehen künstliche Befruchtung und Gentests an Embryonen nur Paaren offen, die unfruchtbar sind oder wenn der männliche Partner an einer Infektion mit dem HI-Virus oder Hepatitis B und C leidet, wie der Gerichtshof erklärte. In Straßburg klagen die beiden deshalb wegen Verletzung ihres Rechts auf Privat- und Familienleben sowie wegen verbotener Diskriminierung.

Verfasst: 06 Jul 2011 17:37
von Phil
Gefunden auf www.suedkurier.de

Bundestag entscheidet über PID - Arzt erwägt Klage

Bis zuletzt erhitzt die heikle ethische Frage der Gentests an Embryonen die Gemüter - an diesem Donnerstag nun entscheidet der Bundestag. Der PID-Pionier Matthias Bloechle erwägt Verfassungsklage, wenn ein Verbot die Mehrheit bekommt.

Der Bundestag will einen Schlusspunkt unter die kontroverse Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID) setzen. Nach mehrstündiger Diskussion im Parlament dürfte am Donnerstag einer von drei Anträgen die Mehrheit haben: Die Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas werden in sehr engen oder in weiteren Grenzen erlaubt oder verboten. Doch auch über die Abstimmungsregeln sind sich die Parlamentarier nicht einig.

Mit 216 Unterzeichnern vereint der Antrag für eine begrenzte Zulassung der PID die meisten Abgeordneten, gefolgt von 196 Unterschriften unter dem Verbotsantrag. 36 Parlamentarier unterstützen den Antrag für ein Verbot mit wenigen Ausnahmen. Die Fraktionsbindung der 621 Abgeordneten ist aufgehoben.

Der Antrag pro PID will die Methode zulassen, wenn die Gen-Anlagen der Eltern es wahrscheinlich machen, dass es eine Tot- oder Fehlgeburt gibt oder das Kind eine schwere Erbkrankheit bekommt. Beim Verbotsantrag mit Ausnahmen soll die PID nur erlaubt sein, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fehl- oder Totgeburt droht. Bekommt überraschend kein Antrag die Mehrheit, bleibt es bei der Rechtslage, nach der Ärzte die PID ohne spezielle Regeln durchführen können.

Bei der Unionsfraktion sind mit 127 Mitgliedern die meisten für ein PID-Verbot, doch auch bei den Grünen (28 ), der SPD (19) und den Linken (18 ) gibt es hier Unterstützung. Für die begrenzte Zulassung sind 72 FDP-Abgeordnete, 64 von der SPD, 34 von CDU/CSU, 27 von den Linken und 18 von den Grünen. 172 Abgeordnete haben sich noch keinem Antrag angeschlossen.

Würde über alle Anträge nacheinander votiert, hätte der erste nach allgemeinem Dafürhalten wegen der Dynamik bei den Abstimmungen die geringste Chance. Der Ältestenrat schlug einen Beschluss per Stimmzettel vor: Alle Anträge stehen demnach gleichzeitig zur Abstimmung. Erhält keiner im ersten Wahlgang die Mehrheit, kommt es zum zweiten Durchgang mit den beiden stärksten Anträgen.

Doch die Anhänger der Kompromisslinie - Verbot mit Ausnahmen -kritisieren, dieser habe damit keine Chance mehr. „Ich halte das beabsichtigte Stimmzettelverfahren für nicht angemessen“, mahnte Patrick Meinhardt (FDP). Um es durchzuführen, müssten zwei Drittel für die Abstimmung nach diesem Verfahren sein.

Der Berliner Arzt Matthias Bloechle erwägt Verfassungsklage im Fall eines PID-Verbots. „Ich würde es nicht ausschließen, dass ich mich nochmals engagiere“, sagte Bloechle.

Der Mediziner hatte die Debatte ausgelöst, als er 2005 für ein Paar die PID durchführte, obwohl die Methode nach allgemeiner Auffassung als verboten galt. Er zeigte sich selbst an und bekam 2010 vor dem Bundesgerichtshof Recht. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) warb für eine begrenzte PID-Zulassung. Die PID helfe erblich schwer vorbelasteten Paaren mit Angst vor einer weiteren natürlichen Schwangerschaft. „Ihnen wollen wir Mut machen“, betonte sie im „Hamburger Abendblatt“.

Verbotsanhänger warfen den Zulassungsbefürwortern in einem Brief an die Unionsabgeordneten vor, mit einer „gesetzlich erlaubten Auswahl von Embryonen“ einen ethischen und gesellschaftlichen Paradigmenwechsel zu erzwingen, wie die „Financial Times Deutschland“ (Mittwoch) schrieb.
Die Befürworter der Gentests entgegneten: „Die Erfahrungen in Europa zeigen, dass eine verantwortliche PID-Praxis und eine wachsende Achtung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gleichzeitig festzustellen sind“, wie CDU-Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze unterstrich. Der Verbotsanhänger Johannes Singhammer (CSU), Fraktionsvize der Union, sagte der dpa: „Ich bin froh, dass es jetzt zur Abstimmung kommt.“

Verfasst: 06 Jul 2011 20:13
von Mondschaf
hallo ihr lieben,

gern geschehen :-) ja, ich hoffe auch, dass der essay noch etwas bewegt hat, hoffentlich auch bei bisher eher rigorosen abgeordneten. da b. schlink sich ja auch bisher als gründlicher und ausgewogener denker präsentiert hat. hat mich direkt angeregt, seine bücher nochmal zu lesen....

nun hoffen wir mal das beste für morgen. *dd* *dd*
auch wenn es mich persönlich nicht betrifft, würde ich mir doch eine regelung wünschen, die den betroffenen selbstbestimmung ermöglicht und eigenverantwortung zutraut.

liebe grüße

mondschaf

Verfasst: 06 Jul 2011 22:14
von pancho81
hm, es bleibt also spannend...
dr. bloechle hat ja bereits angekündigt, dass er eventuell beschwerde einreichen wird, wenn die pid verboten wird. ist es dann wirklich so, dass dann wieder der bgh entscheiden muss und das verbot bis zur entscheidung dann wieder ausser kraft gesetzt ist?

Verfasst: 06 Jul 2011 22:40
von rebella67
Pancho: Keine Ahnung, wie das dann laufen würde. Aber zu so einer Klage muss es ja gar nicht mehr kommen, weil nämlich morgen die Entscheidung Pro PID fallen wird!

Gut, Tinerle, dass du den Nachrichtendienst hier spielen willst. Falls ich anderswo keine Nachrichten finde, schaue ich hier mal kurz rein. Auch wenn ich mich von Arbeit aus hier nicht einloggen werde. :-)

Auf dass wir hier morgen prosten können!

Verfasst: 06 Jul 2011 23:44
von Tinerle
@rebella: Das hoffe ich, dass wir uns alle zuprosten können und es eine Entscheidung zugunsten PID wird.

So langsam werde auch ich aufgeregt......