Dez 04/ erste Hälfte 05 gehts los, wer macht mit? :)
Das ergebniss vom 2. test
HCG 153,6 IU/l
Progesteron 167,3 ng/mL
HCG 153,6 IU/l
Progesteron 167,3 ng/mL
Die Entscheidung, Kinder zu haben, ist von großer Tragweite -
denn man beschließt für alle Zeit, dass das eigene Herz außerhalb des eigenen Körpers herumläuft!


<a href="http://www.ticker.7910.org/deu">
denn man beschließt für alle Zeit, dass das eigene Herz außerhalb des eigenen Körpers herumläuft!


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Elka ist ja witzig... GENAU so kam es bei uns auch zustande, dass meine "nette" Kollegin die Gruppe gewechselt hat 
@all: Habe (hoffe ich) alle Daten in der Tabelle aktualisiert.

@all: Habe (hoffe ich) alle Daten in der Tabelle aktualisiert.
Das war's... Auch die letzten Kryos haben uns kein Glück gebracht. Wie es weiter geht?... Keine Ahnung.
Nina & Rubén
Nina & Rubén
Elka. Die werte sind Guuuuuuut
Nächste Woche Freitag habe ich meinen ersten ss-Us. Dann sollte eine FH zu sehen sein
Ich bin übrigens keine Erzieherin


Nächste Woche Freitag habe ich meinen ersten ss-Us. Dann sollte eine FH zu sehen sein

Ich bin übrigens keine Erzieherin


Die Entscheidung, Kinder zu haben, ist von großer Tragweite -
denn man beschließt für alle Zeit, dass das eigene Herz außerhalb des eigenen Körpers herumläuft!


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denn man beschließt für alle Zeit, dass das eigene Herz außerhalb des eigenen Körpers herumläuft!


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Patti,
das klingt ja super mit der Befruchtungsrate! Aber wie lange man da bluten darf...keine Ahnung.
Du hattest die PU in Brüssel, oder? Und hast Du was gespürt, obwohl das keine Vollnarkose ist dort? Das wäre wichtig für mich zu wissen, weil ich da vielleicht auch hinmuss.
Machst Du das alles mit PID????
das klingt ja super mit der Befruchtungsrate! Aber wie lange man da bluten darf...keine Ahnung.
Du hattest die PU in Brüssel, oder? Und hast Du was gespürt, obwohl das keine Vollnarkose ist dort? Das wäre wichtig für mich zu wissen, weil ich da vielleicht auch hinmuss.
Machst Du das alles mit PID????
Liebe Grüße,
Jonah mit Tochter und Sohnemann
<a href="http://lilypie.com/"><img src="http://lbyf.lilypie.com/uem2p1.png" width="400" height="80" border="0" alt="Lilypie Kids Birthday tickers" /></a>
<a href="http://lilypie.com/"><img src="http://lb2f.lilypie.com/IFrvp1.png" width="400" height="80" border="0" alt="Lilypie Second Birthday tickers" /></a>
Jonah mit Tochter und Sohnemann
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- Mäuschen931972
- Rang5
- Beiträge: 11579
- Registriert: 26 Mai 2004 20:35
Guten abend
so die ersten Spritzen sind gesetzt...
@Patty
das ist ja eine tolle Ausbeute
Elka:
Buttermilch würde ich gleich nach Et trinken.
Soll die Einnistung erleichtern
@Gissi
ja, der Wert ist wirklich toll.
Wieviel Tage nach TF bist DU?
@Bärbel
viel Spass am Wochenende
@Schmutzi
schön, noch jemand der loslegen kann...
Ich spritze auch abends, da ist mehr Ruhe, früh morgens im Halbschlaf möchte ich das lieber nicht..
@Nachteule
siehe Anhang, es geht nun endlich los.
so die ersten Spritzen sind gesetzt...
@Patty
das ist ja eine tolle Ausbeute

Elka:
Buttermilch würde ich gleich nach Et trinken.
Soll die Einnistung erleichtern

@Gissi
ja, der Wert ist wirklich toll.
Wieviel Tage nach TF bist DU?


@Bärbel
viel Spass am Wochenende


@Schmutzi
schön, noch jemand der loslegen kann...
Ich spritze auch abends, da ist mehr Ruhe, früh morgens im Halbschlaf möchte ich das lieber nicht..

@Nachteule
siehe Anhang, es geht nun endlich los.
Wichtig für die, die ihre Medikamente vielleicht bei paracelsus oder so bestellen wollten...
Gericht verbietet den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente
Einem Urteil des Berliner Kammergerichts zufolge dürfen niederländische Online-Apotheken per Versandhandel keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher schicken. Das meldet das Handelsblatt. Dem Bericht zufolge drohte das Gericht mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung; eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich (AZ 5 U 300/01).
Mit der Entscheidung wurde ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2001 teilweise geändert. Geklagt hatte ein Verband mit rund 60 Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen oder vertreiben, sowie drei Innungen und zehn Fachverbände der Wirtschaft. Moniert wurde, dass die Internet-Aktivitäten einen Versandhandel von Arzneimitteln darstellten und damit gegen das Arzneimittelgesetz sowie gegen das Werbeverbot verstießen.
Es solle zwar kein europaweites Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erzwungen werden. Der deutsche Gesetzgeber habe sich aber mit dem Arzneimittelgesetz für ein Verbot entschieden, um Gefahren vorzubeugen.
Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) hatte die Verbraucher zuvor außerdem aufgefordert, sich nicht "von dubiosen Internet-Anbietern" locken zu lassen. "Arzneimittel von zweifelhaften Internet-Anbietern sind ein unkalkulierbares gesundheitliches Risiko", sagte Schnappauf zum Urteil des Berliner Kammergerichts.
Seit Anfang 2004 ist der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Nach langem Streit können die Bundesbürger seit gut einem Jahr alle hierzulande zugelassenen Medikamente auch per Post oder Internet bestellen. Zugleich wurde die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneien aufgehoben. (tol/c't)
Hier ist der Artikel online zu finden: http://www.heise.de/newsticker/meldung/55660
Gericht verbietet den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente
Einem Urteil des Berliner Kammergerichts zufolge dürfen niederländische Online-Apotheken per Versandhandel keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher schicken. Das meldet das Handelsblatt. Dem Bericht zufolge drohte das Gericht mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung; eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich (AZ 5 U 300/01).
Mit der Entscheidung wurde ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2001 teilweise geändert. Geklagt hatte ein Verband mit rund 60 Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen oder vertreiben, sowie drei Innungen und zehn Fachverbände der Wirtschaft. Moniert wurde, dass die Internet-Aktivitäten einen Versandhandel von Arzneimitteln darstellten und damit gegen das Arzneimittelgesetz sowie gegen das Werbeverbot verstießen.
Es solle zwar kein europaweites Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erzwungen werden. Der deutsche Gesetzgeber habe sich aber mit dem Arzneimittelgesetz für ein Verbot entschieden, um Gefahren vorzubeugen.
Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) hatte die Verbraucher zuvor außerdem aufgefordert, sich nicht "von dubiosen Internet-Anbietern" locken zu lassen. "Arzneimittel von zweifelhaften Internet-Anbietern sind ein unkalkulierbares gesundheitliches Risiko", sagte Schnappauf zum Urteil des Berliner Kammergerichts.
Seit Anfang 2004 ist der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Nach langem Streit können die Bundesbürger seit gut einem Jahr alle hierzulande zugelassenen Medikamente auch per Post oder Internet bestellen. Zugleich wurde die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneien aufgehoben. (tol/c't)
Hier ist der Artikel online zu finden: http://www.heise.de/newsticker/meldung/55660
Das war's... Auch die letzten Kryos haben uns kein Glück gebracht. Wie es weiter geht?... Keine Ahnung.
Nina & Rubén
Nina & Rubén