Bitte mitmachen: Briefaktion wegen Neuwahlen im Herbst!

Unsere Hauptkategorie. Hier wird über alles rund um den Kinderwunsch diskutiert. :-)
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Zieglergaby
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Beitrag von Zieglergaby »

eyyyyyyyyy wo ist denn mein Riesenposting hingekommen *mecker*

dann nochmal kurz:
Da wir es nicht allen 100% recht machen können, haben wir bis auf die Stammzellen wohl einen guten Kompromiss gefunden. Berti nicht böse sein, aber das kommt auch noch - das Glück kommt zu dem, der warten kann...

JBB könntest du noch das lange Info Dokument einstellen, damit alle nochmal reinlesen können, ob etwas fehlt und rebella evtl. noch einige der wichtigsten Irrtümer einfügen kann. Dann könnne wir entscheiden, ob wir das als 2. Infoseite verwenden wollen.
Danke an alle für eure Mühe
Knuddler
Gaby
"Lohnt sich das?" fragt der Verstand - "NEIN" sagt das Herz " aber es tut gut !"

Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.
JBB
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Beitrag von JBB »

Gaby,

ja kommt noch, hatten wir gestern Abend noch nicht geschafft, das in ein pdf umzuwandeln. Wir hatten gestern zu lange telefoniert :lol:

Heute Abend machen wir das aber bestimmt :D

War schön, mal mit dir zu telefonieren. :knuddel:
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
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Zieglergaby
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Beitrag von Zieglergaby »

JBB ja war seeeeeeehr nett :knuddel: und ich wollte auch nicht drängeln , mach nur so, wie ihr dazu kommt. Wollte es nur erinnern.
Knuddelgrüße
Gaby
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Beitrag von JBB »

So, hier nun das Infomaterial als PDF
Dateianhänge
Brief_Neuwahl_Anlage.pdf
(117.22 KiB) 24-mal heruntergeladen
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Bea, den Punkt 8a mußt Du unbedingt noch ändern. Denn die morphologische Beobachtung ist ja nicht verboten. Wichtig ist die Weiterkultivierung von mehr als dreien und die Selektion. Ich habe es umformuliert. Wenn es einer kürzer hinkriegt, gern.

"Zulassung der Weiterkultivierung von mehr als 3 Embryonen und Auswahl des Embryos, der nach morphologischer Beobachtung die besten Chancen hat (Ziel: Reduzierung der Mehrlingsschwangerschaften und Verbesserung der Geburtenraten)"
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Berti, mir ist heute zu Deinem Anliegen noch eingefallen, dass Du gar nicht traurig darum sein mußt, wenn der Punkt Stammzellenforschung nicht aufgenommen wird. Denn wir können uns doch ganz beruhigt zurück lehnen. DASS da weiter geforscht wird,ist doch sternenklar. Nur eben nicht in Deutschland. Daher trifft es uns Betroffene zunächst nicht. Es betrifft höchstens die Arbeitsplätze und den Wirtschaftsstandort. Und darum sollen sich nun mal andere kümmern.

Wir werden in der Sache dann aktiv, wenn das Ding im Ausland praktikabel umgesetzt wurde. Dann fordern wir die Zulassung des Verfahrens für Deutschland.
Liebe Grüße, Rebella
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Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,
die Erläuterungen sehen sehr gut aus. Ich drucke sie gerade aus, aber das will ich mir mal in Ruhe ansehen - vielen Dank fürs Reinstellen.
Die begonnene Debatte zur Stammzellenanregung fand ich bislang etwas kurz, um sie schon wieder gleich beenden zu wollen. Danke an Atonne und Rebella für die Darstellung Ihrer Meinungen.
Um es nochmal zu sagen: Bei den neueren KiWu-Hoffnungen in Sachen der Stammzellenforschung geht es nicht um Klonen, sondern darum, daß aus Stammzellen schließlich auch Spermien oder Eizellen erzeugt werden können, mit denen dann eine ganz "normale" KB möglich wäre. Das ist, find ich, eine große Hoffnung für viele zumindest jüngere Paare hier im Forum (für mich selbst dagegen weniger). Und falls Ihr es noch nicht bemerkt habt: Das Thema Stammzellenforschung verliert zunehmend den Charakter des Schreckgespenstes. Der Präsident der DFG setzt sich dafür ein, und kürzlich sogar Kanzler Schröder. Warum sollten wir da so ängstlich sein? Gerne könnten man zu meinem vorgeschlagenen Satz auch dazuschreiben, daß das Verbot des Klonens von Menschen davon unberührt bleibt.
Apropos Angst: Wie ich jetzt übrigens gesehen habe bei der Ansicht des Ausdrucks, ist ja bei dem Satz zur PID noch ein "strikt" reingekommen, das ich auch nicht glücklich finde. Im Gegenteil würde ich auch diese Forderung weniger rigide fassen (das, was jetzt da steht, ist möglicherweise schon jetzt erlaubt??), und zwar folgendermaßen:
"Eingeschränkte Zulassung der PID, sofern eine medizinische Indikation dafür vorliegt". Ich persönlich finde, daß es legitim, PID anwenden zu wollen, um die Chancen der Einnistung bei der IVF/ICSI zu erhöhen, dagegen aber sollte es untersagt bleiben, daß mit PID eine Selektion zur Geschlechtsauswahl oder anderer "Wunscheigenschaften" stattfindet.
Ich hatte ja schon gesagt, daß ich für unsere Aktion die Linie besser fände, alles, was wir richtig und wichtig finden, hier einzubringen, weil wir eine Lobby-Gruppe sind und nicht schon im Vorhinein zensieren sollten, als ob wir Koalitionspapiere schreiben müßten. Ich bin der letzte der jammert, wenn in Berlin dann nur Teile von irgend welchen Politikern aufgegriffen werden, sondern da ist jede Verbesserung willkommen. Aber unsere Aufgabe ist es jetzt erst einmal, ALLE wichtigen Punkten vorzutragen. Sonst könnte man z.B. meinen, daß uns das Weggelassene nicht wichtig oder sogar gar nicht vertretungswürdig erscheint.
Ansonsten ist mir noch bei der Punkte-Gliederung eine nicht ganz logische Systematik aufgefallen: Punkt 1-6 bezieht sich alles auf Fragen der Krankenkassenleistungen, was insbesondere bei den letzten Punkten 5 und 6 dem Uneingeweihten nicht mehr klar sein könnte. Deshalb mein Vorschlag: Punkt 1-6 als ein Punkt, und zwar: "1. Verbesserte finanzielle Leistungen der Krankenkassen: ", und nun folgt das, was bisher als 1 bis 6 dasteht als a) bis f). Wenn Euch das nicht gefällt, dann schreibt wenigstens für die Dummen wie mich "finanziell" bei 5 und 6 noch dazu.
Und nochmal zur Platzfrage: Wenn man einen Vorspann, wie ich ihn entworfen hatte, oder irgend etwas Ähnliches vorweg stellen würde, und dazu die Forderungen wie bisher, blieben nach meiner groben Schätzung unten noch Platz für ca. 4 Unterschriften. Auf einem zweiten Blatt könnte man dann entweder nur den Titel der Aktion draufsetzen, oder aber - ohne Briefkopf rechts - Beas Entwurf mit den "nackten Forderungen", so daß mindestens 3/4 für die Unterschriften frei bliebe. Leider sind PDF-Files (zumindest auf meinem Computer) nicht zu bearbeiten, sonst hätte ich gleich mal das reingestellt, wie es aussehen könnte in der so geänderten Form.

Es grüßt
B.
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iratecherub
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Beitrag von iratecherub »

Hallo Ihr fleißigen!

Ich bin ja beeindruckt, was ihr hier schon alles fertiggestellt habt!

Allerdings muss ich Berti in einigen Punkten Recht geben. Ich denke, wenn wir schon Forderungen stellen, warum dann auf halbem Wege aufhören? Wir sollten unsere Möglichkeiten nicht so einschränken, sondern auf's Ganze gehen. Den gesamten Forderungkatalog werden wir sowieso nicht in genau der geforderten Form und in einem Schwung umsetzen können, aber wir sollten das zumindest zur Diskussion stellen. Und dazu gehört meines Erachtens auch Stammzellenforschung und PID, wenn, wie Berti so schön sagte, eine medizinische Indikation vorliegt. Warum das auf schwere genetische Vorgeschichten begrenzen, wenn durch PID der gesündeste!!! Embryo gewählt werden kann (und nicht der mit den blauesten Augen). Warum die Gesundheit der Frau auf's Spiel setzen, wenn damit das Risiko einer Fehlgeburt minimiert werden kann?

Und Stammzellenforschung gehört da unbedingt mit rein. Ich finde es unsagbar scheinheilig, andere Länder forschen zu lassen, um dann die Früchte derer Arbeit zu genießen. Und unbedingt ist das ein Thema, dass den Kinderwunsch betrifft, vielleicht nicht den, aller Beteiligen, aber für viele Paare, die momentan keine Chance auf ein eigenes Kind haben ist das in Zukunft vielleicht die einzige mögliche Lösung. Ich finde, wenn wir uns schon für Paare mit Kinderwunsch engagieren, dann für alle. Und dann sollten wir uns nicht selber die engsten Schranken setzen, sondern die weitesten, um ein Maximum herauszuholen. Und um das zu erreichen, ist noch jede Menge Aufklärungsarbeit notwendig. Da finde ich den Vorschlag mit dem Begleitzettel super, den kann man an alle Interssierten aushändigen. Da alle Infos drauf gepackt und auf den Unterschriften-Zettel die Forderungen. Allerdings würde ich auch einen kleinen einleitenden Satz voranstellen, so wirkt es etwas nackig und derjenige, der Unterschreiben soll, ist etwas unvorbereitet.

Ich würde mich da auch gern an einer Formulierung versuchen, allerdings weiß ich, das Berti beim Schreiben ein sehr gutes Händchen hat...

So, dann stelle ich hier meine Meinung mal zur Diskussion und hoffe, dass damit der Punkt noch mal aufgegriffen wird.

LG
~konny
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<a href="http://www.kiwu-wuki.de">www.kiwu-wuki.de</a>

Okt. 2005 TESE negativ
02.11.06 - 1. HI negativ
02.12.06 - 2. HI negativ
28.01.07 - 3. HI negativ
26.02.07 - 4. HI negativ
25.07.07 - 5. HI negativ
18.10.07 - 6. HI negativ
18.11.07 - 7. HI negativ
16.12.07 - 8. HI negativ
............. - 14. HI negativ
07.07.09 - 1. ICSI positiv :)
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

So, hier mein Vorschlag für den BEilegzettel:

Vollfinanzierung von 4 Kinderwunschbehandlungen, weil
nach drei erfolglosen Behandlungen immer noch eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht. Statistisch signifikant sinken die Erfolgschancen erst nach dem 6. Versuch.
Die Erfüllung eines fundamentalen Lebensbedürfnisses - Fortpflanzung - darf nicht von der finanziellen Situationen eines auf dem natürlichen Weg unfruchtbaren Paares abhängen. Fortpflanzungsfreiheit ist auch international als Menschenrecht anerkannt, u.a. in der UNO-Frauenkonvention (Art. 16, 1). Sie garantiert ?das Recht auf freie und verantwortliche Entscheidung über die Zahl der Kinder und den Abstand der Geburten?.
Die Möglichkeit der Fortpflanzung vom Kontostand abhängig zu machen bezeichnen wir als eine Selektion, bei der sich einkommensstärkere Menschen vermehren dürfen, finanziell schlechter gestellte nicht.

Änderung der 50% Eigenbeteiligung in eine angemessene bzw. einkommensanhängige Eigenbeteiligung, oder Anerkennung als Zuzahlung unter der 2% Belastungsobergrenze, weil
[ich glaube, diesen Punkt können wir bei der Begründung weglassen]

Gesetzliche Anerkennung der Sterilität als Krankheit analog WHO, weil
?Reproduktive Gesundheit ist der Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen bei allen Aspekten, die mit den Fortpflanzungsorganen und ihren Funktionen und Prozessen verbunden sind. Reproduktive Gesundheit bedeutet deshalb, daß Menschen ein befriedigendes und ungefährliches Sexualleben haben können und daß sie die Fähigkeit zur Fortpflanzung und die freie Entscheidung darüber haben, ob, wann und wie oft sie davon Gebrauch machen.?

Änderung der starren Altersgrenzen in eine Indikationsregelung, weil
es keinen Grund dafür gibt, eine 20-Jährige mit verschlossenen Eileitern und Kinderwunsch 5 Jahre warten (und ihre Lebensplanung umstellen) zu lassen bis sich ihre Eizellen und damit ihre Erfolgsaussichten verschlechtert haben.
Weil die Altersgrenzen 40 bei der Frau und 50 beim Mann willkürlich gesetzt worden sind und es in vielen Fällen durchaus noch hinreichende Erfolgsaussichten gibt. Statistisch signifikant fallen die Erfolgsaussichten bei der Frau einmal mit 35 und dann erst mit 43 Jahren. Unfruchtbare jüngere Frauen, die mit einem über 50-jährigen fruchtbaren Mann verheiratet sind, haben mit der starren Regelung keine Chance einer GKV-Finanzierung.

Abschaffung der Benachteiligung Unverheirateter, weil
die Übernahme der Leistung von der Ehe abhängig zu machen, widerspricht unserer modernen Gesellschaft mit einem sehr stark steigenden Anteil (auf Dauer angelegter) nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern.

Abschaffung der Benachteiligung von Paaren, die auf Fremdsamenspenden angewiesen sind, weil
es sich hier um eine dem Grundgesetz, Artikel 3 widersprechende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Paaren handelt. Es kann auch nicht hingenommen werden, dass einer Frau nur deshalb das Recht auf Kostenerstattung für ihre Behandlung abgesprochen wird, weil sie mit einem Mann verheiratet ist, der nicht zeugungsfähig ist.
Bestehen zusätzlich zur Zeugungsunfähigkeit des Mannes auch Fruchtbarkeitsprobleme bei der Frau, sind auch diese bisher ungerechtfertigterweise von der Kostenerstattung ausgeschlossen. (Beispiel: die mehrere tausend Euro teure heterologe IVF bei einer Frau mit verschlossenen Eileitern und unfruchtbarem Mann muss von diesem Paar bisher vollständig selbst getragen werden.)

Einführung klarer gesetzlicher Regelungen für heterologe Befruchtungen, weil
Das Recht des Kindes auf Kenntnis über seine Herkunft mit der bisherigen Nichtregelung nicht gewährleistet ist und weil die Rechtsunsicherheit zu ungünstigen Behandlungsbedingungen beiträgt (weitere Wege, da nur verhältnismäßig wenige Ärzte die Behandlung durchführen; weniger Spender, Verschwiegenheit, gesellschaftliche Ächtung, ?).


Änderungen im Embryonenschutzgesetz

Weiterkultivierung von mehr als 3 Embryonen und Selektion nach morphologischer Beobachtung, weil
sich nur etwa jede 10. befruchtete Eizelle zu einem Menschen entwickelt und im Vorkernstadium, in dem nach deutschen ESchG ausgewählt werden muss, dazu noch keine Prognose möglich ist. Um einigermaßen gute Erfolge zu erreichen, werden in vielen Fällen 3 Embryonen kultiviert und anschließend übertragen. Dies führt wiederum zu einer erhöhten Rate von höhergradigen Mehrlingen, Fetoziden, Schwangerschaftskomplikationen, Risiken und Belastungen für Mutter und Kinder, Frühgeburten, damit verbundenen hohen Kosten für die Gemeinschaft, ?) Am dritten Tag nach der Befruchtung könnte aus einer größeren Anzahl vorhandener Embryonen der mit den morphologisch betrachtet besten Erfolgsaussichten ausgewählt und mit einer höheren Schwangerschaftsaussicht als bisher einzeln transferiert werden. Die anderen Embryonen könnte man für einen späteren Versuch einfrieren.

Eingeschränkte Zulassung der PID in Fällen schwerer genetischer Vorbelastung der Eltern, weil
auch diese Paare ein Recht auf Fortpflanzungsfreiheit haben und der Staat eine Frau nicht dazu zwingen kann, ein schwerst behindertes Kind als Exempel für andere auszutragen und aufzuziehen. PID verhindert hier Abtreibungen nach einer Präimplantationsdiagnostik und dient damit auch dem Interesse des Embryos, nicht in einem so späten Entwicklungsstadium abgetrieben zu werden.

Zulassung der Eizellspende und Embryonenspende mit klaren gesetzlichen Regelungen, weil
der deutsche Gesetzgeber mit einem Verbot nicht verhindert, dass solche Paare, deren einzige Chance auf das stark gewünschte Kind der Weg der Eizell- oder Embryonenspende ist, diese Behandlung durchführen lassen. Die einzige Auswirkung dieses Verbotes ist, dass diesen Paaren der Leidensweg noch zusätzlich erschwert wird und dass nur finanzkräftige Paare die Chance auf eine Elternschaft haben.
Der Gesetzgeber sollte nicht auf die Chance verzichten, für solche Behandlungen einen Rahmen vorzugeben, der humaner ist als in unseren Nachbarländern (Nur Zulassung von Müttern als Spenderinnen, Aufbewahrung der Spender(innen)-daten im Interesse der Kinder, Ausräumen rechtlicher Unklarheiten).
Tiefgefrorene Embryonen, deren Mütter keinen Transfer mehr wünschen, wären nicht mehr der Vernichtung geweiht, sondern könnten in einer anderen Familie weiter leben.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Bei mir geht es zumindest gut auf zwei Seiten drauf (Arial 11).

Ich gebe Berti recht und würde auch das "Strikt" vor der PID weglassen.
Liebe Grüße, Rebella
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