Verfasst: 24 Jan 2008 19:59
Hab heute die erste Antwort auf mein Schreiben an Frau Ursula Helmhold ( Spitzenkandidatin der GRÜNEN in Niedersachsen) bekommen. War leider ziemlich enttäuschend, will ich euch dennoch nicht vorenthalten:
Zitat Anfang:
Sehr geehrtes Ehepaar XXXXXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 22.1.08, in der Sie um Unterstützung für den saarländischen Bundesratsantrag gebeten haben. Ich möchte Ihnen dazu Folgendes antworten:
Die Gesetzesänderung, die zum 1.4.04 in Kraft trat, stellte einen politischen Kompromiss in der Frage der Kostenübernahme bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung dar. Der Kompromiss versuchte einen Ausgleich zwischen dem individuellen Wunsch auf künstliche Befruchtung und den von der Gesellschaft bzw. den Beitragszahlern dafür zu übernehmenden Kosten abzubilden. Nach dieser ab dem 1.1.2004 geltenden Regelung werden die Kosten von 3 Behandlungsversuchen zur künstlichen Befruchtung von den Krankenkassen zu 50% erstattet. Dass diese bis jetzt geltende Regelung verfassungsgemäß ist, wurde im Jahre 2007 durch obersten Gerichtsbeschluss bestätigt.
Die ungewollte Kinderlosigkeit ist sicherlich eine schwere Belastung für diejenigen Paare, die Kinder bekommen wollen. Die Ursachen sind aber in vielen Fällen unklar. Es kann sich um klar diagnostizierbare medizinische Ursachen handeln, es können aber auch psychosoziale Gründe vorliegen, wie einige Untersuchungen über entsprechende therapeutische Behandlungen und Gespräche gezeigt haben. Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die mit einer künstlichen Befruchtung einhergehenden hormonellen Behandlungen erhebliche Nebenwirkungen einschließlich einer möglichen Todesfolge nach sich ziehen können. All dies ist bei einer Entscheidung sorgfältug abzuwägen.
Lassen Sie mich abschließend sagen, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein genetisch von sich selbst abstammendes Kind geben kann. Es ist auch nicht unsere Auffassung, den Rückgang von Geburten in unserer Gesellschaft, der ganz andere Wurzeln hat, durch eine Aufstockung der Kassenleistungen für künstliche Befruchtungen bekämpfen zu können. Für diese Zielsetzung stehen vielfältige familienpolitische Maßnahmen wie das neue Elterngeld oder auch der notwendige Ausbau der Infrastruktur für eine breite Kinderbetreuung.
Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis, dass ich mich für eine Änderung der derzeit geltenden bundesgesetzlichen Regelung nicht stark machen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Helmhold
Bündnis 90/Die Grünen
Landtagsfraktion Niedersachsen
Zitat Ende
Zitat Anfang:
Sehr geehrtes Ehepaar XXXXXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 22.1.08, in der Sie um Unterstützung für den saarländischen Bundesratsantrag gebeten haben. Ich möchte Ihnen dazu Folgendes antworten:
Die Gesetzesänderung, die zum 1.4.04 in Kraft trat, stellte einen politischen Kompromiss in der Frage der Kostenübernahme bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung dar. Der Kompromiss versuchte einen Ausgleich zwischen dem individuellen Wunsch auf künstliche Befruchtung und den von der Gesellschaft bzw. den Beitragszahlern dafür zu übernehmenden Kosten abzubilden. Nach dieser ab dem 1.1.2004 geltenden Regelung werden die Kosten von 3 Behandlungsversuchen zur künstlichen Befruchtung von den Krankenkassen zu 50% erstattet. Dass diese bis jetzt geltende Regelung verfassungsgemäß ist, wurde im Jahre 2007 durch obersten Gerichtsbeschluss bestätigt.
Die ungewollte Kinderlosigkeit ist sicherlich eine schwere Belastung für diejenigen Paare, die Kinder bekommen wollen. Die Ursachen sind aber in vielen Fällen unklar. Es kann sich um klar diagnostizierbare medizinische Ursachen handeln, es können aber auch psychosoziale Gründe vorliegen, wie einige Untersuchungen über entsprechende therapeutische Behandlungen und Gespräche gezeigt haben. Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die mit einer künstlichen Befruchtung einhergehenden hormonellen Behandlungen erhebliche Nebenwirkungen einschließlich einer möglichen Todesfolge nach sich ziehen können. All dies ist bei einer Entscheidung sorgfältug abzuwägen.
Lassen Sie mich abschließend sagen, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein genetisch von sich selbst abstammendes Kind geben kann. Es ist auch nicht unsere Auffassung, den Rückgang von Geburten in unserer Gesellschaft, der ganz andere Wurzeln hat, durch eine Aufstockung der Kassenleistungen für künstliche Befruchtungen bekämpfen zu können. Für diese Zielsetzung stehen vielfältige familienpolitische Maßnahmen wie das neue Elterngeld oder auch der notwendige Ausbau der Infrastruktur für eine breite Kinderbetreuung.
Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis, dass ich mich für eine Änderung der derzeit geltenden bundesgesetzlichen Regelung nicht stark machen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Helmhold
Bündnis 90/Die Grünen
Landtagsfraktion Niedersachsen
Zitat Ende