CindyLeonie hat geschrieben:
Also ich habe jetzt meinen Schwager nochmals gefragt zwecks Steuerabsetzung für künstliche Befruchtung.
Also er hat es mir so erklärt. Es wird vom gemeinsamen Jahreseinkommen des Ehepaars ein Prozent von 3% bis 4% genommen. Diesen Betrag für die künstliche Befruchtung muß man selber tragen, alles was darüber hinaus geht, wird erstattet.
z. B. Ein Paar hat ein Jahreseinkommen von EUro 50.000,00 davon 3% = 1.500,00. Das heißt EUR 1.500,00 müßtet ihr selber tragen, alles darüber hinaus, wird euch erstattet.
Wann 4% oder 3% vom Jahreseinkommen hergenommen werden, kann ich nicht wirklich sagen, richtet sich nirgendwelchen Kritieren. Keine Ahnung.
Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen.
LG
Cindy
Cindy
Bei Deinem Beispile ist es meineserachtens falsch, das alles, was über 1.500UER geht, ERSTATTET wird, es wird nur von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, sprich, darauf mußt Du keine Steuern zahlen.
Oder hat er wörtlich gesagt, dass der Betrag erstattet wird, und dann von der Krankenkasse? Sonst hat er Dir die Außergewöhnlichen Belastungen erklärt, und da wird der Betrag nur steuerlich anerkannt.