Bitte mitmachen: Briefaktion wegen Neuwahlen im Herbst!
Hallo Bea,
und nun der 2. Teil: Vielleicht kann ich es mir sparen, den ganzen Brief wieder reinzusetzen. Hier kämen dann die geänderten Forderungen von der Unterschriftenliste rein.
Dazu würde ich als Drittletzten Satz geändert noch vorschlagen:
"Die gesammelten Unterschriften werden wir dann dem Wahlsieger überreichen und alle im Bundestag vertretenen Parteien über den Ausgang informieren."
Auch die ganzen Info-Materialien stelle ich hier nicht als Text rein, sondern nur die Änderungensvorschläge (bis auf S. 9 alle von mir, S.9 von Rebella, wobei ich das hoffentlich richtig verstanden habe - Gaby sollte das nochmal bitte checken):
S. 1, achtletzte Zeile würde ich "strengen deutschen ESchG" ersetzen durch "restriktiven deutschen...". Streng klingt ja fast positiv im Sinne von ethisch anerkennungswürdig, aber es geht um ein Verhinderungsgesetz, das wir kritisieren.
S. 2: Da würde ich unten die Punkte "Benachteiligung Unverheirateter" und "Benachteiligung von HI -Paaren" auseinandernehmen, denn so wie es jetzt ist, verwirrt das hin- und herspringen zwischen den beiden Gruppen eher. Also einfach zwei Fragen und die Punkte dann jeweils zugeordnet.
S. 3, Mitte: Überschrift "Warum Anerkennung von Sterilität als Krankheit?"
S. 4, ca. in der Mitte ist nur ein Komma vor einem Punkt stehen geblieben: "[...] überlassen,. Mit einer Wahrscheinlichkeit von"
S. 5: Letzter Absatz bitte einfach streichen.
S. 9: Letzte Seite: Geänderter letzter Absatz, der jetzt lauten soll:
"Nach Aussage von Herrn Prof. Dr. Klaus Diedrich, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V., der an der Ausarbeitung der neuen Richtlinien für die Bundesärztekammer mitgewirkt hat, teilen die Ärzteschaft und andere Juristen die Gesetzesauslegung der Strafrechtlerin Monika Frommel nicht. Zumindest herrscht eine große Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Embryonenspende. Um nicht in Gesetzeskonflikt zu geraten, führen die Ärzte die Embryonenspende aufgrund der unklaren Gesetzeslage nicht durch. Bei einer Überarbeitung des Embryonenschutzgesetzes oder bei der Verabschiedung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes sollte der Gesetzgeber eine klare Aussage, dass die Embryonenspende erlaubt ist, nicht vergessen!"
und nun der 2. Teil: Vielleicht kann ich es mir sparen, den ganzen Brief wieder reinzusetzen. Hier kämen dann die geänderten Forderungen von der Unterschriftenliste rein.
Dazu würde ich als Drittletzten Satz geändert noch vorschlagen:
"Die gesammelten Unterschriften werden wir dann dem Wahlsieger überreichen und alle im Bundestag vertretenen Parteien über den Ausgang informieren."
Auch die ganzen Info-Materialien stelle ich hier nicht als Text rein, sondern nur die Änderungensvorschläge (bis auf S. 9 alle von mir, S.9 von Rebella, wobei ich das hoffentlich richtig verstanden habe - Gaby sollte das nochmal bitte checken):
S. 1, achtletzte Zeile würde ich "strengen deutschen ESchG" ersetzen durch "restriktiven deutschen...". Streng klingt ja fast positiv im Sinne von ethisch anerkennungswürdig, aber es geht um ein Verhinderungsgesetz, das wir kritisieren.
S. 2: Da würde ich unten die Punkte "Benachteiligung Unverheirateter" und "Benachteiligung von HI -Paaren" auseinandernehmen, denn so wie es jetzt ist, verwirrt das hin- und herspringen zwischen den beiden Gruppen eher. Also einfach zwei Fragen und die Punkte dann jeweils zugeordnet.
S. 3, Mitte: Überschrift "Warum Anerkennung von Sterilität als Krankheit?"
S. 4, ca. in der Mitte ist nur ein Komma vor einem Punkt stehen geblieben: "[...] überlassen,. Mit einer Wahrscheinlichkeit von"
S. 5: Letzter Absatz bitte einfach streichen.
S. 9: Letzte Seite: Geänderter letzter Absatz, der jetzt lauten soll:
"Nach Aussage von Herrn Prof. Dr. Klaus Diedrich, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V., der an der Ausarbeitung der neuen Richtlinien für die Bundesärztekammer mitgewirkt hat, teilen die Ärzteschaft und andere Juristen die Gesetzesauslegung der Strafrechtlerin Monika Frommel nicht. Zumindest herrscht eine große Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Embryonenspende. Um nicht in Gesetzeskonflikt zu geraten, führen die Ärzte die Embryonenspende aufgrund der unklaren Gesetzeslage nicht durch. Bei einer Überarbeitung des Embryonenschutzgesetzes oder bei der Verabschiedung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes sollte der Gesetzgeber eine klare Aussage, dass die Embryonenspende erlaubt ist, nicht vergessen!"
Zuletzt geändert von Gast am 11 Jul 2005 18:34, insgesamt 1-mal geändert.
- Zieglergaby
- Rang3
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- Registriert: 26 Jun 2003 09:35
Berti mein Gutster: das klingt ja garnicht übel und wenn nun
JBB so lieb wäre, das mal als Blatt in der richtigen Form einzustellen, damit auch Orientierungstrottel wie ich sich vorstellen können, wie das Ding dann aussieht und wieviel Platz bei gutem Layout noch bleibt, können wir doch dar´über abstimmen, ob wir es so übernehmen.
Mit den Unterschriften auf der Rückseite hab ich insofern ein Problem, als heutzutage kein Mensch mehr ein Blatt RUMDREHT und so könnten eine Menge Unterschriften ungesehen bleiben. Ich würde nur die Vorderseite nutzen - dann sehen es auch alle.
bis später und danke für eure Mühe und JBB: Wenn der Brief endgültig fertig ist, bitte gleich an Gerhard Frank, damit es noch in die neueste Blickpunkt Ausgabe kommt und alle Mitglieder schnell noch mitmachen können. Hat sich Frank wegen Adresse und dem richtigen Logo gemeldet - sonst muss ich ihm nochmal auf die Füße springen HOPP
Grüßlies
Gaby
JBB so lieb wäre, das mal als Blatt in der richtigen Form einzustellen, damit auch Orientierungstrottel wie ich sich vorstellen können, wie das Ding dann aussieht und wieviel Platz bei gutem Layout noch bleibt, können wir doch dar´über abstimmen, ob wir es so übernehmen.
Mit den Unterschriften auf der Rückseite hab ich insofern ein Problem, als heutzutage kein Mensch mehr ein Blatt RUMDREHT und so könnten eine Menge Unterschriften ungesehen bleiben. Ich würde nur die Vorderseite nutzen - dann sehen es auch alle.
bis später und danke für eure Mühe und JBB: Wenn der Brief endgültig fertig ist, bitte gleich an Gerhard Frank, damit es noch in die neueste Blickpunkt Ausgabe kommt und alle Mitglieder schnell noch mitmachen können. Hat sich Frank wegen Adresse und dem richtigen Logo gemeldet - sonst muss ich ihm nochmal auf die Füße springen HOPP
Grüßlies
Gaby
"Lohnt sich das?" fragt der Verstand - "NEIN" sagt das Herz " aber es tut gut !"
Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.
Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.
Hallo Gaby,
glaubst Du, daß niemand ein Blatt auch umwendet, wenn unten rechts z.B. DICK steht: "BITTE WENDEN!"
Für Analphabeten können wir die Aktion ja sowieso nicht machen
.
So, nun hier noch der mühsamste Teil - auch hier bitte ich wegen einiger Passagen noch Gaby, drüberzuschauen, weil sie ja mit Rebella daran hin- und herkorriegiert hatte. Dazu habe ich an ein paar Stellen mir auch noch stilistische Glättungen erlaubt und ferner die Begründung für den PID-Punkt angepaßt sowie einen neuen für Punkt 9 dazu eingefügt.
Also hier der Text, bei dessen Lektüre wir alle der im Urlaub weilenden Rebella ehrfürchtig
gedenken:
Für Bea: Hier beginnt das Rebella-Dokument:
Warum fordern wir mehr Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare?
Vollfinanzierung von vier Kinderwunschbehandlungen,
weil auch nach drei erfolglosen Behandlungen immer noch eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, da die Erfolgschancen erst nach dem sechsten Versuch signifikant sinken.
Die Erfüllung eines fundamentalen Lebensbedürfnisses - Fortpflanzung - darf nicht von der finanziellen Situationen eines auf dem natürlichen Weg unfruchtbaren Paares abhängen. Fortpflanzungsfreiheit ist auch international als Menschenrecht anerkannt, u.a. in der UNO-Frauenkonvention (Art. 16, 1). Sie garantiert "das Recht auf freie und verantwortliche Entscheidung über die Zahl der Kinder und den Abstand der Geburten".
Die Möglichkeit der Fortpflanzung vom Kontostand abhängig zu machen bezeichnen wir als Zweiklassenmedizin, bei der sich einkommensstärkere Menschen vermehren dürfen, finanziell schlechter gestellte nicht.
Gesetzliche Anerkennung der Sterilität als Krankheit analog WHO,
denn "reproduktive Gesundheit ist der Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen bei allen Aspekten, die mit den Fortpflanzungsorganen und ihren Funktionen und Prozessen verbunden sind. Reproduktive Gesundheit bedeutet deshalb, daß Menschen ein befriedigendes und ungefährliches Sexualleben haben können und dass sie die Fähigkeit zur Fortpflanzung und die freie Entscheidung darüber haben, ob, wann und wie oft sie davon Gebrauch machen."
Änderung der starren Altersgrenzen in eine Indikationsregelung,
weil es keinerlei medizinische Begründung dafür gibt, eine 20-Jährige mit verschlossenen Eileitern und Kinderwunsch fünf Jahre warten (und ihre Lebensplanung umstellen) zu lassen bis sich ihre Eizellen und damit ihre Erfolgsaussichten verschlechtert haben;
und weil die Altersgrenzen 40 bei der Frau und 50 beim Mann willkürlich und ohne medizinische Begründung gesetzt worden sind, denn in vielen Fällen gibt es durchaus noch hinreichende Erfolgsaussichten. Statistisch signifikant fallen die Erfolgsaussichten bei der Frau einmal mit 35 und dann erst mit 43 Jahren. Auch Männer jenseits der 50 weisen statistisch keine signifikant verringerten Fertilität auf. Unfruchtbare jüngere Frauen, die mit einem über 50-jährigen fruchtbaren Mann verheiratet sind, haben mit der starren Regelung keine Chance einer Krankenkassen-Finanzierung.
Abschaffung der Benachteiligung Unverheirateter,
weil es unserer modernen Gesellschaft mit einem sehr stark steigenden Anteil (auf Dauer angelegter) nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern widerspricht, die Übernahme der Leistung von der Ehe abhängig zu machen (vgl. Änderung des Kindschaftsrechtes)
Abschaffung der Benachteiligung von Paaren, die auf Fremdsamenspenden angewiesen sind,
weil es sich hier um eine dem Grundgesetz, Artikel 3 widersprechende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Paaren handelt. Es kann auch nicht hingenommen werden, dass einer Frau nur deshalb das Recht auf Kostenerstattung für ihre Behandlung abgesprochen wird, weil sie mit einem Mann verheiratet ist, der nicht zeugungsfähig ist.
Bestehen zusätzlich zur Zeugungsunfähigkeit des Mannes auch Fruchtbarkeitsprobleme bei der Frau, sind auch diese bisher ungerechtfertigterweise von der Kostenerstattung ausgeschlossen. (Beispiel: die mehrere tausend Euro teure heterologe IVF bei einer Frau mit verschlossenen Eileitern und unfruchtbarem Mann muss von diesem Paar bisher vollständig selbst getragen werden.)
Einführung klarer gesetzlicher Regelungen für heterologe Befruchtungen, die die Interessen des Kindes, der Eltern und des Spenders wahren,
weil das Recht des Kindes auf Kenntnis über seine Herkunft mit der bisherigen Nichtregelung nicht gewährleistet ist und weil die Rechtsunsicherheit zu ungünstigen Behandlungsbedingungen beiträgt (Atmosphäre der Verschwiegenheit und gesellschaftliche Ächtung; geringe Zahl an geeigneten Spendern; weite Anfahrtswege, da nur verhältnismäßig wenige Ärzte die Behandlung durchführen, u.v.a.).
Weiterkultivierung von mehr als drei Embryonen und Auswahl nach morphologischer Beobachtung, weil
sich nur etwa jede zehnte befruchtete Eizelle zu einem Menschen entwickelt und im Vorkernstadium, in dem nach deutschen ESchG ausgewählt werden muss, dazu noch keine Prognose möglich ist. Um einigermaßen gute Erfolge zu erreichen, werden in vielen Fällen drei Embryonen kultiviert und anschließend übertragen. Dies führt zu einer erhöhten Rate von höhergradigen Mehrlingen, Fetoziden, Schwangerschaftskomplikationen, Risiken und Belastungen für Mutter und Kinder, Frühgeburten, und ferner sind damit auch hohe Kosten für die Gemeinschaft verbunden.
Am dritten Tag nach der Befruchtung könnte aus einer größeren Anzahl vorhandener Embryonen der Embryo mit den morphologisch betrachtet besten Erfolgsaussichten ausgewählt und nur dieser einzelne Embryo mit einer höheren Schwangerschaftsaussicht als bisher transferiert werden. Damit könnten Mehrlingsschwangerschaften zum größten Teil vermieden werden. Die nicht transferierten Embryonen könnten für späterer Versuche eingefroren werden.
Eingeschränkte Zulassung der PID in Fällen schwerer genetischer Vorbelastung der Eltern oder aus vergleichbaren anderen medizinisch wichtigen Gründen,
weil alle Paare ein Recht auf Fortpflanzungsfreiheit haben und der Staat eine Frau nicht dazu zwingen kann, ein schwerst behindertes Kind als Exempel für andere auszutragen und aufzuziehen. PID verhindert hier Abtreibungen nach einer Pränataldiagnostik, dient damit dem Interesse des Embryos, nicht in einem so späten Entwicklungsstadium abgetrieben zu werden und erspart der Mutter die psychische Belastung und die Risiken einer Abtreibung, sowie auch der Solidargemeinschaft die damit verbundenen Kosten.
Zulassung der Eizellspende und Embryonenspende mit klaren gesetzlichen Regelungen,
weil der deutsche Gesetzgeber mit einem Verbot keineswegs verhindert, dass solche Paare, deren einzige Chance auf das sehnlichst erwünschte Kind der Weg der Eizell- oder Embryonenspende ist, diese Behandlung durchführen lassen. Die reale Auswirkung dieses Verbotes ist vielmehr, dass nur finanzkräftige Paare die Chance auf eine Elternschaft durch eine Behandlung im Ausland haben, wobei diesen Paaren der Leidensweg dann zusätzlich erschwert ist.
Der Gesetzgeber sollte nicht auf die Chance verzichten, für solche Behandlungen einen Rahmen vorzugeben, der humaner ist als in unseren Nachbarländern (nur Zulassung von Müttern als Spenderinnen, Aufbewahrung der Spender(innen)-daten im Interesse der Kinder, Ausräumen rechtlicher Unklarheiten).
Tiefgefrorene Embryonen, deren Mütter keinen Transfer mehr wünschen, wären nicht mehr der Vernichtung geweiht, sondern könnten in einer anderen Familie weiter leben.
Lockerung der Restriktionen für ethisch und medizinisch sinnvolle Projekte der Stammzellenforschung,
weil bisherige Forschungsergebnisse begründeterweise hoffen lassen, daß mithilfe dieses neuen Forschungszweiges auch vielen Menschen, die unter gravierenden Formen der Sterilität leiden, in Zukunft geholfen werden kann. So ist es z.B. denkbar, dass in vitro entweder Stammzellen eines unfruchtbaren Mannes zu Spermien ausdifferenziert werden oder Stammzellen einer infertilen Frau zu befruchtungsfähigen Eizellen weiterentwickelt werden. Mit Hilfe dieser neu gewonnenen Gameten könnte es auch den betroffenen Paaren ermöglicht werden, ein biologisch gemeinsames Kind auf dem Wege der künstlichen Befruchtung zu bekommen.
Ausführlichere Informationen zu unseren Forderungen finden sie in dem Internet-Dokument "Informationsmaterial 'Ungewollt Kinderlose in Deutschland'" [Link].
Für Bea: Hier endet das Rebella-Dokument, das wenn's geht auf zwei Seiten sollte.
Graphisch soll wohl immer der erste Halbsatz bis zum "weil" hervorgehoben werden, oder? Rebella bekam das auf 2 Seiten hin (auch hier empfiehlt Öko-Berti Vorder-Rückseiten-Modus mit Hinweis zum Blattwenden
)
So viel für heute,
es grüßt Euch
B.
glaubst Du, daß niemand ein Blatt auch umwendet, wenn unten rechts z.B. DICK steht: "BITTE WENDEN!"


So, nun hier noch der mühsamste Teil - auch hier bitte ich wegen einiger Passagen noch Gaby, drüberzuschauen, weil sie ja mit Rebella daran hin- und herkorriegiert hatte. Dazu habe ich an ein paar Stellen mir auch noch stilistische Glättungen erlaubt und ferner die Begründung für den PID-Punkt angepaßt sowie einen neuen für Punkt 9 dazu eingefügt.
Also hier der Text, bei dessen Lektüre wir alle der im Urlaub weilenden Rebella ehrfürchtig

Für Bea: Hier beginnt das Rebella-Dokument:
Warum fordern wir mehr Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare?
Vollfinanzierung von vier Kinderwunschbehandlungen,
weil auch nach drei erfolglosen Behandlungen immer noch eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, da die Erfolgschancen erst nach dem sechsten Versuch signifikant sinken.
Die Erfüllung eines fundamentalen Lebensbedürfnisses - Fortpflanzung - darf nicht von der finanziellen Situationen eines auf dem natürlichen Weg unfruchtbaren Paares abhängen. Fortpflanzungsfreiheit ist auch international als Menschenrecht anerkannt, u.a. in der UNO-Frauenkonvention (Art. 16, 1). Sie garantiert "das Recht auf freie und verantwortliche Entscheidung über die Zahl der Kinder und den Abstand der Geburten".
Die Möglichkeit der Fortpflanzung vom Kontostand abhängig zu machen bezeichnen wir als Zweiklassenmedizin, bei der sich einkommensstärkere Menschen vermehren dürfen, finanziell schlechter gestellte nicht.
Gesetzliche Anerkennung der Sterilität als Krankheit analog WHO,
denn "reproduktive Gesundheit ist der Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen bei allen Aspekten, die mit den Fortpflanzungsorganen und ihren Funktionen und Prozessen verbunden sind. Reproduktive Gesundheit bedeutet deshalb, daß Menschen ein befriedigendes und ungefährliches Sexualleben haben können und dass sie die Fähigkeit zur Fortpflanzung und die freie Entscheidung darüber haben, ob, wann und wie oft sie davon Gebrauch machen."
Änderung der starren Altersgrenzen in eine Indikationsregelung,
weil es keinerlei medizinische Begründung dafür gibt, eine 20-Jährige mit verschlossenen Eileitern und Kinderwunsch fünf Jahre warten (und ihre Lebensplanung umstellen) zu lassen bis sich ihre Eizellen und damit ihre Erfolgsaussichten verschlechtert haben;
und weil die Altersgrenzen 40 bei der Frau und 50 beim Mann willkürlich und ohne medizinische Begründung gesetzt worden sind, denn in vielen Fällen gibt es durchaus noch hinreichende Erfolgsaussichten. Statistisch signifikant fallen die Erfolgsaussichten bei der Frau einmal mit 35 und dann erst mit 43 Jahren. Auch Männer jenseits der 50 weisen statistisch keine signifikant verringerten Fertilität auf. Unfruchtbare jüngere Frauen, die mit einem über 50-jährigen fruchtbaren Mann verheiratet sind, haben mit der starren Regelung keine Chance einer Krankenkassen-Finanzierung.
Abschaffung der Benachteiligung Unverheirateter,
weil es unserer modernen Gesellschaft mit einem sehr stark steigenden Anteil (auf Dauer angelegter) nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern widerspricht, die Übernahme der Leistung von der Ehe abhängig zu machen (vgl. Änderung des Kindschaftsrechtes)
Abschaffung der Benachteiligung von Paaren, die auf Fremdsamenspenden angewiesen sind,
weil es sich hier um eine dem Grundgesetz, Artikel 3 widersprechende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Paaren handelt. Es kann auch nicht hingenommen werden, dass einer Frau nur deshalb das Recht auf Kostenerstattung für ihre Behandlung abgesprochen wird, weil sie mit einem Mann verheiratet ist, der nicht zeugungsfähig ist.
Bestehen zusätzlich zur Zeugungsunfähigkeit des Mannes auch Fruchtbarkeitsprobleme bei der Frau, sind auch diese bisher ungerechtfertigterweise von der Kostenerstattung ausgeschlossen. (Beispiel: die mehrere tausend Euro teure heterologe IVF bei einer Frau mit verschlossenen Eileitern und unfruchtbarem Mann muss von diesem Paar bisher vollständig selbst getragen werden.)
Einführung klarer gesetzlicher Regelungen für heterologe Befruchtungen, die die Interessen des Kindes, der Eltern und des Spenders wahren,
weil das Recht des Kindes auf Kenntnis über seine Herkunft mit der bisherigen Nichtregelung nicht gewährleistet ist und weil die Rechtsunsicherheit zu ungünstigen Behandlungsbedingungen beiträgt (Atmosphäre der Verschwiegenheit und gesellschaftliche Ächtung; geringe Zahl an geeigneten Spendern; weite Anfahrtswege, da nur verhältnismäßig wenige Ärzte die Behandlung durchführen, u.v.a.).
Weiterkultivierung von mehr als drei Embryonen und Auswahl nach morphologischer Beobachtung, weil
sich nur etwa jede zehnte befruchtete Eizelle zu einem Menschen entwickelt und im Vorkernstadium, in dem nach deutschen ESchG ausgewählt werden muss, dazu noch keine Prognose möglich ist. Um einigermaßen gute Erfolge zu erreichen, werden in vielen Fällen drei Embryonen kultiviert und anschließend übertragen. Dies führt zu einer erhöhten Rate von höhergradigen Mehrlingen, Fetoziden, Schwangerschaftskomplikationen, Risiken und Belastungen für Mutter und Kinder, Frühgeburten, und ferner sind damit auch hohe Kosten für die Gemeinschaft verbunden.
Am dritten Tag nach der Befruchtung könnte aus einer größeren Anzahl vorhandener Embryonen der Embryo mit den morphologisch betrachtet besten Erfolgsaussichten ausgewählt und nur dieser einzelne Embryo mit einer höheren Schwangerschaftsaussicht als bisher transferiert werden. Damit könnten Mehrlingsschwangerschaften zum größten Teil vermieden werden. Die nicht transferierten Embryonen könnten für späterer Versuche eingefroren werden.
Eingeschränkte Zulassung der PID in Fällen schwerer genetischer Vorbelastung der Eltern oder aus vergleichbaren anderen medizinisch wichtigen Gründen,
weil alle Paare ein Recht auf Fortpflanzungsfreiheit haben und der Staat eine Frau nicht dazu zwingen kann, ein schwerst behindertes Kind als Exempel für andere auszutragen und aufzuziehen. PID verhindert hier Abtreibungen nach einer Pränataldiagnostik, dient damit dem Interesse des Embryos, nicht in einem so späten Entwicklungsstadium abgetrieben zu werden und erspart der Mutter die psychische Belastung und die Risiken einer Abtreibung, sowie auch der Solidargemeinschaft die damit verbundenen Kosten.
Zulassung der Eizellspende und Embryonenspende mit klaren gesetzlichen Regelungen,
weil der deutsche Gesetzgeber mit einem Verbot keineswegs verhindert, dass solche Paare, deren einzige Chance auf das sehnlichst erwünschte Kind der Weg der Eizell- oder Embryonenspende ist, diese Behandlung durchführen lassen. Die reale Auswirkung dieses Verbotes ist vielmehr, dass nur finanzkräftige Paare die Chance auf eine Elternschaft durch eine Behandlung im Ausland haben, wobei diesen Paaren der Leidensweg dann zusätzlich erschwert ist.
Der Gesetzgeber sollte nicht auf die Chance verzichten, für solche Behandlungen einen Rahmen vorzugeben, der humaner ist als in unseren Nachbarländern (nur Zulassung von Müttern als Spenderinnen, Aufbewahrung der Spender(innen)-daten im Interesse der Kinder, Ausräumen rechtlicher Unklarheiten).
Tiefgefrorene Embryonen, deren Mütter keinen Transfer mehr wünschen, wären nicht mehr der Vernichtung geweiht, sondern könnten in einer anderen Familie weiter leben.
Lockerung der Restriktionen für ethisch und medizinisch sinnvolle Projekte der Stammzellenforschung,
weil bisherige Forschungsergebnisse begründeterweise hoffen lassen, daß mithilfe dieses neuen Forschungszweiges auch vielen Menschen, die unter gravierenden Formen der Sterilität leiden, in Zukunft geholfen werden kann. So ist es z.B. denkbar, dass in vitro entweder Stammzellen eines unfruchtbaren Mannes zu Spermien ausdifferenziert werden oder Stammzellen einer infertilen Frau zu befruchtungsfähigen Eizellen weiterentwickelt werden. Mit Hilfe dieser neu gewonnenen Gameten könnte es auch den betroffenen Paaren ermöglicht werden, ein biologisch gemeinsames Kind auf dem Wege der künstlichen Befruchtung zu bekommen.
Ausführlichere Informationen zu unseren Forderungen finden sie in dem Internet-Dokument "Informationsmaterial 'Ungewollt Kinderlose in Deutschland'" [Link].
Für Bea: Hier endet das Rebella-Dokument, das wenn's geht auf zwei Seiten sollte.
Graphisch soll wohl immer der erste Halbsatz bis zum "weil" hervorgehoben werden, oder? Rebella bekam das auf 2 Seiten hin (auch hier empfiehlt Öko-Berti Vorder-Rückseiten-Modus mit Hinweis zum Blattwenden

So viel für heute,
es grüßt Euch
B.
Zuletzt geändert von Gast am 12 Jul 2005 17:17, insgesamt 2-mal geändert.
- Zieglergaby
- Rang3
- Beiträge: 3746
- Registriert: 26 Jun 2003 09:35
Öko Berti hihihohohuhuhahahihi äääscht nääääääää
so sorry, aber ich habe schon so oft von verschiedenen Leuten in verschiedensten Situationen zu hören und sehen bekommen, dass die Leut einfach ein Blatt nicht rumdrehen, selbst wenn B.W. drauf steht, dass ich das einfach einwenden muss. Man könnte ja einen FETTEN BUNTEN PFEIL unten drauf machen - vielleicht - oder so???????
2 Sachen sind mir aufgefallen bei Berti´s Riesentext
1. Zulassung der Eizellspende und Embryonenspende mit klaren gesetzlichen Regelungen,
weil der deutsche Gesetzgeber mit einem Verbot keineswegs verhindert, dass solche Paare, deren einzige Chance auf das stark - muss gestrichen werden sehnlichst erwünschte Kind der Weg
da bleibt dann nur sehnlichst stehen sonst ist doppel gemoppelt
2. beim Punkt Stammzellenforschung muss mithilfe wohl nach der Rechtschreibreform mit Hilfe heißen oder?? Bitte Germanisten prüfen ....
Sonst alles ok von meiner Seite
lieben Dank für die Mühe und liebste JBB: bitte mal in gelayouteter Form als "Blatt" einstellen, damit man es sich vorstellen kann.
Danke an alle Fleißigen
Knuddler
Gaby
so sorry, aber ich habe schon so oft von verschiedenen Leuten in verschiedensten Situationen zu hören und sehen bekommen, dass die Leut einfach ein Blatt nicht rumdrehen, selbst wenn B.W. drauf steht, dass ich das einfach einwenden muss. Man könnte ja einen FETTEN BUNTEN PFEIL unten drauf machen - vielleicht - oder so???????
2 Sachen sind mir aufgefallen bei Berti´s Riesentext
1. Zulassung der Eizellspende und Embryonenspende mit klaren gesetzlichen Regelungen,
weil der deutsche Gesetzgeber mit einem Verbot keineswegs verhindert, dass solche Paare, deren einzige Chance auf das stark - muss gestrichen werden sehnlichst erwünschte Kind der Weg
da bleibt dann nur sehnlichst stehen sonst ist doppel gemoppelt
2. beim Punkt Stammzellenforschung muss mithilfe wohl nach der Rechtschreibreform mit Hilfe heißen oder?? Bitte Germanisten prüfen ....
Sonst alles ok von meiner Seite
lieben Dank für die Mühe und liebste JBB: bitte mal in gelayouteter Form als "Blatt" einstellen, damit man es sich vorstellen kann.
Danke an alle Fleißigen
Knuddler
Gaby
"Lohnt sich das?" fragt der Verstand - "NEIN" sagt das Herz " aber es tut gut !"
Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.
Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.
Schon nachkorrigiert wie von Gaby gepostet.
Ob Pfeil, ob Hinweis, irgendwie könnte man wohl schon die Kraft vermitteln, das Blatt noch zu wenden.
Ansonsten habe ich mich auch schon gefragt, ob es eigentlich so schlimm ist, wenn nur ca. 8 Unterschriften auf ein Blatt passen, weil wir ja zumeist wohl jeder im Freundes-/Bekanntekreis sammeln werden, und da kriegen die meisten dann nicht so Riesenblätter gleich voll. Lediglich für die Auslage in den Arztpraxen wäre natürlich mehr Platz besser. Da könnte eine Rückseite oder ein zweites fast "nacktes" Unterschriftenblatt nützlich sein. Und natürlich auch für die Freiwilligen, die sich auf Marktplätze postieren wollen!
Ich gehöre nicht dazu
.
Nun denn, für heute mal
von
B.
Ob Pfeil, ob Hinweis, irgendwie könnte man wohl schon die Kraft vermitteln, das Blatt noch zu wenden.



Nun denn, für heute mal


B.
Guten Abend,
ich versuche gerade, mich durch die ganzen Änderungen zu kämpfen. Bevor ich das Ganze in PDF umwandeln kann, habe ich noch ein paar Fragen:
"Da aber nach dem deutschen ESchG nur maximal 3 Embryonen mit „statistisch
betrachtet“ wesentlich weniger Entwicklungspotential kultiviert werden dürfen, lassen
sich die meisten Frauen auch diese 3 Embryonen kultivieren und übertragen. Es
können aber durchaus alle 3 Embryonen Entwicklungspotential besitzen. Daher ist
die Zahl der Drillings- und Zwillingsschwangerschaften erhöht."
Soll dieser Absatz einfach komplett gestrichen werden? Keine Änderungen? Was ist denn an dem Absatz so schlecht, das klingt doch für mich ganz logisch....
"Wahrscheinlich ist es so, dass deshalb keine Embryonenspenden in Deutschland
durchgeführt werden, weil sich erstens keiner traut, danach zu fragen und zweitens
sich die Ärzte nach der Vorgabe der Bundesärztekammer nicht trauen, diese zu
praktizieren."
Ich bin mir nicht sicher, da es ja nicht die letzte Seite ist, denn das PDF file hat 10 Seiten.
Ich habe Bertis Vorschlag mal auf eine Seite gequetscht. Darunter bleibt dann noch Platz für 10 Unterschriften. Kleiner als Arial 9 möchte ich nicht gehen.
Nun noch eine Frage zu Bertis letztem Posting:
An welche Stelle soll das eingefügt werden?????? In welches Dokument überhaupt? Stehe völlig auf dem Schlauch
ich versuche gerade, mich durch die ganzen Änderungen zu kämpfen. Bevor ich das Ganze in PDF umwandeln kann, habe ich noch ein paar Fragen:
Keine Ahnung, wie du das meinst. Bitte um ausformulierten Vorschlag.S. 2: Da würde ich unten die Punkte "Benachteiligung Unverheirateter" und "Benachteiligung von HI -Paaren" auseinandernehmen, denn so wie es jetzt ist, verwirrt das hin- und herspringen zwischen den beiden Gruppen eher. Also einfach zwei Fragen und die Punkte dann jeweils zugeordnet.
Auf Seite 5, letzter Absatz, steht:S. 5: Letzter Absatz bitte einfach streichen.
"Da aber nach dem deutschen ESchG nur maximal 3 Embryonen mit „statistisch
betrachtet“ wesentlich weniger Entwicklungspotential kultiviert werden dürfen, lassen
sich die meisten Frauen auch diese 3 Embryonen kultivieren und übertragen. Es
können aber durchaus alle 3 Embryonen Entwicklungspotential besitzen. Daher ist
die Zahl der Drillings- und Zwillingsschwangerschaften erhöht."
Soll dieser Absatz einfach komplett gestrichen werden? Keine Änderungen? Was ist denn an dem Absatz so schlecht, das klingt doch für mich ganz logisch....
Meinst du diesen Absatz?S. 9: Letzte Seite: Geänderter letzter Absatz, der jetzt lauten soll:
"Wahrscheinlich ist es so, dass deshalb keine Embryonenspenden in Deutschland
durchgeführt werden, weil sich erstens keiner traut, danach zu fragen und zweitens
sich die Ärzte nach der Vorgabe der Bundesärztekammer nicht trauen, diese zu
praktizieren."
Ich bin mir nicht sicher, da es ja nicht die letzte Seite ist, denn das PDF file hat 10 Seiten.
Ist dieser Vorschlag euer Ernst? Also, ich denke nur ein kleiner Bruchteil der user hat einen Drucker zuhause stehen, der beidseitig drucken kann. Also entweder auf eine Seite oder auf zwei.Man könnte ja auch auf einer Rückseite dann reine Unterschriftenfelder machen
Ich habe Bertis Vorschlag mal auf eine Seite gequetscht. Darunter bleibt dann noch Platz für 10 Unterschriften. Kleiner als Arial 9 möchte ich nicht gehen.
Nein, aber in seinem Briefvorschlag war ja das neue Logo schon enthalten. Eine andere Adresse habe ich aber noch nicht bekommen.Hat sich Frank wegen Adresse und dem richtigen Logo gemeldet
Nun noch eine Frage zu Bertis letztem Posting:
An welche Stelle soll das eingefügt werden?????? In welches Dokument überhaupt? Stehe völlig auf dem Schlauch

Liebe Grüße
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
- Zieglergaby
- Rang3
- Beiträge: 3746
- Registriert: 26 Jun 2003 09:35
JBB ja es ist wirlich alles ziemlich schwierig zuzuordnene. Am besten schickt Ökoberti wirklich ein fertiges Teil an dich ,damit du weißt, wohin mit den Änderungen. Berti wäre das ok für dich?
Und der Einwand mit dem Drucker bei 2seitig ist natürlich richtig - bin ich garnicht drauf gekommen. Also doch einseitig bedruckt vermutlich. Wollen wir dann soviel auf ein Blatt schreiben oder es so verspringen lassen, dass klar ist, dass da die Unterschriften zu dem Text gehören, wie auch schonmal vorgeschlagen worden war. Dann müsste man nicht trennen nach Listen für privat Sammler und Praxen. Wenn sollten wir schon ein Formular für alle gleich haben, sonst gerät es womöglich durcheinander.
Berti: hab ich das richtig verstanden : Du willst dich NICHT auf den Marktplatz stellen
das geht aber nicht, damit hatte ich FEST gerechnet
JBB
Wenn du mit dem LOGO arbeiten kannst, ist es ja ok, und wenn du keine Adresse von Frank bekommst, bis der Brief raussoll, dann nimmst du halt meine private -nehm ich dann halt auf meine Kappe , aber ich mail ihn nochmal an.
knuddler bis bald
Gaby
Und der Einwand mit dem Drucker bei 2seitig ist natürlich richtig - bin ich garnicht drauf gekommen. Also doch einseitig bedruckt vermutlich. Wollen wir dann soviel auf ein Blatt schreiben oder es so verspringen lassen, dass klar ist, dass da die Unterschriften zu dem Text gehören, wie auch schonmal vorgeschlagen worden war. Dann müsste man nicht trennen nach Listen für privat Sammler und Praxen. Wenn sollten wir schon ein Formular für alle gleich haben, sonst gerät es womöglich durcheinander.
Berti: hab ich das richtig verstanden : Du willst dich NICHT auf den Marktplatz stellen


JBB
Wenn du mit dem LOGO arbeiten kannst, ist es ja ok, und wenn du keine Adresse von Frank bekommst, bis der Brief raussoll, dann nimmst du halt meine private -nehm ich dann halt auf meine Kappe , aber ich mail ihn nochmal an.
knuddler bis bald
Gaby
"Lohnt sich das?" fragt der Verstand - "NEIN" sagt das Herz " aber es tut gut !"
Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.
Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.
Hallo,
ich finde 10 Unterschriften pro Blatt völlig okay. Vorher waren es ja auch nur 13
. Ich bin auch gegen 2-seitige Blätter (obwohl ich auf Arbeit 2-seitig drucken kann) und auch gegen 2 einzelne Seiten, wo nur auf einer Text drauf ist, weil es doch wahrscheinlich ist, dass man den Stapel mal fallenlässt und alles durcheinander gerät... Besser ist schon, wenn alle Blätter gleich aussehen. Und wenn alles drauf passt, umso besser
.
Gruss, Atonne
ich finde 10 Unterschriften pro Blatt völlig okay. Vorher waren es ja auch nur 13


Gruss, Atonne
TESE im Februar 2005 (D) und August 2009 (D) und PESA (TR) im Juli 2012 erfolgreich
-- 1. Praxis (D)
2 ICSIs April/Mai 2005 und Juli 2005, 1 Kryo Dezember 2005, TF von insgesamt 4 Embryos - NEGATIV
-- 2. Praxis (D)
4 ICSIs Juli 2006, März 2007, September 2007 und November 2007, TF von insgesamt 8 Embryos - NEGATIV
-- 3. Praxis (D)
3 ICSIs Oktober 2008, März 2009 und September 2009, 1 ICSI ohne TF Juli 2009, 1 Kryo ohne TF Juli 2009, TF von insgesamt 7 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 4. Praxis (Ö)
2 ICSIs April/Mai 2010 und November 2010, 1 ICSI ohne TF Februar 2011, 3 vor PU abgebrochene ICSIs März 2010, September 2010 und August 2011, TF von insgesamt 3 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 5. Praxis (D)
4 ICSIs Dezember 2011, Februar 2012, April/Mai 2012 und Juli 2013, 1 vor PU abgebrochene ICSI April 2012, TF von ingesamt 5 Embryo - 2x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 6. und letzte Praxis (TR)
- 2 ICSIs Juli 2012 und Mai 2013, 1 ICSI ohne TF Dezember 2012, 2 vor PU abgebrochene ICSIs November 2012 und April 2013, TF von insgesamt 4 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
Wir stellen uns auf einen langen Atem ein...
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Mit dem besten Hund der Welt für immer im Herzen - Du hast uns in schweren Zeiten begleitet und fehlst uns auf Schritt und Tritt

- Zieglergaby
- Rang3
- Beiträge: 3746
- Registriert: 26 Jun 2003 09:35
atönnchen: ja bin ganz deiner Meinung; wenn 10 Unterschriften draufpassen, dann ist das ok und dann kann man auch schön zählen - in 10er Schritten können doch wohl sogar Politiker zählen
( Anwesende und Leser immer ausgeschlossen)
Wenn also alle einverstanden wären, dann könnten wir es so absegnen oder?
Knuddler
Gaby

Wenn also alle einverstanden wären, dann könnten wir es so absegnen oder?
Knuddler
Gaby
"Lohnt sich das?" fragt der Verstand - "NEIN" sagt das Herz " aber es tut gut !"
Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.
Nichts geschieht, wenn es nicht einer TRÄUMT, einer für MÖGLICH HÄLT und einer in die TAT UMSETZT.