ich schau mal, was ich zu fischlis Ausführungen noch ergänzen kann. Sie hat es ja schon sehr gut wieder gegeben.
Eine kleine Präzision: Alle gewonnenen reifen Eizellen werden nach der Punktion mit Spermien zusammen gebracht. Dabei wird ein Teil dieser Eizellen befruchtet, ein anderer Teil nicht. Das heißt, "Befruchtung" ist hier der entscheidende Begriff. Wir verstehen landläufig unter Befruchtung, dass das Spermium in die Eizelle eingedrungen ist. Hier wird aber noch nicht von einer befruchteten Eizelle gesprochen, so lange noch die beiden Vorkerne vorliegen. Das heißt: Eizelle mit eingedrungenem Spermium drin= Vorkernstadium. Mit diesem Vorkernstadium dürfen wir laut Embryonenschutzgesetz noch alles tun, was wir wollen. Das heißt, auch verwerfen oder einfrieren. Da nur maximal 3 Embryonen übertragen werden dürfen, ist dies in Deutschland der Zeitpunkt, wo im Fall, dass mehr als 3 da sind, die "übrigen" verworfen oder eingefroren werden. Man kann den Vorkernstadien aber nur äußerst wage ansehen, ob sie sie sich weiter entwickeln könnten. Daher sprach ich von einem Lotteriespiel. "Schlecht" aussehende Vorkernstadien könnten z.B. genau DIE Volltreffer sein. Hier wird nun aber eingefroren. Das Entwicklungspotential der Vorkernstadien sinkt damit. Allerdings gibt es damit noch realistische Chancen. Die kann man z.B. im Deutschen IVF-Register unter www.deutsches-ivf-register.de nachlesen. Ich meine, ohne jetzt mal nachzulesen, die Chancen, mit der Gesamtheit später übertragener Kryos (=eingefrorene Vorkernstadien), zu einer Geburt zu führen, sinken durch das Einfrieren von etwa 19 auf ca. 12%. Pro Embryo bzw. Vorkernstadium sind die Chancen deutlich niedriger. Ich schätze jetzt mal Pi mal Daumen, die Chancen sinken von 10% auf 6%.
Von einer befruchteten Eizelle oder einem frühen Embryo spricht man erst, wenn die beiden Vorkerne miteinander (nahezu) verschmolzen sind. Ab da wirkt das Embryonenschutzgesetz. Ab da sind auch die christlichen Kirchen der Meinung, die Seele würde eingehaucht werden. Näheres dazu hatte ich ja oben schon geschrieben. Das geht darauf zurück, dass man Maria nicht beleidigen will, weil sonst das Fest der unbefleckten Empfängnis irgendwie entweiht werden würde oder so. Der Zusammenhang zwischen der Meinung der christlichen Kirchen und der Wirkung des Embryonenschutzgesetzes ist ganz unmittelbar. In anderen Ländern, wo andere Religionen herrschen, die das anders sehen (allesamt nicht so streng schon ab diesem frühen Zeitpunkt), sind die Gesetze weniger restriktiv.
Wirken des Embryonenschutzgesetzes heißt z.B., dass die Embryonen nicht mehr eingefroren werden dürfen (bzw. nur noch in äußersten Notfällen. Z.B., wenn die Frau vor dem Transfer einen Unfall oder eine schwere Krankheit hat und der Transfer erstmal nicht stattfinden kann). Es darf ab da auch keine Selektion stattfinden. Nicht mal eine Selektion nach augenscheinlichen Kriterien. Und das ist ein wichtiger Punkt. Denn: Am 3. Tag nach der Punktion kann man den Embryonen augenscheinlich wesentlich besser ansehen, ob sie sich weiter entwickeln können. Man sieht augenscheinlich noch nichts über Erbkrankheiten, Geschlecht oder Augenfarbe. Man sieht nur ein paar stark oder schwach fragmentierte Zellen. Es ist so, dass die stark fragmentierten Zellen sich nach hoher Wahrscheinlichkeit nicht weiter entwickeln werden (wobei es natürlich Ausnahmen gibt). Die wenig fragmentierten Zellen haben hingegen einigermaßen gute Chancen (wobei sich von denen auch längst nicht alle zum Menschen entwickeln). Würde man also alle Vorkernstadien weiter kultivieren, könnte man am Tag 3 die 1 oder 2 bestaussehenden Embryonen auswählen. Die Chancen auf ein Kind würden sich damit deutlich erhöhen. Die Mehrlingsschwangerschaften würde man herab setzen, da hier nicht mehr 3 Embryonen übertragen werden müssen, um höhere Erfolge zu erreichen. Auch das ist ein wesentlicher Punkt. Dieser Vorteil geht uns aber verloren, da das ja laut Embryonenschutzgesetz bzw. laut Maria Beleidigung nicht erlaubt ist. Für CHristen mag das ja akzeptabel sein. Nicht jedoch für Nichtchristen. Wir haben kein Interesse daran, unser persönliches Glück zu ruinieren, nur weil es Religionen oder eine (dominante) Religion gibt, nach deren Glauben bzw. Auffassung eine Heilige damit beleidigt wird.
Noch mal zu deinen Fragen (Tschuldigung, wenn was doppelt ist, ich kann nicht alles mit fischlis Text abgleichen):
- Was passiert mit den "schlechteren" Eizellen? Ich meine immer gehört zu haben dass das in D noch ungeklärt ist, was damit passieren darf - also werden sie endlos lange eingefroren? Das fände ich nämlich wiederum nicht ok. Denn ich denke dass auch aus Eizellen, die unserer Meinung nach "schlecht" sind, was gutes entstehen kann.
Teilweise habe ich das mit meiner Ausführung oben schon erklärt. Man sieht im Vorkernstadium kaum, welches die "schlechteren", d.h. weniger Erfolgreichen, sind. Aber die nicht ausgewählten können sowohl eingefroren als auch verworfen werden. Besser wäre nach meiner Meinung eine Lösung, wo man bis Tag 3 alle weiter kultiviert, die Erfolgversprechendsten auswählt und alle anderen (falls noch welche übrig sind) einfriert. Einfrieren ist ja immerhin noch eine Chance. Es müßte nicht unbedingt verworfen werden.
Es gibt in Deutschland keine Regelung, wie lange die Vorkernstadien eingefroren werden dürfen. Theoretisch können sie mehrere Jahrzehnte lagern. Es ist aber auch eine Kostenfrage. Wir haben damals alle 6 Monate 200 DM für die Lagerung bezahlt. Ja, entweder werden diese Vorkernstadien irgendwann aufgetaut, 2 Tage kultiviert und dann der potentiellen Mutter übertragen. Oder sie werden vernichtet, weil die Frau ihre gewünschte Anzahl Kinder mit der frischen IVF bekommen hat.
- Gibt es in D eine Begrenzung, wieviele Eizellen befruchtet werden dürfen? Du schreibst immer von fünf. Ist das eine tatsächliche oder frei erfundene Zahl? Im Klartext: Ist geregelt, dass eine Frau sich nicht x-beliebig-viele Eizellen befruchten lassen darf, um dann vielleicht doch irgendwann das "passende" Baby zu bekommen?
Das ist oben so weit erklärt. 5 war nur ein Beispiel von mir.
- Du hast irgendwann mal geschrieben, dass Befruchtung nur zwischen (Ehe?-)Partnern möglich ist? Gibt es da Regelungen? Das wäre für mich nämlich auch wichtig. Eizellspende, Fremdsperma oder sogar Leihmutterschaft... das würde irgendwie gegen meine Überzeugung gehen.
Auch, wenn obige Verfahren bei uns erlaubt wären, müßtest du nicht befürchten, dass man dich zu einer Eizellspende oder Ähnlichem zwingen würde. Das ist ja die freie Entscheidung jedes Paares. Es ist völlig o.k., wenn das gegen deine Überzeugungen geht. Akzeptieren solltest du lediglich, dass es Paare gibt, die gern auf solche Verfahren zurück greifen, weil sie einfach keine andere CHance haben.
Und um Letzteres geht es von vorn bis hinten. Was ich fordere, ist eine freie Entscheidung jedes Einzelnen nach seiner eigenen Moral bzw. Religion oder Weltanschauung. Damit wird keinem Paar aufgedrückt, dass es etwas tun (lassen) müßte, was gegen seine Überzeugung geht. Auch den Ärzten darf man hier nichts aufdrücken. Mehr will ich gar nicht.

Noch eine Ergänzung zum Thema Abtreibung: Es ist in Deutschland nicht erlaubt, mittels PID einen Wenigzeller zu selektieren. Es ist aber erlaubt, einen genetisch schwer behinderten Wenigzeller der Mutter zu transferieren, Pränataldiagnostik zu machen und dann abzutreiben. Die Abtreibung ist dann zu einem Zeitpunkt, wo das Kind schon die wesentlichen Körperteile besitzt und auch ein (wenig entwickeltes) Gehirn. Der Embryonenschutz ist damit ad absurdum geführt!