Hallo alle miteinand
´Zum Gespräch mit Dr. Schröder.
Er erwähnte etwas, dass in Zukunft die Paare zwischen der EBM und der Kostenerstattung wählen können sollen. Allerdings ist ja hier in Deutschland die Kostenerstattungsregelung teurer. Sie wird ja bislang auch schon angewandt, wenn die Paare gemischt versichert sind und also einer gesetzlich und der andere privat versichert ist. Dann rechnen viele Praxen nicht auf Chip Karte ab,sondern gehen über die Kostenerstattung, was dann für die Kassen teurer wird.
Zu den 2% : Die Gespräche laufen nach meinen Informationen noch. Dr. S erwähnte, dass ja auch der Zahnersatz nicht unter die 2% fällt, aber da ja auch viel Kosmetik gemacht wird.
Anmerkung: Wunschkind e.V. ist gerade dabei an die entsprechenden Politiker, die in den Gesprächsrunden sitzen, Briefe zu schreiben mit dem ungefähren Inhalt:
2% Regelung auch für KIWU Paare, da es im Gegensatz zum Zahnersatz keine Kosmetik ist und man wenig Prävention betreiben kann. Bei den zähnen kann man ja in großem Umfang Prophylaxe betreiben und somit ist es nicht vergleichbar.
Außerdem wären die Kiwu Paare ja dann extrem schlechter gestellt als Patienten mit anderen Krankheiten,(Voraussetzung KIWU ist eine Krankheit) da sie ja ohnehin schon 50% der Behandlung selber tragen, was der patient mit Magengeschwür nicht tut.
Altersgrenze: Unsere Forderung: die Begrenzung wie bisher zu lassen, da Männer auf 50 J. zu begrenzen der medizinischen Grundlage entbehrt, Frauen ü 40 J. bislang auch in Ausnahmefällen gestattet waren( Anmerkungvon mir: mit dem steigenden medizinischen Risiko meinte er wohl, dass die Schwangerschaft ü 40 als Risikoschwangerschaft betreut wird und dass nachweislich ja das Risiko einer kindlichen Fehlbildung z.B. Trisomie 21 überproportional steigt) und Frauen unter 25 mit medizinischer Indikation auch zuzulassen sind, da die Indikation z.B. verschlossene Tuben oder schwere männliche Infertilität nicht über 25 verschwinden und man dann die fruchtbarsten Jahre "verschwenden" würde.
Die Begründung, dass einige Frauen unter 25 mit der Behandlung beginnen, nur weil familiäre oder kulturelle Zwänge dahinterstehen, erübrigt sich jetzt bereits schon durch die derzeitige Gesetzeslage des 27 a , das es heißt, dass nur bei eindeutiger medizinischer Indikation und nur wenn keine weniger invasiven Methoden zur Verfügung stehen eine künstliche Befruchtung gemacht werden kann.
Das reicht doch völlig aus und daher fordern wir die Beibehaltung der jetzigen Altersregelung. Vielleicht ein kleiner Trost für die +40jährigen, denen ich empfehlen würde nicht ans Sterben zu denken, sondern daran, dass man mit 40 erst anfängt zu leben

An dieser Stelle nochmal zur Aufmunterung für
[color=red][/color]MONOPOLY ein kleines Witzchen (schon älter) Der Vorschlag für Ulla Schmidt, doch an anderer STelle ihre paar Milliönchen einzusparen. Z.B. bei den Rentnern die Prostata Untersuchung zu streichen - die haben schließlich genug Zeit zu pinkeln...........
Etwas unter der Gürtellinie, aber ich hoffe es hilft dir , dich aufzumuntern!!
Also vielleicht können wir ja noch was erreichen, bevor die Gespräche endgültig abgeschlossen sind. Und wenn nicht, machen wir einfach weiter Stück für Stück. Ich finde, wir haben mit diesem Gespräch schon viel erreicht und dass es in so angenehmer und wohlwollender atmosphäre stattfand hätte ich nicht erwartet und dass Dr. S von sich aus Vorschlug im Gespräch mit uns zu bleiben und unser Engagement als positiv hervorhob - das ist doch schon was.
Den Rest eurer Anfragen hab ich leider nicht mehr präsent - Kölscher HIV )Han Isch verjessen) schließlich bin ich auch schon ü 40 und kann mir nicht 10 Min. lang merken, was im ersten Beitrag steht bis ich nach einiger Zeit die anderen alle durchgelesen hab. Also sorry - ich bin zu alt für sowas.
Ich drück euch alle lieb und halte allen bei den Versuchen ganz fest die Daumen und wünch allen, die gerade nicht gut drauf sind, dass sie ihr "LOCH" bald überstanden haben. wir wissen ja alle: irgendwann wird´s wieder - jeder auf seine Weise. Liebste Grüßles und bis bald

Gaby