Gespräch mit Staatssekretär Dr. Schröder am 30.07.03, 12:00

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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

Hi monopoly, :D

es würde mir wirklich leid tun, wenn ich Dir wg. Sondergenehmigungen bei Unverheirateten etwas verkehrtes gesagt und vielleicht unsinnige Hoffnungen bei Dir geweckt habe. Ich schau heute abend nochmal nach, wo ich was dazu gelesen habe, jetzt muss ich gleich los, aber vielleicht hat Rebella recht und es ging um die Genehmigung, dass man überhaupt die IVF/ICSI machen darf.

Hi Rebella, :D

danke für den Hinweis!

Liebe Grüße :D

Mondschaf
Doro66
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Beitrag von Doro66 »

Vielen Dank für euer Engagement. Der Tenor des Gesprächs hört sich doch sehr gut an.
Es ist nicht möglich, in so einem Gespräch sofort Zusagen zu erhalten, Herr Dr. Schröder ist ja nicht der Entscheidungsträger. Aber ihr habt unser Anliegen vertreten und Denkanstösse geliefert, die dann hoffentlich an die Entscheidungsträger weitergereicht werden.
Und ein dickeres Lob konnte Herr Dr. Schröder euch doch gar nicht machen als er sagte, dass eure Arbeit das Thema in der Politik erst publik gemacht hat.
Also nochmal herzlichen Dank dafür.
Liebe Grüße
Doro
mit Paula *13.08.2003
und Clara *15.02.2008

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Ruxi
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Beitrag von Ruxi »

An Veronique,

Ich denke du hast mein Doku nicht gelesen. Es tut mir Leid dass du die Worte darüber sagst. Ich habe nur das gegeben was ich gefunden habe und habe darüber sehr gearbeitet.
Die Quellen sind Internet-Seiten und ich habe sie auch gegeben in der Tabelle, oder sogar total hereinkopiert, original.
Für Frankreich habe ich die Seite gegeben wo das Gesetz ist, oder wenigstens ein Teil davon.
Dieses Gesetz hat mir sehr gefallen, da sehr klar und gerecht und komplett ist.
Ich habe auch geschrieben was über Altersgrenze stand wo ich gefunden habe. Für Frankreich habe ich 43 gefunden, für Denmark 45 usw.
Auch wenn sie nicht fürs bezahlen gelten, wenigstens werden die Frauen nicht von Behandlungen abgewiesen wie hier.
Das mit erstatten von KK habe ich sehr schwer gefunden. Manche sagen es klar, manche erwähnen es nicht. Es gibt aber ein System von Krankenkassen oder wie sie in jedem Land heißen, ich habe aber das Gesetz nicht gefunden. Für Belgien gab es ein sehr Detailiertes Gesetz mit der finanzielle Lage, aber leider auf Flämisch geschrieben. Ich habe so kopiert wie es ist, vielleicht versteht da jemand.
Für Frankreich ist die Seite : www.chu-toulouse.fr
Ich gucke noch ein Mal nach.

Gruß,
Ruxi
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Veronique
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Beitrag von Veronique »

Liebe Ruxi!

Es ist ja sehr schön, dass du dir so eine Mühe gemacht hast. Das Problem ist jedoch, dass wir hier im Forum nur richtige, verlässliche Infos brauchen, damit wir von den Politikern und der Öffentlichkeit ernst genommen werden. Wir können nicht "einfach irgendwas" sagen/behaupten, das geht nicht, damit diskreditieren wir uns nur selber.
Es ist sicherlich nicht einfach, einen Europa-Vergleich zu erstellen, denn man muss die jeweiligen Landessprachen beherrschen, um die Gesetzes-Regelungen zu verstehen und beurteilen zu können, ob die Internet-Quelle vollständig und seriös ist. Die verschiedenen CHU in Frankreich haben nur allgemeine, zum Teil bruchstückhafte Infos auf ihren Webseiten; eine seriöse Quelle wäre zum Beispiel das französische Amtsblatt "Journal Officiel".

Liebe Grüße Vero
Ruxi
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Beitrag von Ruxi »

Hier Vero,

Ich bin noch ein Mal auf der Seite gewesen:
"Le couple doit être marié ou en mesure d'apporter la preuve d'une vie commune depuis au moins deux ans. Il appartient à l'équipe médicale de demander la production des documents attestant de l'identité des deux membres du couple, de la réalité du mariage (livret de famille, fiche récente d'état civil) ou de la durée de vie commune (par tout moyen).
Les deux membres du couple doivent être vivants au moment de la réalisation de l'AMP (insémination ou transfert d'embryon). En pratique, le respect de cette condition est assuré par l'exigence d'un double consentement signé au moment de chacune de ces opérations.
1.2.2. Indications et diagnostic
Lorsqu'elle a pour but de remédier à l'infertilité, l'AMP est réservée à des couples pour lesquels les chances de fécondation naturelle sont nulles ou très faibles. Certaines indications sont absolues, comme l'absence ou l'occlusion bilatérale des trompes (FIV conventionnelle) ou les stérilités masculines par azoospermie (ICSI, IAD).
En revanche, certaines indications sont relatives, notamment toutes celles qui correspondent à une simple hypofertilité, et doivent être jugées en fonction du bilan diagnostique, de l'âge des patients et de la durée d'infécondité. Il en est ainsi des altérations tubaires, des anomalies du spermogramme, des anticorps antispermatozoïdes, de l'endométriose, des anomalies de la glaire cervicale et des infécondités sans cause diagnostiquée (idiopathiques).
En cas d'indication relative, il est recommandé d'observer un délai raisonnable avant la mise en oeuvre de l'AMP, délai dont l'importance dépend de l'âge des patients et du temps écoulé depuis qu'ils essaient d'obtenir une grossesse. En effet, dans ce cas, la plus grande partie des couples concevront spontanément. Il n'est de ce fait pas raisonnable de proposer une FIV à un couple dont la femme a moins de trente-cinq ans sans une durée d'infécondité d'au moins deux ans. Ce délai peut être raccourci ensuite. Cependant, compte tenu de la faible efficacité des techniques au-delà de trente-sept ans, il est recommandé de ne prendre en charge des femmes plus âgées que dans les cas où la fonction ovarienne a été jugée satisfaisante."

Gruß,
Ruxi

P.S Lese bitte mein Doku im Ordner "Künstliche Befruchtung in Europa".

Irgendwo stand auch etwas über die 43 J. Es gibt Regeln für jede Art von Behandlung (für EZ-spende 38 Jahre, usw.). Es geht um ein "arrete du 12 Janv.1999).Die Französische Akzente habe ich auf meine Tastatur nicht.
Für ältere Frauen gilt den Satz: "... la fonction ovarienne e ete jugee satisfaisante."
Und ich denke es ist auch für sie bezahlt in diesem Fall.
JBB
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Beitrag von JBB »

Liebe Rebella,

danke für die Info.

Das ist ja eine gute Nachricht, dass die 50% vom EBM Satz gelten, das ist ja gegenüber 2,3fach GOÄ ja richtig "billig" :wink: .

Ich habe es noch nicht geschafft herauszufinde, wie hoch dieser Betrag genau ist. Weiß das hier jemand?

Liebe Grüße von
Bea
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
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Veronique
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Beitrag von Veronique »

Liebe Ruxi,

es tut mir leid, es dir in aller Deutlichkeit sagen zu müssen, aber die Fakten auf deutsch, die du in deiner Tabelle und hier im Ordner in Bezug auf Frankreich aufgezählt hast, sind von vorne bis hinten falsch. Um die anderen Länder habe ich mich noch nicht gekümmert, also müssten sie noch einmal sorgfältig von jemanden mit entsprechenden Sprachkenntnissen überprüft werden...

Frankreich: Einerseits hast du veraltete, unvollständige Quelle; du hast den arrêté von 1999, nicht aber den von 2000 gefunden:

http://www.sante.gouv.fr/adm/dagpb/bo/2 ... 040308.htm

(Altersgrenze ab 43 Jahre, IVF also bis einschl. 42. L-Jahr finanziert)

Dann steht ja selbst in dem Absatz, den du hier reinkopiert hast, dass entweder Ehe oder mind. 2 Jahre nachweisbare Lebensgemeinschaft erforderlich sind.

Ich meine, deine Bemühungen sind ja sehr schön und löblich, aber wir können hier nur richtige Fakten weiterverwenden!

Hallo Bea!

Der EBM ist im Vergleich zum 2,3 fachen GOÄ extrem billig :P ; die Ärzte verdienen verhältnismäßig wenig an den Kassenpatienten (je nach EBM-Punktwert ca. 500-800 EUR für IVF, 700-1100 EUR bei ICSI, ganz grob überschlagen); was davon 50% sind, kannst du dir ja ausrechnen... ABER: es ist noch nicht gesichert, ob die Medis in die 50% miteinbezogen werden. Da kann die Rechnung bei manchen immens steigen, wenn die Medis nicht ausgeschlossen werden - was wir natürlich "angeregt" haben.
Die Modalitäten stehen also noch überhaupt nicht fest, keine Ahnung, wann wir da näheres erfahren.

:P LG Vero
Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hi miteinander,

nachdem ich aus dem Urlaub zurück bin, möchte ich die Punkte ergänzen, die mir noch eingefallen sind.

Dr. Schröder machte deutlich, daß das Ergebnis der Konsensgespräche eben ein Kompomiß ist. Fünf Parteien (SPD, CDU, CSU, Bündnis90/Die Grünen und FDP) haben sich geeinigt. Ich bin froh, daß die drohende ersatzlose Streichung von Kiwu abgewendet wurde.

In seiner Antwort auf Rebellas ausführliche Schilderung der HI-Situation, sagte Dr. Schröder beispielsweise, daß das Konsensergebnis bei Kiwu nicht aus Kostengründen, sondern aus inhaltlichen Erwägungen zustande kam. Beispiel: die von Rebella genannten prozentual minimalen Kosten für die Behandlung aller HI-Paare haben nicht zur Ablehnung von HI geführt. Nein, es waren inhaltliche Gründe. Wie bei der Frage der Unverheirateten muß auch bei HI verstärkt bei der Union Überzeugungsarbeit geleistet werden. Auf der anderen Seite haben wir es meines Erachtens gerade der Union zu verdanken, daß Kiwu überhaupt noch anteilsmäßig von den Kassen gezahlt wird. Die CSU war ja die einzige Partei, die diese Position geteilt hat.

1) HI: inhaltliche Ablehnung, außerdem wird der bisherige gesetzliche Rahmen des § 27a SGB V nicht ausgedehnt.

2) 40+: wir haben uns hier für die Beibehaltung der bisherigen Regelung stark gemacht. Wie bei 25 soll es daher nach unserer Vorstellung weiterhin eine Indikationsregelung geben (Prüfung des Einzelfalles durch den MDK). Da der bisherige Rahmen des § 27a SGB V nach dem Willen der Politik nicht ausgedehnt wird, war klar, daß schon die Beibehaltung des status quo (=MDK-Prüfung) ein Erfolg wäre.

3) Übergangsregelung: die juristischen Details für die Paare, die vor dem 31.12.2003 mit der Behandlung beginnen, stehen noch nicht fest.

4) ESchG: es war unser aller Eindruck, daß zur Zeit nicht an eine Änderung des ESchG gedacht wird. Würden wir diese Frage zur Zeit zu massiv verfolgen, könnten wir evtl. sogar den Kiwu-Kompromiß in der Kostenfrage gefährden. Es wurde ja schon genannt, daß wir in der Frage des ESchG zu einem späteren Zeitpunkt aktiv werden. Die Kontakte nach Berlin sind ja jetzt da.

5) EBM: die Kiwu-Behandlung wird auch weiterhin über die Chipkarte abgerechnet und daher nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und nicht nach GOÄ abgerechnet. Auf deutsch EBM ist billiger als GOÄ.

@ Bea: die Kiwu-EBM-Werte findest Du ab Ziffer 1179 hier.
http://www.e-bis.de/ebm/Ebm00000064-2.html
Multipliziert man die dortigen Punktzahlen mit 2,5-4 Cent, so erhält man den Eurobetrag. Welcher Centwert angesetzt wird, hängt von der kassenärztlichen Vereinigung (~ Bundesland) ab, der der eigene Kiwu-Arzt angehört.

@ Monopoly/Mondschaf: die GKV zahlt nicht bei Unverheirateten, Ausnahmen gibt es laut Gesetz keine. In der Praxis kommt es in Extremfällen schon mal vor, daß Kasse und/oder Arzt vergessen, nach dem Trauschein zu fragen und daher irrtümlich erstattet wird.

@ Veronique: Kostenerstattung versus Chipkartenabrechnung: Freiwillige Mitglieder der GKV konnten ja bisher schon unter bestimmten Bedigungen das Verfahren der Kostenerstattung wählen. Diese Regelung wird ab 2004 ausgeweitet, wobei ich die Details nicht im Kopf habe. So wird beispielsweise die Kostenerstattung der Auslandsbehandlung ermöglicht.

@ Rebella: die Medikamentenpreise habe ich aus Zeitgründen nicht angesprochen, weil ich auf diese Frage mit einer rein politischen Antwort ("komplexes Thema, Sache der Hersteller etc.") gerechnet habe. Die Protokollantin Frau Hansch ist nach meiner Erinnerung keine Sekretärin, sondern Ärztin, die auch an den Detailberatungen teilnehmen wird. :-)

Fazit: Wir waren fachlich bestens vorbereitet und flexibel in unserer Gesprächsführung. Das Gespräch war wichtig und im Ergebnis rundum zufriedenstellend. Die Details der Gesundheitsreform werden beispielsweise vom Bundesgesundheitsministerium ausgearbeitet. Uns wurde versichert, daß unsere Vorschläge bei den Detailberatungen der kommenden Tage berücksichtigt würden. Weiterhin hat uns Dr. Schröder versichert, daß klein-putz.de nun als eine Kiwu-Interessenvertretung in Berlin geristriert wäre und man dort Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit hätte.

Viele Grüße. Andreas
Zuletzt geändert von Andreas am 06 Aug 2003 23:55, insgesamt 2-mal geändert.
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Zieglergaby
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Gespräch mit Dr. Schröder

Beitrag von Zieglergaby »

Hallo alle miteinand
´Zum Gespräch mit Dr. Schröder.
Er erwähnte etwas, dass in Zukunft die Paare zwischen der EBM und der Kostenerstattung wählen können sollen. Allerdings ist ja hier in Deutschland die Kostenerstattungsregelung teurer. Sie wird ja bislang auch schon angewandt, wenn die Paare gemischt versichert sind und also einer gesetzlich und der andere privat versichert ist. Dann rechnen viele Praxen nicht auf Chip Karte ab,sondern gehen über die Kostenerstattung, was dann für die Kassen teurer wird.
Zu den 2% : Die Gespräche laufen nach meinen Informationen noch. Dr. S erwähnte, dass ja auch der Zahnersatz nicht unter die 2% fällt, aber da ja auch viel Kosmetik gemacht wird.
Anmerkung: Wunschkind e.V. ist gerade dabei an die entsprechenden Politiker, die in den Gesprächsrunden sitzen, Briefe zu schreiben mit dem ungefähren Inhalt:
2% Regelung auch für KIWU Paare, da es im Gegensatz zum Zahnersatz keine Kosmetik ist und man wenig Prävention betreiben kann. Bei den zähnen kann man ja in großem Umfang Prophylaxe betreiben und somit ist es nicht vergleichbar.
Außerdem wären die Kiwu Paare ja dann extrem schlechter gestellt als Patienten mit anderen Krankheiten,(Voraussetzung KIWU ist eine Krankheit) da sie ja ohnehin schon 50% der Behandlung selber tragen, was der patient mit Magengeschwür nicht tut.
Altersgrenze: Unsere Forderung: die Begrenzung wie bisher zu lassen, da Männer auf 50 J. zu begrenzen der medizinischen Grundlage entbehrt, Frauen ü 40 J. bislang auch in Ausnahmefällen gestattet waren( Anmerkungvon mir: mit dem steigenden medizinischen Risiko meinte er wohl, dass die Schwangerschaft ü 40 als Risikoschwangerschaft betreut wird und dass nachweislich ja das Risiko einer kindlichen Fehlbildung z.B. Trisomie 21 überproportional steigt) und Frauen unter 25 mit medizinischer Indikation auch zuzulassen sind, da die Indikation z.B. verschlossene Tuben oder schwere männliche Infertilität nicht über 25 verschwinden und man dann die fruchtbarsten Jahre "verschwenden" würde.
Die Begründung, dass einige Frauen unter 25 mit der Behandlung beginnen, nur weil familiäre oder kulturelle Zwänge dahinterstehen, erübrigt sich jetzt bereits schon durch die derzeitige Gesetzeslage des 27 a , das es heißt, dass nur bei eindeutiger medizinischer Indikation und nur wenn keine weniger invasiven Methoden zur Verfügung stehen eine künstliche Befruchtung gemacht werden kann.
Das reicht doch völlig aus und daher fordern wir die Beibehaltung der jetzigen Altersregelung. Vielleicht ein kleiner Trost für die +40jährigen, denen ich empfehlen würde nicht ans Sterben zu denken, sondern daran, dass man mit 40 erst anfängt zu leben :dance: An dieser Stelle nochmal zur Aufmunterung für
[color=red][/color]MONOPOLY ein kleines Witzchen (schon älter) Der Vorschlag für Ulla Schmidt, doch an anderer STelle ihre paar Milliönchen einzusparen. Z.B. bei den Rentnern die Prostata Untersuchung zu streichen - die haben schließlich genug Zeit zu pinkeln...........
Etwas unter der Gürtellinie, aber ich hoffe es hilft dir , dich aufzumuntern!! *dd*
Also vielleicht können wir ja noch was erreichen, bevor die Gespräche endgültig abgeschlossen sind. Und wenn nicht, machen wir einfach weiter Stück für Stück. Ich finde, wir haben mit diesem Gespräch schon viel erreicht und dass es in so angenehmer und wohlwollender atmosphäre stattfand hätte ich nicht erwartet und dass Dr. S von sich aus Vorschlug im Gespräch mit uns zu bleiben und unser Engagement als positiv hervorhob - das ist doch schon was.
Den Rest eurer Anfragen hab ich leider nicht mehr präsent - Kölscher HIV )Han Isch verjessen) schließlich bin ich auch schon ü 40 und kann mir nicht 10 Min. lang merken, was im ersten Beitrag steht bis ich nach einiger Zeit die anderen alle durchgelesen hab. Also sorry - ich bin zu alt für sowas.
Ich drück euch alle lieb und halte allen bei den Versuchen ganz fest die Daumen und wünch allen, die gerade nicht gut drauf sind, dass sie ihr "LOCH" bald überstanden haben. wir wissen ja alle: irgendwann wird´s wieder - jeder auf seine Weise. Liebste Grüßles und bis bald
:knuddel: Gaby
Ruxi
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Beitrag von Ruxi »

Hallo Gaby,

Alles schön und gut was du schreibst, ausser die Sache mit den Frauen über 40 J.
Niemand scheint zu verstehen dass Frauen über 40 J auch Menschen sind und nicht Theorien. Das mit dem Risiko ist es am Ende ihre Sache. Wenn das Kind etwas hat, kann man schon herausfinden und abtreiben.
Wenn die Frauen bereit sind alle Risikos auf sich zu nehmen, wo ist das Problem?
Sie haben den Recht wenigstens ein Versuch zu machen. Dazu sagen viele Ärzte es ist nichts schlimmeres bei Frauen über 40 als bei jungere. Risikos geben auch bei ihnen.
Und Gaby, vielleicht weiß du nicht, dass bis jetzt die Sache mit den Ausnahmen nicht klar ist. Jeder entscheidet wie er will. Die Krankenkassen bezahlen seit lange nichts mehr für die Frauen über 40. Frage Andreas, er weißt schon genau.
Die Ärzte wollen nicht einmal behandlen, auch wenn selbst bezahlt. z.B ein Arzt in der Uniklinik Freiburg sagt sie behandeln keine Frauen über 40 J wegen dem Gesetz.
Ich habe im Forum ein Doku gestellt über KB in andere Länder. Niergends gibt es die Grenzen, so wie hier. Schau doch mal.
Damit wir das wichtigste nicht vergessen: Überall schreibt man mit Entsetzen die Bevölkerung wird alt, es fehlen die Kinder, es wird immer schlimmer.
Man braucht Kinder!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dann sollen sie was dafür machen, dann sollen sie uns helfen sie zu kriegen. Unser Alter ist unsere Sache.

Verzeih mir bitte, aber ich kann es nicht mehr aushalten, dass so eine klare Sache nicht zu verstehen ist.
Bitte seid gerecht in eure Gespreche. Jede Frau darf eine Chance haben! Die junge dürfen 4,8,10 Versuche machen und die ältere gar keinen?
Man muß das Gesetz klar machen.

Ruxi

" Ein ICSI/IVF Versuch für Frauen über 40 J!"
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