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Verfasst: 06 Aug 2005 15:31
von sfpoldi
Ich versteh das Embryonenschutzgesetz nicht ganz. Ich dachte, es ist verboten, mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen?

Verfasst: 06 Aug 2005 16:35
von JBB
Es wird immer versucht, alle gewonnen Eizellen zu befruchten. Dann geht es aber um den Zeitpunkt, welche (1-3) Embryonen weiterkultiviert werden sollen. Hier in D muss das zu einem sehr frühen Zeitpunkt erfolgen.

Die übrigen Vorkernstadien (dh die beiden Kerne sind noch nicht verschmolzen) müssen entweder eingefroren oder vernichtet werden.

In unserem Infobereich gibt es in einem Artikel von Rebella mehr Infos über die Auswirkungen des ESchG auf die KiWU Behandlung:

http://www.klein-putz.net/forum/info.php?artikel=16

Verfasst: 06 Aug 2005 22:53
von rebella67
Hallo sfpoldi,

wie Bea schon sagte ... Ich möchte noch hinzufügen, dass der Begriff "Befruchten" genauer betrachtet werden muß. Das hat mich anfangs auch immer durcheinander gebracht. Ich dachte immer "befruchten" ist der Moment, wo die Samenzelle in die Eizelle eindringt. Dem ist aber per Definition nicht so. Befruchten wird in diesem Zusammenhang als der Prozeß der Kernverschmelzung verstanden (so jedenfalls habe ich es zum gegenwärtigen Zeitpunkt verinnerlicht). Die Befruchtung ist erst abgeschlossen, wenn beide Vorkerne verschmolzen sind. Eine befruchtete Eizelle ist somit eine, bei der der Prozeß der Kernverschmelzung abgeschlossen ist.

Zu einem Zeitpunkt vor diesem Ereignis gilt die Eizelle nicht als befruchtet und damit vor dem Gesetz nicht als Mensch. Das Embryonenschutzgesetz greift noch nicht. Daher können zunächst mal alle Eizellen den weg bis kurz vor diesem Punkt gehen. Dann aber dürfen maximal 3 Eizellen den Punkt überschreiten. Die anderen müssen verworfen oder kyrokonserviert werden.

Verfasst: 06 Aug 2005 23:14
von sfpoldi
Hallo Rebella,
auch hier: danke für die gute Erklärung!