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Verfasst: 07 Jul 2010 19:08
von rebella67
Das klingt doch sehr gut:

"Bundesanwalt Hartmut Schneider sagte, der Arzt habe nicht strafbar gehandelt, sein Hauptzweck sei das Herbeiführen ein Schwangerschaft gewesen. „Es steht nicht im Gesetz, dass alle befruchteten Eier übertragen werden müssen.“ Außerdem überlasse das Gesetz den betroffenen Frauen alle Entscheidungsfreiheit. Die PID müsse aber Grenzen haben und dürfe nicht missbraucht werden.

Die Verteidigung des Berliner Mediziners argumentierte unter anderem, bei der PID geschehe nichts anderes als bei einer genetischen Untersuchung des Embryos während der Schwangerschaft."

Verfasst: 08 Jul 2010 08:22
von AnjaG1977
Ich konnte mich bei den Kommentaren nicht zurückhalten, sonst wäre ich geplatzt.

Siehe Beitrag von MuttervonzweiSternenkindern.

Gruß
Anja

Verfasst: 08 Jul 2010 17:15
von pancho81
Hier ist mal der Link zu der Pressemitteilung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =5&anz=142