Verfasst: 06 Okt 2015 22:15
Hm, Wunschmutter. Da muss ich drüber nachdenken.
Der Wunsch ist doch nichts Reales sondern etwas, das man sich von der Zukunft erwartet.
Wenn die Mutter des Kindes, das von der Leihmutter ausgetragen wird, in die Geburtsurkunde
eingetragen wird, ist der Wunsch Realität geworden, also kein Wunsch mehr.
Daher empfinde ich den Begriff "Wunschmutter" lediglich für die Zeit passend, in der die
Leihmutter das Kind austrägt. Nach der Geburt passt das Wort für mein Verständnis nicht mehr.
Der Wunsch ist doch nichts Reales sondern etwas, das man sich von der Zukunft erwartet.
Wenn die Mutter des Kindes, das von der Leihmutter ausgetragen wird, in die Geburtsurkunde
eingetragen wird, ist der Wunsch Realität geworden, also kein Wunsch mehr.
Daher empfinde ich den Begriff "Wunschmutter" lediglich für die Zeit passend, in der die
Leihmutter das Kind austrägt. Nach der Geburt passt das Wort für mein Verständnis nicht mehr.