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Verfasst: 06 Okt 2015 22:15
von Katharinchen
Hm, Wunschmutter. Da muss ich drüber nachdenken.
Der Wunsch ist doch nichts Reales sondern etwas, das man sich von der Zukunft erwartet.

Wenn die Mutter des Kindes, das von der Leihmutter ausgetragen wird, in die Geburtsurkunde
eingetragen wird, ist der Wunsch Realität geworden, also kein Wunsch mehr.
Daher empfinde ich den Begriff "Wunschmutter" lediglich für die Zeit passend, in der die
Leihmutter das Kind austrägt. Nach der Geburt passt das Wort für mein Verständnis nicht mehr.

Verfasst: 06 Okt 2015 22:18
von free
Katharinchen hat geschrieben: Wer ist bei der Leihmutterschaft die "leibliche Mutter"?
Die leibliche Mutter ist eigentlich die Frau, die das Kind ausgetragen hat.
ja,realistisch betrachtet prägt sie das kind 9 monate epigenetisch in ihrem leib und geht mit dem kind in eine beziehung.selbst die herztöne gleichen sich an..also ihr einfluss auf die gesundheit des kindes ist nicht unerheblich.

Verfasst: 06 Okt 2015 22:54
von free
Katharinchen hat geschrieben: Wenn die Mutter des Kindes, das von der Leihmutter ausgetragen wird, in die Geburtsurkunde
eingetragen wird, ist der Wunsch Realität geworden, also kein Wunsch mehr.
ja,dann ist sie die mutter.ich glaube in der ukraine passiert das auch schon.aber so ganz sicher bin ich da nicht.ansonsten kommt die tragemutter in die geburtsurkunde und ist dann die mutter.