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Verfasst: 13 Mai 2003 12:09
von Andreas
Hi Steffi,

noch ein Hinweis: § 27a SGB V wurde 1990 unter Kohl verabschiedet. Davor wurde nur die Insemination erstattet. Die Bundesregierungen haben die Details (Methoden etc.) aber immer dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen überlassen. Dieser hat 1990 Insemination und IVF zugelassen, ICSI aber ausgeschlossen. ICSI wurde erst nach dem BSG-Urteil vom 3.4.2001 zugelassen.
-> die Regierungen haben sich bisher nicht mit einzelnen Methoden befaßt.

Ich hoffe, Du nimmst mir meine Besserwisserei nicht übel. So wie Kreativität Deine Stärke ist, ist es bei mir die Recherche. :-)

Viele Grüße. Andreas

Verfasst: 13 Mai 2003 14:07
von Steffi1304
Ach, ehrlich? Naaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa guuuuuuuuuuuut! Ich wusste nur, dass als ich im April 2001 meine ICSI beantragte, sie gerade eben so, als Kassenleistung anerkannt worden war.

LG Steffi, die trotzdem im Leben nie CDU wählen wird