Hi ihr alle
ich schreibe mal den Bericht von dem Infotag in Düsseldorf rein , dann könnt ihr wenigstens auf diesem Weg éin paar Infos darüber bekommen. Liebste Grüßies und bis bald
Gaby
Patienteninformationstag 6.3.2004 in Düsseldorf
Der Infotag in Düsseldorf war eine schöne und sehr informative Veranstaltung.
Als Referenten aus den verschiedenen Ressorts hatten sich zur Verfügung gestellt:
Ein betroffenes Paar, das seine Geschichte und die Probleme mit der Reform erzählte
Herr Stratmann – Regionaldirektor der AOK Rheinland – der die Kassensituation darstellte
Frau Grau, die als Juristin über die aktuelle Rechtslage der Kostenerstattung informierte
Dr. Marx, der aus Sicht der behandelnden Ärzte die Probleme mit der Gesundheitsreform
erläuterte und die ab 1.1.2004 zu erwartenden Kosten der einzelnen Methoden erklärte.
Zunächst trugen alle Referenten ihr Thema vor und anschließend nutzten die Paare im vollbesetzten Raum ausgiebig die Fragestunde.
Die Möglichkeit, mit den Referenten ein persönliches Gespräch zu führen und auch untereinander in Kontakt zu kommen wurde ebenfalls gerne angenommen, so dass die
letzten Gäste erst gegen 15.00 Uhr den Heimweg antraten.
Auch die etwas ungewöhnliche Dekoration ist bei den Anwesenden sehr gut angekommen, denn die in der Strampleraktion von Wunschkind e.V. gesammelten Strampler , Fotos und Briefe an die verantwortlichen Politiker waren in den Räumlichkeiten ausgestellt worden und konnten so einmal ihrer Bestimmung zugeführt werden.
Hier nun die wichtigsten Informationen des Patiententages:
Zunächst kam ein betroffenes Paar zu Wort, das seine Kinderwunschgeschichte erzählte und darstellte, dass es Ihnen durch die Gesundheitsreform aus finanziellen Gründen nun nicht mehr möglich sei, ein eigenes Kind zu bekommen. Es sei eine krasse soziale Ungerechtigkeit, dass es betroffenen Paaren, die nicht zu den Besserverdienern gehören, somit unmöglich gemacht würde, sich ihren sehnlichsten Wunsch nach einem Kind zu erfüllen.
Außerdem beschränke dies ihr Grundrecht auf die Gründung einer eigenen Familie.
Um so unverständlicher sei es, dass nach wie vor die Kassen uneingeschränkt einen riesigen Verwaltungsapparat unterhalten dürfen und die Solidargemeinschaft immer noch für Krankheiten nach Rauchen, Drogenkonsum oder Unfälle bei Risikosportarten zahle, der Wunsch nach einem Kind aber zur Privatsache erklärt werde.
Es sei überaus frustrierend, dass unsere gewählten Politiker sich zu einer solch krassen Einschränkung für Kinderwunschpaare entschlossen hätten, ohne dabei die demografischen Zahlen zu berücksichtigen. Denn wie könne ein Land dringend höhere Geburtenraten fordern und dabei gleichzeitig den Wunsch nach eigenen Kindern für diese Paare unmöglich machen?
Diese Frage stellt sich vermutlich allen Anwesenden täglich.
Vielen Dank für euren Mut an Elke und Gerd!
Als nächstes waren die Referenten an der Reihe:
Herr Stratmann von der AOK legte anschließend die geänderte Situation der Kassen durch die Gesundheitsreform seit dem 1.1.2004 dar und erklärte die neuen Erstattungsmodalitäten. Er stellte fest, dass den Kassen der bislang übliche Entscheidungsspielraum durch die Reform leider genommen wurde und der einzelne Sachbearbeiter keine Möglichkeit für eine Ausnahmegenehmigung mehr hat. Sollte ein Sachbearbeiter einem Paar aus Kulanzgründen Erstattungen zusagen, die über die neue Regelung hinausgehen, so würde er persönlich dafür in Haftung genommen. Es sei auch den Ärzten nicht möglich über das erlaubte Maß hinaus zu behandeln, da auch die Ärzte an diese Regelungen gebunden sind.
Sollte es allerdings für die Kasse eine Möglichkeit geben, in einem speziellen Fall FÜR den Patienten zu entscheiden, weil ein offenkundiger Sonderfall vorliege, so sei es immer nützlich, den Sachbearbeiter – oder auch im Einzelfall den entsprechenden Vorgesetzten mit Entscheidungsbefugnis – darauf anzusprechen und um Erstattung zu bitten. Wann immer es möglich sei, würde die Kasse in diesen Sonderfällen zugunsten der Patienten entscheiden. Er machte den Paaren Mut, sich in allen Zweifelsfällen möglichst auch persönlich an die entsprechenden Stellen bei den Kassen zu wenden. Die Kassen seien derzeit in Verhandlung darüber, die derzeitige Praxis, dass der Behandlungsplan vorab bei der Kasse der Frau UND des Mannes eingereicht werden muss und somit Wartezeiten entstehen können, zugunsten der Paare zu ändern und zu vereinfachen, um den Ablauf schneller und reibungsloser zugestalten.
Zu der Frage, mit welcher Bearbeitungsdauer der Behandlungspläne zu rechnen sei, bevor die Patienten mir der Behandlung beginnen können, konnte er keinen definitiv festgelegten Zeitraum nennen, war aber der Ansicht, dass es sich nur um wenige Tage handeln könne. Der Sachbearbeiter entscheide nach festgelegten Kriterien und müsse nicht vorab ein anderes Entscheidungsgremium wie den Medizinische Dienst einschalten.
Eine große Verunsicherung herrschte auch über die Anwendung der Altersgrenzen:
Herr Stratmann stellte klar, dass beide Partner die Altersgrenzen bei Behandlungsbeginn erfüllen müssen. D. h. es gilt nicht das Alter bei Antragstellung, sondern das Alter bei Behandlungsbeginn.
Im Beispiel:
Eine Frau stellt kurz vor ihrem 40. Geburtstag einen Antrag und bekommt ihn bewilligt.
Beginnt sie die Behandlung bis zu ihrem Geburtstag, bekommt sie die Kosten zu 50% erstattet
Beginnt sie die Behandlung erst nach ihrem 40. Geburtstag werden die Kosten NICHT erstattet, weil dann die Altersgrenzen überschritten sind, obwohl der Antrag vor dem 40. Lebensjahr genehmigt worden war.
Ein weiterer interessanter Punkt war die Kostenerstattung im Erfolgsfall für eine 2. Schwangerschaft mit Hilfe einer Sterilitätsbehandlung:
Falls eine Schwangerschaft nach künstlicher Befruchtung eingetreten ist, haben die Paare erneut einen Anspruch auf 3 Versuche mit 50%iger Erstattung.
Hierzu zählen alle klinischen Schwangerschaften, die im ersten Ultraschall einen sog. Fruchtsack aufweisen, auch wenn die Patientin später eine Fehlgeburt erleiden sollte.
Dieses Wissen gibt den Betroffenen ein wenig Hoffnung........
Frau Grau stellte als Juristin anschließend die neue Rechtslage der Kostenerstattung dar, wobei sie besonders auf die Problematik von gemischt (privat und gesetzlich) versicherten Paaren und die Schwierigkeiten mit den Kassen, je nachdem welcher der beiden Partner Diagnoseträger ist, einging. Außerdem gab sie ein aktuelles Urteil des BGH bekannt, dass gerade am 4.3.04 beschossen hatte, dass die Privatversicherung eine unfruchtbaren Mannes auch die Kosten für die IVF Behandlung der Frau zu zahlen hat, da es eine „Ehe-Sterilität“ ist und nicht als Einzelerkrankung des Mannes gelten kann.
Auch diese Information war sicher sehr wertvoll für einige Paare, die genau von diesem Problem betroffen sind.
Abschließend sprach Dr. Marx über die anfallenden Probleme aus der Sicht der behandelnden Ärzte und stellte die voraussichtlichen Kosten für die 50% Eigenleistung der Patienten bei den verschiedenen Behandlungsmethoden wie folgt dar:
Kostenaufstellung für die Kinderwunschbehandlung:
Sicher war es für viele Paare wichtig, endlich einmal einen ungefähren Kostenrahmen für ihre Behandlung zu erfahren.
Zum Abschluss der gelungenen Veranstaltung nutzten die Paare noch ausgiebig die Möglichkeit, ihre speziellen Fragen an die einzelnen Referenten zu stellen und erfreulicherweise wurde bei einer Tasse Kaffee im Anschluss auch noch der Austausch zwischen den Paaren gesucht, die sich z. B. in einer ähnlichen Kassenkonstellation befanden und die Gelegenheit nutzten, sich mit den gleich Betroffenen auszutauschen.
Vielen Dank an alle Referenten, die sich die Zeit genommen hatten und den Mut hatten, sich den Fragen der vielen Paare zustellen und den Anwesenden für ihr Kommen zu diesem schönen Informationstag und bei Bedarf werden wir eine solche Veranstaltung gerne wiederholen.