***Göttinger Mädels (und Jungs) die 4. ***

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thintalle_lalaith
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Beitrag von thintalle_lalaith »

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keha
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Beitrag von keha »

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Nicole29
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Beitrag von Nicole29 »

So hab mir mal die neueste Elterngeldversion runtergeladen.
Hier ein Auszug:

Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld
beantragen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge
haben die Eltern, wenn auch der andere Elternteil mindestens
zwei Monate lang Elterngeld bezieht (Partnermonate
als Bonus). Die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld
einschließlich Arbeitgeberzuschuss bezieht, wird auf die
Zeit, für die der Mutter Elterngeld zusteht, angerechnet.

Somit ist es eigentlich ein bischen eine verarsche, wenn ich das richtig verstanden habe. Man würde somit nie in den Genuss von 14 Monaten kommen, selbst wenn der Mann Erziehungszeit nimmt, da die Mutterschutzfrist abgezogen wird. Also man würde wie Schneckchen gesagt nur 10 Monate bekommen und wenn der Mann noch Erziehungszeit nimmt 12 Monate. (könnt mich gerne berichtigen).
Dennoch ist es günstig wenn der Mann die ersten zwei nimmt, da ja die Frau Mutterschutz genießt.

Mara: Ich habe gelesen, dass die meisten wohl mit einer Nachzahlung rechnen müßten in dem Jahr in dem Mann Elterngeld bekommt, da das Familieneinkommen durch das Elterngeld erhöht ist. Verstehe es nur nicht so ganz weil es ja immer heißt es ist Steuerfrei.

Muß meine Bekannte das nächst mal fragen, wie das mit der steuer ist.

Grüße
Nicole
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Nicole29
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Beitrag von Nicole29 »

Hier noch ein Auszug von Stiftung warentest:

Gehaltsabrechnung entscheidet
Das Elterngeld hängt vom Nettogehalt der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes ab. Nachgewiesen wird es durch die Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers. Bei Selbstständigen und Unternehmern entscheidet der nach den Steuerregeln ermittelte Gewinn, von dem darauf zu zahlende Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden.

Mehr Geld durch Steuerklasse 3
Verheiratete Arbeitnehmer können sich ein höheres Elterngeld sichern, in dem der Elternteil, der den größeren Teil des Elterngeld erhalten wird, möglichst schon ein Jahr vor der Geburt in Steuerklasse 3 wechselt. Voraussetzung: Er verdient im Jahresdurchschnitt nicht ohnehin schon 2 700 oder mehr Euro netto und hat damit Anspruch auf den Elterngeld-Höchstsatz. Der Arbeitgeber zieht bei Steuerklasse 3 weniger Steuern vom Gehalt ab und zahlt mehr Geld aus. Dementsprechend höher fällt später das vom Nettogehalt abhängige Elterngeld aus.

Einbuße beim Partner
Aber Achtung: Wenn einer der beiden Eheleute in Steuerklasse 3 wechselt, kommt der Partner in Steuerklasse 5 und muss entsprechend höhere Steuern zahlen. Das heißt auch: Wenn der Partner mit dem geringeren Gehalt in Steuerklasse 3 wechselt, sinkt das sofort verfügbare Haushaltseinkommen. Die Einbuße ist allerdings nicht von Dauer: Nach Abgabe der Steuererklärung ermittelt das Finanzamt den im Einzelfall gültigen Steuersatz und erstattet zu viel einbehaltene Lohnsteuer. Nach der Geburt des Kindes sollte der dann allein-verdienende Partner in Steuerklasse 3 wechseln. Das ist problemlos möglich und hat keinen Einfluss mehr auf das Elterngeld für den Partner. Sinnvoll ist Steuerklasse 3.

Steuernachzahlung wahrscheinlich
Familien mit Elterngeld müssen mit einiger Wahrscheinlichkeit Steuern nachzahlen. Das Elterngeld selbst ist nicht steuerpflichtig. Es löst jedoch den so genannten Progressionsvorbehalt aus. Das heißt: Für das Einkommen des Ehepaars ist ein höherer Steuersatz zu zahlen. Er entspricht dem Satz, der zu zahlen wäre, wenn auch das Elterngeld als Einkommen gewertet wird. Das wird beim Lohnsteuerabzug jedoch nicht berücksichtigt. Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Gehalt des weiter berufstätigen Partners abzieht, wird deshalb oft nicht ausreichen. Dementsprechend droht nach Abgabe der Steuererklärung eine Steuernachzahlung. Sie kann mehr als 2 000 Euro ausmachen.

Verlängerung bei gemindertem Erwerbseinkommen
Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld. Bei Paaren kann ein Elternteil grundsätzlich nur für zwölf Monate Elterngeld bekommen. Der Partner hat jedoch für zwei weitere Monate Anspruch auf Elterngeld. Voraussetzung: Das Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist für insgesamt mindestens zwei Monate vermindert. Mit anderen Worten: 14 Monate Elterngeld sind nur möglich, wenn vor der Geburt einer der beiden Partner erwerbstätig war und er seinen Job nicht inzwischen verloren hat. Alleinerziehende trifft es noch härter. Sie erhalten nur dann 14 Monate lang Elterngeld, wenn sie im Jahr vor der Geburt erwerbstätig waren und nur wegen des Kindes nicht arbeiten. Empfänger von Sozialleistungen und Arbeitslosengeld bleiben außen vor. Das gilt auch dann, wenn der Job erst kurz vor der Geburt verloren ging. Unabhängig vom Einkommen gezahltes Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro gibts immer nur für zwölf Monate. Das bisherige Erziehungsgeld ist zwar nicht höher, wird aber bis zu zwei Jahre lang gezahlt.

Tipps für verheiratete Eltern

Steuerklasse. Durch die Wahl der Steuerklasse in den zwölf Monaten vor der Geburt Ihres Kindes können Sie die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Das meiste Elterngeld sichern Sie sich, wenn der Elternteil, der den größeren Teil des Elterngeldes bekommen wird, im Jahr vor der Geburt Steuerklasse 3 hat. Die Wahl der Steuerklasse ist leicht. Beide Ehepartner gemeinsam beantragen sie bei der für sie zuständigen Kommune und legen die Lohnsteuerkarten vor. Die neuen Lohnsteuerklassen werden dann eingetragen. Der Wechsel ist einmal pro Jahr bis spätestens zum 30. November möglich. Bei berechtigtem Interesse sind auch mehrere Wechsel pro Jahr möglich. Nach der Geburt des Kindes ist oft ein weiterer Wechsel der Steuerklasse sinnvoll. Der allein verdienende Elternteil sollte Steuerklasse 3 wählen.

Freibeträge. Wenn Sie Freibeträge auf der Steuerkarte eintragen lassen können, sollten Sie das unbedingt tun. Auch sie führen zu einem höheren Nettoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung und damit zu einem höheren Elterngeld. Details zu Freibeträgen liefert der FINANZtest-Report Gehaltsabrechnung.

Steuernachzahlung. Wenn Ihre Familie Elterngeld erhält, sollten Sie für diese Zeit mit einer Steuernachzahlung rechnen und das Geld dafür beiseite legen. Das Elterngeld ist zwar nicht steuerpflichtig, aber es löst den so genannten Progressionsvorbehalt aus. Das verbleibende Einkommen wird wegen des Elterngelds mit einem höheren Steuersatz versteuert. Bei der Ermittlung der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber direkt ans Finanzamt zahlt, wird dieser Progressionsvorbehalt jedoch nicht berücksichtigt. Bei Bearbeitung der Steuererklärung wird sich daher in vielen Fällen eine Nachzahlung ergeben.

Elternzeit. Voraussetzung für eine Verlängerung des Elterngelds von zwölf auf 14 Monate ist eine Verringerung des Erwerbseinkommens für mindestens zwei Monate. Der Elternteil, der erwerbstätig ist, muss also innerhalb der 14 Monate nach der Geburt mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen. Wenn Sie Elternzeit beanspruchen wollen, müssen Sie dies beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn beantragen. Nur wenn dringende Gründe vorliegen, ist eine Verkürzung der Frist möglich. Noch zu beachten: Sie dürfen die Elternzeit nur auf zwei Zeitabschnitte verteilen. Eine weitere Verteilung ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber mitzieht. Sprechen Sie Ihre Pläne am besten rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab. Über Details zur Elternzeit informiert der FINANZtest-Report Junge Eltern.

Informationen. Zahlreiche Informationen zu sämtlichen Details des Elterngeld-Gesetzes und einen Elterngeld-Rechner liefert www.elterngeld.net.
Partnerschaften. Sämtliche Tipps gelten sinngemäß auch für eingetragene Partnerschaften, bei denen mindestens einer der Partner auf Lohnsteuerkarte arbeitet. Wenn Sie oder Ihre Partnerin ein Kind bekommen oder Sie gemeinsam ein Kind adoptieren, greift das Elterngeld-Gesetz ebenfalls und lässt sich der Elterngeld-Anspruch durch die Wahl der Steuerklasse optimieren. Als unverheiratetes Paar haben Sie und Ihr Partner ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe lässt sich jedoch nicht durch die Wahl der Steuerklasse beeinflussen.
Selbstständige. Auch als Unternehmer oder Freiberufler erhalten Sie selbstverständlich Elterngeld. Sie haben jedoch keine Möglichkeit, die Höhe zu beeinflussen. Maßgeblich ist bei Ihnen der nach Steuerregeln ermittelte Gewinn nach Abzug der darauf zu zahlenden Steuern und der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.
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butterfly10
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Beitrag von butterfly10 »

Thin: :?: mannn mit dem handy weg, kann dich nicht anrufen, ruf mich bitte an.
BT
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kani78
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Beitrag von kani78 »

nicole: danke für deine mühen. ist schon irgendwie unübersichtlich, oder? aber wir haben ja auch noch ein bißchen zeit, dann wissen die ämter auch besser bescheid darüber. und mara kann uns dann auch aufklären, wie es in der praxis läuft :) da ich nur 20 std arbeite, ist das bei mir eh nicht so viel :-?

keha: nicht ernsthaft, oder? du bringst doch manche leute hier zurück auf den teppich. hat das bei dir keiner geschafft???? oder hast du es gar nicht erst geschrieben? ganz ehrlich gesagt bin ich auch zu geizig so viel geld für tests auszugeben, wenn man es eigentlich schon weiß :oops:

thin: also keine angst, werde es nicht machen

mara: heute ist sonntag, dein wunschtermin. drück dir die daumen.

vlg kani
claule
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Registriert: 07 Mär 2004 11:38

Beitrag von claule »

Hi!!!

Kani ich habe die Tests auch ständig gemacht :roll: HAbe mir jetzt auch schon wieder ´ne Großpackung bei ebay geordert. Die sind da nicht teuer. Ich habe für 10 Stück 7.70€ inkl. Porto bezahlt. MIr ging es damit immer besser, weil ich ´ne Beruhigung hatte. Allerdings habe ich die Streifen nicht verglichen :o

Aber kannst es glauben, Keha ist sogar ständig beim Arzt gewesen :jaja: :jaja: :jaja:



Liebe Grüße, claule
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thintalle_lalaith
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Registriert: 05 Jul 2005 15:45

Beitrag von thintalle_lalaith »

claule :gröhl: willkommen im Club!
wer outet sich noch???? :lol:

axo.. übrigens die Test die bei ebay verkauft werden, habe ich direkt in USA geakuft. ist noch billiger und sie sind sehr zuverlässig;)))

butterfly freue mich auf später :dance:

schönen Sonntag euch allem:))
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Schneckchen
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Registriert: 02 Feb 2002 01:00

Beitrag von Schneckchen »

Hallo,

ich habe das mit den SS-Tests ja auch bei dem positiven Test im Juli 2005 gemacht. Leider sind die Pipi-Tests ja nie richtig deutlich positiv geworden, auch nach mehreren Tagen nicht. Daher war ich auf den hcg-Abfall ja schon etwas vorbereitet.
Daher hab ich dieses Mal fast ganz auf Pipi-Tests verzichtet. Allerdings hatte ich einen noch in der Schublade, den ich dann 4 Tage nach dem positiven Bluttest gemacht habe, aber was hatte ich Schiss vor dem Ergebnis....... Aber er war ja sowas von positiv, da war ich auch erleichtert. Der liegt übrigens immer noch in der Küchenschublade. :)

Mara, bist du noch da ??
Schneckchen Bild

Am 17. Mai 2007 um 5.31 Uhr wurde das Glück unseres Lebens perfekt.
Unser Muckel erblickte mit einer Größe von 50 cm und einem Gewicht von 3060 g das Licht der Welt.


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keha
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Beitrag von keha »

hihi ss test out club...

ja kani...mein gyn sagte kurz vor der geburt..was soll ich nur machen wenn sie nciht mehr ss sind..ich hä? ich komm doch wider..ja sagte sie aber das ist nciht die gleiche person :-)...stimm nun bin ich ja überhaupt nicht ängstlich...lt manchen freunden ja eher zu unvorsichtig mit den kids :-)

aber in der SS ?? till out..aber ich glaube das da an der blöden ss geschcihte meiner ma liegt...die ja 2 kinder verloren hat ganz tragsich und spät....irgendwie hab ich das immer auf mich übertragen...alle 2 wo US war minimum und selbst das hat zur beruhigung nichst gereicht...war bei fenka sogar 3x beim simoen und mußte schon sachen fälschen um das hin zu bekommn..obergrins..lg keha
maraaaaaaaaaaaaaa??????????????????? ruuuuuuuuuuf
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