Samenspende

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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich habe jetzt eine Mail an den Humanistischen Verband geschickt. Der macht mir im Moment etwas Hoffnung. Bin auf diesen über das Problem mit dem Religionsunterricht, an dem unser Sohn - auch nach unserer Lebensauffassung - nicht teilnehmen will und über das alternative Fach Lebenskunde gestoßen, für das ich mich jetzt einsetzen will. Der Humanistische Verband ist für das Fach verantwortlich und nach dem Informationsmaterial, das ich jetzt gelesen habe, kommt dessen Lebensauffassung so völlig mit meiner überein. Die Menschen sollen frei über ihr Leben bestimmen können.

Mal schauen, ob sich auf dem Weg was machen läßt.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich habe jetzt eine Petition geschrieben, die ich in der nächsten Woche abschicke:


Petitionsausschuß
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1

11011 Berlin




Notwendige Abschaffung des §173 StGB
Notwendige Hilfe für die Inzest-Familie in Zwenkau


Berlin, den 24.09.2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde in den letzten Jahren immer wieder der Tatsache gewahr, dass längst überholte und mit unserem Grundgesetz nicht vereinbare christlich-religiöse Moralvorstellungen - wohl aufgrund des übergroßen Einflusses der Kirche auf unsere Staatspolitik - bestimmten Menschengruppen in unserem Land das Lebensglück erschweren oder sogar zerstören.
Jüngst wurde ich über die Medien darüber informiert, dass es in Zwenkau, in der Nähe von Leipzig eine Familie gibt, die aufgrund einer solchen Moralvorstellung mit staatlicher Gewalt auseinander gerissen wurde. Es geht um die Liebe zwischen einem Geschwisterpärchen, beide aufgewachsen in verschiedenen Heimen, das sich erst im (Fast-) Erwachsenenalter kennen lernte. Zwei Menschen, die nie die Liebe in einer Familie erfahren durften, die vielleicht erstmals einander echte Zuneigung erlebt haben. Wahrscheinlich wussten sie anfangs nicht einmal, dass ihre Liebe in unserem Land unter Strafe steht und dass daraus hervorgehende Kinder ein größeres Risiko für eine Behinderung haben. Eltern, denen sie sich anvertrauen konnten, haben sie nicht.
Aus ihrer Liebe sind 3 oder 4 (verschiedene Medienberichte) Kinder hervor gegangen, die ihnen alle weggenommen wurden - glaubt man den Berichten, allein aufgrund der Tatsache des Inzests. Der Mann wurde nach §173 StGB ?rechtens? weggesperrt. Keine helfenden Elternarme konnten der jungen Familie einen Weg ebnen, um da raus kommen. Wenn sie Hilfe bekommen hätten, hätten sie ins Ausland gehen können. In vielen anderen Ländern steht Inzest nicht unter Strafe. Aber wie sollen die beiden gerade selbst dem Heim entwachsenen noch Fast-Kinder das wissen? Woher sollen sie die Mittel dafür nehmen? Wie hätten sie, die doch gerade erst lernen müssen, außerhalb eines Heimes zu leben, sich in einem anderen Land zurecht finden sollen?
Die Gesetzgebung (§173) beruht auf einer religiösen Moralvorstellung (Inzest=Todsünde). In vergangenen Jahrhunderten wurde Inzest deshalb auch mit dem Tod bestraft. Nun, das ist die heute noch übrig gebliebene Form der Buße.
Aus meiner weltlichen Sicht sehe ich keinen Anlass, diese Familie zu bestrafen. Auch wenn Inzest die Gefahr, ein behindertes Kind in die Welt zu setzen, erhöht, ist das kein Grund, von staatlicher Seite in das Privatleben dieser Familie einzudringen. Jeder soll doch die Freiheit haben, nach seinen eigenen Lebensvorstellungen zu leben.
Zudem gibt es viele andere - nicht miteinander verwandte - Paare, deren Risiko für ein behindertes Kind weitaus größer ist und die deshalb trotzdem gemeinsame Kinder bekommen dürfen. Erbkrankheiten, auch schwere, gibt es in großer Zahl. Wenn zum Beispiel beide Partner Träger des Mukuviszidose-Gens sind, ist die Wahrscheinlichkeit, ein Kind zu bekommen, bei dem diese Krankheit ausbricht, 1:4. Behinderte Kinder dieser Paare sind sogar ausdrücklich erwünscht, denn Kirche, Staat und Behindertenverbände verhindern mit allen Mitteln die Präimplantationsdiagnostik, auch bei Paaren mit schweren Erbkrankheiten. Solche Kinder sieht man nicht - wie hier - als Opfer. Warum dann diese Kinder? Der Grund, Inzest sei verboten, weil das Kind behindert sein könnte, ist also nur ein vorgeschobener Grund.
Demnach gibt es also in Deutschland, jetzt und hier, direkt unter uns, eine Familie, die auseinander gerissen wurde, weil das Paar Kinder in die Welt gesetzt hat, die Kirche und Staat aufgrund religiöser Moralvorstellungen verbieten. Es gibt Kinder, die genau aus dem Grund nicht bei ihren Eltern leben dürfen. Dies hier und jetzt, 2005!
?..
Dieser Fall ist mir sehr nahe gegangen, da ich selbst eine Familie habe und mir meine Kinder und mein Mann das Wichtigste sind. Ich möchte mich für diese Familie einsetzen und mit dieser Petition den ersten Schritt machen.
Ich fordere Sie auf:
(1) Schaffen Sie so schnell wie möglich den o.g. Paragraphen ab. Er ist überflüssig. Die wesentlich häufiger vorkommende Form des Inzests - Vergewaltigung eines Kindes durch einen Elternteil - kann mit anderen Paragraphen (Vergewaltigung oder Beischlaf mit Minderjährigen) bestraft werden.
(2) Helfen Sie so schnell es geht, dieser Familie! Kein Elternteil darf aufgrund seiner fraglich verbotenen Liebe mehr eingesperrt werden. Die Kinder sollen wieder zurück zu ihren Eltern. Die Familie muss für das geschehene Unrecht eine Entschädigung bekommen. Sie braucht gegebenenfalls Hilfe, damit die Eltern ihren teilweise behinderten Kindern in vollem Umfang gerecht werden können.
(3) Teilen Sie mir bitte mit, was ich noch effektiv tun kann, um die Sache zu beschleunigen.

Mit freundlichen Grüßen,


XXXXXXX



Diesen einzigen konstruktiven Beitrag fand ich im Internet:

Nur Verlierer
Rechtsexperten und Anthropologen des Max-Planck-Institutes kritisieren den laufenden Strafprozess als staatliche Eugenik. Das höhere Risiko, Erbkrankheiten zu übertragen, rechtfertige Strafe nicht. In Holland, Frankreich, oder Portugal sind Geschwisterbeziehungen nicht mit Strafe belegt. Für die Verteidiger der beiden Geschwister ist die Bindung eine tragische Liebe. Beide sind in verschiedenen Heimen aufgewachsen und wollten nur eins, eine Familie. Jetzt wurden die Kinder der Geschwister auf staatliche Anweisung in Pflegefamilien gebracht. Anders als bei
gewaltbestimmten Inzestbeziehungen zwischen Vätern und Töchtern, die Täter und traumatisierte Opfer kennt, hat der Prozess gegen die beiden Geschwister nur Verlierer.
Ausgehend von dem konkreten Fall versucht "artour", Gründe für das Tabu deutlich zu machen und klarzulegen, warum Künstler die Grenzüberschreitung immer wieder fasziniert, und dass der Gerichtssaal im Fall der Geschwisterliebe der schlechteste Ort der Auseinandersetzung mit dem Problem ist.
http://www.mdr.de/artour/kontakt/100240.html


und so urteilen Teile unserer Gesellschaft, angetrieben von aufhetzenden Medienberichten und bestärkt durch die Strafbarkeit dieser Handlung:

"Die zwangsangeordnete Einweisung in die Psychiatrie wäre die einzige Möglichkeit, um dem Treiben von zwei Irren - zum Nachteil von Kindern - ein Ende zu bereiten."
"Die beiden müssen getrennt werden. Damit sie endlich lernen können, dass ihre Liebe krankhaft ist und Schwachsinn produziert, müssten beide getrennt in zwei verschiedenen Psychiatrien sehr weit auseinander und geschlossen untergebracht werden. Ach ja, die Verantwortungslosen vom Jugendamt gleich auch. Das einzige positive an der Sache, ist, dass die Kinder den beiden weggenommen wurden."
Gefunden unter: http://www.carechild.de/verein/wbb2/thr ... ostid=4916

(Zum Glück aber denken die meisten Menschen, mit denen ich darüber gesprochen habe, so wie ich.)


Nachtrag: Der Mann hat sich inzwischen bei all diesem Druck, der auf ihn ausgeübt wurde, sterilisieren lassen. Zwangssterilisierung ist in Deutschland - selbst bei übelsten Sexualstraftätern - verboten. Massiver Druck auf einen jungen Menschen, dies tun zu lassen, ist jedoch erlaubt! Hoffentlich bereut der junge Mann das nicht irgendwann in seinem Leben!


Auszüge aus dem Grundgesetz

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Liebe Grüße, Rebella
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Alter Sack
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Beitrag von Alter Sack »

mannmannmann,

also da sieht man mal, wie verschiedene standpunkte einem den blick verqueren. bitte bei allem verständnis für eltern, die kinder bekommen wollen, wir reden hier über inzest. eine sache, die auf der ganzen welt aus gutem grund und nicht nur wegen überkommener regeln verboten ist. ich weiß nicht, ob die infos von taya nicht verstanden wurden, aber das ist doch eindeutig. die gefahr, daß behinderte kinder zur welt kommen ist so riesengroß, daß diese gesellschaft es verbietet, inzestösen gv zu haben.

und einmal abgesehen von der biologischen seite. aber es stimmt doch eigentlich nichts richtiges mit den leuten im kopf, wenn sie ihre geschwister ehelichen wollen, oder?

mensch leute, zieht die kiwu-brille ab, und schaut auf die realitäten, die biologischen, die soziologischen und auch die gesellschaftlichen. das ist etwas, was man wirklich und reinen gewissens, ohne spießer zu sein, als nicht normal bezeichnen kann.
Alter Sack
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atonne
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Beitrag von atonne »

Hallo, Alter Sack,

wenn 2 Menschen sich nicht kennen und sich verlieben und gar nicht wissen, dass sie Geschwister sind, warum sollen sie dann ihre Liebe aufgeben, bloss weil sie irgendwann erfahren, dass sie verwandt sind?
Ausserdem, wenn 2 Menschen erwachsen sind und nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen und beide einen freien Willen haben, warum sollte man ihnen GV miteinander verbieten?

Ich finde es viel wichtiger, dass sie aufgeklärt werden über die Risiken für ihre Kinder, mehr Einmischung des Staates ist da nicht notwendig.

Und was ist mit Spender-Kinder? Die wissen auch oft nicht, dass sie miteinander verwandt sind. Wie soll man das auch feststellen? Gentest mit Abstammungsnachweis für alle?

Ausserdem finde ich einen Punkt von Rebella ganz wichtig. Auch nicht-verwandte Paare haben eventuell bekannte Risiken, behinderte Kinder zu bekommen (zum Glück ist der Muko-Kelch an uns gerade noch vorbeigegangen, aber was wäre gewesen, wenn ich auch Genträgerin gewesen wäre?). Dann ist in D die PID verboten unter dem Aspekt des Selektionsverbots - und niemand schert es, ob die entstandenen Kinder die Behinderung haben oder nicht, da sollen dann die Eltern mit den Folgen klarkommen (behindertes Kind vs. Abtreibung).

Viele Grüße, Atonne

TESE im Februar 2005 (D) und August 2009 (D) und PESA (TR) im Juli 2012 erfolgreich
-- 1. Praxis (D)
2 ICSIs April/Mai 2005 und Juli 2005, 1 Kryo Dezember 2005, TF von insgesamt 4 Embryos - NEGATIV
-- 2. Praxis (D)
4 ICSIs Juli 2006, März 2007, September 2007 und November 2007, TF von insgesamt 8 Embryos - NEGATIV
-- 3. Praxis (D)
3 ICSIs Oktober 2008, März 2009 und September 2009, 1 ICSI ohne TF Juli 2009, 1 Kryo ohne TF Juli 2009, TF von insgesamt 7 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 4. Praxis (Ö)
2 ICSIs April/Mai 2010 und November 2010, 1 ICSI ohne TF Februar 2011, 3 vor PU abgebrochene ICSIs März 2010, September 2010 und August 2011, TF von insgesamt 3 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 5. Praxis (D)
4 ICSIs Dezember 2011, Februar 2012, April/Mai 2012 und Juli 2013, 1 vor PU abgebrochene ICSI April 2012, TF von ingesamt 5 Embryo - 2x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 6. und letzte Praxis (TR)
- 2 ICSIs Juli 2012 und Mai 2013, 1 ICSI ohne TF Dezember 2012, 2 vor PU abgebrochene ICSIs November 2012 und April 2013, TF von insgesamt 4 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV


Wir stellen uns auf einen langen Atem ein...

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Mit dem besten Hund der Welt für immer im Herzen - Du hast uns in schweren Zeiten begleitet und fehlst uns auf Schritt und Tritt :cry:!
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Pebbles
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Beitrag von Pebbles »

Hallo,


ich denke jetzt mal, Inzest steht auch deshalb unter Strafe(wurde vielleicht auch deshalb eine der Todsünden) um die Mädchen und Frauen innerhalb der Familie zu schützen.
Die meisten Kinder die durch Inzest entstehen, sind ja nunmal nicht von jungen Paaren gezeugt, die nie eine andere Familie hatten ? Sondern unter Zwang und Drohungen.
Wobei ich jetzt hier nicht von "normalen" Familien rede, sondern eben genau von diesen Problemfällen.



Wenn es wirklich nur um die höhere Gefahr der Behinderung eventueller Kinder ginge, dürfte ja der GV an sich nicht unter Strafe stehen ?
Und schon alleine der GV seht ja unter Strafe.

Der Anwalt der dieses betroffene Paar verteidigt hat, hat auch schon berichtet, er hat noch weitere Zuschriften von Betroffenen.
Die sich auch verstecken müssen, wegen diesem Gesetz.


Wobei ich trotzdem nicht wirklich für eine Änderung wäre, eben weil es potenzielle Missbrauchstäter vielleicht ein klein wenig abschreckt.
Allerdings kann ich nicht nachvollziehen warum ein junges Paar, kaum den Kinderschuhen entwachsen, derart drastisch verfolgt wird und andere wo wirklich Missbrauch und Gewalt vorliegt, bekommen z.B. 2 Jahre Strafe. :-?



Um nochmal auf die Behinderung zurück zu kommen.
In der Nachkriegszeit(ich glaube in Schweden) haben auch einmal Geschwister geheiratet, sie wurden als Kleinkinder getrennt durch den Krieg, wuchsen bei verschiedenen Eltern auf.
Sie haben zwei gesunde Kinder bekommen, waren glücklich verheiratet, irgendjemand hat durch Zufall herausgefunden, das sie Geschwister waren. Zwangsscheidung und Zwangstrennung der beiden.
Da wäre eine Sterilisation wohl humaner gewesen.


Im übrigen können je nach dem wie die Gene zusammen gewürfelt werden, durchaus auch Cousin und Cousine ähnlich sein wie Geschwister.
Aber diese dürfen heiraten !
Bei Heiraten in der näheren Familie wird nur eine genetische Beratung empfohlen aber hat keine Folgen.

Nicht umsont ist ja auch in abgeschiedenen Dörfern, wo z.B. innerhalb von 4 Generationen jeder mit jedem verwandt war, Erbkrankheiten weiter verbreitet.
Allerdings finde ich auch kann man das nicht immer pauschalieren und es ist doch immer noch ein Unterschied ob einmal Geschwister heiraten oder über 3 Generationen hinweg immer wieder Cousin und Cousine.



Und um noch eine "nette" Geschichte zu erzählen, meine Kollegin hat ein schwerstbehindertes Kind.
Ihr Exmann hat jegliche Untersuchung abgelehnt, weil er ja gesund ist und ausserdem schon 2 gesunde Kinder aus erster Ehe hat.
Jedenfalls hat sich herausgestellt das es ein vererbarer Gendefekt ist, von ihm, was genau weiss man nicht, weil er je sämtliche Untersuchungen verweigert hat.
Ob seine Kinder aus erster Ehe etwas davon wissen, weiss ich jetzt nicht.

Dieser ach so "verantwortungsbewusste" Vater hätte aber theoretisch noch 10 Kinder bekommen können, ohne das irgendwas passiert wäre.
Warum darf so jemand weiterhin Kinder zeugen ?
Warum muss so jemand dann nicht seine Kinder darüber aufklären was passieren kann ? Ob diese es wissen, weiss ja keiner genau.

Nur zu dem Thema, die Gefahr von behinderten Kinder ist so gross, das Inzest unter Strafe steht.
Aber wenn man weiss oder vermutet man hat einen vererbaren Gendefekt, darf man ruhig weiterhin Kinder in die Welt setzen, ohne die anderen Betroffenen darüber aufzuklären.



Viele Grüsse
pebbles

:lol:

Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Alter Sack - Atonne hat Dir ja im Prinzip schon drauf geantwortet. Das paßt nicht zusammen. Auf der einen Seite wird der Inzest so extrem abgelehnt, mit der Behauptung, es wäre alles nur wegen der möglicherweise behinderten Kinder. Auf der anderen Seite stehen das PID Verbot und die Berufung auch darauf, dass Behindertenverbände sie nicht wollen. Auch deshalb, weil es dann weniger behinderte Kinder geben würde und die paar Eltern, die sich noch trauen, auch ein behindertes Kind zu gebären, damit zu Exoten werden würden. Das muß hier deutlich gemacht werden.

Der zweite Grund ist für mich ganz klar die Bevormundung durch die Kirche, die hier rein spielt. Da kann und will ich nicht mit. Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre der Familie, wie wir ihn nicht dulden dürfen.

Und ob die Leute "ganz richtig im Kopf" sind, darüber dürfen wir uns kein Urteil erlauben. Meines Erachtens gibt es tausende von Leuten, die nicht ganz richtig im Kopf sind und die werden dafür auch nicht bestraft. Solche Leute brauchen Hilfe und nicht Gefängnis.

Ich würde auch nicht meinen Bruder heiraten. Ebensowenig einen 20 Jahre älteren Mann oder einen 10 Jahre jüngeren, auch keine Frau und keinen Hund und überhaupt keinen Mann, der bestimmte Macken hat. Und trotzdem maße ich mir nicht an, von den Leuten, die in den o.g. Gründen kein Ehehindernis sehen, zu behaupten, die wären bekloppt oder gehören eingesperrt oder denen sollte man die Kinder weg nehmen.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Pebbels, schöne Anmerkungen.

"ich denke jetzt mal, Inzest steht auch deshalb unter Strafe(wurde vielleicht auch deshalb eine der Todsünden) um die Mädchen und Frauen innerhalb der Familie zu schützen.
Die meisten Kinder die durch Inzest entstehen, sind ja nunmal nicht von jungen Paaren gezeugt, die nie eine andere Familie hatten ? Sondern unter Zwang und Drohungen. "

Dazu möchte ich sagen, dass es ganz sicher wichtig ist, die Mädchen innerhalb der Familie zu schützen. Dazu braucht es meines Erachtens aber nicht diesen Paragrafen. Da gibt es andere (Vergewaltigung, GV mit Minderjährigen). Es gibt ja auch keinen Grund, gerade die Mädchen besonders zu schützen, die bei ihrem genetischen Vater leben und nicht die, die einen nicht genetisch verwandten erziehungsberechtigten haben.

Thema Sterilisation: Ich finde das nicht witzig, dass dieser junge Mann jetzt per gesellschaftlichem Druck und deshalb, damit er dann nicht nochmal eingesperrt wird, hat sterilisieren lassen müssen. Kein Richter darf eine Zwangssterilisation anordnen. Aber so? Ist doch der Staat fein dabei raus gekommen.
Wer will wissen, wie das Leben der beiden weiter verläuft? Vielleicht sehnen sie sich mal so nach Kindern, die sie dann auch behalten dürfen, dass sie sich wirklich trennen. Ja, und dann landet der junge Mann hier bei uns - unerfüllter Kinderwunsch aufgrund staatlicher Gewalt. ...
Liebe Grüße, Rebella
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LindaB
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Beitrag von LindaB »

atonne hat geschrieben:

Ich finde es viel wichtiger, dass sie aufgeklärt werden über die Risiken für ihre Kinder, mehr Einmischung des Staates ist da nicht notwendig.
Haben sie nicht bereits 3-4 Behinderte Kinder eryeugt? Reicht das nicht langsam als Aufklaerung aus? ;)
Grüsse,

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LindaB
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Beitrag von LindaB »

atonne hat geschrieben:

Ich finde es viel wichtiger, dass sie aufgeklärt werden über die Risiken für ihre Kinder, mehr Einmischung des Staates ist da nicht notwendig.
Haben sie nicht bereits 3-4 Behinderte Kinder erzeugt? Reicht das nicht langsam als Aufklaerung aus? ;)
Grüsse,

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Claudi70
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Beitrag von Claudi70 »

Ich oute mich jetzt mal als Erstellerin dieses Beitrages.

Hätte nicht gedacht, auf welche Diskussion es letztendlich hinausläuft.

Ich finde, man muss Unterschiede ziehen, ob die Geschwister vorher wussten das sie welche sind oder nicht.

Zur Zeit läuft nämlich durch die Presse noch ein anderes Beispiel:

Dort wussten sie, dass sie Bruder und Schwester sind. Nach ich glaube 3 Kindern musste er -oder beide?- ins Gefängnis. Das hielt die zwei jedoch nicht davon ab, noch ein 4. Kind zu bekommen. Es wurde dann ein Zwangsvaterschaftstest gemacht, da sie abstritten, das es ein gemeinsames war. Übr. sind soweit ich weiss 2 von den 4 Kindern behindert.

Das ist dann für mich ein bewusstes Risiko, behinderte Kinder zu bekommen, was ich nicht befürworten kann.


Trotzdem weiss ich nun immer noch nicht genau, wie es nun bei HI Kindern ist/wäre, die sich zufällig kennen und lieben lernen und Kinder bekommen würden.
1 Kind natürlich 29.07.91
2003 geheiratet, dann folgten: [/color]
2003 4 vergebl. Clomi-Versuche.
1. IVF: SST 13.2.04 negativ
1. Kryro: SST 14./17.06.04 negativ
2. IVF: 20.10.04 negativ
2. Kryro: SST 25.11.05 negativ
[/size]
Eine tapfer ertragene Niederlage ist auch ein Sieg, getrennt lebend seit Jan. 2011, aber im Guten.
Kinderwunsch u. a. abgeschlossen dank der Gesundheitsreform
Kein Ersatzkind aber mein großer Schatz
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