Juristinnen gesucht

Unsere Hauptkategorie. Hier wird über alles rund um den Kinderwunsch diskutiert. :-)
smilinchen

Beitrag von smilinchen »

Hallo Dinah,

vielen Dank für Deine Auskunft. Olaf hat sie mit großem Interesse gelesen. Hoffentlich hat er auch später diese tollen Arbeitszeiten. Ich finde auch: Lieber weniger Geld und dafür einen ausgeglichenen mann zu Hause. Irgentwann später wird er sich sicher mal selbständig machen. Da graut mir ehrlich ein bißchen vor. Dann kann ich wahrscheinlich unser Sofa in seine Kanzlei stellen damit ich ihn mal zu Gesicht bekomme. Ich hoffe das wird nicht so schlimm. Erstmal läßt er sich auch einstellen. Vielleicht bleibt es dann ja auch lange so.

Sag mal JuZi:
Wie ist das wenn man den ganzen Tag mit seinem Ehemann zusammenarbeitet? Viele sagen ja man hat sich dann zu Hause nicht's mehr zu erzählen.
Aber rein Kinderwunschtechnisch ist es doch super, oder? Kein Chef dem man was vom Pferd erzählen muß.
Wie weit bist Du denn? Befindest Du Dich gerade in einer Behandlung?

Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag.
Gruß smilinchen
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JuZi
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Beitrag von JuZi »

Hallo Smilinchen,

habe das Internet und damit auch den Juristinnen-Ordner etwas vernachlässig. Sorry.

Also, grundsätzlich ist es ok mit dem Ehemann zusammenzuarbeiten und so oft sieht man sich ja auch nicht, weil man eben arbeitet und das meist hinter geschlossener Tür.

Natürlich ist es so, daß man das Büro mit nachhause nimmt - das geht wahrscheinlich allen in diesem Beruf so - und das Zuhause mit ins Büro.

Mit dem Kiwu ist es natürlich ok, wenn man sein eigener Chef ist, da muß man keine Erklärungen liefern, wenngleich man bei Terminen immer etwas jonglieren muß.

Ich bin derzeit außerhalb der Behandlung werde am 17. September downreguliert und dann gehts in die 4. Runde.

Laßt mal was von Euch lesen.

Liebe Grüße JuZi
Schnellchen
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Beitrag von Schnellchen »

Hallo Ihr lieben Juristinnen,

also.. rein juristisch kann ich natürlich nicht mit Euch mithalten.. Daher jetzt auch meine Bitte an Euch...

Wie Ihr vielleicht gelesen habt, gehen wir eventuell ein neues Thema an, welches uns alle betrifft - das Embroynenschutzgesetz. Wir haben hierzu schon einiges an Materialien zusammengetragen und auch das allgemeine Meinungsbild hier im Forum ist, dass sich sehr viele unserer Idee anschließen würden.

Nun kommt meine juristische Frage an Euch:

An wen kann man sich da am geschicktesten wenden? Wie geht man die ganze Sache am geschicktesten an?

Also.. wenn ich das EmSchG richig interpretiere, so steht hauptsächlich in §1 der uns betreffende Teil - nämlich dass nur 3 Eizellen weiter kultiviert werden dürfen, da auch max. 3 Eizellen der Frau wieder eingesetzt werden dürfen. Ich habe leider trotz aufwendiger Suchen noch nichts gefunden zu den Transferzeiten, die ja in den meisten Praxen bei 2 Tagen liegen.

Im Ausland liegen diese Zeiten bei max. 5 Tagen und es werden auch mehr Eizellen kultiviert..

Um es konkret zu sagen:
Es geht hier nicht um die PID.. Das Thema, denke ich mal, wäre dann doch zu heiß für uns. Es geht lediglich um die Anzahl der Eizellen und die Transferzeiten.

Wenn ich das Gesetz weiter versuche zu interpretieren, sieht es auch so aus, dass die geteilten Eizellen bereits der Menschenwürde unterliegen??? Hier ist der Kern der Sache wohl die Frage, wann das menschliche Leben beginnt.

Ich weiß.. wir packen hier etwas an, was wesentlich umfangreicher is, als unser bisheriger Kampf um die Kosten.. Die Meinung von vielen hier im Forum ist jedoch, dass bei mehr Eizellen und längeren Transferzeiten auch die Chancen durch künstliche Befruchtung ein Kind zu bekommen, erheblich höher liegen...

Frage:
Könnt Ihr uns da irgendwie helfen und zwar

1. mit der Beantwortung der Frage, an wen man sich wenden kann

und

2. wenn wir ein Schreiben aufsetzen, dass es juristisch nachvollziehbar ist???

Ich habe längere Zeit in meiner Selbständigkeit für eine Hamburger Anwaltskanzlei gearbeitet, bekomme also noch ein bißchen Juristen-Deutsch hin.. aber leider reicht mein kaufmännisch Ausbildung nicht so ganz hin.

Wäre lieb von Euch, wenn Ihr uns da unterstützen könntet.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit
Iris
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JuZi
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Beitrag von JuZi »

Hallo Schnellchen und all Ihr anderen,

ich habe mir schon so meine Gedanken gemacht, bin aber schon mangels Zeit noch nicht so richtig zu Potte gekommen.

Ich denke Ansatzpunkt müßte sein, daß man sich an den zuständigen Gesetzgeber wendet und dort eine Anfrage startet, bzw. unser Anliegen bekannt gibt.

Man müßte mit medizinisch fundierten Argumenten und statistischen Vergleichen argumentieren, um eine solche Gesetzesänderung wenigstens einmal anzuregen.

Wichtig ist allerdings, daß es in Deutschland keine besonderen Fristen für den Transfer gibt. Meine Klinik kultiviert bis zu 5 Tagen und es kommt wohl auch häufig zum Blastozytentransfer. Das alles ist hier nicht verboten.

Der Unterschied zu den Behandlungen im Ausland ist lediglich, daß man nur drei Embryonen weiterkultivieren und hierbei keine Auswahl treffen dar. Im Ausland werden eben alle befruchteten kultiviert und dann die am besten Entwickelten transferiert. In Deutschland kann es einem passieren, daß genau die 3 schlechtesten transferiert werden und wir schon deswegen keine Chance haben.

Ich denke, daß hinsichtlich der Transferzeiten kein Handlungsbedarf gegenüber dem Gesetzgeber besteht, da eine gesetzliche Regelung gar nicht existiert. Hier müßten sich die Betroffenen an die jeweiligen Praxen wenden, wobei mir nicht klar ist, ob eine längere Kultivierung außerhalb des Körpers zu besseren Ergebnissen führt. Es gibt wohl auch Wissenschaftler, die der Ansicht sind, daß es nicht zu besseren Ergebnissen führt, da die Voraussetzungen in der Nährflüssigkeit für die Embryos schlechter sind als im Mutterleib. Diese sprechen sich für einen baldigen Transfer aus.

Gerne will ich bei der Formulierung helfen. Vielleicht kann jemand wissenschaftliche (medizinische) Informationsmaterialien besorgen, aus denen die unterschiedlichen Erfolgsquoten hervorgehen und aus denen wir unsere Argumente für die Änderung des Embryonenschutzgesetzes herleiten können. Schließlich sollten wir ausloten, an welche Partei wir uns wenden oder ggfls. an die Gesundheitsministerin.

Viele Grüße

JuZi
Schnellchen
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Beitrag von Schnellchen »

Liebe JuZi,

danke für deine schnelle Antwort.. Ich werde mal gucken, was man da so findet im Internet... Auch plane ich an einen bekannten deutschen Reproduktionsmediziner heranzutreten. Von ihm habe ich eben in die "Diskussion" unter "Embroynenschutzgesetz" ein interessantes Interview abgelegt.

Ich stelle deine Antwort auch mal in die Diskussion mit rein, damit eine gute Abgrenzung bekommen..

Wir werden bestimmt auf dich zurückkommen!!!

Interessant für mich war, was du über die Transferzeiten geschrieben hast... Mal sehen, ob ich da auch noch etwas mehr herausfinde..

Danke dir nochmals

Iris
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