jaba - nach der geburt gibt es Erziehungsgeld, das sind ca 60% des Lohnes für 1 Jahr oder 14 Monate, wenn auch der Vater Erziehungsurlaub nimmt
das generelle BV wird vom Arbeitgeber ausgestellt wenn er das Mutterschutzgesetz nicht einhalten kann (bei mir wegen Gefährdung durch potenziell aggressive Klienten oder Infektion durch Körperflüssigkeiten...) und das individuelle vom arzt wenn durch die Arbeit eine Gefährdung für Mutter oder Kind ausgeht (was meine alte Gyn nicht machen wollte

) wieso mein Arbeitgeber jetzt noch zusätzlich das BV vom Arzt möchte verstehe ich allerdings nicht

vielleicht denkt er doppelt gemoppelt hält besser?

Aber ich vermute mit diesem brief wirds wohl kein Problem mehr das zusätzliche BV vom arzt auch zu bekommen
frika hm, ich glaub ich würd auch versuchen eher zum arzt zu kommen, wobei Freitag jetzt auch nich mehr sooo lang hin is

aber deine Sorge kann ich gut verstehen, und ehrlich gesagt- meinste nich du arbeitest zuviel? ich hatte den eindruck als du krank geschrieben warst gings dir besser?
ich würd irgendwie manchmal auch gern bissel arbeiten, aber nicht im einzelkontakt mit Klienten sondern höchstens ein gemeinsames Gruppenangebot mit Kollegen, was aber so gut wie nie vorkommt

dafür kann ich dann ja mal wieder termine am KinderJugendtelefon übernehmen, da habe ich mich die letztten 2 monate vor gedrückt...
so, muss jetzt zum gesangsunterricht, hoffentlich wird mir nich wieder schwindlig und übel beim singen...
