Samenspende
Claudi, Deine Frage hat "Alter Sack" mit seiner Antwort, wohl schon auf der ersten Seite, beantwortet. Sie werden nicht bestraft, weil sie nicht vorsätzlich gehandelt haben. - Zumindest zunächst nicht.
Der Fall, den Du hier angesprochen hast, ist genau der, um den es geht. Ich meine, heraus gelesen zu haben, dass der Mann nach dem ersten Kind noch nicht eingesperrt wurde. Dann wußte er es aber und wurde deshalb beim zweiten Kind verurteilt.
Nun stell Dir mal vor, man hätte Dir und Deinem Mann heute mitgeteilt, Ihr seid Geschwister. Hand auf´s Herz - wie werdet Ihr reagieren? Würdet Ihr Euch wirklich deshalb trennen? Könntet Ihr aufgrund dieses Faktums alles bisher Erlebte vergessen und jeder Euren eigenen Weg gehen? Ich bin mir sicher, ich würde es nicht tun. Mein Mann ist mein Mann - und wenn da sonstwer vorbei käme und mir das ausreden wollte, dem würde ich einen Vogel zeigen. Von nun an könnte man uns aber sagen: "Ihr habt´s ja gewußt!" - Die beiden, um die es hier geht, wußten zwar von Anfang an, dass sie Geschwister sind, aber offensichtlich wußten sie nicht, dass ihre Liebe verboten ist und dass ihr Risiko auf behinderte Kinder erhöht ist. Und zu dem Zeitpunkt, wo sie es wußten, da waren sie einfach emotional so von einander abhängig, dass es keinen Weg zurück mehr gab. ...
Alter Sack, da Du juristisch so gut drauf bist, frage ich Dich einfach mal. Was wäre eigentlich, wenn die Kinder der Geschwister nicht in Deutschland, sondern in Holland, Frankreich, oder Portugal gezeugt worden wären, wo Inzest ja nicht verboten ist? DORT hätten sie keine strafbare Handlung begehen können. Wären sie dann straffrei geblieben? Wenn es so wäre, müßte der Kläger beweisen, dass es in Deutschland passiert ist. ...
Der Fall, den Du hier angesprochen hast, ist genau der, um den es geht. Ich meine, heraus gelesen zu haben, dass der Mann nach dem ersten Kind noch nicht eingesperrt wurde. Dann wußte er es aber und wurde deshalb beim zweiten Kind verurteilt.
Nun stell Dir mal vor, man hätte Dir und Deinem Mann heute mitgeteilt, Ihr seid Geschwister. Hand auf´s Herz - wie werdet Ihr reagieren? Würdet Ihr Euch wirklich deshalb trennen? Könntet Ihr aufgrund dieses Faktums alles bisher Erlebte vergessen und jeder Euren eigenen Weg gehen? Ich bin mir sicher, ich würde es nicht tun. Mein Mann ist mein Mann - und wenn da sonstwer vorbei käme und mir das ausreden wollte, dem würde ich einen Vogel zeigen. Von nun an könnte man uns aber sagen: "Ihr habt´s ja gewußt!" - Die beiden, um die es hier geht, wußten zwar von Anfang an, dass sie Geschwister sind, aber offensichtlich wußten sie nicht, dass ihre Liebe verboten ist und dass ihr Risiko auf behinderte Kinder erhöht ist. Und zu dem Zeitpunkt, wo sie es wußten, da waren sie einfach emotional so von einander abhängig, dass es keinen Weg zurück mehr gab. ...
Alter Sack, da Du juristisch so gut drauf bist, frage ich Dich einfach mal. Was wäre eigentlich, wenn die Kinder der Geschwister nicht in Deutschland, sondern in Holland, Frankreich, oder Portugal gezeugt worden wären, wo Inzest ja nicht verboten ist? DORT hätten sie keine strafbare Handlung begehen können. Wären sie dann straffrei geblieben? Wenn es so wäre, müßte der Kläger beweisen, dass es in Deutschland passiert ist. ...
Liebe Grüße, Rebella
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hi interessante diskussion!! leider wohl eingeschlafen - mal nen neuen implus: stellt euch mal vor EURE kinder sitzen in 20 jahren an weihnachten unter EUREM tannenbaum und knutschen (den rest dessen, was sie tun überlasse ich eurer phantasie...)?!es dürfen sich jetzt nicht die mit gleichgeschlechtlichen geschwistern rausreden - denen kann es ebenso passieren!wie würdet ihr euren kindern gegenüber reagieren?
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ich sehe jetzt erst, daß da noch ne frage war. woher weißte denn, liebe rebella, daß inzest in holland oder frankreich nicht auch verboten ist. ist das nur ne vermutung oder haste da besseres wissen?
ich weiß es nicht, denn ich bin nur in deutschland anwalt, der sich unter anderem mit dem hiesigen strafrecht befaßt, aber: wie ich schon geschrieben habe, daß ist eigentlich weltweit ein "don't" und zwar sowohl in unserer abendländischen kultur und alles was daraus folgte, als auch in asien und im orient, dort meines wissens nach besonders. man denkt es zwar nicht wenn man die holländer fußballspielen sieht oder die franzosen bei ihrer nachtbeschäftigung, nämlich dem anstecken von autos, beobachtet, aber auch die sollen ja zur abendländischen kultur gehören, weshalb ich mir nicht vorstellen kann, daß das da nicht gilt.
ich weiß es nicht, denn ich bin nur in deutschland anwalt, der sich unter anderem mit dem hiesigen strafrecht befaßt, aber: wie ich schon geschrieben habe, daß ist eigentlich weltweit ein "don't" und zwar sowohl in unserer abendländischen kultur und alles was daraus folgte, als auch in asien und im orient, dort meines wissens nach besonders. man denkt es zwar nicht wenn man die holländer fußballspielen sieht oder die franzosen bei ihrer nachtbeschäftigung, nämlich dem anstecken von autos, beobachtet, aber auch die sollen ja zur abendländischen kultur gehören, weshalb ich mir nicht vorstellen kann, daß das da nicht gilt.
Alter Sack
Huhu, Alter Sack,
ich hatte dazu ein bischen gegoogelt und das hier gefunden:
Nur Verlierer
Rechtsexperten und Anthropologen des Max-Planck-Institutes kritisieren den laufenden Strafprozess als staatliche Eugenik. Das höhere Risiko, Erbkrankheiten zu übertragen, rechtfertige Strafe nicht. In Holland, Frankreich, oder Portugal sind Geschwisterbeziehungen nicht mit Strafe belegt. Für die Verteidiger der beiden Geschwister ist die Bindung eine tragische Liebe. Beide sind in verschiedenen Heimen aufgewachsen und wollten nur eins, eine Familie. Jetzt wurden die Kinder der Geschwister auf staatliche Anweisung in Pflegefamilien gebracht. Anders als bei
gewaltbestimmten Inzestbeziehungen zwischen Vätern und Töchtern, die Täter und traumatisierte Opfer kennt, hat der Prozess gegen die beiden Geschwister nur Verlierer.
Ausgehend von dem konkreten Fall versucht "artour", Gründe für das Tabu deutlich zu machen und klarzulegen, warum Künstler die Grenzüberschreitung immer wieder fasziniert, und dass der Gerichtssaal im Fall der Geschwisterliebe der schlechteste Ort der Auseinandersetzung mit dem Problem ist.
http://www.mdr.de/artour/kontakt/100240.html
ich hatte dazu ein bischen gegoogelt und das hier gefunden:
Nur Verlierer
Rechtsexperten und Anthropologen des Max-Planck-Institutes kritisieren den laufenden Strafprozess als staatliche Eugenik. Das höhere Risiko, Erbkrankheiten zu übertragen, rechtfertige Strafe nicht. In Holland, Frankreich, oder Portugal sind Geschwisterbeziehungen nicht mit Strafe belegt. Für die Verteidiger der beiden Geschwister ist die Bindung eine tragische Liebe. Beide sind in verschiedenen Heimen aufgewachsen und wollten nur eins, eine Familie. Jetzt wurden die Kinder der Geschwister auf staatliche Anweisung in Pflegefamilien gebracht. Anders als bei
gewaltbestimmten Inzestbeziehungen zwischen Vätern und Töchtern, die Täter und traumatisierte Opfer kennt, hat der Prozess gegen die beiden Geschwister nur Verlierer.
Ausgehend von dem konkreten Fall versucht "artour", Gründe für das Tabu deutlich zu machen und klarzulegen, warum Künstler die Grenzüberschreitung immer wieder fasziniert, und dass der Gerichtssaal im Fall der Geschwisterliebe der schlechteste Ort der Auseinandersetzung mit dem Problem ist.
http://www.mdr.de/artour/kontakt/100240.html
Liebe Grüße, Rebella
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http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,384247,00.html
Zweieinhalb Jahre Haft für Patrick S.
Im Leipziger Inzest-Prozess hat das Gericht den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Seine mitangeklagte Schwester, die 21-jährige Susan K., wird ein Jahr lang unter Aufsicht des Jugendamts gestellt. Das Geschwisterpaar hat vier gemeinsame Kinder.
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Leipzig - Mit dem Urteil folgte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Heidrun Gaasenbeek weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Geschwisterpaares hatten jeweils Freispruch gefordert. Sie kündigten an, den Paragrafen 173 des Strafgesetzbuchs vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen zu wollen. Aus ihrer Sicht ist der Inzest-Paragraf, der den Beischlaf zwischen Verwandten unter Strafe stellt, ein historisches Relikt. Er sei ebenso überholt wie die bereits abgeschafften Straftatbestände des Ehebruchs und der Homosexualität.
In ihrer Urteilsbegründung ging Gaasenbeek ausführlich auf die Rolle der Anwälte Joachim Frömling und Sven Kuhne sowie der Medien ein. "Dieses Verfahren lief vor einem tragischen Hintergrund ab", meinte die Richterin. Patrick, Susan und die Kinder der beiden seien insbesondere von den Boulevardmedien regelrecht vorgeführt worden, wogegen niemand eingeschritten sei. Darunter hätten die beiden jungen Menschen sehr gelitten.
Der in Leipzig geborene Patrick S. war im Alter von vier Jahren zur Adoption freigegeben worden und lebte jahrelang in Potsdam. Erst im Jahr 2000 gelang es ihm, seine leibliche Mutter ausfindig zu machen. Dabei traf er zum ersten Mal auch seine damals 16-jährige Schwester Susan. Nach dem Tod der Mutter im Jahr 2001 lebten die Geschwister allein zusammen, und es entwickelte sich eine Liebesbeziehung. In den folgenden Jahren kamen ein Sohn und drei Töchter zur Welt.
Bereits 2002 war Patrick nach der Geburt des ersten Kindes zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden, während seine Schwester straffrei ausging. Die zweite Verurteilung im April 2004 brachte dem heute 28-Jährigen dann eine elfmonatige Freiheitsstrafe ein, die er derzeit in Plauen verbüßt.
49-Jähriger soll neuer Freund der Angeklagten sein
Völlig überraschend hatte der Verteidiger des Angeklagten heute den 49 Jahre alten Jürgen B. als Zeugen aufgerufen. Der Mann gab vor Gericht an, er sei seit drei Monaten mit Susan K. zusammen. Gern wolle er mit der jungen Frau und deren jüngster Tochter eine gemeinsame Wohnung beziehen. Er fühle sich für beide verantwortlich. Er habe von dem besonderen Verhältnis zwischen Patrick und Susan gewusst.
Auf die Frage, was er tun würde, wenn Patrick aus dem Gefängnis wieder in den gemeinsamen Heimatort käme, antwortete er: "So schnell gebe ich sie nicht wieder her." Der Verteidiger sagte, Patrick S. werde sich nach seiner Haftentlassung voraussichtlich in einem betreuten Wohnprojekt in Leipzig niederlassen. Außerdem wolle er zu seiner Schwester Abstand halten. Ob dies gelingt, ist aber fraglich: Unter Tränen sagte Susan K., sie wolle, dass ihre jüngste Tochter später wisse, wer ihr Vater sei.
Zweieinhalb Jahre Haft für Patrick S.
Im Leipziger Inzest-Prozess hat das Gericht den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Seine mitangeklagte Schwester, die 21-jährige Susan K., wird ein Jahr lang unter Aufsicht des Jugendamts gestellt. Das Geschwisterpaar hat vier gemeinsame Kinder.
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Leipzig - Mit dem Urteil folgte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Heidrun Gaasenbeek weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Geschwisterpaares hatten jeweils Freispruch gefordert. Sie kündigten an, den Paragrafen 173 des Strafgesetzbuchs vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen zu wollen. Aus ihrer Sicht ist der Inzest-Paragraf, der den Beischlaf zwischen Verwandten unter Strafe stellt, ein historisches Relikt. Er sei ebenso überholt wie die bereits abgeschafften Straftatbestände des Ehebruchs und der Homosexualität.
In ihrer Urteilsbegründung ging Gaasenbeek ausführlich auf die Rolle der Anwälte Joachim Frömling und Sven Kuhne sowie der Medien ein. "Dieses Verfahren lief vor einem tragischen Hintergrund ab", meinte die Richterin. Patrick, Susan und die Kinder der beiden seien insbesondere von den Boulevardmedien regelrecht vorgeführt worden, wogegen niemand eingeschritten sei. Darunter hätten die beiden jungen Menschen sehr gelitten.
Der in Leipzig geborene Patrick S. war im Alter von vier Jahren zur Adoption freigegeben worden und lebte jahrelang in Potsdam. Erst im Jahr 2000 gelang es ihm, seine leibliche Mutter ausfindig zu machen. Dabei traf er zum ersten Mal auch seine damals 16-jährige Schwester Susan. Nach dem Tod der Mutter im Jahr 2001 lebten die Geschwister allein zusammen, und es entwickelte sich eine Liebesbeziehung. In den folgenden Jahren kamen ein Sohn und drei Töchter zur Welt.
Bereits 2002 war Patrick nach der Geburt des ersten Kindes zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden, während seine Schwester straffrei ausging. Die zweite Verurteilung im April 2004 brachte dem heute 28-Jährigen dann eine elfmonatige Freiheitsstrafe ein, die er derzeit in Plauen verbüßt.
49-Jähriger soll neuer Freund der Angeklagten sein
Völlig überraschend hatte der Verteidiger des Angeklagten heute den 49 Jahre alten Jürgen B. als Zeugen aufgerufen. Der Mann gab vor Gericht an, er sei seit drei Monaten mit Susan K. zusammen. Gern wolle er mit der jungen Frau und deren jüngster Tochter eine gemeinsame Wohnung beziehen. Er fühle sich für beide verantwortlich. Er habe von dem besonderen Verhältnis zwischen Patrick und Susan gewusst.
Auf die Frage, was er tun würde, wenn Patrick aus dem Gefängnis wieder in den gemeinsamen Heimatort käme, antwortete er: "So schnell gebe ich sie nicht wieder her." Der Verteidiger sagte, Patrick S. werde sich nach seiner Haftentlassung voraussichtlich in einem betreuten Wohnprojekt in Leipzig niederlassen. Außerdem wolle er zu seiner Schwester Abstand halten. Ob dies gelingt, ist aber fraglich: Unter Tränen sagte Susan K., sie wolle, dass ihre jüngste Tochter später wisse, wer ihr Vater sei.
Liebe Grüße, Rebella
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Meine Diskussion zu dem Thema in einem anderen Forum hat übrigens noch ergeben, dass der junge Mann straffrei geblieben wäre, wenn die beiden angegeben hätten, die Befruchtung mittels einer Spritze durchgeführt zu haben. Strafbar ist nämlich gar nicht die Zeugung, sondern lediglich der Verkehr unter Geschwistern, der durch das Entstehen der Kinder eben von außen bemerkt wurde. Das zeigt umso mehr die Absurdität dieses Paragraphen.
Liebe Grüße, Rebella
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- Rang3
- Beiträge: 2344
- Registriert: 19 Sep 2002 17:24
Zweifel
Die Rechtslage beim Inzestverbot ist fraglich:
beim Deutschlandradio ist dazu ein Interview mit Prof. Joachim Renzkikowski ( Experte für Sexualstrafrecht Uni Halle )als Audiofile hörbar.
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/436744/
Prof . Renzkikowski plädiert darin für die Streichung des § 173 StGB ( Inzestverbot)
hier steht unter „Kritiker halten Inzest-Paragrafen für überholt“ eine Zusammenfasung des Interviews:
http://de.news.yahoo.com/051110/12/4rcwz.html
-Das Inzestverbot sollte vor allem die Kinder vor dem viele häufiger auftretenden Missbrauch durch Vätern, Onkels..schützen
-Rein gesellschaftlich tradierte moralische Gründe, biologisch gravierende Folgen aus naturwissenschaftlicher Sicht seien zweifelhaft.
-Zum Schutz der Kinder vor Missbrauch gibt es neue Gesetze.
-Dem Inzestverbot stehe das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung entgegen.
-Es bestünden Zweifel ,ob sich der Inzest gegen Personen /Ehe/ Familie richte,
denn dem Inzest gingen meist schon nicht mehr intakte Familienverhältnisse voraus und nicht umgekehrt.
- Andere Gesetze der gleichen Kategorie, nämlich begründet bezüglich des gesellschaftlichen Moralempfindens die mit sexuellen Handlungen in Zusammenhang stehen, wurden abgeschafft.
z.B.: Strafbarkeit von Ehebruch, Strafbarkeit von homosexuellen Beziehungen.
In Frankreich und anderen Ländern sei das Gesetz abgeschafft.
Er nennt ein absurdes Gegen-Beispiel : ein US-Bundesstaatgesetz besage, dass ehelicher Geschlechtsverkehr in erhellten Räumen unter Strafe verboten sei.
Die Anwälte der Geschwister werden sicher vor das BVG gehen.
Nur auf die genetischen Risiken wird man sich nicht berufen wollen und können - viel zu heikel !
Es ist ja hier bekannt , es gibt viele betroffene Menschen, mit erhöhten Risiken genetische Störungen an ihre Kinder zu vererben.
( Siehe bekannte PID/ PND-Problematik für so betroffene Familien )
Seit 1992„Zwangs“-Sterilisationen von Menschen mit Down-Syndrom sind nicht mehr zulässig *
„Bei Frauen mit einer freien Trisomie 21 führen Schwangerschaften in je einem Drittel zu Fehlgeburten, Trisomie 21 und zu chromosomal unauffälligen Kindern.“ ( Uni Graz)
" Seit 1992 regelt das Betreuungsgesetz, dass geistig Behinderte nur mit ihrer Einwilligung sterilisiert werden dürfen. Ist der Betroffene urteilsunfähig, müssen ein vom Vormundschaftsgericht ernannter Betreuer und zwei Fachärzte bestätigen, dass der Eingriff dem “natürlichen Willen“ des Betroffenen entspricht.( trisomie21.de)
Wenn man sich die Biographie und den familiären Background des konkreten Geschwisterpaares anschaut, wäre es trotzdem fraglich ob nicht das Jugendamt oder die Behörden irgendwann hätten eingreifen müssen, da sich die Eltern, wie viele andere auch, ohne Einkommen ohne Verantwortungsbewusstsein nicht wie Erwachsene verhielten.
Ziemlich tragischer Fall – besonders für die 4 Kinder. Die Eltern sind getrennt, ein Teil der Kinder weg, die 21jährigeMutter habe nun einen 49jährigen Freund. Hat aber nichts mit besagtem Gesetz zu tun.
Übrigens bei der Sache mit Woody Allen der mit der Ado tochter eine neue Familie gründete, eine Art psychosozialer Vater-Tochter-Inzest mit automatischer Familienzerstörung der bisherigen Familie..da graut´s mich viel mehr, ich möchte nicht wissen was Leute aus den Ado-Foren davon halten, aber auch da sehe ich keinen Sinn in Strafandrohung – es ist ein soziales und ein privates Problem.
Bin auch für die Abschaffung dieses Inzest Paragraphen.
@ alter Sack:
Ein „ nun einmal nicht üblich “ wird dem BVG sicher nicht ausreichen.
..bin gespannt auf das Urteil.
beim Deutschlandradio ist dazu ein Interview mit Prof. Joachim Renzkikowski ( Experte für Sexualstrafrecht Uni Halle )als Audiofile hörbar.
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/436744/
Prof . Renzkikowski plädiert darin für die Streichung des § 173 StGB ( Inzestverbot)
hier steht unter „Kritiker halten Inzest-Paragrafen für überholt“ eine Zusammenfasung des Interviews:
http://de.news.yahoo.com/051110/12/4rcwz.html
-Das Inzestverbot sollte vor allem die Kinder vor dem viele häufiger auftretenden Missbrauch durch Vätern, Onkels..schützen
-Rein gesellschaftlich tradierte moralische Gründe, biologisch gravierende Folgen aus naturwissenschaftlicher Sicht seien zweifelhaft.
-Zum Schutz der Kinder vor Missbrauch gibt es neue Gesetze.
-Dem Inzestverbot stehe das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung entgegen.
-Es bestünden Zweifel ,ob sich der Inzest gegen Personen /Ehe/ Familie richte,
denn dem Inzest gingen meist schon nicht mehr intakte Familienverhältnisse voraus und nicht umgekehrt.
- Andere Gesetze der gleichen Kategorie, nämlich begründet bezüglich des gesellschaftlichen Moralempfindens die mit sexuellen Handlungen in Zusammenhang stehen, wurden abgeschafft.
z.B.: Strafbarkeit von Ehebruch, Strafbarkeit von homosexuellen Beziehungen.
In Frankreich und anderen Ländern sei das Gesetz abgeschafft.
Er nennt ein absurdes Gegen-Beispiel : ein US-Bundesstaatgesetz besage, dass ehelicher Geschlechtsverkehr in erhellten Räumen unter Strafe verboten sei.
Die Anwälte der Geschwister werden sicher vor das BVG gehen.
Nur auf die genetischen Risiken wird man sich nicht berufen wollen und können - viel zu heikel !
Es ist ja hier bekannt , es gibt viele betroffene Menschen, mit erhöhten Risiken genetische Störungen an ihre Kinder zu vererben.
( Siehe bekannte PID/ PND-Problematik für so betroffene Familien )
Seit 1992„Zwangs“-Sterilisationen von Menschen mit Down-Syndrom sind nicht mehr zulässig *
„Bei Frauen mit einer freien Trisomie 21 führen Schwangerschaften in je einem Drittel zu Fehlgeburten, Trisomie 21 und zu chromosomal unauffälligen Kindern.“ ( Uni Graz)
" Seit 1992 regelt das Betreuungsgesetz, dass geistig Behinderte nur mit ihrer Einwilligung sterilisiert werden dürfen. Ist der Betroffene urteilsunfähig, müssen ein vom Vormundschaftsgericht ernannter Betreuer und zwei Fachärzte bestätigen, dass der Eingriff dem “natürlichen Willen“ des Betroffenen entspricht.( trisomie21.de)
Wenn man sich die Biographie und den familiären Background des konkreten Geschwisterpaares anschaut, wäre es trotzdem fraglich ob nicht das Jugendamt oder die Behörden irgendwann hätten eingreifen müssen, da sich die Eltern, wie viele andere auch, ohne Einkommen ohne Verantwortungsbewusstsein nicht wie Erwachsene verhielten.
Ziemlich tragischer Fall – besonders für die 4 Kinder. Die Eltern sind getrennt, ein Teil der Kinder weg, die 21jährigeMutter habe nun einen 49jährigen Freund. Hat aber nichts mit besagtem Gesetz zu tun.
Übrigens bei der Sache mit Woody Allen der mit der Ado tochter eine neue Familie gründete, eine Art psychosozialer Vater-Tochter-Inzest mit automatischer Familienzerstörung der bisherigen Familie..da graut´s mich viel mehr, ich möchte nicht wissen was Leute aus den Ado-Foren davon halten, aber auch da sehe ich keinen Sinn in Strafandrohung – es ist ein soziales und ein privates Problem.
Bin auch für die Abschaffung dieses Inzest Paragraphen.
@ alter Sack:
Ein „ nun einmal nicht üblich “ wird dem BVG sicher nicht ausreichen.
..bin gespannt auf das Urteil.
Danke auch hier, Gast, für die Links. Ich bin auch wirklich gespannt darauf, wie das weiter geht und hoffe, dass der Paragraph endlich abgeschafft wird.
Ich zitiere mal aus dem einen Artikel: "Das Beischlafverbot für erwachsene Verwandte rühre aus dem historisch tradierten Volksglauben, dass die Nachkommen genetisch geschädigt würden. Diese Grundlage lasse sich naturwissenschaftlich nicht bestätigen, sagte Renzikowski."
- Sowas lese ich jetzt schon das zweite Mal. Ich kann das irgendwie nicht recht glauben, dass das Risiko für eine Schwerbehinderung nicht signifikant erhöht sein soll. Es steht ja auch überall, auch bei wikipedia, so, dass es sogar sehr hoch sein soll. Dagegen sprechen allerdings zahlreiche Beispiele von Kindern aus solchen Beziehungen, die nicht behindert sind. - Da ich zur Zeit mal wieder sehr überzeugt davon bin, dass dem normalen Menschen in unserem Land absichtlich Informationen vorenthalten werden, bin ich echt am Schwanken, was ich da nun glauben soll.
Alter Sack - "und ein solches verhalten ist in unserem kulturkreis nun einmal nicht üblich und anerkannt" - So ´ne verstaubte Begründung für eine Haftstrafe werden die sich wohl nicht leisten können. Mit so ´ner Einstellung könnte sich auf der Welt auch nie was verändern. Ich bin da etwas optimistischer, denn den §175 haben sie ja auch weg gekriegt. Zum Glück!
Ich zitiere mal aus dem einen Artikel: "Das Beischlafverbot für erwachsene Verwandte rühre aus dem historisch tradierten Volksglauben, dass die Nachkommen genetisch geschädigt würden. Diese Grundlage lasse sich naturwissenschaftlich nicht bestätigen, sagte Renzikowski."
- Sowas lese ich jetzt schon das zweite Mal. Ich kann das irgendwie nicht recht glauben, dass das Risiko für eine Schwerbehinderung nicht signifikant erhöht sein soll. Es steht ja auch überall, auch bei wikipedia, so, dass es sogar sehr hoch sein soll. Dagegen sprechen allerdings zahlreiche Beispiele von Kindern aus solchen Beziehungen, die nicht behindert sind. - Da ich zur Zeit mal wieder sehr überzeugt davon bin, dass dem normalen Menschen in unserem Land absichtlich Informationen vorenthalten werden, bin ich echt am Schwanken, was ich da nun glauben soll.
Alter Sack - "und ein solches verhalten ist in unserem kulturkreis nun einmal nicht üblich und anerkannt" - So ´ne verstaubte Begründung für eine Haftstrafe werden die sich wohl nicht leisten können. Mit so ´ner Einstellung könnte sich auf der Welt auch nie was verändern. Ich bin da etwas optimistischer, denn den §175 haben sie ja auch weg gekriegt. Zum Glück!
Liebe Grüße, Rebella
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Risiko ist erhöht.
Hi, hier eine Info eines Fachrztes für Humangenetik
Das Risiko ist also prinzipiell erhöht, über eine bestimmte häufige Form der Taubheit bei erlaubten Cousin/Cousinenehen wird öfter berichtet.
Quelle: www.maiwald-genetik.deVerwandtenehen
Nachkommen aus Verwandtenehen besitzen ein erhöhtes Risiko für genetische Erkrankungen..
Verwandtenehen, z.B. die Verbindung einer Person mit seinem/seiner Cousin/Cousine,sind im mitteleuropäischen Kulturkreis eine eher seltene Verbindung. In anderen Ländern,wie z.B. im östlichen Mittelmeerraum, sind sie dagegen traditionell viel häufiger.
Nachkommen aus solchen Verbindungen können in manchen Fällen Fehlbildungen, geistige Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen der Sinnesorgane aufweisen.
Das Risiko für diese genetisch bedingten Schäden steigt, je näher die Partner miteinander verwandt sind:
Während das Risiko bei nicht-verwandten Paaren 1-3% für schwere Fehlbildungen und 3-5% für alle Fehlbildungen beträgt,
liegt es beispielsweise bei einem einfachen Paar Cousin/Cousine 1. Grades doppelt so hoch.
Genetik
Erbkrankheiten bei Verwandtenehen folgen in der Regel einem sog. autosomal rezessiven
Erbgang.
Bei diesem Erbgang müssen alle beide Ausfertigungen eines kritischen Gens defekt sein, damit es zu der Erkrankung kommt. Personen mit nur einer defekten Ausfertigung des Gens sind fast immer unauffällig, können aber den Gendefekt an die Nachkommen weitergeben.
Statistisch gesehen kommt bei jedem Menschen mindestens ein
Gendefekt vor. Bei verwandten Partnern ist es daher möglich, daß sie zufällig beide von einem gemeinsamen Vorfahren einen Gendefekt geerbt haben.
Kommen dann beide Gendefekte bei einem ihrer Kinder zusammen, wird das Kind erkranken.
Andere als der hier geschilderte Erbgang kommen bei Verwandtenehen nicht häufiger vor als bei nicht-verwandten.
Diagnostik
Es stellt sich natürlich an dieser Stelle die Frage, wie ein genetischer Schaden bei
Nachkommen aus einer Verwandtenehe vor dem offensichtlichen Auftreten von Fehlbildungen und evtl. schon vor der Geburt erkannt werden kann.
Die Antwort hängt davon ab, ob in den Familien der Partner bereits eine Erbkrankheit vorkommt, die dem geschilderten Erbgang folgt. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, eine genaue Analyse des Stammbaums der Familien vorzunehmen.
Ist eine solche Krankheit schon einmal aufgetreten, kann unter der Voraussetzung, daß der Gendefekt dieser speziellen Erkrankung bereits bekannt ist, eine genetische Untersuchung der beiden Partner erfolgen...
Das Risiko ist also prinzipiell erhöht, über eine bestimmte häufige Form der Taubheit bei erlaubten Cousin/Cousinenehen wird öfter berichtet.