Öffentliche Anhörung zur Präimplantationsdiagnostik
Hier ein aktueller Artikel aus der FAZ: http://www.faz.net/artikel/S30923/gente ... 68614.html
Wer war unter den Angehörten?
(1) der Bonner Rechtswissenschaftler Matthias Herdegen - PID-Befürworter
(2) der Lübecker Gynäkologe Klaus Dietrich - PID Befürworter
(3) der Berliner evangelische Theologe Richard Schröder - PID Befürworter
(4) der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde, der vor einem „Epochenbruch“ gegenüber dem bisherigen Verständnis der Menschenwürde warnt - PID Gegner
(5) der frühere evangelische Berliner Bischof Wolfgang Huber - selbstredend PID-Gegner
(6) die Münsteraner Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert, rechtfertigt eine begrenzte Zulassung der Methode
(7) die Hamburger Bioethikerin Regine Kollek - PID Gegnerin
(8 ) der Freiburger Autor und Behindertenaktivist Peter Radtke - PID Gegner
(9) die Oldenburger Sozialwissenschaftlerin Sigrid Graumann - PID Gegnerin
(10) die Frankfurter katholische Moraltheologin Hille Haker - PID Gegnerin
4 : 6 - Wo ist da das Gleichgewicht?
Bei so manchem Geladenen frage ich mich auch, was seine Sachverständigkeit ausmacht ...
Wer war unter den Angehörten?
(1) der Bonner Rechtswissenschaftler Matthias Herdegen - PID-Befürworter
(2) der Lübecker Gynäkologe Klaus Dietrich - PID Befürworter
(3) der Berliner evangelische Theologe Richard Schröder - PID Befürworter
(4) der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde, der vor einem „Epochenbruch“ gegenüber dem bisherigen Verständnis der Menschenwürde warnt - PID Gegner
(5) der frühere evangelische Berliner Bischof Wolfgang Huber - selbstredend PID-Gegner
(6) die Münsteraner Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert, rechtfertigt eine begrenzte Zulassung der Methode
(7) die Hamburger Bioethikerin Regine Kollek - PID Gegnerin
(8 ) der Freiburger Autor und Behindertenaktivist Peter Radtke - PID Gegner
(9) die Oldenburger Sozialwissenschaftlerin Sigrid Graumann - PID Gegnerin
(10) die Frankfurter katholische Moraltheologin Hille Haker - PID Gegnerin
4 : 6 - Wo ist da das Gleichgewicht?
Bei so manchem Geladenen frage ich mich auch, was seine Sachverständigkeit ausmacht ...
Liebe Grüße, Rebella
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Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage:
Kann mir hier jemand sagen, wie lange es wohl dauert, bis das endgültige Gesetz verabschiedet und in Kraft ist? Die abschließende Entscheidung soll ja am 7. Juli sein. Heißt das, das neue Gesetz ist dann auch schon ab dem 7. Juli gültig oder zieht sich das noch? Ich glaube, das hängt auch davon ab, ob es ein Einspruchs- oder ein Zustimmungsgesetz ist?! Weiß das jemand von Euch?
Danke und liebe Grüße,
Phil
Ich hätte da mal eine Frage:
Kann mir hier jemand sagen, wie lange es wohl dauert, bis das endgültige Gesetz verabschiedet und in Kraft ist? Die abschließende Entscheidung soll ja am 7. Juli sein. Heißt das, das neue Gesetz ist dann auch schon ab dem 7. Juli gültig oder zieht sich das noch? Ich glaube, das hängt auch davon ab, ob es ein Einspruchs- oder ein Zustimmungsgesetz ist?! Weiß das jemand von Euch?
Danke und liebe Grüße,
Phil
Nee, so schnell geht das nicht.
Nachdem es vom Bundestag verabschiedet wurde (eventuell bedarf es dann noch der Zustimmung des Bundestages. Das ist in diesem Fall, meines Wissens, nicht notwendig) wird es dem Bundeskanzler und dem zuständigem Minister zur Unterzeichnung vorgelegt. Dann muss der Bundespräsident überprüfen, ob der Weg des Gesetzes verfassungsgemäß war. Nachdem er es dann unterschrieben hat, wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Es tritt dann an einem vorher fest gelegtem Datum in Kraft oder nach einer bestimmten Frist (wenn ich mich richtig erinnere, dann sind das 2 Wochen).
Es wurde bis dahin übrigens von keiner Instanz geprüft, ob es wirklich verfassungsgemäß ist. Ich frage mich, ob man gegen ein absolutes Verbot der PID nicht noch vor dem Verfassungsgericht klagen könnte. Weiß das jemand?
Bei der Anhörung gestern wurde ja klar, dass es schon in dem Punkt unter Juristen keine Einigkeit gibt.
So weit ich Herrn Herdegen verstanden habe, ist ein Verbot, seiner Meinung nach, im Hinblick auf die aktuelle Abtreibungspraxis gar nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das würde ja bedeuten, dass selbst bei einer Entscheidung zu Gunsten eines Verbotes, wieder einmal das Verfassungsgericht das letzte Wort hätte.
Phil: Natürlich kannst Du das mit einbauen.
Rebella:
Ich habe jetzt nicht die ganze Anhörung gesehen. Aber ich hatte nicht den Eindruck, dass die Gegner unter den Angehörten dominiert haben. Im Gegenteil! Die Befürworter hatte häufiger das Wort.
Es gibt übrigens eine Mediathek:
http://www.bundestag.de/Mediathek/index ... Gesundheit
Aber die gestrige Sitzung ist wohl noch nicht online.
Nachdem es vom Bundestag verabschiedet wurde (eventuell bedarf es dann noch der Zustimmung des Bundestages. Das ist in diesem Fall, meines Wissens, nicht notwendig) wird es dem Bundeskanzler und dem zuständigem Minister zur Unterzeichnung vorgelegt. Dann muss der Bundespräsident überprüfen, ob der Weg des Gesetzes verfassungsgemäß war. Nachdem er es dann unterschrieben hat, wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Es tritt dann an einem vorher fest gelegtem Datum in Kraft oder nach einer bestimmten Frist (wenn ich mich richtig erinnere, dann sind das 2 Wochen).
Es wurde bis dahin übrigens von keiner Instanz geprüft, ob es wirklich verfassungsgemäß ist. Ich frage mich, ob man gegen ein absolutes Verbot der PID nicht noch vor dem Verfassungsgericht klagen könnte. Weiß das jemand?
Bei der Anhörung gestern wurde ja klar, dass es schon in dem Punkt unter Juristen keine Einigkeit gibt.
So weit ich Herrn Herdegen verstanden habe, ist ein Verbot, seiner Meinung nach, im Hinblick auf die aktuelle Abtreibungspraxis gar nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das würde ja bedeuten, dass selbst bei einer Entscheidung zu Gunsten eines Verbotes, wieder einmal das Verfassungsgericht das letzte Wort hätte.
Phil: Natürlich kannst Du das mit einbauen.
Rebella:
Ich habe jetzt nicht die ganze Anhörung gesehen. Aber ich hatte nicht den Eindruck, dass die Gegner unter den Angehörten dominiert haben. Im Gegenteil! Die Befürworter hatte häufiger das Wort.
Es gibt übrigens eine Mediathek:
http://www.bundestag.de/Mediathek/index ... Gesundheit
Aber die gestrige Sitzung ist wohl noch nicht online.
mijo - danke für den Link. Ich werde immer mal schauen, wann die Debatte online ist. Wieviel eit muss ich einplanen, um mir das anzuhören?
Bei dem Fundi-Bundespräsdent, den wir da haben, ist gewiss nicht davon auszugehen, dass er die Verfassungsmäßigkeit eines PID Verbotes prüfen lassen wird. Im Gegenteil würde der alle Hebel in Bewegung setzen, eine PID Erlaubnis anzufechten. Ich hoffe, ihm sind da in seinem Handeln juristisch wirklich enge Grenzen gesetzt.
Bei dem Fundi-Bundespräsdent, den wir da haben, ist gewiss nicht davon auszugehen, dass er die Verfassungsmäßigkeit eines PID Verbotes prüfen lassen wird. Im Gegenteil würde der alle Hebel in Bewegung setzen, eine PID Erlaubnis anzufechten. Ich hoffe, ihm sind da in seinem Handeln juristisch wirklich enge Grenzen gesetzt.
Liebe Grüße, Rebella
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Ist jetzt online. 4,5 Stunden musst Du einplanen 
Zum Glück hat der Bundespräsident ja auch nicht das allerletzte Wort. Selbst wenn er ein Verbot durch winkt, wäre eine Klage vor dem Verfassungsgericht immer noch möglich. Es wäre ja auch nicht das erste Gesetz, das wieder einkassiert wird. Ich bin mir nur nicht sicher, unter welchen Voraussetzungen so eine Klage eingereicht werden kann.

Zum Glück hat der Bundespräsident ja auch nicht das allerletzte Wort. Selbst wenn er ein Verbot durch winkt, wäre eine Klage vor dem Verfassungsgericht immer noch möglich. Es wäre ja auch nicht das erste Gesetz, das wieder einkassiert wird. Ich bin mir nur nicht sicher, unter welchen Voraussetzungen so eine Klage eingereicht werden kann.
So, habe gestern die letzten Mails verschickt - alle mit persönlicher Ansprache.
Jetzt kleckern bei mir die Antwort-Mails rein. Wie z.B.:
Sehr geehrte Frau xxx,
vielen Dank für Schreiben und Ihre Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Sicher werden Sie Verständnis dafür haben, dass Herr Gabriel nicht alle an ihn gerichteten Zuschriften persönlich beantworten kann. Er hat mich daher gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Frage, ob die PID in Deutschland künftig in bestimmten Fällen dauerhaft zulässig sein soll oder nicht – zur Zeit ist sie nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli 2010 bei schweren Erbkrankheiten erlaubt –, wirft eine sehr schwierige ethische Frage auf. Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag werden demnächst entscheiden müssen, was schwerer wiegt: die berechtigten Interessen von Paaren mit einer schweren Erbkrankheit in der Familie oder die gesellschaftlichen Folgen einer Auswahl von Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter.
Es ist gut und wichtig, dass die Debatte darüber möglichst mit großer öffentlicher Beteiligung geführt wird und dass alle wichtigen Argumente einbezogen werden. Bei ähnlich sensiblen Themen am Beginn oder Ende des menschlichen Lebens wie der Forschung mit embryonalen Stammzellen oder der Regelung zur Patientenverfügung ist es am Ende stets durch eine überparteiliche Diskussion gelungen, eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die jeweilige gesetzliche Regelung zu schaffen. Wir sind zuversichtlich, dass uns das auch bei der künftigen gesetzlichen Regelung zur PID gelingt.
Wie Sie wissen, liegen den Bundestagsabgeordneten inzwischen drei parteiübergreifende Gesetzentwürfe zu einer gesetzlichen Regelung der PID vor. Ihnen allen ist gemeinsam, dass die PID in Deutschland grundsätzlich verboten werden soll. Ein Gesetzentwurf sieht ein Verbot ohne Ausnahmen vor, ein weiterer ein Verbot mit sehr eng begrenzten Ausnahmen (Kriterium: Lebensfähigkeit des Embryos, d.h. drohende Fehlgeburt, Totgeburt oder früher Tod des Kindes vor dem 1. Geburtstag) und ein dritter die ausnahmsweise Zulassung in etwas erweiterten Grenzen (Kriterium: hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit oder Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird). Für alle Positionen führen die jeweiligen Anhänger starke Argumente ins Feld.
Am Ende wird jedes Mitglied des Deutschen Bundestages frei nach seiner Wertebindung und seiner Weltanschauung – ob sie nun auf einer religiösen oder anderweitigen ethischen Grundlage ruht – entscheiden müssen, ob für sie oder ihn die berechtigten und verständlichen Interessen von Frauen und Paaren oder die möglichen gesellschaftlichen Folgen einer Zulassung der PID schwerer wiegen. Es handelt sich also um eine Gewissensentscheidung, die jede und jeder Abgeordnete zu treffen hat.
Herr Gabriel hat sich bislang mit öffentlichen Positionierungen zurückgehalten, neigt jedoch eher der Auffassung zu, dass die PID in engen Grenzen und unter bestimmten Auflagen zugelassen werden sollte, um jenen ca. 150-200 Paaren in Deutschland zu helfen, die sich jedes Jahr im Konflikt zwischen Kinderwunsch und dem durch eine Erbkrankheit bedingten Risiko einer Fehl- oder Totgeburt bzw. dem Tod eines Kindes bald nach der Geburt befinden – also der für Eltern größten denkbaren Katastrophe.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine irgendwie geartete Garantie auf ein gesundes Kind. Nur ein kleiner Teil schwerer Krankheiten oder Behinderungen wird vererbt – viele andere entstehen durch spontane Chromosomenveränderungen oder durch medizinische Probleme während der Geburt. Es bleibt also weiterhin bei der unbedingten Pflicht zur Akzeptanz, Unterstützung und Integration kranker und behinderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen – angefangen in der Kita – für die wir uns als Sozialdemokrat seit langem sehr einsetze.
Unabhängig von dieser ersten persönlichen Einschätzung befindet sich jedoch die parlamentarische Debatte erst am Anfang. Das Gesetzgebungsverfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundestages wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Mit seiner ausführlichen Stellungnahme zur PID, die der Deutsche Ethikrat am 8. März vorgelegt hat, bietet sich allen Abgeordneten eine ausgezeichnete fachliche Grundlage für die eigene Positionsfindung. Die denkbar knappen Mehrheitsverhältnisse, mit denen sich das Gremium für eine begrenzte Freigabe der PID ausgesprochen hat (13 Mitglieder gegenüber 11 Mitgliedern, die für ein generelles Verbot votiert haben), spiegeln jedoch auch einmal mehr die ganze Problematik einer Güterabwägung in dieser Frage wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Unger
Mitarbeiter Büro Berlin
Jetzt kleckern bei mir die Antwort-Mails rein. Wie z.B.:
Sehr geehrte Frau xxx,
vielen Dank für Schreiben und Ihre Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Sicher werden Sie Verständnis dafür haben, dass Herr Gabriel nicht alle an ihn gerichteten Zuschriften persönlich beantworten kann. Er hat mich daher gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Frage, ob die PID in Deutschland künftig in bestimmten Fällen dauerhaft zulässig sein soll oder nicht – zur Zeit ist sie nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli 2010 bei schweren Erbkrankheiten erlaubt –, wirft eine sehr schwierige ethische Frage auf. Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag werden demnächst entscheiden müssen, was schwerer wiegt: die berechtigten Interessen von Paaren mit einer schweren Erbkrankheit in der Familie oder die gesellschaftlichen Folgen einer Auswahl von Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter.
Es ist gut und wichtig, dass die Debatte darüber möglichst mit großer öffentlicher Beteiligung geführt wird und dass alle wichtigen Argumente einbezogen werden. Bei ähnlich sensiblen Themen am Beginn oder Ende des menschlichen Lebens wie der Forschung mit embryonalen Stammzellen oder der Regelung zur Patientenverfügung ist es am Ende stets durch eine überparteiliche Diskussion gelungen, eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die jeweilige gesetzliche Regelung zu schaffen. Wir sind zuversichtlich, dass uns das auch bei der künftigen gesetzlichen Regelung zur PID gelingt.
Wie Sie wissen, liegen den Bundestagsabgeordneten inzwischen drei parteiübergreifende Gesetzentwürfe zu einer gesetzlichen Regelung der PID vor. Ihnen allen ist gemeinsam, dass die PID in Deutschland grundsätzlich verboten werden soll. Ein Gesetzentwurf sieht ein Verbot ohne Ausnahmen vor, ein weiterer ein Verbot mit sehr eng begrenzten Ausnahmen (Kriterium: Lebensfähigkeit des Embryos, d.h. drohende Fehlgeburt, Totgeburt oder früher Tod des Kindes vor dem 1. Geburtstag) und ein dritter die ausnahmsweise Zulassung in etwas erweiterten Grenzen (Kriterium: hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit oder Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird). Für alle Positionen führen die jeweiligen Anhänger starke Argumente ins Feld.
Am Ende wird jedes Mitglied des Deutschen Bundestages frei nach seiner Wertebindung und seiner Weltanschauung – ob sie nun auf einer religiösen oder anderweitigen ethischen Grundlage ruht – entscheiden müssen, ob für sie oder ihn die berechtigten und verständlichen Interessen von Frauen und Paaren oder die möglichen gesellschaftlichen Folgen einer Zulassung der PID schwerer wiegen. Es handelt sich also um eine Gewissensentscheidung, die jede und jeder Abgeordnete zu treffen hat.
Herr Gabriel hat sich bislang mit öffentlichen Positionierungen zurückgehalten, neigt jedoch eher der Auffassung zu, dass die PID in engen Grenzen und unter bestimmten Auflagen zugelassen werden sollte, um jenen ca. 150-200 Paaren in Deutschland zu helfen, die sich jedes Jahr im Konflikt zwischen Kinderwunsch und dem durch eine Erbkrankheit bedingten Risiko einer Fehl- oder Totgeburt bzw. dem Tod eines Kindes bald nach der Geburt befinden – also der für Eltern größten denkbaren Katastrophe.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine irgendwie geartete Garantie auf ein gesundes Kind. Nur ein kleiner Teil schwerer Krankheiten oder Behinderungen wird vererbt – viele andere entstehen durch spontane Chromosomenveränderungen oder durch medizinische Probleme während der Geburt. Es bleibt also weiterhin bei der unbedingten Pflicht zur Akzeptanz, Unterstützung und Integration kranker und behinderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen – angefangen in der Kita – für die wir uns als Sozialdemokrat seit langem sehr einsetze.
Unabhängig von dieser ersten persönlichen Einschätzung befindet sich jedoch die parlamentarische Debatte erst am Anfang. Das Gesetzgebungsverfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundestages wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Mit seiner ausführlichen Stellungnahme zur PID, die der Deutsche Ethikrat am 8. März vorgelegt hat, bietet sich allen Abgeordneten eine ausgezeichnete fachliche Grundlage für die eigene Positionsfindung. Die denkbar knappen Mehrheitsverhältnisse, mit denen sich das Gremium für eine begrenzte Freigabe der PID ausgesprochen hat (13 Mitglieder gegenüber 11 Mitgliedern, die für ein generelles Verbot votiert haben), spiegeln jedoch auch einmal mehr die ganze Problematik einer Güterabwägung in dieser Frage wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Unger
Mitarbeiter Büro Berlin
Ganz besonders hat mich das hier gefreut:
Sehr geehrte Frau xxx,
herzlichen Dank für Ihre Mail und die Schilderung Ihres ganz persönlichen Leidensweges. Mit Ihrer so konfliktbehafteten Lebenssituation stehen Sie wahrlich nicht allein – auch in Ansehung der schwierigen Fragen in Bezug auf den Lebensschutz und die Würde auch des ungeborenen Menschen sehe ich, dass Ihnen und vielen anderen Paaren ein Ausweg ermöglicht werden muss. Ich werde daher für eine begrenzte Zulassung der PID, den sog. „Hintze-Antrag“ votieren.
Ihnen und Ihrem Mann wünsche ich alles Gute und hoffe, dass sich Ihr Kinderwunsch bald erfüllen möge.
Herzliche Grüße,
Jan-Marco Luczak
Sehr geehrte Frau xxx,
herzlichen Dank für Ihre Mail und die Schilderung Ihres ganz persönlichen Leidensweges. Mit Ihrer so konfliktbehafteten Lebenssituation stehen Sie wahrlich nicht allein – auch in Ansehung der schwierigen Fragen in Bezug auf den Lebensschutz und die Würde auch des ungeborenen Menschen sehe ich, dass Ihnen und vielen anderen Paaren ein Ausweg ermöglicht werden muss. Ich werde daher für eine begrenzte Zulassung der PID, den sog. „Hintze-Antrag“ votieren.
Ihnen und Ihrem Mann wünsche ich alles Gute und hoffe, dass sich Ihr Kinderwunsch bald erfüllen möge.
Herzliche Grüße,
Jan-Marco Luczak
Da scheint ja tatsächlich jemand Deine Mail gelesen zu haben 
Aber die Antwort aus dem Büro von Herrn Gabriel finde ich auch recht hoffnungsvoll. Er scheint auch erkannt zu haben, dass die PID eben keine genetisch gesundes Kind garantieren kann und die Angst vor einem allgemeinem Gen-Check völlig unbegründet ist.
Ich verstehe auch nicht, warum das Thema "Trisomie 21" im Zusammenhang mit der PID ständig angeführt wird. Eine Trisomie 21 kann doch heute schon mit Hilfe der PKD ausgeschloßen werden oder sehe ich das falsch? Und scheinbar ist das gar nicht so relevant für Kiwu-Patientinnen. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass die PKD routinemäßig vorgenommen wird. Ich hab sie (und auch fast alle Frauen, mit denen ich mich so austausche) jedenfalls nicht durchführen lassen.
Und ich muss noch etwas los werden, da ich gerade auf den offenen Brief von Josef Bordat gestoßen bin und mir diese Passage aufgefallen ist:
Ich habe häufig das Gefühl, dass den meisten PID-Gegner gar nicht bewusst ist, was es bedeutet so viele Embryonen zu gewinnen.
Im Schnitt punktiert man 10 EZ in einem IVF-Zyklus. Durchschnittlich geht man von einer Befruchtungsrate von 70% aus. Nach 24-Stunden sind also noch 7 EZ zum weiter kultivieren da. Für die PID muss man sie noch einmal 3 Tage kultivieren. Bis dahin schaffen es ja viele Embryonen gar nicht erst. Mit etwas Glück haben wir an Tag 3 noch 5 EZ, die untersucht werden können.
Sprich: Eine Frau, die ein Kind mittels IVF bekommen möchte, muss 6 -7 mal einen kompletten IVF-Zyklus durchlaufen (und das auch nur, wenn sie selbst qualitativ gute EZ produzieren kann. Das ist ja nun einmal bei vielen Frauen gar nicht der Fall).
Damit ist die PID KEIN Instrument zur Selektion von Menschen. Die wenigsten Paare besitzen diese Durchhaltevermögen! Und kaum eine Frau wird diese psychische und physische Belastung auf sich nehmen ohne, dass wirklich dringender Grund vorliegt. Alleine deshalb ist schon kein Dammbruch zu erwarten.
Ich finde, dass dieser Aspekt in der ganze Diskussion völlig zu kurz kommt.

Aber die Antwort aus dem Büro von Herrn Gabriel finde ich auch recht hoffnungsvoll. Er scheint auch erkannt zu haben, dass die PID eben keine genetisch gesundes Kind garantieren kann und die Angst vor einem allgemeinem Gen-Check völlig unbegründet ist.
Ich verstehe auch nicht, warum das Thema "Trisomie 21" im Zusammenhang mit der PID ständig angeführt wird. Eine Trisomie 21 kann doch heute schon mit Hilfe der PKD ausgeschloßen werden oder sehe ich das falsch? Und scheinbar ist das gar nicht so relevant für Kiwu-Patientinnen. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass die PKD routinemäßig vorgenommen wird. Ich hab sie (und auch fast alle Frauen, mit denen ich mich so austausche) jedenfalls nicht durchführen lassen.
Und ich muss noch etwas los werden, da ich gerade auf den offenen Brief von Josef Bordat gestoßen bin und mir diese Passage aufgefallen ist:
Eine Studie der Europäischen Gesellschaft für Humanreproduktion und Embryologie (ESHRE) kommt zu dem Ergebnis, dass für jedes Kind, das nach PID geboren wird, durchschnittlich 33 Embryonen „produziert“ und 32 beseitigt werden, weil sie den „Qualitätsanforderungen“ nicht genügen. Damit ist die PID in jedem Falle ein Instrument zur Selektion von Menschen im frühesten Entwicklungsstadium. Es ruft damit Erinnerungen wach an eine Zeit, in der die Basis unserer demokratischen Gesellschaft, eben jene Würde und Rechte des Menschen, mit Füßen getreten wurde. Damit sich das nicht wiederholen kann, dafür hat sich unser Volk nach diesen grausamen Erfahrungen das Grundgesetz gegeben. Nun droht doch eine Wiederholung – durch die Hintertür der „Gesundheitsvorsorge“. Sie – und nur Sie – können das verhindern, indem sie für ein vollständiges PID-Verbot stimmen.
Ich habe häufig das Gefühl, dass den meisten PID-Gegner gar nicht bewusst ist, was es bedeutet so viele Embryonen zu gewinnen.
Im Schnitt punktiert man 10 EZ in einem IVF-Zyklus. Durchschnittlich geht man von einer Befruchtungsrate von 70% aus. Nach 24-Stunden sind also noch 7 EZ zum weiter kultivieren da. Für die PID muss man sie noch einmal 3 Tage kultivieren. Bis dahin schaffen es ja viele Embryonen gar nicht erst. Mit etwas Glück haben wir an Tag 3 noch 5 EZ, die untersucht werden können.
Sprich: Eine Frau, die ein Kind mittels IVF bekommen möchte, muss 6 -7 mal einen kompletten IVF-Zyklus durchlaufen (und das auch nur, wenn sie selbst qualitativ gute EZ produzieren kann. Das ist ja nun einmal bei vielen Frauen gar nicht der Fall).
Damit ist die PID KEIN Instrument zur Selektion von Menschen. Die wenigsten Paare besitzen diese Durchhaltevermögen! Und kaum eine Frau wird diese psychische und physische Belastung auf sich nehmen ohne, dass wirklich dringender Grund vorliegt. Alleine deshalb ist schon kein Dammbruch zu erwarten.
Ich finde, dass dieser Aspekt in der ganze Diskussion völlig zu kurz kommt.