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Verfasst: 21 Nov 2003 16:32
von hasebärin
Hallo Andreas,
ich wollte nochmal gerqade berichten, wie das mit der BARMER und dem komischen Anruf am Tag voer meiner PU weitergegangen ist, wir haben dann sehr schnell Post bekommen:


...wir nehmen Bezug auf ihren Widerspruch gegen unseren Bescheid vom 8.10 sowie das Telefonat vom 11.11

Obwohl das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, fehlen weiterhin die Ausführungsbestimmungen. Es ist uns daher zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich, abschliessend zu entscheiden, in welcher Höhe und Anzahl IVF/ICSI Behandlungen bei Ihnen übernommen werden können. Nach ihren Angaben findet heute die erste Behandlung statt.

Wir schlagen Ihnen vor, dass wir uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen, sobald uns die Ausführungsbestimmungen vorliegen

...


Was meinst du? Ist das okay so und wir warten besser ab, v.a. um nicht nachher noch eine Absage zu kriegen??? Oder müssen wir irgendwo besonders drauf achten? Mich wundert, daß nochmal drauf hingewiesen wird, daß meine erste icsi stattfindet?!


He, danke dir schonmal fürs drübergucken und überhaupt auch fürs Daumendrücken, bin heute übrigens ET + 7 und mittelmäßig bis schwerwiegend durchgeknallt :oops:

Hasebärin

Verfasst: 22 Nov 2003 11:17
von Andreas
Hi hasebärin,

Du musst leider abwarten. Da das Schreiben der BEK keinen Rechtsmittelhinweis enthält, hast Du 12 Monate Ziet für einen Widerspruch. Es besteht also kein Grund zur Eile.

Melde Dich Mitte Dezember noch einmal hier, vielleicht wissen wir dann mehr.

Viele Grüße und viel Erfolg für die Einnistung. Andreas

Verfasst: 22 Nov 2003 11:28
von Andreas
Hi miteinander,

die ersten beiden Spitzenverbände der Krankenkassen haben mir geantwortet.

1) BKK-Bundesverband:
Hier schrieb eine Mitarbeiterin einen wenig konkreten Brief. Über Ihren ersten Satz habe ich mich aber gefreut: "..., aufgrund der zurzeit täglich hier eingehenden Zuschriften ist uns bewusst, wie viel persönliche Betroffenheit hinter jedem Einzelfall steckt."

Leokadia bekam den gleichen Brief. Den vollen Wortlaut findet Ihr hier:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopi ... 581#490581

2) AOK-Bundesverband:
Hier schrieb mir sogar der Vorstandsvorsitzende, Herr Dr. Hans-Jürgen Ahrens

Auszug:
"Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen arbeitet derzeit mit Hochdruck an den Richtlinien über künstliche Befruchtung, um diese rechtzeitig zum 1.1.2004 an die geänderten gesetzlichen Regelungen im § 27a SGB V anzupassen. Die überarbeiteten Richtlinien werden auch Aussagen zu Übergangsfällen enthalten. Sofern die neuen Richtlinien nicht zum 1.1.2004 in Kraft treten sollten, werden die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsame Übergangsregelungen mit der Ärzteschaft anstreben."

Fazit: wir müssen zwei Übergangsregelungen unterscheiden.
a) Übergangsregelung für Alt-Paare
b) Übergangsregelung für alle Paare für den Fall, dass die Richtlinie am 1.1.2004 noch nicht in Kraft treten kann.

Da die Richtlinien neben den Spitzenverbänden der Kassen von den Ärztevertretern ausgearbeitet werden, sollten wir diese auch anschreiben. Die Ärzte-Anschriften finden sich in meinem 1. Beitrag.

Viele Grüße. Andreas

Übergangsregelung

Verfasst: 23 Nov 2003 20:24
von kimmmi
Hallo alle miteinander,hallo Andreas!

Ich habe das Antwortschreiben auch am Samstag im Briefkasten gehabt.
Wie lange wollen die sich noch Zeit lassen.Ganz schön Nervenaufreibend.
Die Übergangsregelung, die es dann geben sollte(?),ist die dann für die Alt-paare,die gerade in der Behandlung sind??Ich hatte meine 1.icsi im Juni,aber ich werde im Januar nochmal operiert,bevor es weiter gehen kann(keine freiwilligen Pausen).Sind wir dann trotzdem ein Alt-Paar????
Viele Grüße
<KIM

Verfasst: 23 Nov 2003 23:13
von trudel33
Hallo Ihr,

hab auch den BKK-Brief bekommen. Macht irgendwie auch nicht schlauer....
:evil:

Re: Übergangsregelung

Verfasst: 24 Nov 2003 14:39
von Andreas
Hi kimmmi,

Übergangsregelungen:
1) Ich hoffe darauf, dass es eine dauerhafte Übergangsregelung für Altpaare geben wird. Das sind alle die Paare, die den ersten Versuch vor dem 31.12.2003 begonnen haben werden. Demnach seid Ihr ein Altpaar.

2) Die Details des neuen Gesetzes werden in der "Richtlinien über künstliche Befruchtung" geregelt. Ich gehe davon aus, dass diese nicht bis 1.1.2004 geändert sein wird. Daher wird es wohl für alle Paare eine Übergangsregelung für die ersten Wochen von 2004 geben.

Viele Grüße. Andreas

Verfasst: 25 Nov 2003 08:33
von Meggie
Hallo Andreas,

auch ich habe das selbige Antwortschreiben der Frau Dr. Ute Simon von dem Bundesverband der BKKs bekommen!
Original der selbe Wortlaut. Es ist am Samstag bei uns eingetrudelt.

Was tut sich bezüglich der Übergangsregelung?

Leider klemmen wir jetzt in dieses Jahr noch mal eben schnell eine ICSI, unsere 2. Die erste ist leider mit einem Negativ zu Ende gegangen. Da wir am Ende des Jahres noch eine sehr grosse Reise vor uns haben, ist Eile geboten, leider nicht die besten Voraussetzungen, aber ich bin froh das unsere Praxis das noch möglich gemacht hat.

Ich denke wir bekommen mindestens dann noch eine Behandlung zu 50% bezahlt bevor die Kasse sich dann rausziehen wird. Dann haben wir 60 % Chance auf eine Schwangerschaft gehabt. Ich möchte gerne bei der Krankenkasse (wir sind beide bei der selben BKK) einen Antrag auf Übernahme von noch 2 ICSIs zu 100 % stellen, weiss aber nicht wann es günstig ist, dies zu tun. Da wir dann Mitte Dezember ja dann 4 Wochen weg sind, muss ich den Brief noch vorher verschicken.

Kannst Du mir etwas raten? Weisst Du schon mehr? Tut sich was bzgl. der Übergangsregelung?

Danke!

Meggie

Verfasst: 25 Nov 2003 20:57
von maxl
N´ABend,
ich hatte schon bei der Protestwelle bezügl. neue Gesundheitsreform einige Politiker, u.a. auch aus meiner Region (Nds.) angeschrieben. Von allen erhielt ich eine Reaktion. Zu dem Zeitpunkt war ja schon klar, dass es zum 1.1. eine Eigenbeteiligung geben wird. Ich war angenehm überrascht von der teilweise sehr zügigen Beantwortung.
Den Brief, lieber Andreas, habe ich mir gerade kopiert und werde ihn an die angegebenen Adressen versenden.
Vielen Dank für alles was du/ihr für uns ins Rollen bringt :knuddel:

GGLG Maxl

Verfasst: 25 Nov 2003 22:01
von Andreas
Hi miteinander,

@ Meggie: Dann stelle den Antrag eben umgehend:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=13516

"Was tut sich bezüglich der Übergangsregelung?"
-> Heute schrieben hier einige, dass es für niemanden eine Übergangsregelung geben würde. siehe:
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=14087

Eine Bestätigung hierfür habe ich noch nicht.

@ Maxl: danke, dass Du mitmachst.

@ all: das weitere Procedere wird so sein.
Das neue Gesetz (§ 27a SGB V) muss in die Richtlinie (= Detailregelungen) umgesetzt werden.
1) Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschließt die Richtlinie
2) Die Richtlinie wird dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt
3) Dieses prüft 2 Monate
4) Wird die Richtlinie vom BMG genehmigt, wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.

Da meines Wissens noch nicht einmal Schritt 1) erfolgt ist, kann die Richtlinie nicht zum 1.1.2004 in Kraft treten. Ich bin gespannt, was in den ersten Wochen von 2004 gelten wird.

Viele Grüße. Andreas

Verfasst: 01 Dez 2003 20:47
von Fleur
Hi Andreas!Habe den Brief an die AOK in Bonn geschickt(wie von dir aufgeführt).Daraufhin haben wir als Antwort erhalte,dass sie dafür nicht zuständig wären.Der Brief wurde weiter gereicht,um letztendlich in Freiburg (bei unserer KK)zu landen *mecker* .Hätte ihn da auch persönlich hin bringen können.Nun möchte sich eine FrauXY persönlich um den Antrag kümmern,wers glaubt........!!!!!!!Wieso bekommen einige die Zusagen,bei anderen KK läuft nichts?Total ungerecht!
Wer von euch hat ein Antwortschreiben von der AOK erhalten?
Lieber Gruss Fleur