Eizellspende-Freispruch für Mediziner aus Augsburg

rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Nera hat geschrieben: Ich hatte den "konkreten Grund" für die Anzeige noch nicht richtig ausgeführt (eigentlich auch komisch, dass mich danach keiner gefragt hat...): dass das Netzwerk Vorkernstadien vermittelt haben sie damals recht offen auf ihrer Internetseite geschilderte (heute etwas verschlüsselter). Kann man auch in verschiedenen Zeitungsartikeln nachlesen, hier z.B. http://www.zeit.de/2014/40/kuenstliche- ... de/seite-2

Es war also nicht so, dass die Anzeige rein auf Verdacht gestellt wurde. Das war wie gesagt nachvollziehbar begründet und untermauert.

Im übrigen hat die Anzeigenstellerin auch nicht den Reproduktionsmediziner, dem sie laut Rebella dankbar sein sollte, angezeigt. Da hat die Liebe Rebella mal wieder herumgedreht. Der Mediziner war nur involviert, weil er Mitglied in dem Netzwerk ist.
Ich habe nicht geschrieben, Nera, dass die Anzeigende einen einzigen Reproduktionsmediziner speziell angezeigt hat. Sie hat das Netzwerk angezeigt und damit alle Ärzte, die dabei sind.

Mir war bisher keine Spende von Vorkernstadien bewusst. Vielleicht, weil ich nicht imerzu wieder auf deren Seite gelesen habe. Was ich aber mitbekommen habe, ist, dass sie hohe Erfolgsraten anstreben. Das ist mit Vorkernstadien deutlich weniger aussichtsreich als mit Blastos.

Nach dem D.I.R. gibt es derzeit pro Jahr rund 3.000 Blasto-Kryotransfere. In deinem verlinkten Artikel steht drin, ca. 8% der übrigen Kryos werden gespendet. Wie hoch die Rate der "übrigen" Embryonen ist, darüber kenne ich keine Zahl. Sie dürfte aber schon einen nennenswerten Anteil der Kryos ausmachen. - Nach meinen Infos gab es in den ersten 2,5 Jahren ihres Bestehens 45 Embryonentransfere, also pro Jahr nicht einmal 20. Angesichts dieser geringen Zahl ist es kaum vorstellbar, dass da auch noch gespendete Vorkernstadien dabei waren.

Aber sei es drum, der Vorwurf lautete wegen verbotener Eizellspende. Eine Eizellspende ist ja selbst eine Spende von Vorkernstadien nun wahrlich nicht. - Meines Erachtens hat die Betreffende lange krampfhaft nach einem Anzeigegrund gesucht. Dafür spricht auch ihr Besuch von mindestens einer Gerichtsverhandlung mit ähnlichem Charakter in 2014.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Nochmal zum angeblichen Gesetzesbruch, Nera. Du vergleichst mit der Praxis von Ärzten, die die Spenderdaten vernichtet haben oder/ und zur Nichtaufklärung des Kindes geraten haben. Du betrachtest das als einen Gesetzesbruch, da es vor Jahren eine Gerichtsentscheidung gab, nach der Kinder ein Auskunftsrecht über ihre genetischen Wurzeln haben. - Ich möchte keinen der damals praktizierenden Mediziner in Schutz nehmen und ich habe zu der Zeit noch nicht zu dem Thema recherchiert. Ich stelle mir nur vor, dass dieses Urteil, bei dem es ja auch nicht um Samenspende ging, von den Ärzten nicht so ernst genommen wurde. Es gab wenig politisches Interesse und keine wirkliche gesetzliche Regelung der Samenspende. Das heißt, der Gesetzgeber hat damit auch einen Freiraum für solchen Wildwuchs geschaffen. Gleichzeitig schuf der Gesetzgeber mit der Nichtregelung auch eine Nichtanerkennung, ein gesellschaftliches Stigma. Und nochmal gleichzeitig wollten die Ärzte, die die Samenspende praktizierten persönlich kein finanzielles Risiko eingehen. Das war der ideale Nährboden für die Überzeugung vieler Reproduktionsmediziner, das Kind nicht aufzuklären, wäre das Beste. Sie haben das nicht alös Gesetzesverstoß empfunden, sondern als einzigen Ausweg, mit dem sie sich selber auch von Unterhaltsforderungen fern halten konnten. - Wobei natürlich einige wenige selbst bis in die Zeit hinein, in der man Manches besser wusste, starrsinnig geblieben sind. ...

Ich frage mich, ob es dir besser gehen würde, wenn es dieses Gerichtszrteil zum Anspruch auf Wissen über die Herkunft nicht gegeben hätte. Dann wäre es heute nicht als Gesetzverstoß zu deuten. Und dann wäre für dich alles o.k.? - Ist es nicht für dich eher nebensächlich, ob es damals schon ein Gesetz war? Denn selbst dann, wenn das Handeln des Arztes deiner Eltern gesetzlich korrekt gewesen wäre, hättest du jetzt doch immer noch nicht wissen können, wer der Samenspender in deinem Fall ist?
Nera hat geschrieben: geht es bei der Anprangerung der Anzeige ... es bringt eine Dimension rein, die nur unter dem Gesichtspunkt steht, Eltern den Kinderwunsch zu erfüllen, während die kritische Seite (z.B. kommend von Spenderkindern) stringent ausgeblendet wird, anstatt sich erstmal anzuhören, was überhaupt Sache ist.
Nein, es geht nicht darum, unkritisch Eltern einen Wunsch zu erfüllen. Wenn ich so flach denken würde, hätte ich mich mit Vielem, mit dem ich mich beschäftigt habe, gar nicht erst beschäftigt. Ich sagte, zum Beispiel diese Stellungnahme vom Ethikrat, die ist in großen Teilen ein echter Gewinn für eine Diskussion um Embryonenspende.
Liebe Grüße, Rebella
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Nera
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Beitrag von Nera »

Wie gesagt, es stand auf der Webseite, dass sie auch Vorkernstadien vermitteln. Heute steht es dort etwas verschlüsselter ("befruchtete Eizelle"). Es gibt, wenn sie das selber so ausführen, eigentlich keinen Zweifel, dass eine Vermittlung der Vorkerne stattfindet. Erfolgsraten hin oder her.
Aber sei es drum, der Vorwurf lautete wegen verbotener Eizellspende. Eine Eizellspende ist ja selbst eine Spende von Vorkernstadien nun wahrlich nicht.
Der Vorwurf lautete, dass Vorkernstadien vermittelt werden. Das ist laut Gesetz verboten.
Du vergleichst mit der Praxis von Ärzten, die die Spenderdaten vernichtet haben oder/ und zur Nichtaufklärung des Kindes geraten haben. Du betrachtest das als einen Gesetzesbruch, da es vor Jahren eine Gerichtsentscheidung gab, nach der Kinder ein Auskunftsrecht über ihre genetischen Wurzeln haben.
Es war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Diese Urteile haben Gesetzeskraft.

Unter Reproduktionsmedizinern war das bekannt, auch "mein" Reproduktionsmediziner wusste davon und er wusste auch, dass er dem nachkommen musste, woraufhin er seine Praxis dann auch geringfügig umstrukturiert hat (Betonung auf geringfügig).
Und nochmal gleichzeitig wollten die Ärzte, die die Samenspende praktizierten persönlich kein finanzielles Risiko eingehen. Das war der ideale Nährboden für die Überzeugung vieler Reproduktionsmediziner, das Kind nicht aufzuklären, wäre das Beste. Sie haben das nicht als Gesetzesverstoß empfunden, sondern als einzigen Ausweg, mit dem sie sich selber auch von Unterhaltsforderungen fern halten konnten.
Das malst du dir aber sehr schön zurecht, Rebella. Die Reproduktionsmediziner wussten sehr gut, was sie taten. Sicherlich hatten sie aus ihrer Sicht Gründe, warum sie dann doch anders gehandelt haben (seien es finanzielle Eigeninteressen, persönliche Einstellungen, psychische Probleme etc.), ich kenne auch die Argumentationslinie des Arztes meiner Eltern. Für ihn war und ist das alles total richtig so. Allerdings trägt er mit dem, was er macht, die Verantwortung für andere Menschen (ich will gar nicht wissen, wie viele Spenderkinder er insgesamt gezeugt hat), der er nicht nachkommt, wenn er dabei nur an sich denkt.
Wobei natürlich einige wenige selbst bis in die Zeit hinein, in der man Manches besser wusste, starrsinnig geblieben sind. ...
Richtig, mit so einem starrsinnigen Mediziner hab ich es hier zu tun. Wie gesagt, es gab (vor ca 2 Jahren) schon ein Gerichtsverfahren gegen ihn (genau genommen waren es 2 Verfahren, die aber inhaltlich ähnlich verliefen), wodurch so einiges ans Licht kam.
Das ist aber eher internes Wissen, sodass dir sicherlich vieles davon nicht bekannt ist, weshalb ich in diesem öffentlichen Forum nun auch nicht weiter darauf eingehen werde.
Ich frage mich, ob es dir besser gehen würde, wenn es dieses Gerichtszrteil zum Anspruch auf Wissen über die Herkunft nicht gegeben hätte. Dann wäre es heute nicht als Gesetzverstoß zu deuten. Und dann wäre für dich alles o.k.? - Ist es nicht für dich eher nebensächlich, ob es damals schon ein Gesetz war? Denn selbst dann, wenn das Handeln des Arztes deiner Eltern gesetzlich korrekt gewesen wäre, hättest du jetzt doch immer noch nicht wissen können, wer der Samenspender in deinem Fall ist?
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?

Die eigene Herkunft zu kennen, ist ein menschliches Urbedürfnis und dieses Bedürfnis wäre auch da, wenn die Gesetzeslage anders ausgesehen hätte. Ich kenne z.B. ein Spenderkind aus Tschechien, wo Samenspenden immer noch anonym praktiziert werden. Das ist ein noch viel größeres Problem.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Nera,

wo steht das im Gesetz, dass Vorkernstadien nicht vermittelt werden dürfen? Ich kann die Stelle nicht finden.

Das damalige Urteil des BVG bezog sich auf einen Fall, in dem es nicht um Samenspende ging. Heute ist es allen klar, dass das Urteil auch auf Samenspende anzuwenden war. Aber war es das auch in den Jahren nach diesem Urteil schon? - Ich will die Reproduktionsmediziner, die auch in den letzten Jahren noch hartnäckig gegen Aufklärung waren, nicht in Schutz nehmen. Ich suche nur nach Erklärungen, warum sie eben so gehandelt haben. Was ist deine Erklärung dafür? Boshaftigkeit? - In welcher Weise konnte die Anonymität finanzielle Interessen unterstützen? Woher kamen die persönlichen Einstellungen? Aus welchem Grund konnten so eigenartige persönliche Einstellungen nicht verändert werden?

Wenn es für den Arzt deiner Eltern "total richtig" war, dann hat er ja in gewisser Weise Verantwortung übernommen. Verantwortung entsprechend seiner Überzeugung. ... Nur mal so eine Gedankenanregung. Wohl gemerkt, ohne diesen Arzt unterstützen zu wollen.

Ich meine, in einem offenen Klima hätte auch dein Arzt eher Gelegenheit gehabt, sich mit anderen Positionen auseinanderzusetzen. Ein offenes Klima kommt aber in einer Grauzone nicht so leicht auf. ...

Bei dem, was du zuletzt von mir zitiert hast, hast du mich falsch verstanden. Ich wollte nicht aussagen, dass es ohne dieses Urteil besser gewesen wäre, ich wollte dir zeigen, dass dein Recht auf Kenntnis über die Herkunft unabhängig von Gesetzen ist. Auch dann, wenn in unserem Gesetz oder per Urteil dieses Recht ausgeschlossen wäre, hättest du es. Es gibt Dinge, die kann ein Gesetzgeber nicht verbieten. Dein Recht auf Kenntnis über die Herkunft ist genauso existentiell wie das Recht auf Fortpflanzung.
Liebe Grüße, Rebella
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Nera
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Beitrag von Nera »

Liebe Rebella,
wo steht das im Gesetz, dass Vorkernstadien nicht vermittelt werden dürfen? Ich kann die Stelle nicht finden.
§ 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt

§ 8 Begriffsbestimmung
(1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.

=> bei Eizellen im Vorkernstadium hat die Kernverschmelzung noch nicht eingesetzt. Diese Eizellen sind zwar imprägniert, gelten aber nicht als vollständig befruchtet.
=> Vermittlung ist gesetzeswidrig
Das damalige Urteil des BVG bezog sich auf einen Fall, in dem es nicht um Samenspende ging. Heute ist es allen klar, dass das Urteil auch auf Samenspende anzuwenden war. Aber war es das auch in den Jahren nach diesem Urteil schon? - Ich will die Reproduktionsmediziner, die auch in den letzten Jahren noch hartnäckig gegen Aufklärung waren, nicht in Schutz nehmen. Ich suche nur nach Erklärungen, warum sie eben so gehandelt haben. Was ist deine Erklärung dafür? Boshaftigkeit? - In welcher Weise konnte die Anonymität finanzielle Interessen unterstützen? Woher kamen die persönlichen Einstellungen? Aus welchem Grund konnten so eigenartige persönliche Einstellungen nicht verändert werden?
Das Recht auf Kenntnis der Abstammung gilt für jeden Menschen, auch für Menschen aus Samenspenden, das war auch den Medizinern klar. Sie wissen ja, was sie tun. Dass sie Informationen über die Herkunft dieser Mensch zurückhalten.

Dass Samenspenden nicht anonym erfolgen sollten, war außerdem schon viele Jahre vor dem Urteil bekundete (und den Ärzten bekannte) Ansicht der Bundes- und Landesärztekammern. Man sollte sich als Arzt eigentlich auch an diese Richtlinien halten, aber leider kommen sie nicht an den Stellenwert von Gesetzen heran.

Ich erkläre mir das wie gesagt durch ein starkes Eigeninteresse, das mit Sicherheit auch ein finanzielles Interesse war. Die meisten Reproduktionsmediziner sind der Ansicht, dass sie mehr Spender finden, wenn sie ihnen Anonymität zusichern. Mehr Spender = mehr Frauen/Paare, die sie behandeln können = mehr Geld. Mit Samenbanken verdient man ziemlich gut...

Der Gedanke an ein gutes Geschäft macht sie nicht automatisch zu schlechten oder gar bösartigen Menschen, jeder Mensch möchte ja von sich, dass es ihm gut geht. Es kann auch durchaus sein, dass Ihnen der Gedanke gefiel, Leben schenken (oder negativ ausgedrückt "Gott spielen") zu können. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie genau wussten, dass die Kinder ihre Herkunft nachvollziehen können sollten, da es wie gesagt auch schon in den Richtlinien der Ärztekammern stand. Sie haben bewusst in Kauf genommen, dass die von ihnen gezeugten Kinder von Geburt an mit einem Geheimnis belastet werden.
Und weil insb. der Arzt meiner Eltern sehr wahrscheinlich wusste, dass die Zusicherung der Anonymität nicht zulässig ist, hat er mit Nachdruck den Eltern eingeredet, die Kinder nicht aufzuklären. Wobei das mit Sicherheit auch eine wirkliche persönliche Überzeugung von ihm war (s.u.).

Da fange ich an, die Ausübung einer solchen Tätigkeit als sehr sehr kritisch anzusehen, was ich mir nicht anders erklären kann, als dass die egoistischen Kräfte dieser Mediziner sehr stark gewesen sein müssen. Denn es gehört schon viel dazu, Kindern die Kenntnis ihres biologischen Vaters zu nehmen. Da sollte sich bei vernünftig denkenden Menschen eigentlich der gesunde Menschenverstand einschalten.

Woher diese persönlichen Einstellungen kamen, dafür habe ich insb. bei dem Arzt meiner Eltern eine Theorie, weil er bei diesem Gerichtsverfahren, von dem ich sprach, ein paar Andeutungen gemacht hat. Das möchte ich aber nicht in diesem öffentlichen Forum schreiben, da es sich um sehr private Informationen dieses Mannes handelt und auch das Verfahren damals unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.
Wenn es für den Arzt deiner Eltern "total richtig" war, dann hat er ja in gewisser Weise Verantwortung übernommen. Verantwortung entsprechend seiner Überzeugung. ... Nur mal so eine Gedankenanregung. Wohl gemerkt, ohne diesen Arzt unterstützen zu wollen.
Er hat die "Spenderkinder" bevormundet. Das hat nichts mit Verantwortung zu tun, denn diese Bevormundung steht ihm nicht zu.
Bei dem, was du zuletzt von mir zitiert hast, hast du mich falsch verstanden. Ich wollte nicht aussagen, dass es ohne dieses Urteil besser gewesen wäre, ich wollte dir zeigen, dass dein Recht auf Kenntnis über die Herkunft unabhängig von Gesetzen ist. Auch dann, wenn in unserem Gesetz oder per Urteil dieses Recht ausgeschlossen wäre, hättest du es. Es gibt Dinge, die kann ein Gesetzgeber nicht verbieten. Dein Recht auf Kenntnis über die Herkunft ist genauso existentiell wie das Recht auf Fortpflanzung.
Ah ja. Warum war es dir wichtig, mir das zu sagen?

Wie du meiner Antwort entnehmen kannst, entspricht das genau meiner Auffassung. Es ist ein Bedürfnis, das ich und andere Spenderkinder natürlicherweise haben und von dem wir uns alle wünschen würden, dass wir nicht anstrengende gerichtliche Auseinandersetzungen auf uns nehmen müssten, um diesem Bedürfnis nachgehen zu können.
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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

hallo nera,
Ich erkläre mir das wie gesagt durch ein starkes Eigeninteresse, das mit Sicherheit auch ein finanzielles Interesse war. Die meisten Reproduktionsmediziner sind der Ansicht, dass sie mehr Spender finden, wenn sie ihnen Anonymität zusichern. Mehr Spender = mehr Frauen/Paare, die sie behandeln können = mehr Geld. Mit Samenbanken verdient man ziemlich gut...
das ist eine vermutung, wie du selbst schreibst, die kann zutreffen. natürlich gibt es raffgierige ärzte, die für geld sämtliche ethik vergessen.
ich möchte nur anmerken, dass sich auch im adoptionsbereich die einsicht erst langsam durchgesetzt hat, dass die kinder aufgeklärt werden sollen. man hielt es lange zeit für besser, ihnen das zu verschweigen. dass das ein vertrauensbruch ist, hat die forschung erst spät erkannt.
auch die jugendämter, denen man finanzielle interessen ja nun nicht unterstellen wird...

auch das könnte ein grund gewesen sein...
es passiert, das menschen lange nachdenken und dann trotz allen guten willens mit voller überzeugung etwas tun, was sich leider im nachgang als falsch erweist. das passiert doch jedem von uns.

bei der beurteilung des gegenübers macht es für mich schon einen unterschied, ob ich ihm raffgier oder ernsthaftigkeit und bemühung leider gepaart mit unwissenheit oder vielleicht auch mit unzureichenden informationsquellen unterstelle.

liebe grüße

mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe

„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius

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Beitrag von free »

Nera hat geschrieben: § 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt
genau UNBEFRUCHTET.die betonung liegt auf unbefruchtet.
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free
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Beitrag von free »

Nera hat geschrieben: § 8 Begriffsbestimmung
(1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an
das ist ein EMBRYO nach deutschem recht.die betonung liegt auf BEFRUCHTET
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free
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Beitrag von free »

Nera hat geschrieben:.
=> bei Eizellen im Vorkernstadium hat die Kernverschmelzung noch nicht eingesetzt. Diese Eizellen sind zwar imprägniert, gelten aber nicht als vollständig befruchtet.
=> Vermittlung ist gesetzeswidrig
wie jetzt, dann gibt es in der natur auch viertel und halbe befruchtungen???der samen mit dem genetischen code ist doch schon irreversibel drinne in der eizelle.also jetzt strebt ihr ein gerichtsverfahren an,ob er nun ganz oder halb oder viertel drinne ist...also ein viertel oder halber mensch ist....was brauch der steuerzahler mehr. ihr habt ja völlig "verkopfte" vorstellungen vom leben in der natur.
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Nera
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Beitrag von Nera »

bei der beurteilung des gegenübers macht es für mich schon einen unterschied, ob ich ihm raffgier oder ernsthaftigkeit und bemühung leider gepaart mit unwissenheit oder vielleicht auch mit unzureichenden informationsquellen unterstelle.
Das sehe ich genauso. Allerdings habe ich diesen Mann kennen gelernt und von ihm Dinge erfahren und Sätze gehört, die eine entsprechende Vermutung untermauern... Trotzdem bleibt es richtigerweise eine Vermutung. Ich habe kein Persönlichkeitsgutachten von ihm.
ich möchte nur anmerken, dass sich auch im adoptionsbereich die einsicht erst langsam durchgesetzt hat, dass die kinder aufgeklärt werden sollen. man hielt es lange zeit für besser, ihnen das zu verschweigen. dass das ein vertrauensbruch ist, hat die forschung erst spät erkannt.
Ja, das stimmt, allerdings gab es zur Zeit meiner Zeugung schon entsprechende Stimmen, die laut geworden sind. Wie gesagt, es stand schon in den Richtlinien der Ärztekammern (ich glaube erstmals 1970 - ich bin erst sehr viel später geboren) und es gab auch entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Diese Urteile sind schon einigermaßen öffentlichkeitswirksam.

Man kann eine Ansicht haben und diese vielleicht auch nach Auseinandersetzung überdenken. Dieser Mann hat seine Linie jedoch bis zuletzt kaum verändert so durchgezogen, nach wie vor mit der strikten Empfehlung an die Eltern die Kinder nicht aufzuklären. Erst vor ca einem Jahr hat er seine Praxis beendet (neben seinem fortgeschrittenen Alter waren, wie er angab, auch die Klagen von Spenderkindern der Grund dafür. Wenn alles korrekt gelaufen wäre, dann müsste man ja nicht die Reißleine ziehen...).

@free, Befruchtung ist ein Prozess, der im Vorkernstadium noch nicht abgeschlossen ist. Erst ab dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung gilt die Eizelle als entwicklungsfähiger Embryo, der den späteren Menschen genetisch bestimmt. Vorher sind es nur zwei Zellen, die zwar im Nachhinein nicht mehr voneinander zu trennen sind, deren Kerne aber eben noch nicht verschmolzen sind. Ob das Kind die blonden Haare der Mutter oder die braunen Haare des Vaters erben wird, ist zu dem Zeitpunkt noch vollkommen ungewiss.

Wenn unbefruchtete (bzw. nicht vollständig befruchtete) Eizellen gespendet werden, überwiegt das Interesse von Wunscheltern auf ein Kind. Das ist eine Herangehensweise, die aufgrund der gespaltenen/geteilten Mutterschaft als kritisch erachtet wird und mit dem Gesetz verhindert werden soll.

Der Grund, warum bereits gezeugte Embryonen (vollständig befruchtete Eizellen) überhaupt gespendet werden dürfen, liegt daran, dass man das Absterben dieser Embryonen verhindern möchte. Hier überwiegt das Interesse dieses (noch nicht vollständig entwickelten) Individuums auf Leben.

Wie ich mehrmals ausführte, bin ich an der Anzeige nicht beteiligt. Ich strebe also überhaupt nichts an.
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