Liebe Rebella,
wo steht das im Gesetz, dass Vorkernstadien nicht vermittelt werden dürfen? Ich kann die Stelle nicht finden.
§ 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt
§ 8 Begriffsbestimmung
(1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.
=> bei Eizellen im Vorkernstadium hat die Kernverschmelzung noch nicht eingesetzt. Diese Eizellen sind zwar imprägniert, gelten aber nicht als vollständig befruchtet.
=> Vermittlung ist gesetzeswidrig
Das damalige Urteil des BVG bezog sich auf einen Fall, in dem es nicht um Samenspende ging. Heute ist es allen klar, dass das Urteil auch auf Samenspende anzuwenden war. Aber war es das auch in den Jahren nach diesem Urteil schon? - Ich will die Reproduktionsmediziner, die auch in den letzten Jahren noch hartnäckig gegen Aufklärung waren, nicht in Schutz nehmen. Ich suche nur nach Erklärungen, warum sie eben so gehandelt haben. Was ist deine Erklärung dafür? Boshaftigkeit? - In welcher Weise konnte die Anonymität finanzielle Interessen unterstützen? Woher kamen die persönlichen Einstellungen? Aus welchem Grund konnten so eigenartige persönliche Einstellungen nicht verändert werden?
Das Recht auf Kenntnis der Abstammung gilt für jeden Menschen, auch für Menschen aus Samenspenden, das war auch den Medizinern klar. Sie wissen ja, was sie tun. Dass sie Informationen über die Herkunft dieser Mensch zurückhalten.
Dass Samenspenden nicht anonym erfolgen sollten, war außerdem schon viele Jahre vor dem Urteil bekundete (und den Ärzten bekannte) Ansicht der Bundes- und Landesärztekammern. Man sollte sich als Arzt eigentlich auch an diese Richtlinien halten, aber leider kommen sie nicht an den Stellenwert von Gesetzen heran.
Ich erkläre mir das wie gesagt durch ein starkes Eigeninteresse, das mit Sicherheit auch ein finanzielles Interesse war. Die meisten Reproduktionsmediziner sind der Ansicht, dass sie mehr Spender finden, wenn sie ihnen Anonymität zusichern. Mehr Spender = mehr Frauen/Paare, die sie behandeln können = mehr Geld. Mit Samenbanken verdient man ziemlich gut...
Der Gedanke an ein gutes Geschäft macht sie nicht automatisch zu schlechten oder gar bösartigen Menschen, jeder Mensch möchte ja von sich, dass es ihm gut geht. Es kann auch durchaus sein, dass Ihnen der Gedanke gefiel, Leben schenken (oder negativ ausgedrückt "Gott spielen") zu können. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie genau wussten, dass die Kinder ihre Herkunft nachvollziehen können sollten, da es wie gesagt auch schon in den Richtlinien der Ärztekammern stand. Sie haben bewusst in Kauf genommen, dass die von ihnen gezeugten Kinder von Geburt an mit einem Geheimnis belastet werden.
Und weil insb. der Arzt meiner Eltern sehr wahrscheinlich wusste, dass die Zusicherung der Anonymität nicht zulässig ist, hat er mit Nachdruck den Eltern eingeredet, die Kinder nicht aufzuklären. Wobei das mit Sicherheit auch eine wirkliche persönliche Überzeugung von ihm war (s.u.).
Da fange ich an, die Ausübung einer solchen Tätigkeit als sehr sehr kritisch anzusehen, was ich mir nicht anders erklären kann, als dass die egoistischen Kräfte dieser Mediziner sehr stark gewesen sein müssen. Denn es gehört schon viel dazu, Kindern die Kenntnis ihres biologischen Vaters zu nehmen. Da sollte sich bei vernünftig denkenden Menschen eigentlich der gesunde Menschenverstand einschalten.
Woher diese persönlichen Einstellungen kamen, dafür habe ich insb. bei dem Arzt meiner Eltern eine Theorie, weil er bei diesem Gerichtsverfahren, von dem ich sprach, ein paar Andeutungen gemacht hat. Das möchte ich aber nicht in diesem öffentlichen Forum schreiben, da es sich um sehr private Informationen dieses Mannes handelt und auch das Verfahren damals unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.
Wenn es für den Arzt deiner Eltern "total richtig" war, dann hat er ja in gewisser Weise Verantwortung übernommen. Verantwortung entsprechend seiner Überzeugung. ... Nur mal so eine Gedankenanregung. Wohl gemerkt, ohne diesen Arzt unterstützen zu wollen.
Er hat die "Spenderkinder" bevormundet. Das hat nichts mit Verantwortung zu tun, denn diese Bevormundung steht ihm nicht zu.
Bei dem, was du zuletzt von mir zitiert hast, hast du mich falsch verstanden. Ich wollte nicht aussagen, dass es ohne dieses Urteil besser gewesen wäre, ich wollte dir zeigen, dass dein Recht auf Kenntnis über die Herkunft unabhängig von Gesetzen ist. Auch dann, wenn in unserem Gesetz oder per Urteil dieses Recht ausgeschlossen wäre, hättest du es. Es gibt Dinge, die kann ein Gesetzgeber nicht verbieten. Dein Recht auf Kenntnis über die Herkunft ist genauso existentiell wie das Recht auf Fortpflanzung.
Ah ja. Warum war es dir wichtig, mir das zu sagen?
Wie du meiner Antwort entnehmen kannst, entspricht das genau meiner Auffassung. Es ist ein Bedürfnis, das ich und andere Spenderkinder natürlicherweise haben und von dem wir uns alle wünschen würden, dass wir nicht anstrengende gerichtliche Auseinandersetzungen auf uns nehmen müssten, um diesem Bedürfnis nachgehen zu können.