Hi Ikea,
Eure IVF-Konstellation scheint diese zu sein:
Frau-GKV-Alleinverursacher
Mann-PKV-gesund
richtig?
Du scheinst leider in einer geschäftstüchtigen Praxis gelandet zu sein, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Dass in Deinem Fall nicht über Chipkarte abgerechnet werden könne, ist falsch. siehe auch:
http://www.klein-putz.de/information/ar ... hp?sid=118
Bei Eurer Konstellation rechnet ein Teil der Ärzte die Behandlung über Chipkarte der Frau ab. Der andere Teil der Ärzte verweigert diese Abrechnungsweise und rechnet über eine Privatrechnung ab.
Bei der Abrechnung über Privatrechnung kann es zu folgenden Problemen kommen:
1) Die Kasse weigert sich, anstelle der Chipkartenabrechnung eine Rechnung zu erstatten.
2) Die Kasse erstattet zwar eine Rechnung, aber nur zum 1,0-fachen GOÄ-Satz. Der Arzt stellt aber > 1,0 nach GOÄ in Rechnung. Die Differenz müssen die Patienten aus eigener Tasche zahlen.
Mit dem Privatrezept kann es auch Probleme geben, da die Kassen meist einen Anteil des Privatrezeptes nicht erstatten, den sogenannten Apothekenrabatt von 6 %.
Tips:
1) Unterschreibe bitte keine Einverständniserklärung zur privatärztlichen Abrechnung. Wenn Du das nicht unterschreibst, musst Du auch keine Rechnung bezahlen.
2) Bitte den Arzt so wie viele seiner Kollegen über Chipkarte abzurechnen.
3) Argumentiere ggü. der Kasse mit Musterantrag II 7)
http://www.klein-putz.de/information/article.php?sid=92
Jetzt zu Deinen Fragen:
"weisst du vielleicht in etwa, WANN mit einer Entscheidung über die Übergangsregelung zu rechnen ist ?"
-> Mitte Dezember hoffe ich, mehr zu wissen.
Wenn die DR/Stimu bei Dir in 2003 startet, dann darf der Versuch nach Einschätzung der meisten Experten in 2004 nach altem Recht beendet werden.
"Leider stellte sich dann heraus , dass es ein Privatrezept war.
Es muss erst ein Antrag auf Ivf gestellt werden , da mein Mann privat ist ."
-> Dass ein Privatrezept ausgestellt werden muss, ist schlichtweg falsch. Deine Praxis macht das eben so.
"Uns hat das vorher keiner gesagt und wir fielen somit NACH der Downregulation aus allen Wolken ."
-> ein ganz schlechter Stil, nicht über die Kostenseite aufzuklären. Ich schließe nicht aus, dass das manchmal mit Absicht gemacht wird. Erst wird das Paar auf die Praxis und die Behandlung heiß gemacht, dann kommen die Kostenfragen dran.
"wir Sollen jetzt auch Extravertrag unterschreiben , dass wir einen höheren Satz zahlen müssen als Kassenleistung. Ist das normal ?"
1) Dass es 2002 eine Gesetzesänderung gegeben hätte, ist Nonsens. Es gab 2002 zu Eurer Konstellation jedoch bei einigen Ärzten den plötzlichen Sinneswandel, anders abrechnen zu wollen.
2) Bitte nichts unterschreiben.
"Den Antrag für die Kasse hätte man ja auch schon im Juni beim Erstgespräch stellen können , denke ich . Oder Anfang November , als ich auch dort war."
-> die mangelnde Kostenaufklärung ist ein schlechter Stil, um es vorsichtig auszudrücken.
"Nun wird dadurch alles zur unendlichen Zitterpartie mit den Zeiten."
-> 2004 hat mit der Abrechnungsweise Eures 1. Versuches nichts zu tun. Euer Problem gibt es mit einigen Ärzten schon seit 1.7.2002.
Fazit: nichts unterschreiben und hart bleiben. Notfalls für den nächsten Versuch zu einer Praxis wechseln, die über Chipkarte abrechnet und die Kostenfrage nicht zu verschleiern sucht.
Schick mir doch mal per PN den Namen der Praxis. Zu einigen Praxen häufen sich nämlich die Kostenbeschwerden bei mir.
Viele Grüße und viel Erfolg für den Versuch. Andreas