"Kleine Anfrage" im Deutschen Bundestag

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Ella
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Beitrag von Ella »

Zu den Anfragen: Die werden generell nur von Oppositionspolitikern gestellt. Kann also bitte einer einen CDU oder FDP, o. PDS-Menschen deswegen ansprechen?
Gruß,
Birgit
Seitdem sich mein Ex-Freund von mir getrennt hat, ist das Thema Kiwu für mich erst mal erledigt. Zum Glück hatten wir noch nicht mit der Behandlung angefangen... Manchmal ist auch Unfruchtbarkeit zu etwas gut...
Ovaria
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Beitrag von Ovaria »

...wie wärs denn mit Frau Leutheusser-Schnarrenberger (hoffe der Name ist so richtig???).

Immerhin hat die Frau Rückgrat und steht zu ihren Überzeugungen(s. Gang zum Verfassungsgericht wg "lauschangriff"), und da unser Thema ja nun auch in Richtung "Menschenrechte/Bürgerrechte" geht, könnte man doch mal versuchen , ihr den Sachverhalt nahe zu bringen (rechtliche Ausgewogenheit bei Reproduktionsfragen von Seiten des Gesetzgebers, Un-/Sinn der Altersgrenzen, In-/Subfertilität als Krankheit/Behinderung, neuer KostenÜ-Regelung benachteiligt untere Einkommen, ungewollt Kinderlose sind keine DINKS und sollten auch nicht wie angedacht belastet werden usw.)

Jeder, der noch Argumente in Richtung "Menschenrechte" hat: bitte hier reinstellen.

Im Google habe ich eine imposante Auflistung von in Deutschland aktiven Menschenrechtsorganisationen gefunden...haben wir da schonmal Kontakt zu aufgenommen (die Suche im KP gab nichts her)? Wäre doch vielleicht auch für diese Organisationen mal ein Thema ("soziale und rechtliche Diskiminierung ungewollt Kinderloser Menschen") und verhülfe uns größerer Öffentlichkeit.

Was denkt ihr?

LG Ovaria
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Ovaria,

mailst Du Frau Leutheusser-Schnarrenberger mal an? Mir ist es eigentlich egal, wer unsere Fragen stellt. Hauptsache, einer stellt sie. Und wer das übernimmt, hat schon mal die Chance, bei uns ein paar Punkte zu sammeln.

Zu den Menschenrechtsorganisationen - verkehrt kann das ja auf keinen Fall sein. Wir sollten sowieso sehen, daß wir überall mitmischen. Ich persönlich werde aber nicht die Zeit haben, mich da auch noch mit rein zu hängen.

Gruß, Rebella
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

So, nun habe ich gerade mal auf Seite 1 noch unsere letzten Fragen eingefügt. Somit sind es jetzt 13 Fragen. Das ist ja ganz schön viel. Weiß eine(r) von Euch, ob es überhaupt möglich ist, so viele Fragen zu stellen? Habt Ihr eine Idee, wie wir noch etwas zusammen fassen können und welche Fragen wir notfalls weglassen könnten. Die allerwichtigsten Fragen - bitte, stimmt mal ab!

Gruß, Rebella
Ovaria
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Beitrag von Ovaria »

Hi Rebella,

alle Fragen sind wichtig und gut formuliert. Ich kann keine Wertung vornehmen und will das auch nicht, weil es hier um sehr viel Betroffene mit ganz unterschiedlichen Problemen geht...da sollte keiner "rausgewählt" werden, oder?

Soweit ich mich erkundigt habe, besteht bei der "kleinen Anfrage" die Möglichkeit zu einem Themenkomplex (z.B. "Änderungen im GMG benachteiligen Menschen, die auf assistierte Befruchtung zurückgreifen müssen"), zur Gliederung der Fragen nach Unterthemen, wie du das schon gemacht hast. Von "zu umfangreich" kann also keine Rede sein, denn jede wichtige Benachteiligung hat ihre Frage bekommen und sollte auch mal vor der Öffentlichkeit des Parlamentes genannt werden, finde ich.

Ich versuche zu Fr. L-Sch. Kontakt zu bekommen...falls da jemand näher dran sein sollte (parteipolitische Bindung etc....meldet euch dann doch per PN oder email)...bin gerne bereit mit anderen die Aufgabe zu teilen :wink:.

LG Ovaria
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Ella
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Beitrag von Ella »

Das wäre zu schön, wenn unser Problem mal jemand anerkennen würde... Ich fürchte aber, wir sind die letzte verbliebene noch auf ewig diskrimierte und unverstandene Gruppe im Lande... Wisst ihr was toll wäre? Eine Stiftung zur Förderung ungewollt kinderloser und zum Abbau von Vorurteilen! Kennt nicht jemand einen Menschen, der nicht weiß, wohin mit seinem Vermögen?! ;)
LG, Birgit
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Ovaria
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Beitrag von Ovaria »

hallo zusammen,

werde heute folgende Fragen mit einem Brief, der um die Unterstützung zur Realöisierung der "kleinen Anfrage" bittet, an Fr. Leutheusser-Schnarrenberger schicken.

Da die Formulierungen im Kontext nicht von rebellas Frageliste abweichen, aber von mir noch um ein paar wenige Punkte erweitert wurden, möchte ich euch allen hier nochmal die Liste zur Kenntnis geben bevor ich den Brief endgültig absende:

I. Fragen zur Gesundheitsreform:

1. Denkt die Bundesregierung über die Einführung einer sozialen Komponente bei §27a SGB V nach, wodurch auch einkommensschwachen Menschen die Inanspruchnahme von Maßnahmen zur assistierten Reproduktion ermöglicht würde?

2. Ist der Bundesregierung eine Zahl bekannt, die nachweislich Auskunft über die Anzahl der Menschen gibt, die von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen sind und Maßnahmen zur assistierten Reproduktion in Anspruch nehmen müssen?

3. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Kinder nach Durchführung einer Sterilitätsbehandlung geboren werden?

4. Sind Nachbesserungen zu §27a SGB V angedacht, geplant oder in Bearbeitung?

a) Duch die gesetzliche Neuregelung ist Frauen über 40 der Zugang zu solidarisch finanzierten Maßnahmen der Inanspruchnahme der assistierten Reproduktion verwehrt. Ließen sich mittels strengerer Indikationsstellung bei Frauen über 40 vergleichbare oder ähnlich hohe Sschwangerschaftsraten erzielen, wie bei unter 40jährigen Frauen?

b) Mit welcher Begründung wird reproduktionswilligen Männern über 50 und Frauen über 40, deren Paarkonstellation (z.B. auch mit jüngeren Partnern) Maßnahmen zu assistierten Reproduktion erfordert, ihr Recht auf Zeugung und Elternschaft durch die einschränkenden Maßnahmen des GMGs genommen? Befindet sich diese gesetzliche Altersbeschränkung in Konformität mit den allgemeinen Menschen- und Persönlichkeitsrechten, wie sie durch unser Grundgesetz, Europäische Gesetzgebung und die Charta der Menschenrechte der UN, juristisch höherwertig formuliert worden sind?

c) Sind die erzielten Schwangerschaftsraten, bei Frauen unter 25 Jahren nach assistierter Befruchtung, geringer als bei älteren Frauen? Welche medizinischen und ökonomischen Fakten stehen hinter der Festlegung einer Altersgrenze von höher oder gleich 25 Lebensjahren, für die Kostenbeteiligung der Krankenkassen an assistierter Befruchtung?

d) Wird über Alternativen zur Finazierung (z.B. nach Einkommen gestaffelte Kostenbeteiligung, Möglichkeiten der Steuerfinanzierung, Hilfestellung beim Einrichten eines Fonds (s. Österreich) oder Stiftungen) nachgedacht?

e) Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, die Auskunft darüber geben, wie viele Paare unter 25 bisher reproduktionsmedizinischen Maßnahmen in Anspruch genommen haben ohne klare medizinische Indikationsstellung und ohne eine Versuchsphase (auf biologischem Wege die Erreichung einer Schwangerschaft zu erzielen) von unter einem Jahr?
Gibt es irgendwelche Erkenntnisse oder Anhaltspunkte, die unter der alten gesetzlichen Regelung in o.g. Zusammenhang auf eine mißbräuchliche Inanspruchnahme der Leistungen hingedeutet hätten?

5. Widersprechen Einstellung und Beschränkung der Kostenübernahme und neu eingeführte Altersgrenzen, nicht allen Aufforderungen unseres Staates zur Sicherung der Renten und zur Festigung des Wirtschaftsstamdortes Deutschland?

6. Ist es mit den allgemeinen Menschen- und Bürgerrechten vereinbar, wenn reproduktiv behinderte Menschen durch gesetzliche Restriktionen an der Wahrnehmung eines elementaren Menschenrechts - Fortpflanzung- gehindert werden?

7. Wie viele Bedienstete hat das Familienministerium und wie viele sind damit hauptsächlich und schwerpunkmäßig zuständig für Belange und Anfragen ungewollt kinderloser Menschen?

II. Fragen zum Embryonenschutzgesetz

1. "Reproduktionstourismus" - ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Paare jährlich die Behandlung von Sub-/Infertilität im Ausland duchführen lassen?

2. Plant oder überdenkt die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode die Vorlage eines "Fortpflanzungsmedizingesetzes"?

III. Heterologe Befruchtung

1. Wie begründet die Bundesregierung, dass gesetzliche Krankenkassen bei nicht verheirateten Paaren keine Kosten für die Reproduktion übernehmen?

IV. Rechtlicher Status ungewollt Kinderloser Menschen vor dem Gesetz

1. Warum erkennt die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ungewollte Kinderlosigkeit nicht als Erkrankung an, wie es bereits in vielen europäischen Nachbarländern der Fall ist (jüngstes beispiel: Italien)?

2. In den meisten Fällen liegen Erkrankungen der Reproduktionswilligen zu Grunde, die eine assistierte Befruchtung notwendig macen, zum Teil haben diese Erkrankungen an sich schon "Behindertenstatus" (z.B. Endometriose starker Ausprägung bis zu 60%). Das Fernsein oder die Einschränkung der Reproduktionsfähigkeiten stellt eine elementare, leid- und Schmerzvolle biologische und psychologischen Beeinträchtigung der betroffenen Menschen dar. Gibt es von Seiten der Regierung Überlegungen oder Bestrebungen diese Tatsächlichen Hindernisse der Reproduktiosfähigkeit als "Fertilitätsbehinderung" anzuerkennen?

3. Ist dem Gesetzgeber bewußt, dass jede fiskale oder rententechnische Schlechterstellung von ungewollt Kinderlosen, eine bewußt praktizierte Diskriminierung dieser nicht unerheblich großen Bevölkerungsgruppe ist?

V. Prävention

1. Welche Maßnahmen ergreift die Regierung zur Prävention und Aufklärung um auf möglicherweise vermeidbare, schädliche Einflüsse für Fertilität hinzuweisen? Wie groß ist das dafür vorgesehene Haushaltsbudget? Welche Maßnahmen sind diesbezüglich bisher erfolgt, bzw. geplant?

...irgendetwas wichtiges vergessen oder so? Gebt mir ein "GO" und eventuell noch ein paar euch bekannte Bundestagsmitglieder, die so etwas möglicherweise unterstützen würden. "Kleine Anfragen" werden üblicherweise von der Opposition mündlich gestellt und in der Regel dann schriftlich beantwortet....aber vielleicht kämen ja auch ein paar "kritische SPDler" in Frage?

LG Ovaria....wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten :wink:
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Stella38
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Beitrag von Stella38 »

Politiker die wohlwollend waren, kann ich Dir nur heut abend raussuchen (Ordner ist daheim).

Eine Idee habe ich noch: ist der Regierung bekannt, dass bei dem geringem finanziellen Aufwand für die künstl. B. (145 Mio. €/J. = 0,11% der Gesamtkosten) erstens das Einsparpotential für die Kassen bei Streichung mehr als gering ist, der volkswirtschaftliche Nutzen von Kindern (der Umsatz, den sie generieren, die Beiträge und Steuern, die sie zahlen werden) hingegen in einer beachtlichen Größenordnung?

Warum wird nicht in Kinder, unser aller Zukunft, investiert?

Gruß
Liebe Grüße
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Beitrag von Ovaria »

hi Stella,

gute Idee, würde ich unter I. 5a einsortieren wollen. Die Zahlen, auf die sich die Rechnung stütz sind allgemein zugänglich und überprüft? Gelesen habe ich den Zusammenhang auch schonmal...und würde ihn auch nicht bezweifeln wollen. Geht mir nur darum, dass es "wasserdicht" wird, wenn wir z.B. das statistische Bundesamt als Quelle nennen könnten.

Heute Abend ist total OK :wink: ... schicks mir doch an ovaria@gmx.de.

Hoffe, wir finden einen wohlmeinenden Parlamentarier *dd* *dd* *dd*...wäre vielleicht auch eine Idee an alle Parlamentarier und Bundesfraktionsvorsitzenden zu schreiben???

LG Ovaria
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Stella38
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Beitrag von Stella38 »

Die Zahlen wurden weitgehend hier im Forum diskutiert, Rebella hatte glaub ich mal einen ARtikel dazu geschrieben. Zeitlich letztes Jahr, als das mit der Reform losging.

Hab leider nie vom Stat. Bundesamt Zahlen bekommen, was ein Kind durchschnittl. "kostet" (= Umsatz generiert, und zwar hier im Land, nicht in den Malediven) bis es groß ist, hatte ich die letztes Jahr mal gefragt.

Nach den Politikern schau ich heut abend.
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