hallo zusammen,
werde heute folgende Fragen mit einem Brief, der um die Unterstützung zur Realöisierung der "kleinen Anfrage" bittet, an Fr. Leutheusser-Schnarrenberger schicken.
Da die Formulierungen im Kontext nicht von rebellas Frageliste abweichen, aber von mir noch um ein paar wenige Punkte erweitert wurden, möchte ich euch allen hier nochmal die Liste zur Kenntnis geben bevor ich den Brief endgültig absende:
I. Fragen zur Gesundheitsreform:
1. Denkt die Bundesregierung über die Einführung einer sozialen Komponente bei §27a SGB V nach, wodurch auch einkommensschwachen Menschen die Inanspruchnahme von Maßnahmen zur assistierten Reproduktion ermöglicht würde?
2. Ist der Bundesregierung eine Zahl bekannt, die nachweislich Auskunft über die Anzahl der Menschen gibt, die von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen sind und Maßnahmen zur assistierten Reproduktion in Anspruch nehmen müssen?
3. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Kinder nach Durchführung einer Sterilitätsbehandlung geboren werden?
4. Sind Nachbesserungen zu §27a SGB V angedacht, geplant oder in Bearbeitung?
a) Duch die gesetzliche Neuregelung ist Frauen über 40 der Zugang zu solidarisch finanzierten Maßnahmen der Inanspruchnahme der assistierten Reproduktion verwehrt. Ließen sich mittels strengerer Indikationsstellung bei Frauen über 40 vergleichbare oder ähnlich hohe Sschwangerschaftsraten erzielen, wie bei unter 40jährigen Frauen?
b) Mit welcher Begründung wird reproduktionswilligen Männern über 50 und Frauen über 40, deren Paarkonstellation (z.B. auch mit jüngeren Partnern) Maßnahmen zu assistierten Reproduktion erfordert, ihr Recht auf Zeugung und Elternschaft durch die einschränkenden Maßnahmen des GMGs genommen? Befindet sich diese gesetzliche Altersbeschränkung in Konformität mit den allgemeinen Menschen- und Persönlichkeitsrechten, wie sie durch unser Grundgesetz, Europäische Gesetzgebung und die Charta der Menschenrechte der UN, juristisch höherwertig formuliert worden sind?
c) Sind die erzielten Schwangerschaftsraten, bei Frauen unter 25 Jahren nach assistierter Befruchtung, geringer als bei älteren Frauen? Welche medizinischen und ökonomischen Fakten stehen hinter der Festlegung einer Altersgrenze von höher oder gleich 25 Lebensjahren, für die Kostenbeteiligung der Krankenkassen an assistierter Befruchtung?
d) Wird über Alternativen zur Finazierung (z.B. nach Einkommen gestaffelte Kostenbeteiligung, Möglichkeiten der Steuerfinanzierung, Hilfestellung beim Einrichten eines Fonds (s. Österreich) oder Stiftungen) nachgedacht?
e) Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, die Auskunft darüber geben, wie viele Paare unter 25 bisher reproduktionsmedizinischen Maßnahmen in Anspruch genommen haben ohne klare medizinische Indikationsstellung und ohne eine Versuchsphase (auf biologischem Wege die Erreichung einer Schwangerschaft zu erzielen) von unter einem Jahr?
Gibt es irgendwelche Erkenntnisse oder Anhaltspunkte, die unter der alten gesetzlichen Regelung in o.g. Zusammenhang auf eine mißbräuchliche Inanspruchnahme der Leistungen hingedeutet hätten?
5. Widersprechen Einstellung und Beschränkung der Kostenübernahme und neu eingeführte Altersgrenzen, nicht allen Aufforderungen unseres Staates zur Sicherung der Renten und zur Festigung des Wirtschaftsstamdortes Deutschland?
6. Ist es mit den allgemeinen Menschen- und Bürgerrechten vereinbar, wenn reproduktiv behinderte Menschen durch gesetzliche Restriktionen an der Wahrnehmung eines elementaren Menschenrechts - Fortpflanzung- gehindert werden?
7. Wie viele Bedienstete hat das Familienministerium und wie viele sind damit hauptsächlich und schwerpunkmäßig zuständig für Belange und Anfragen ungewollt kinderloser Menschen?
II. Fragen zum Embryonenschutzgesetz
1. "Reproduktionstourismus" - ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Paare jährlich die Behandlung von Sub-/Infertilität im Ausland duchführen lassen?
2. Plant oder überdenkt die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode die Vorlage eines "Fortpflanzungsmedizingesetzes"?
III. Heterologe Befruchtung
1. Wie begründet die Bundesregierung, dass gesetzliche Krankenkassen bei nicht verheirateten Paaren keine Kosten für die Reproduktion übernehmen?
IV. Rechtlicher Status ungewollt Kinderloser Menschen vor dem Gesetz
1. Warum erkennt die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ungewollte Kinderlosigkeit nicht als Erkrankung an, wie es bereits in vielen europäischen Nachbarländern der Fall ist (jüngstes beispiel: Italien)?
2. In den meisten Fällen liegen Erkrankungen der Reproduktionswilligen zu Grunde, die eine assistierte Befruchtung notwendig macen, zum Teil haben diese Erkrankungen an sich schon "Behindertenstatus" (z.B. Endometriose starker Ausprägung bis zu 60%). Das Fernsein oder die Einschränkung der Reproduktionsfähigkeiten stellt eine elementare, leid- und Schmerzvolle biologische und psychologischen Beeinträchtigung der betroffenen Menschen dar. Gibt es von Seiten der Regierung Überlegungen oder Bestrebungen diese Tatsächlichen Hindernisse der Reproduktiosfähigkeit als "Fertilitätsbehinderung" anzuerkennen?
3. Ist dem Gesetzgeber bewußt, dass jede fiskale oder rententechnische Schlechterstellung von ungewollt Kinderlosen, eine bewußt praktizierte Diskriminierung dieser nicht unerheblich großen Bevölkerungsgruppe ist?
V. Prävention
1. Welche Maßnahmen ergreift die Regierung zur Prävention und Aufklärung um auf möglicherweise vermeidbare, schädliche Einflüsse für Fertilität hinzuweisen? Wie groß ist das dafür vorgesehene Haushaltsbudget? Welche Maßnahmen sind diesbezüglich bisher erfolgt, bzw. geplant?
...irgendetwas wichtiges vergessen oder so? Gebt mir ein "GO" und eventuell noch ein paar euch bekannte Bundestagsmitglieder, die so etwas möglicherweise unterstützen würden. "Kleine Anfragen" werden üblicherweise von der Opposition mündlich gestellt und in der Regel dann schriftlich beantwortet....aber vielleicht kämen ja auch ein paar "kritische SPDler" in Frage?
LG Ovaria....wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
