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Verfasst: 19 Dez 2004 13:08
von bambam
@ 1hel1
danke für die info
damit ist dann geklärt wer eine geburtsurkunde hat (egal warum) ist von dem zuschlag bis zum 18.ten geburtstag des kindes befreit, darüber hinaus bis zum 23.ten wenn das kind studiert oder noch keinen ausbildungsberuf abgeschlossen hat
Verfasst: 20 Dez 2004 14:21
von Hati
Hallo Zusammen,
wollte mich mal erkundigen, ob es schon einen Beschwerde/Protestbrief gibt??
Also ich finde das auch eine Frechheit, habe mich so geärgert
Also ich bin dabei.
Vielleicht klärt mich jemand kurz auf wie weit ihr gekommen seid???
LG
Hati
Verfasst: 20 Dez 2004 19:43
von Popase
Hallo, ich bin neu hier, aber Kinderwunschmässig schon ein alter Hase. Ich finde eure Einträge toll und habe mich genau so aufgeregt wegen der höheren Pflegegeldversicherung. Gibt es denn mittlerweile ein genaues Konzept um dagegen vorzugehen? Ich würde mich gerne daran beteiligen, auf unsere Stimmen könntet ihr auf jeden Fall zählen.
Liebe Grüße
Kik
Verfasst: 20 Dez 2004 20:05
von rebella67
Ich habe das eigentlich so verstanden, daß jeder befreit ist, der jemals ein Kind hat. Also auch die, deren Kinder schon erwachsen sind ...
Verfasst: 20 Dez 2004 20:38
von Mara1
rebella67, geanau so habe ich es auch verstanden. Es ist egal, wie alt das Kind ist.
Liebe Grüße,
Mara
Verfasst: 21 Dez 2004 06:30
von bambam
stimmt leider nicht
nur bis zum theorethischen/praktischen alter von 18, analog zum kindergeldbezugsrecht
Verfasst: 21 Dez 2004 09:59
von rebella67
Dann ist doch eigentlich der Sinn der Sache teilweise verfehlt. Es hieß doch zuerst, die Leute, die Kinder bekommen, die dann auch Beiträge zahlen, sollen für ihre Erziehungsarbeit "entlastet" werden. Unsere Eltern haben doch auch Kinder aufgezogen. Verstehe nicht, warum sie jetzt dafür bestraft werden.
Verfasst: 21 Dez 2004 12:06
von JBB
@Bambam
Ich habe beim googeln nirgendwo gefunden, dass man nur bis zum 18 bzw 23 Lebensjahr der Kinder befreit ist. Könntest du mal einen Link reinsetzten?
Wäre doch auch unlogisch, es geht doch darum, ob man Kinder erzogen hat. Dieser Tatbestand bleibt doch bestehen, auch wenn die Kinder erwachsen sind?
Falls es wirklich so wäre: Wird es bei mehrern Kindern aufgeschoben (wie beim Erziehungsgeld) oder nicht?
zB Eltern von Drillingen erziehen drei Kinder und sind dann auch nur 18 Jahre lang befreit?
Wie ist es eingentlich mit Vätern (oder Müttern), die keinen Unterhalt zahlen? Werden auch die befreit, obwohl sie sich nicht an der Erziehung (wenigstens finanziell) beteiligen?
Verfasst: 21 Dez 2004 12:54
von bambam
habe mal auf der seite der bundesregieurng nachgeschaut und da steht folgendes drin
Pflegeversicherung: Eltern stehen künftig besser da als Kinderlose
Fr, 26.11.2004
Nach dem Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestags kann pünktlich zum 1. Januar 2005 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besserstellung von Familien in der Pflegeversicherung umgesetzt werden.
Eltern werden ab Januar 2005 im Vergleich zu kinderlosen Beitragszahlern in der Pflegeversicherung entlastet.
Nachdem der Deutsche Bundestag am 26. November 2004 den Einspruch des Bundesrats mit Kanzlermehrheit zurückgewiesen hat, kann das nicht zustimmungspflichtige Kinderberücksichtigungsgesetz wie geplant zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Der Deutsche Bundestag hatte am 1. Oktober den Gesetzentwurf der Regierungskoalitionen zur Pflegeversicherung beschlossen.
Besserstellung für Eltern
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen danach ab 2005 einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie über 23 Jahre alt sind. Damit zahlen sie statt der bisherigen 0,85 Prozent künftig einen Beitrag in Höhe von 1,1 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil in Höhe von 0,85 Prozent bleibt unverändert.
Wegen der schlechten Finanzlage der Pflegekassen müsste eigentlich der Beitrag für alle angehoben werden. Dass dies ab 2005 nur für Kinderlose ab 23 Jahren geschieht, bedeutet eine Besserstellung für Eltern.
Rentner und Arbeitslose befreit
Das Gesetz sieht zudem vor, dass Rentner über 65 Jahren von dieser Regelung ausgenommen werden. Auch Empfänger des Arbeitslosengeldes II müssen den Zuschlag auf den Beitragssatz nicht zahlen.
Weitere, umfassendere Strukturreformen sind in Zukunft geplant.
Hintergrund zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 3. April 2001 geurteilt, dass Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung nicht angemessen berücksichtigt werden. Es sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass Kinder betreuende Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung mit gleich hohen Beiträge zur Pflegeversicherung wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Dies verletze insbesondere Artikel 3 und 6 des Grundgesetzes sowie das Rechts- und Sozialstaatsprinzip.
Insbesondere bemängelte das Gericht, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Die entsprechenden Regelungen im Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) seien deshalb mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und könnten nur noch bis zu einer Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2004, angewendet werden.
nachdem ein kind aus der erzeihung rausfällt wenn es ein eigenes einkommen erzielt, gilt man vor dem gesetz dann wieder als kinderlos
Verfasst: 21 Dez 2004 12:59
von bambam
was mir noch dazu einfällt:
wenn man ein kind erzieht gilt man bis zu dessen 18.ten geburtstag (volljährigkeit) als erziehungsberechtigt, danach nicht mehr
kindergeld gibt darüber hinaus wenn schulausbildung und lehre noch nicht abgeschlossen
danach ist man zwar immer noch eltern aber kein erziehungsberechtigter mehr und von daher interpretiere ich den gesetzestext dahingehend das die pflegeversicherung analog zum kindergeld gereglt ist