Eizellspende-Freispruch für Mediziner aus Augsburg

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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

hallo nera,

es ist bedauerlich, wenn leute so wenig einsicht zeigen.
leider hören einige ab einem bestimmten alter auf, die fachliteratur zu verfolgen und beharren auf ihrem (überholten) wissen...

liebe grüße

mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe

„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius

*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Bevor ich später noch was zu Neras Gesetzesauslegung schreibe, mal die Frage an Mondschaf. Kannst du bitte mal für Adoptionen einen zeitlichen Abriss der Einsicht zum Recht auf Kenntnis auf Herkunft darlegen?

Und Nera, ich verstehe das, was du in Bezug auf den Arzt deiner Eltern schreibst. Ich denke ebenso, dass er ein alter Mann ist, der nicht mehr die Fähigkeit hat, von seinen Lebensüberzeugungen abzurücken. Sowas findet man unter alten Menschen immer wieder.

Das Netzwerk Embryonenspende ist jedoch ein Netzwerk aus. älteren und jüngeren Ärzten, mit denen man durchaus auch ohne Anzeige in einen Dialog kommen kann.
Zuletzt geändert von rebella67 am 29 Mai 2016 21:47, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße, Rebella
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free
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Beitrag von free »

nera,dein befruchtungsbegriff überzeugt mich nicht,auch wenn dieser begriff favorisiert wird.ethisch und moralisch halte ich das für sehr bedenklich,imprägnierte oozyten als sachen zu betrachten. nach dem eindringen eines spermatozoons ist die ooyzte zwar kein embryo,sie bleibt aber eine entwicklungsfähige menschliche eizelle. es ist genau der zeitpunkt, an dem sich der körper zu formen beginnt.ich hoffe,dass sich zum schutz des lebens dieser befruchtungsbegriff etabliert.
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free
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Beitrag von free »

und wenn ich deinem befruchtungsbegriff folge,ist die oocyte mit dem sperma drinnen,unbefruchtet und deshalb der verdacht der eizellspende?
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Nera hat geschrieben: § 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt
Bei der Embryonenspende wird keine fremde unbefruchtete Eizelle übertragen. Auch dann nicht, falls ein Vorkernstadium gespendet worden sein sollte und man dieses als unbefruchtete Eizelle declarieren sollte.

Vielleicht interpretierst du das so, weil du nicht weißt, wie die IVF abläuft? - Es ist so, dass die Embryonen aufgetaut und erst dann übertragen werden, wenn die Befruchtung vollständig abgeschlossen ist.
Nera hat geschrieben:§ 8 Begriffsbestimmung
(1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.

=> bei Eizellen im Vorkernstadium hat die Kernverschmelzung noch nicht eingesetzt. Diese Eizellen sind zwar imprägniert, gelten aber nicht als vollständig befruchtet.
=> Vermittlung ist gesetzeswidrig
Die Declaration "Embryo" ist nur im Gesetz so. Rein sachlich könnte man das anders sehen.

"die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an" ist übrigens eine unsaubere Formulierung, da auch die Kernverschmelzung ein Prozess und kein Zeitpunkt ist. Wenn man mit "die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle" die Eizelle meint, bei der alles schon abgeschlossen ist, passt das nicht zusammen.

Wenn das Gesetz aber sagt, nur vollständig befruchtete Eizellen oder nur solche, bei der die Kernverschmelzung schon begonnen hat, sind Embryonen - Wo steht denn dann, dass man die in Befruchtung befindliche und im Befruchtungsprozess auch schon fortgeschrittene Eizelle im Vorkernstadium, bei der das Genom übrigens laut einer Biologin der Ethikkommission bereits feststeht, nicht spenden darf?
Zuletzt geändert von rebella67 am 29 Mai 2016 21:49, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Dies habe ich anderswo geschrieben:

"habe ich eine freundliche Biologin kennengelernt, die wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Ethikrat ist und die mir sagte, das Genom des zukünftigen Menschen steht bereits vor dem 2 PN Stadium im Wesentlichen fest.

Anhand dieser http://www.embryology.ch/allemand/dbefr ... einfuhrung interessanten Seite erklärte sie mir genau alle Schritte vom Eindringen des Spermiums in die Eizelle bis hin zur Zygote, die wir hier manchmal auch kernverschmolzene Eizelle nennen.

Zwischen dem 2 PN Stadium und der Zygote, die nach Deutschland-Sprachgebrauch erst ab dann Embryo genannt wird und unter dem ESchG steht, gibt es bezüglich der Eigenschaften des späteren Menschen kaum Fortschritte. Und die Festlegung genauer Ausprägungen von Eigenschaften passiert auch noch während der gesamten Schwangerschaft und sogar noch nach der Geburt.

Demnach macht diese qualitative Unterscheidung zwischen dem 2PN-Stadium und der "kernverschmolzenen Eizelle", die im EScG so große Konsequenzen nach sich zieht, kaum Sinn."
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Man sollte die beiden Folgeseiten auch noch lesen:

http://www.embryology.ch/allemand/dbefr ... ote02.html
http://www.embryology.ch/allemand/dbefr ... ote03.html

Interessant ist auch, dass es gar keine Kernverschmelzung gibt, sondern: "Vielmehr lösen sich die Kernmembranen beider Vorkerne auf und die Chromosomen beider Vorkerne ordnen sich im Spindelapparat in der Äquatorialebene an."
Liebe Grüße, Rebella
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Katharinchen
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Beitrag von Katharinchen »

Diesen Satz finde ich sehr wichtig:
... Es ist so, dass die Embryonen aufgetaut und erst dann übertragen werden,
wenn die Befruchtung vollständig abgeschlossen ist. ...
Es werden niemals Vorkerne auf eine Frau übertragen. Der Transfer erfolgt selten am
2. und meistens am 3., 4. oder 5. Tag nach der Befruchtung. Und wenn die Vorkerne
kryokonserviert waren und aufgetaut werden, werden sie auch erst nochmal im
Nährmedium kultiviert und als Mehrzeller, Morula oder Blastozyste auf die Empfängerin
übertragen und sind somit beim Transfer immer Embryonen.

Der Vorwurf, bei dem Vorkerne als unbefruchtete EZ angesehen werden und dass
diese auf eine andere Frau übertragen werden, kann also nur ins Leere laufen,
weil die Empfängerin immer mehrzellige Embryonen übertragen bekommt und
eben keine Vorkerne.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Was mir gerade auffällt, Katharinchen, ist der übliche Begriff: "Am x. Tag nach der Befruchtung". - Damit ist immer der x. Tag nach Befruchtungsbeginn gemeint. :-) Da die Befuchtung aber so knapp 2 Tage nach Befruchtungsbeginn abgeschlossen ist, ist es auch immer nach Befruchtungsende.

Mit den Begriffen ist es manchmal so eine Sache. ...
Liebe Grüße, Rebella
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free
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Beitrag von free »

Nera hat geschrieben: @free, Befruchtung ist ein Prozess, der im Vorkernstadium noch nicht abgeschlossen ist. Erst ab dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung gilt die Eizelle als entwicklungsfähiger Embryo, der den späteren Menschen genetisch bestimmt. Vorher sind es nur zwei Zellen, die zwar im Nachhinein nicht mehr voneinander zu trennen sind, deren Kerne aber eben noch nicht verschmolzen sind.
liebe nera,in der natur ist die befruchtung eine verschmelzung von weiblicher und männlicher plasmazellen.lasse ich die natürlichkeit des lebens außen vor und folge der deutschen rechtssprechung,ist leben erst gegeben wenn die beiden vorkerne sich auflösen und den neuen zellkern der befruchteten eizelle bilden.ab diesem zeitpunkt spricht das deutsche embryoschutzgesetz erst von leben(embryo)und steht unter einem besonderen schutz.bevor sich das männliche und weibliche erbgut vereinigen,also während des vorkernstadiums,spricht das deutsche recht noch nicht von leben.deshalb schreibst du auch von NUR zwei zellen und folgst gedanklich dem begriff der unbefruchtung ,weil das laut deutscher rechtssprechung so ist.
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