Samenspende

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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Tja, dumm,dass jetzt hier zwei interessante Themen parallel laufen. Es hatte sich ja hier die Diskussion einst von der Samenspende zum Inzestverbot bei Geschwistern entwickelt ...

Zu 1.: anonymenutzer: menshealth.de ist eine unseriöse Seite. Würde ich nie und nimmer empfehlen. Ja, es kommt heutzutage umso leichter raus. Deshalb u.a. setzen wir uns ja auch für Offenheit ein.

zu 2.: Claudi: Ich finde auch das Heiratsverbot unter Geschwistern unbegründet. Soll doch jeder tun und lassen, wie es ihm / ihr beliebt. Ich bin auch für die Heirat zwischen Schwulen und zwischen Lesben. Jeder hat nun mal eigene Lebensvorstellungen und ein Selbstbestimmungsrecht.

Genetisches Geschwister durch Samenspende können selbstverständlich legal heiraten. Und selbst dann, wenn der Fall bekannt wäre, würde sich kein Gericht drum bemühen. Da wird es auch deutlich, dass es dem Gesetzgeber eh nur um Prinzipien geht. Die Heiratsmöglichkeit gilt auch für Halbgeschwister durch Fremdgehen des Vaters, wenn er nicht in der Geburtsurkunde drin steht.

@Atonne: Ja, dann sollen sie lieber keine religiöse und keine weltanschauliche Gruppierung befragen. Oder eben doch den Verband der Humanisten als Gegengewicht zu den Kirchen, um einigermaßen Gerechtigkeit walten zu lassen und auch staatliche Neutralität zu zeigen. Dabei käme es mir jetzt nicht so 100 pro drauf an, ob dieser Verband in jedem Punkt mit meiner persönlichen Meinung konform geht. Sowas gibt´s sowieso nicht. :-) Eine andere Alternative wäre eine Volksabstimmung oder Repräsentativbefragung. Allerdings fände ich auch das nicht so toll, wenn mit einer Gesetzesänderung eine Verbesserung für eine kleine Minderheit in unserem Land geschaffen werden soll. Minderheiten hätten so selten mal ´ne Chance. Besser wäre es, wenn mit reiner Vernunft zu einem Ergebnis gekommen wird, unabhängig von jeglichem Glauben.
Liebe Grüße, Rebella
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anonymbenutzer
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Beitrag von anonymbenutzer »

Ich denke dieser Geschwister Inzest-Paragraph samt Urteil wird letzlich wegfallen.. !!

Man kann das bewusste Riskoeingehen des Zeugens behindeter Kinder hier nicht einfach bestrafen, denn dann müsste das auch für andere " bei der Zeugung in Kauf genommenen" vererbbare gravierende schwere Erbkranheiten gelten. Eugenikgesetze will hier niemand mehr.

Ehe und Familie stehen zwar laut GG theoretisch unter besonderem Schutz,der leider in unserer heutigen Lebenswirklichkeit leider nicht mehr realisiert werden kann.

Ehen ohne Kinder werden gesellschaftlich zunehmend als völlig wertlos angesehen und bewertet, als irgenwelche privaten Lebenspartnerschaften.

Familienzersetzende Beziehungskonflikte haben keine juristischen Folgen ( keine Schuld mehr bei Ehe-Scheidungen)
auch nicht Fremdgehen oder die Vaterschaft gegenüber dem Ehemann verschleiern oder leugnen da das ja meits unbeweisbar ist.

Wenn Geschwister eine Beziehung eingehen, zerbricht die sozial bestehende Familie spätestens dann ebenso, wei bei vielen Scheidungen, Trennungen der Eltern.
Leidtragende wären dann hier dan die eigenen Eltern und evtl. weitere Geschwister.

Diese soziale Familienzersetzung würde aber auch für heute typische Patchworkfamilien gelten mit Halbgeschwistern, besonderes auch die genetisch nicht verwandten Adokinder, Embryospendekindern, die aber nach diesem alten Gesetz nicht bestraft würden.

Siehe Woody Allen, der hat seine Adotochter geheiratet..das wäre sozialer Vater-Tochter-Inzest.
Die beiden verurtielten Geschwister hatten jedoch gar keine gemeinsame soziale familiäre Geschwisterbeziehung, es konnte also nichts familiär Bestehendes zerstört werden.


Due Kircheb werden vermutlich besonders über Erfahrungen aus dem caritativ sozialen Bereich sprechen, z.B auch über traumatistierte oder behinderte Inzestkinder.
Meines Wissen gibt es keine weltanschaulich atheistischen Organisationen die caritativ oder sozial tätig sind.

Ansonsten kann die katholische Kirche ja nur den ausserehlichen Sex ansich verurteilen und auf ihr heiliges Ehesakrament hinweisen, was aber nichts Neues ist, hier sicher keiner besonderen Erörterung bedarf.
anonymbenutzer
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Beitrag von anonymbenutzer »

@ Rebella

der Man- Healths- link führt zu einem seriösen Interview mit der Expertin Petra Thorn.

Die weiteren Seiten dort z. Thema Samenspende sind vernünftig und sachlich und auch interessant geschrieben.

Den link fand ich zufällig über google, ansonsten ist mir das Blatt schnurzegal.
anonymbenutzer
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Beitrag von anonymbenutzer »

Ein sehr schwieriger Punkt beim Thema Eltern-Inzest sind mögliche Entschädigungsansprüche für schwerbehinderte InzestKinder nach dem OEG, dem Opferentschädigungsgesetz.

Wenn die schwere Behinderung aufgrund des Inzests verursacht wurde,
kann ein betroffenes Kind Rentenleisungen beanspruchen und einklagen.

Dieses Recht würde dann vermutlich wegfallen, wenn der Inzest nicht mehr strafbar wäre.
Keine Straftat - kein Opfer - keine Rente nach OEG.

http://www.taz.de/dx/2002/04/17/a0070.1/text.ges,1
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

@anonymbenutzer von gestern 23:30 Uhr:

Ich verstehe nicht, warum die soziale Familie daran zerbrechen sollte. Bei allseitigem Respekt vor dem Paar auch gesellschaftlichem Respekt) sollte eine intakte Familie weiterhin möglich sein. Allerdings wird es solche Fälle meines Erachtens sowieso weiterhin äußerst selten geben. Wer ein Leben lang all die Macken der Geschwister mitbekommen hat, wird sich nicht unbedingt in die verlieben ... Im vorliegenden Fall gab es ja auch keine soziale Beziehung als Geschwister.

Doch, der Humanistische Verband ist sozial tätig. Die haben auch Krankenhäuser, Kindergärten, organisieren Essenstafeln für arme Leute, usw. ...


@anonymbenutzer von 0:25 Uhr

Es ist schon etwas länger her, dass ich mir den Link angesehen habe. Mir fällt jetzt allerdings ein, dass das mannotincludet war. Tschuldigung, wenn ich das verwechselt habe. Dort war mir aufgefallen, dass es einerseits viel zu teuer war und andererseits versprach deren Vorgehen nicht so hohe Erfolgsaussichten.


@anonymbenutzer von 9:45 Uhr:

Dann halte ich aber auch diesen Entschädigungsparagrafen für nicht so gut durchdacht. Ich meine, ob ein Mensch eine Schwerbehinderung (gleicher Art) durch Zufall oder durch eine Straftat hat - am Ende kommt für ihn das Gleiche dabei raus. Die Sozialgemeinschaft sollte solche Menschen in beiden Fällen gleich unterstützen. Wenn es eine Straftat war, haben im Allgemeinen die Täter zu zahlen. Wenn die zahlungsunfähig sind oder nicht greifbar, zahlt die Gemeinschaft.

Wenn der Inzest als Straftat geahndet wird, dann passiert den Kindern das, was auch den Kindern dieses Paares passierte: Ihre Eltern landen im Knast und sie selbst kommen in Pflegefamilien. Die geschlauchten genetischen Eltern sind meist mittellos und wenn sie doch je ihre Kinder noch mal zu Gesicht bekommen, können sie diese nicht finanziell unterstützen. Wenn das Kind Pech hat, wird es in seinem neuen Lebenskreis als Inzestkind geächtet und schlimmstenfalls noch maserkriert. (Ganz schlimmer Erfahrungsbericht dazu: "Mauern des Schweigens") Auch das gibt´s. Ich weiß nicht, was schwerer wiegt? Der Entzug der Eltern oder fehlende Rentenansprüche? Ist Geld alles?
Liebe Grüße, Rebella
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anonymbenutzer
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Beitrag von anonymbenutzer »

Über Krankenhäuser des humanistischen Verbandes habe ich noch keine Infos gefunden.

Meine Vermutung warum die Kirchen hier gehört und bevorzugt werden ist einfach deren

politisch-soziale Macht unserer auch gerade bei der Bioethik leider sehr einflussreichen (wertkonservativ) mitgestaltenden Wohlfahrtsverbände ( selbst zu 90 % staatlich unterstützt laut wikipedia) die ja ein sehr spezielles Ethikinstitut errichtet haben und auch finanzieren ( IMEW.de )

Der humanistische Verband überlegt erst noch die Möglichkeiten, einen eigenen Wohlfahrts-Verband zu gründen.

http://www.humanismus.de/information/te ... 376701.htm


Das wird uns sogar von unserer Bundeszentrale für politische Bildung ganz unverblümt so erklärt:

” Wohlfahrtsverbände und ihre Mitgliedsorganisationen verfügen damit in sozialpolitisch wichtigen Domänen über ein interessenpolitisch wichtiges Repräsentationsmonopol und haben aufgrund ihrer dominanten Position als Leistungsanbieter einen [b]nennenswerten Einfluss im Politik- und Gesetzgebungsprozess.”[/b]
“…hinzu kommt eine Vielzahl informeller Kooperationen und personeller Verflechtungen zwischen Verbänden und Sozialstaat.” (unter "2. Interessen und Leistungen" )
http://www.bpb.de/publikationen/7DOM4R, ... teure.html
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Danke für die Aufklärung. Also nicht Krankenhäuser. Dafür aber andere soziale Tätigkeiten. Auch im Bereich Arbeit für die Legalisierung der Sterbehilfe sind sie ja tätig, bieten z.B. diese Erklärungen an, wie sich derjenige wünscht, wie man mit ihm verfährt, wenn er nicht mehr ansprechbar oder zurechnungsfähig ist.

Ja echt, ganz schön frech wird das auch noch geschrieben. Das entspricht aber der bundesweit praktizierten Unterlaufung des grundgesetzlichen Gebots der Trennung von Staat und Kirche.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Da ich das hier im Sommer leider nicht vervollständigt habe, möchte ich hier mal dokumentieren, dass der Fall mit dem Inzest zwischen Geschwistern im Juli diesen Jahes vor das Bundesverfassungsgericht gekommen ist. Hat schon mal einer was darüber gelesen, ob es dazu schon eine Entscheidung gibt?
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von anonymbenutzer »

das Urteil dazu wird´s Anfang 2008 geben:

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/R ... 21570.html

auf die Gefahr von Behinderung werden sie sicher nicht abzielen Können, denn das wäre dann auch andere Bereiche mit gravierenden Folgen übertragbar. ( Menschen mit genetisch bedingten Krankheiten Behinderungen ; PID Eschgesetz, Gentests...)

Es wird wohl mehr auf die von den Eltern bewusst oder schwer fahrlässig herbeigeführte die psychosoziale Schädigung besonders wegen des in unserer Gesellschaft als sittenwidrig empfundenen Verhaltens verurteilt werden.
Womöglich wird die Bestrafung solcher Fälle abgeschafft für die Fälle in denen nicht gezeugt wird,..aber womöglich das Sorgerecht stattdessen entzogen oder vom Jugendamt mitgetragen, weil das Inzestverhalten nach psychosozialer Beurteilung als bewusst die Kinder schädigend und unverantwortlich gilt, was aber dann von Fachleuten irgendwie konkret dargelegt werden müsste...


off topic:

den neuen Ethikrat übrigens auch erst 2008

http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30850

Grundlage dazu ist das neue Ethikratgesetz, auf dessen tatsächlicher "Auslegung und Anwendung"
nach den Beobachtungen einseitigen Bundestagsenquete..Beratung.. ich mal sehr gespannt bin:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ethikratgesetz
§ 2
1. Information der Öffentlichkeit und Förderung der Diskussion in der Gesellschaft unter Einbeziehung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen;
Betroffene ? oder ..sogenannte "Business-Kunden" " Wunscherfüllungs-Beansprucher" sind ja keine ethisch relevante ..gesellschaftliche Gruppe..
§ 4 anerkannte Personen an, die in besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraut sind.
also wieder ganz besonders Reprokult + Theologinnen,..feministischer Lebensschutz ?
(2) Im Deutschen Ethikrat sollen unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten sein.
plural = Wissenschaft, feministische Reprogegnerinneren , Kirchen, Behindertengruppen ?
anonymbenutzer
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Beitrag von anonymbenutzer »

Das Urteil/ Begründung könnte auch Auswirkungen auf Praxis der Verwandtenehen bei manchen Migrantengruppen haben, einerseits der Aspekt Zwangsehe ( um den es hier dann nicht ginge) aber auch die häufigen Schäden für die Kinder, auch bei Cousine- Cousin Ehen...
Fehlgeburten sind häufiger und die Sterblichkeitsrate dieser Kinder ist in den ersten zehn Lebensjahren deutlich erhöht. Das Risiko für Erbkrankheiten ist mindestens doppelt so hoch wie bei nicht verwandten Paaren“
Der Berliner Gynäkologe und Experte für Pränataldiagnostik Rolf Becker hat festgestellt, dass rund 8 Prozent der Kinder von behandelten Migrantinnen geistig oder körperlich behindert waren.

Sollte das Bundesverfassungsgericht den Inzestparagrafen, der Ehen zwischen direkten Verwandten untersagt, in den nächsten Monaten kippen, wäre das ein kleiner Regen auf die Mühlen der Verfechter traditioneller Verwandtenehen.
http://www.zeit.de/online/2007/12/verwa ... e?page=all

älterer Bericht aus Berlin:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2155763
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