Hallo an Euch alle,
bin wieder da und musste mich erstmal durch die vielen Statements hier wühlen. Habe nun auch noch ganz viel dazu zu sagen. Damit es schneller geht, kopiere ich hier einfach mal das, wozu ich was sagen möchte, und schreibe anschließend was dazu:
Zitat: ?Die Paare erhalten den ihre Kosten erst erstattet, wenn sie Rechnung des Arztes bzw. der Medis bei der Stiftung einreichen.? ? Das könnte in den Fällen schwierig werden, wenn das Geld nicht vorgestreckt werden kann.
Zitat: ?Auf jeden Fall müssen immer die günstigeren Medis genommen werden (Gonal fällt damit z.B. fast weg!).? ? Bitte bedenken, daß mancher nicht gut auf die günstigen Medis reagiert. Deshalb wäre es wohl besser, wenn nur der Preis der günstigeren Medis erstattet wird, jeder aber die Medikamente kaufen kann, die er braucht, notfalls eben mit höherem Eigenanteil.
Zitat: ?Ich glaube auch nicht, dass es möglich ist als Stiftung zentral bei der Apotheke einzukaufen. Schließlich braucht man Rezepte.? ? Da wurde ja schon was drauf geschrieben. Ich denke jedenfalls auch, daß das schon möglich sein müsste, weil manche Ärzte ja auch günstiger in größeren Mengen einkaufen.
Zitat: ?Altersgrenze für Frau (wenn es wirklich sein muß), dann 45 Jahre. Die Studien zeigen dass bisherige Theorien falsch sind.? ? Ich bin für die Grenze 43, weil verschiedene Statistiken, z.B. diese:
http://www.az.vub.ac.be/CRG/ENG/imagesENG/grafiek1.jpg aussagen, daß die Quoten über 43 einfach zu gering sind. Die vergebenen Mittel sollen ja auch zu möglichst vielen Kindern führen. Außerdem macht man diesen Paaren mit so einer Förderung einfach zu oft zu viel Hoffnung für eine bittere Enttäuschung. Eine Ausnahmeregelung, z.B. Förderung bis 45, wenn in den letzten 6 Monaten bei einem Versuch z.B. mehr als 5 Eizellen vorhanden waren, davon wenigstens 3 befruchtet, könnte aber vielleicht noch diskutiert werden.
Zitat: ?zinslose Darlehen zu vergeben, die bei Erfolg zurückgezahlt werden müssten.? ? Gute Idee, zumindest so lange, wie wirklich einfach zu wenig Mittel zur Verfügung stehen.
Zitat: ?Außerdem stelle ich hier mal ganz provokant die Frage, ob es sinnvoll ist Kinder in eine Welt zu setzen, die von der Stütze lebt. Es ist unser Wunsch Kinder in die Welt zu setzen. Die Kinder können sich das nicht aussuchen. Also sollten wir alles in unserer Macht stehende tun, um ihnen den Beginn ihres Lebens auf der Erde so schön wie möglich zu gestalten. Dazu gehört kein Porsche, aber die Fähigkeit der Eltern die Familie selbst zu ernähren. Es sollte mindestens einer pro Paar einen Job und regelmäßiges Einkommen besitzen.? ? Dieses Thema haben wir ja in diesem Forum schon mehrmals diskutiert. Mein Standpunkt dazu ist, jeder hat ein Recht, alles zu tun, um seinen Kinderwunsch zu erfüllen. Wendy, da kann ich nicht mit. Wer sagt denn, daß gut bemittelte Paare ihren Kindern den Beginn des Lebens schöner gestalten können als welche ohne Geld? Am Beginn des Lebens braucht man nicht viel Geld. Da braucht man Eltern, insbesondere die Mutter, die einem möglichst permanent Nähe schenkt, mit Geld versaut wird man dann später noch früh genug. Außerdem ist ja nicht einmal Stütze immer Stütze. Ich denke, zum Umgang mit Sozialhilfeempfängern hatten wir hier in einigen Postings schon recht gute Ideen.
Zitat: ?Wie gehen wir mit unverheirateten Paaren um?? ? Bitte, genauso wie mit allen andern. Dieses Stückchen Papier bescheinigt einem Paar sowieso nicht, ob gute Eltern daraus werden. Ich habe schon genug Statements von Unverheirateten hier gelesen, die sehr wohl Gründe haben, warum sie nicht heiraten. Mir würde hier der Vorschlag gefallen, daß die, die mindestens 2 Jahre zusammen leben, z.B. Kopie der Meldebescheinigung als Nachweis, Verheirateten gleich gestellt werden.
Zitat: ?Eizellspende: Kann die Streichung verstehen, würde vermutlich juristische Probleme bringen, auch, wenn ich es für die betroffenen Paare traurig finde, dass sie außen vor bleiben. Wendys Vorschlag, die Satzung hier offen zu halten, findeich gut.? ? Ich finde auch den Vorschlag gut, die Satzung offen zu halten. Es muß nicht direkt drin stehen, daß Eizellspende gefördert wird. Es reicht, wenn wir auf den Passus verzichten, daß Eizellspende nicht gefördert wird. Per Definition könnte man Eizellspende auch unter der Rubrik Heterologe IVF abrechnen. Denn es ist ja auch eine Heterologe IVF. Der Obulus, denn die Spenderin erhält, wird nicht mit bezahlt, die Medikamente und Behandlung könnten aber übernommen werden, insbesondere dann, wenn die Rechnung so verfasst ist, daß dies nicht eindeutig daraus hervor geht. Ähnlich könnte sich mit PID und mit Behandlungen im Ausland, bei denen selektiert wurde, verhalten. Sofern von der ?verbotenen Handlung? nichts auf der Rechnung steht, bräuchte man nicht weiter nachfragen, wenn man sich das in der Satzung offen hält. Eine solche Regelung würde ich befürworten, wobei sicher noch zu diskutieren ist, ob man es sich auf diese Weise mit den Stiftern versauen könnte. Das wäre ja auch nicht unser Ziel.
Zitat: ?Was meinen denn die anderen dazu, bei einer dazu geeigneten Indikation auch allgemein akzeptierte alternative bzw. nicht-schulmedizinische Heilmethoden (Akupunktur, Homöopathie...) zu fördern)?? ? Ich wäre in solchen Fällen dafür, in denen (wenigstens 2) Studien ganz eindeutig diesen Vorteil belegen.
Zitat: ?Aber macht das Sinn, die gesetzlichen Altersgrenzen zu umgehen? Denn:ab 25 wird doch ggfs die Hälfte der Kosten von der KK übernommen.? ? Berücksichtigen sollten wir diesen Sachverhalt zumindest. Für eine knapp 25-jährige, die keine besondere Begründung dafür liefern kann, daß es unbedingt sofort sein muß, sollten wir das Geld, das sie kurze Zeit später von der GKV bekäme, nicht heraus werfen. Aber es gibt plausible Gründe, warum jemand z.B. schon mit 21 die Behandlung wünscht. Wenn dann eine eindeutige Ursache vorliegt und es auf natürlichem Weg ohnehin keine Chance gibt, warum nicht? Außerdem gibt es auch die Fälle, die auch ab 25 nicht von der GKV bezahlt werden.
Zitat: ?Mir ist noch eine Frage eingefallen: Wie soll eigentlich die Einkommenssituation der Antragsteller überprüft werden? Durch den Steuerbescheid vom Vorjahr? aber ich stelle es mir schwierig vor, wie die Stiftung die Vermögensverhältnisse überprüfen will.? ? Ich musste gerade in einer persönlichen Sache eine Bescheinigung des zuständigen Wohnungsamtes (über die Einkommenshöhe i.D.D. §§ 9,20 bis 24 des Wohnraumförderungsgesetzes ? WoFG- bringen. Das wird bei mir von einer anderen Institution verlangt, von der ich eine Förderung erhalten habe. Anhand der Daten wird dann entschieden, ob ich weiter gefördert werden kann. Für diesen Nachweis musste ich Einkommensnachweise bringen, aber auch Angaben über sonstige Einkünfte, ich glaube auch, über das Vermögen, machen. Auch an Selbständige ist dabei gedacht. Wie wäre es, wenn man einen solchen Nachweis fordert? Das wäre sicher für die Stiftung einfacher zu bearbeiten. Auf alle Fälle bin ich gegen eine eidesstattliche Erklärung. Das ist nämlich was ganz Fieses. Wer diese abgeben muß, weil er wirklich nichts hat, hat anschließend Probleme in verschiedenen Lebenssituation. Es wird schwerer, eine Wohnung zu finden, einen Kredit zu bekommen, evt. auch eine Arbeit zu bekommen. Ich denke mal, daß wir auch Paare fördern wollen, die zwar ein geringeres Einkommen und nicht ausreichende Barreserven haben, aber nicht unbedingt total ohne Mittel da stehen.
Zitat: ?Sollte man zugunsten der anderen evtl überlegen - solange nur ein bisschen Kapital da ist , zunächst mal alle die Paare zu unterstützen die nur 50% brauchen, dann können wir doppelt so viele unterstützen und erst hinterher die 100% Fälle dazu nehmen. Oder immer 5 Paare zu 50% und dann erst wieder ein 100%? Irgendwie so?? ? Das sehe ich ganz anders. Ich würde weitestgehend darauf achten, daß Paare, die einen Teil von der GKV bezahlt bekommen, den 100% Selbstzahlern gleich gestellt werden. Jedes geförderte Paar soll für seine Behandlung einen gleich hohen Eigenanteil bezahlen. Wenn dieser beispielsweise 20% ist, dann bekommt das GKV geförderte Paar von der Stiftung noch 30%, das Selbstzahlerpaar bekommt 80%. Das würde ich nicht nur gerecht finden, sondern auch politisch wichtig. Denn die Stiftung sollte ja auch der Politik signalisieren, daß z.B. unverheiratete Paare keine Paare zweiter Klasse sind. Eine Besserstellung der GKV anerkannten Paare wäre immer noch insofern gegeben, daß diese erstmal Versuch 1 ? 3 selbst bezuschussen könnten und dann weitere Versuche bei Bewilligung einer Förderung durch die Stiftung machen könnten. Weiterhin würde ich ein Signal an die Politik geben, indem ich sage, ein Paar kann bis maximal zu ihrem 5. oder auch 6. Versuch von der Stiftung bezuschusst werden. Das ist die Versuchsnummer bis zu der die Erfolgschancen pro Versuch im Schnitt nicht eindeutig sinken. 5 oder 6 Versuche als obere Grenze anzugeben, macht daher Sinn.
Zitat: ?Wie sieht das hier mit dem kniffeligen Fall aus, wenn eine Paar ein behindertes Kind auf die Welt bringt??? Die Frage müssen wir uns ja auch stellen!? ? Da müssen wir sehr aufpassen. Das ist eine Gradwanderung. Wenn wir nach einem behinderen Kind ein zweites Kind fördern würden, obwohl zunächst nur erste Kinder finanziert werden, könnte das so interpretiert werden, daß wir den Wert dieses behinderten Kindes nicht anerkennen. Die ganzen Vorurteile gegen IVF / ICSI würden von Kritikern ausgemölt werden: ?Die wollen doch nur gesunde Kinder mit blauen Augen und blonden Haaren?. Nein, ich denke, das können wir so nicht machen. Ich würde hier vorschlagen, daß es im Allgemeinen dann keine weiteren Versuche bezahlt gibt. Ausnahmefälle wären aber geborene Kinder, die kurz darauf verstorben sind oder eben so ganz krasse Fälle. Und wenn wir das so regeln, bedarf es einer weiteren Regelung. Wenn wir nämlich sagen, jedes Paar, das ein Kind ? auch ein behindertes ? auf die Welt gebracht hat, bekommt keine weiteren Versuche gefördert, dann könnte das unter Umständen eine Abtreibung eines behinderten Kindes implizieren. Das muß auch ausgeschlossen werden, daß aus diesem Grund ein behindertes Kind abgetrieben wird. Beispielsweise indem man sich durch Kopie des Mutterpasses beweisen lässt, daß dieses Kind nicht abgetrieben wurde, sondern auf natürlichem Weg abgegangen ist. Ich persönlich würde sogar so weit gehen, daß nach einem aufgrund einer Fruchtwasseruntersuchung vorgekommenen Abort keine weiteren Versuche bezahlt werden, da ich bei einem 2% Abortrisiko die FU verantwortungslos finde. (Ihr dürft mich ruhig schelten.)
Zitat: ?Kryozyklus - wie sieht es mit dem Einfrieren aus? Gilt das dann als eine Behandlung?? ? Ja, das müsste als eine Behandlung gelten.
Zitat: ?Mir ist gerade noch ein anderes Projekt aufgefallen. Es handelt sich um die angestrebte Verfassungsklage von Wunschkind (Siehe Ankündigung unter Gesundheitsreform 2004 hier im Forum). Wenn der statt gegeben werden sollte, wäre dann nicht unsere Stiftung überflüssig? Es sei denn, wir formulieren Ziele, die auch bei erfolgreicher Klage noch erstrebenswert sind.? ? Da wurde wohl auch schon drauf geantwortet. Es gibt immer noch genug 100% Selbstzahler.
Zitat: ?1. Förderung finanziell schwacher Paare
2. Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit, um die Akzeptanz des Tabu-Themas Kinderlosigkeit zu erhöhen
3. Beratung für KIWU-Paare vor Beginn einer Behandlung?
- Wendy, die Ziele hast Du sehr gut formuliert. Dem könnte ich nichts hinzufügen.
Liebe Grüße, Rebella