Von IUI bis ICSI- JETZT wirds endlich positiv!

Unsere Hauptkategorie. Hier wird über alles rund um den Kinderwunsch diskutiert. :-)
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Little Luna
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Beitrag von Little Luna »

Guten Morgen,

@Schnuffelchen
Mindesturlaub in Dautschland sind doch 24 Tage oder irre ich mich da? Ich hab gerade mal in meinem Arbeitsgesetzbuch geschaut und da steht unter dem Bundesurlaubsgesetz § 3 Absatz 1 und 2

Dauerdes Urlaubs.
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Sprich also eine 6 Tage Woche. Hm, und wie schauts denn aus mit Bildungsurlaub? In Welchem Bundesland bist du denn zu Hause? Klingt irgendwie komisch. Falls Fragen sind, schau ich gern in meinen schlauen Gesetzestexten nach :-)

@Donia
Ja, das mit der Arbeit war im letzten Jahr etwas leichter, aber im Moment sind es wieder mau aus auf dem Arbeitsmarkt? Darf ich Dich fragen was genau du suchst? Ich habe eine Zeit lang in eienr Vermittlingsagentur und in einem Zeitarbeitsunternehmen als Disponentin gearbeitet. Vielleicht kann ich eventuell vermitteln ? :knuddel: Und Zeitarbeit ist nicht immer schlecht. Bei Jobs in Time zum Beispiel, zahlen sie generell einen Grundtarif (der liegt schon höher, als bei anderen ) und eine Zulage + Monatskarte.

Liebe Grüße und einen schönen Freitag.
Eure Little Luna
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Sabina1973
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Beitrag von Sabina1973 »

Luna das stimmt schon so. Aber eben bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind es nur 20 T gesetzlicher Urlaubsanspruch. Leider :-?

schnuffelchen Ich kenn das Problem ja leider auch. In unserer Branche ist auch alles frei verhandelbar. Was Urlaub angeht ist mein Chef zum Glück echt human. Allerdings haben wir jedes Mal einen richtigen Kampf wenn es um Lohnerhöhung geht *mecker*

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Little Luna
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Beitrag von Little Luna »

Guten Morgen Sabina,

also ich habe ebenfalls einen gesetzlichen Jahresanspruch. Habe ebenfalls nur eine 5 Tage Woche bei 35h und Anspruch auf 24 Tage. 24 Tage sind gesetzlicher Mindestanspruch. Auch wenn jemand 6 Tage arbeitet, dann arbeitet er in der Regel nicht mehr als 40 h, nur dass er, wenn er Urlaub einreicht 6 Tage je Woche benötigt. Insofern ist das nicht ganz so korrekt würde ich sagen.

Liebe Grüße
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Sabina1973
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Beitrag von Sabina1973 »

Luna Ich hab jetzt keine Zeit den Gesetzestext oder die DVO rauszusuchen. Glaub mir, bei einer 5-Tage-Woche ergibt sich ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen. Ich mach das beruflich :wink:

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Little Luna
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Beitrag von Little Luna »

Gut, dass wir beide da gut Bescheid wissen :-) Aber soll mir egal sein. Habe mir nur das Bundesurlaubsgetz angeschaut und Du musst auch nichts raussuchen. Klar ist, dass sie bei 24 Tagen durch 6 Tage ebenfalls nur 4 Wochen á 5 Tage rausbekommt.

Aber trotzdem müsste im Vertrag 24 Tage nach Bundesurlaubsgesetz stehen - auch ich will mich nicht schon wieder streiten, weil ich meine Meinung vertrete. Ich habe das 1,5 Jahre in einem Zeitunternehmen selbst gemacht. Und da arbeiten manche Leute 6 Tage die Woche.

Achja, 1 Semester an der UNI Arbeitsrecht kommen auch noch dazu.

Liebe Grüße
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Sabina1973
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Beitrag von Sabina1973 »

Ein letztes noch (dann hast du Recht und ich meine Ruhe) : Wenn, dann müsste es 24 Werktage heissen. Und Werktage sind nun mal von Mo - Sa.

Und jetzt sag ich nichts weiter dazu. Bringt ja schnuffelchen auch nicht mehr Urlaub. Ihr AG hat sich (leider) an den Mindesturlaubsanspruch gehalten und gesetzlich hat sie keine Chance auf mehr Tage.

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schnuffelchen75
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Beitrag von schnuffelchen75 »

Also, um es aufzuklären...ich hatte mich damals erkundigt. Es ist in der Tat so:
5-Tage-Woche 20 Urlaubstage
6-Tage-Woche 24 Urlaubstage
Der feine aber kleine Unterschied im Gesetz ist das Wort "Werk"tage. Wenn da Arbeitstage stände wäre es anders.

Oder hast du das so gemeint, Little Luna?
Wie die Formulierung in meinem Vertrag ist, weiß ich nicht. Aber ich habe definitif nur 4 Wochen Urlaub im Jahr. Übrigens war das BGB vorhin falsch. Ist doch das BUrlG.

Guckt mal, das habe ich noch gefunden:
Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse
mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag).
24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).

Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag)
beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage),
bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche
16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.

Die tägliche Arbeitszeit spielt dagegen für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle.
Wer z.B. nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, der hat denselben Urlaubsanspruch
wie ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden täglich arbeitet.
Ein Urlaubstag des Teilzeitarbeitnehmers ist in diesem Fall auch nur 4 Stunden "wert".
Zuletzt geändert von schnuffelchen75 am 03 Apr 2009 10:16, insgesamt 1-mal geändert.
LG, schnuffelchen

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Sabina1973
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Beitrag von Sabina1973 »

Meine Worte !

Nein, ich wollte ja nix mehr dazu sagen :wink:

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Little Luna
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Beitrag von Little Luna »

Liebe Schnuffelchen,

genau das sagt die Erklärung im Absatz 2 ((2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.) aus. BGB? Ich weiss nicht? Ich habe das ArbG gemeint und dort ganz genau das Bundesurlaubsgesetz. Und wie ist das mit Bildungsurlaub? In Berlin stehen mir 5 Tage im Jahr zu. Kannst Du die nicht nutzen oder ist das in Deinem Bundesland anders?

Liebe Grüße
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schnuffelchen75
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Beitrag von schnuffelchen75 »

Little Luna! Ja, Bundesurlaubsgesetz...ich hatte mich mit dem BGB vertan. :oops:
Tja, das mit dem Bildungsurlaub ist auch so eine Sache. Da war ich auch schon dran. Der greift aber nur, wenn es 3 Tage am Stück sind - oder so ähnlich...genau weiß ich es nicht mehr. ich weiß nur noch, das es auf mich nicht zutraf, da ich die 2 Tage verteilt im Jahr habe. Also entweder 2x1 Tag oder 1x1 und 2x1/2 Tag...
Es ist echt ein leidiges Thema...und dummerweise ziehe ich immer den kürzeren und mein Chef hat recht :x Aaaaber...irgendwann werde ich ja schwanger *pfeif*
LG, schnuffelchen

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