Sehr geehrter Dr. Peet,
Was würden Sie raten? EZP oder Versuch mit eigenen EZ?
44J Single, 1 Kind 3 Jahre (spontane SS im 2. Zyklus),
Jetzt 1. IUI, leere Fruchthöhle in 8. SSW festgestellt, natürlicher Abgang
Hormone in 1/23 (direkt nach dem Abstillen)
E2 (20-3000) pg/ml 9,34
LH (2,4-12,6) mIU/ml 7,12
Prog (0-27,0) ng/ml 0,25
Prol (4,8-23,3) ng/ml 4,61
Testosteron (0,08-0,48) ng/ml 0,06
SHBG (32,4-128,0) nmol/L 53,40 FAI Index 0,39
DHEAS (60,9-337,0) µg/dl 64,8
FSH (3,5-12,5) mIU/ml 20,41
TSH (0,27-4,0) µIU/ml 1,77
fT3 (2,5-3,9) pg/ml 3,22
fT4 (6,1-11,2) ng/l 10,00
AMH (0,00 ng/ml-3,27 ng/ml) ng/ml 0,33
In mehreren Zyklen gute Eizellreifung und SH Aufbau dokumentiert, Eisprung mehrfach verpasst, da Wochenende. Regelmäßiger Zyklus, Eisprung 12/13. ZT
Vielen Dank!
EZP oder doch noch mit eigenen EZ versuchen?
Moderator: Dr.Peet
Re: EZP oder doch noch mit eigenen EZ versuchen?
Hallo,
die Chance mit 44 noch mit eigenen EZ schwanger zu werden dürfte bei 2-3% liegen, da die %Zahl normaler EZ so gering ist.
Es ist prinzipiell möglich, aber nicht wahrscheinlich, dass Sie es noch schaffen, gerade auch, wenn Sie nicht stimulieren und max 1 Follikel / Zyklus wächst.
Grüße
Peet
die Chance mit 44 noch mit eigenen EZ schwanger zu werden dürfte bei 2-3% liegen, da die %Zahl normaler EZ so gering ist.
Es ist prinzipiell möglich, aber nicht wahrscheinlich, dass Sie es noch schaffen, gerade auch, wenn Sie nicht stimulieren und max 1 Follikel / Zyklus wächst.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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