Diagnose nach einer Schwangerschaft

Für fachliche repromedizinische Fragen an Herrn Dr. Peet

klein-putz-Kooperationspartner

Moderator: Dr.Peet

Antworten
carmita
Rang1
Rang1
Beiträge: 586
Registriert: 01 Aug 2022 08:01

Diagnose nach einer Schwangerschaft

Beitrag von carmita »

Sehr geehrter Herr Dr. Peet,

Sie haben hier oft über "Wiederholtes Einnistungsversagen" geschrieben. Vielen Dank für die ausführlichen Informationen.

Nun möchte ich fragen, ob eine Diagnose auch nach einer Schwangerschaft (MA in der 15. SSW vermutlich wegen erhöhtes Risiko für Trisomie 13, danach Ausschabung) erforderlich ist. Ich hatte zwar eine Ausschabung aber meine FÄ hat mir nach dem letzten US gesagt, dass alles in Ordnung ist und ich kann wieder schwanger werden. Mein nächster KET mit einer euploiden Blastozsyte(5AB) war aber negativ. Jetzt habe ich drei TFs mit zwei negativen Ergebnissen und einem MA.

Ist das ein Grund, das von Ihnen empfohlene Diagnoseverfahren in Betracht zu ziehen? Z.B. Hysteroskopie oder ERA. Oder ist einmal eingetretene Schwangerschaft ein Zeichen dafür, dass das Einnistungsversagen ein Zufall ist und dass man einfach weiter probieren soll?

Vielen Dank im Voraus.
W *44, M *56
Seit 2019 KiWu
Keine IVFs/ICSIs
Keine Indikationen
1.EZS in Dänemark (Offene Spende)-1.SET-Negativ + 2.SET-MA in 15. SSW
2.EZS in Prag-1.SET-Negativ
.
17.01.24 - Prag-2.SET
24.01.24 - Urintest positiv
29.01.24 - HCG Wert verdoppelt sich
08.02.24 - (5+6) Fruchthöhle, Dottersack und Mini-Baby sichtbar
28.02.24 - (8+5) Herzchen schlägt, SSL 2,1 cm, alles zeitgerecht
09.04.24 - (14+3) Feindiagnostik + NIPT unauffällig
25.04.24 - (16+5) Großer Zuckertest bestanden
DrPeet
Praxis für Fertilität - Kinderwunsch
Praxis für Fertilität - Kinderwunsch
Beiträge: 369
Registriert: 14 Jul 2010 13:10

Re: Diagnose nach einer Schwangerschaft

Beitrag von DrPeet »

Hallo,
Ja, da sie ja letztendlich wieder schwanger geworden sind, dürfte kein Einnistung Versagen vorliegen. Sie müssten weiter" dran bleiben"!
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Antworten

Zurück zu „Fragen an den Repromediziner“