Rückendeckung aus Bayern
Verfasst: 29 Jun 2003 22:59
Huhu,
nachdem hier reihenweise aussagelose Briefe aus diversen Parteien ankommen, erreichte uns heute endlich mal eine offizielle Positionierung aus Bayern.
Im Namen von Edmund Stoiber erhielten wir folgendes Schreiben:
Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber läßt Ihnen für Ihr Schreiben vom 16.05. danken, in dem Sie sich gegen die Pländer der Bundesregierung wenden, Maßnahmen zur Herbeiführung einer SS aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, und ihn um Unterstützung bittn.
Es besteht parteiübergreifend Übereinstimmung, daß die schwierige, durch eine dramatische Finanzentwicklugn geprägte Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens erfordert. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales hat daher einen Entwufr eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems erarbeitet, der mit verschiedenen Maßnahmen eine Entlastung der Finanzlage der GKV bewirken soll. Darin ist u.a. vorgesehen, den bisherigen § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der den Anspruch auf Leistungen der künstlichen Befruchtung normiert, aufzuheben. Als Begründung wird angegeben, die künstliche Befruchtung (und Sterilisation) beträfe in erster Linie die eigene Lebensplanung und damit die Eigenverantwortung, so daß sie künftig von den Versicherten selbst zu finanzieren sei.
Diese Einschätzung wird von der Bayerischen Staatsregierung nicht geteilt. Vielmehr vertritt Bayern die Auffassung, daß den Maßnahmen zur Herbeiführung einer SS eine hohe familienpolitische Bedeutung zukommt. Die Bayerische Staatsregierung hält es nicht nur für inhuman, die betroffenen Ehepaare in dieser Frage alleine zu lassen. Bedacht werden sollte in diesem Zusammenhang auch, daß unser System der GKV - ebenso wie andere Zweige der Sozialversicherung - auf dem Generationenprinzip aufbaut. Die Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung aus dem GKV-Leistungskatalog zu streichen, erarchtet Bayern insoweit als kontraproduktiv.
Die Bayerische Staatsregierung wird sich bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen daher nachdrücklich für die Beibehaltung des § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einsetzen.
Mit freundlichem Gruß
Somit bezieht Bayern eindeutige Position für uns - bleibt nur zu hoffen, daß ihre schlagkräftigen Argumente auch die derzeitigen Befürworter der Streichung überzeugen können.
Liebe Grüße
Kim
nachdem hier reihenweise aussagelose Briefe aus diversen Parteien ankommen, erreichte uns heute endlich mal eine offizielle Positionierung aus Bayern.
Im Namen von Edmund Stoiber erhielten wir folgendes Schreiben:
Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber läßt Ihnen für Ihr Schreiben vom 16.05. danken, in dem Sie sich gegen die Pländer der Bundesregierung wenden, Maßnahmen zur Herbeiführung einer SS aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, und ihn um Unterstützung bittn.
Es besteht parteiübergreifend Übereinstimmung, daß die schwierige, durch eine dramatische Finanzentwicklugn geprägte Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens erfordert. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales hat daher einen Entwufr eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems erarbeitet, der mit verschiedenen Maßnahmen eine Entlastung der Finanzlage der GKV bewirken soll. Darin ist u.a. vorgesehen, den bisherigen § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der den Anspruch auf Leistungen der künstlichen Befruchtung normiert, aufzuheben. Als Begründung wird angegeben, die künstliche Befruchtung (und Sterilisation) beträfe in erster Linie die eigene Lebensplanung und damit die Eigenverantwortung, so daß sie künftig von den Versicherten selbst zu finanzieren sei.
Diese Einschätzung wird von der Bayerischen Staatsregierung nicht geteilt. Vielmehr vertritt Bayern die Auffassung, daß den Maßnahmen zur Herbeiführung einer SS eine hohe familienpolitische Bedeutung zukommt. Die Bayerische Staatsregierung hält es nicht nur für inhuman, die betroffenen Ehepaare in dieser Frage alleine zu lassen. Bedacht werden sollte in diesem Zusammenhang auch, daß unser System der GKV - ebenso wie andere Zweige der Sozialversicherung - auf dem Generationenprinzip aufbaut. Die Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung aus dem GKV-Leistungskatalog zu streichen, erarchtet Bayern insoweit als kontraproduktiv.
Die Bayerische Staatsregierung wird sich bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen daher nachdrücklich für die Beibehaltung des § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einsetzen.
Mit freundlichem Gruß
Somit bezieht Bayern eindeutige Position für uns - bleibt nur zu hoffen, daß ihre schlagkräftigen Argumente auch die derzeitigen Befürworter der Streichung überzeugen können.
Liebe Grüße
Kim