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3x Versuch zu 50% - Zählen die verbrauchten Versuche auch??

Verfasst: 30 Jul 2003 22:21
von Lulu
Hallo!

Die Kassen werden ja wohl 3 Versuche zu je 50% übernehmen. Was ist, wenn man schon 2 Versuche verbraucht hat? Hat man dann nur noch einen? :o
Oder hat man dann "Anspruch" auf 3 neue?? :o

Verfasst: 30 Jul 2003 22:35
von JBB
In § 34 Abs. 3 SGB X heißt es wörtlich: „(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden."
Es ist leider noch nicht bekannt, ob es Übergangsregelungen geben wird. Bis jetzt hat man sich nur auf "Eckpunkte" geeinigt, die näheren Einzelheiten stehen noch nicht fest.

Schau mal in die anderen Ordner, da wurde schon viel spekuliert. Leider hängen wir alle in der Luft.

Verfasst: 31 Jul 2003 09:44
von hatana
Hi Lulu,
ich denke, dafür wird es eine Übergangsregelung geben.
Wenn wir Glück haben trifft die neuregelung erst auf Paare zu, die ab 2004 in die Praxis gehen ( ähnlich Eigenheimzulage).
Wenn wir grosses Pech haben, dann zählen bereits gemachte Versuche dazu.

Also, warten wir ab, was sie sich nun überlegen.

Liebe Grüsse Mandy